Fußgänger entlang der Hundewiese Europaviertel besser schützen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Sicherheit von Fußgängern entlang der Hundewiese im Europaviertel. Es wird darauf hingewiesen, dass vorsätzliches Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmer:innen nicht durch behördliche Maßnahmen verhindert werden kann, und dass die Verkehrskontrolle der Landespolizei obliegt.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht verhindert werden. Die Beschilderung ist ordnungsgemäß ausgeführt. Verstöße werden hier geahndet, jedoch lässt sich die Fremdnutzung eines für Fuß- und oder Radverkehr geeigneten und freigegebenen Weges nicht durch anderweitige Maßnahmen verhindern. Die Verkehrskontrolle obliegt hier der Landespolizei, die für den fließenden Verkehr zuständig ist. Diese wird über die Anregung in Kenntnis gesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2024OFOF 1465/1Fußgänger entlang der Hundewiese Europaviertel besser schützenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2024OMOM 6263Fußgänger entlang der Hundewiese Europaviertel besser schützenDirektanregung
- 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 536Fußgänger entlang der Hundewiese Europaviertel besser schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab