Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt, dass das Amt für Bau und Immobilien für die Brandschutzmängel an der Georg-Büchner-Schule verantwortlich ist. Weiterhin wird erläutert, dass die Berechnung des Platzbedarfs und die maximal zulässige Anzahl an Personen im Gebäude auf Grundlage des Brandschutzkonzepts erfolgt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Für die Kontrolle der Umsetzung und die Beseitigung festgestellter Brandschutzmängel ist das Amt für Bau und Immobilien (ABI) zuständig. Das ABI veranlasst erforderliche Maßnahmen, überwacht deren Durchführung und stellt die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicher.
Zu 2.: Die grundsätzliche Berechnung des Mindestplatzbedarfs pro Schülerin/Schüler erfolgt auf Grundlage der im Planungsrahmen definierten Entwicklungsziele und Leitlinien für den Neu- und Umbau zukunftsfähiger Schulen. Für die Grundstufe der Georg-Büchner-Schule wurden diese Vorgaben in den Planungen berücksichtigt, sodass die Flächenbedarfe der Grundstufe auch im Anschluss an die temporäre Auslagerung dort abgedeckt werden.
Zu 3.: Die maximal zulässige Anzahl an Schülerinnen und Schülern sowie weiteren Personen, die ohne sicherheitsrelevante Bedenken in der Georg-Büchner-Schule untergebracht werden dürfen, ergibt sich aus dem geltenden Brandschutzkonzept. Im Gebäude E ergibt sich bei einer lichten Breite der beiden Treppenläufe von 1,675 m je Treppenlauf eine zulässige Personenzahl von 279 Personen. Es gibt zwei Treppenläufe. Somit ergibt sich eine zulässige Personenzahl von 2 x 279 Personen = 558 Personen. Das Treppenhaus verfügt jedoch über zum Treppenraum aufgehende Türen, wodurch der Treppenraum hier beengt wird und sich andere Zahlen ergeben. Bei einer lichten Breite von 1,37 m entsprechend dem vorliegenden Brandschutzkonzept des Brandschutzbüros ergibt sich bei zwei Treppenräumen eine zulässige Personenanzahl von 456 Personen. Das Brandschutzkonzept muss bei der anstehenden Brandschutzsanierung überarbeitet werden.
Zu 4.: Der Schulleitung wurde die maximale Auslastung der Gebäude mitgeteilt, die Aufteilung der Räumlichkeiten obliegt der Schule. Sollte eine Überbelegung stattfinden, kann dies nur die Schulleitung beim zuständigen Staatlichen Schulamt anzeigen und muss gegen die weitere Aufnahme von Schülerinnen und Schülern intervenieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2024OFOF 1002/2Sicherheit an unseren Schulen gewährleistenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2024OMOM 6039Sicherheit an unseren Schulen gewährleistenDirektanregung
- 3. Februar 2025STST 188Sicherheit an unseren Schulen gewährleistenStellungnahme
- 29. März 2025OFOF 1124/2Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. April 2025VV 1174Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)Anfrage
- 5. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 31Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab