Baumpflanzungen Ginnheimer Landstraße 133
Zusammenfassung
Die Anregung zur Bepflanzung an der Ginnheimer Landstraße 133 wurde abgelehnt, da die Fläche bereits von der Mainova verplant ist und zahlreiche Trassen eine Bepflanzung unmöglich machen. Das erwartete Ergebnis ist, dass die Fläche nicht bepflanzt werden kann.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann nicht entsprochen werden, da die angefragte Stelle bereits von der Mainova verplant ist. Darüber hinaus befinden sich dort zahlreiche Trassen, welche eine Bepflanzung unmöglich machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2025OFOF 902/9Baumpflanzungen Ginnheimer Landstraße 133Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2025OMOM 6402Baumpflanzungen Ginnheimer Landstraße 133Direktanregung
- 22. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 660Baumpflanzungen Ginnheimer Landstraße 133Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab