Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park
Zusammenfassung
Die Grundüberholung des Spielplatzes im Martin-Luther-King-Park kann im Frühjahr 2025 nicht umgesetzt werden, da die Planung noch nicht begonnen wurde. Die Umsetzung wird voraussichtlich eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen, da verschiedene Abstimmungen und Beschlüsse erforderlich sind.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Eine Umsetzung der Maßnahme "Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park" ist leider im Frühjahr 2025 nicht möglich.
Bislang konnte noch nicht mit einer entsprechenden Planung begonnen werden.
Für die Planungs- und Umsetzungsdauer ist in der Regel von ca. eineinhalb Jahren auszugehen. Neben den Planungs- und Abstimmungsphasen müssen innerstädtische Beschlüsse eingeholt und Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Bereits im Rahmen der Vorplanung werden der Ortsbeirat und die Kinderbeauftragte in den Prozess eingebunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2023OFOF 266/8Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. März 2023OIOI 17Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkInitiative
- 22. September 2023BB 349Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkMagistratsbericht
- 6. Januar 2025OFOF 509/8Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 23. Januar 2025OMOM 6446Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkDirektanregung
- 22. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 111 WochenSTST 653Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab