Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Grundüberholung des Spielplatzes im Martin-Luther-King-Park vorzuziehen, da durch die Interimsverlegung des Kinderzentrums ein größerer Bedarf entsteht. Ziel ist es, den Spielplatz in einem optimalen Zustand für die Anwohner zu halten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahme "Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park" (B 349 vom 22.09.2023) aufgrund der geplanten Interimsverlegung des Kinderzentrums (KiZ) 70 vom Gerhart-Hauptmann-Ring in den Martin-Luther-King-Park vorzuziehen und im Laufe des Frühjahrs 2025 umzusetzen.
Begründung
Durch die geplante zeitweilige Verlegung des KiZ 70 in den Park der Nordweststadt wird der wichtige und zentrale Spielplatz einen noch größeren Bedarf decken müssen. Sein Zustand sollte, auch im Interesse aller Anwohnerinnen und Anwohner, bestens sein. Die vom Ortsbeirat geforderte Maßnahme, die vom Magistrat auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden ist, soll deshalb schnellstens vorgezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2023OFOF 266/8Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. März 2023OIOI 17Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkInitiative
- 22. September 2023BB 349Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkMagistratsbericht
- 6. Januar 2025OFOF 509/8Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 23. Januar 2025Sie sind hierOMOM 6446Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkDirektanregung
- 22. April 2025Antwort des Magistrats · nach 111 WochenSTST 653Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats