Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Grundüberholung des Spielplatzes im Martin-Luther-King-Park, um den erhöhten Bedarf durch die Interimsverlegung des KiZ 70 zu decken. Die Maßnahme soll im Frühjahr 2025 umgesetzt werden, um die Spielplatzqualität für die Anwohner zu sichern.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahme "Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park" aufgrund der geplanten Interimsverlegung des KiZ 70 Gerhart-Hauptmann-Ring in den Martin-Luther-King-Park vorzuziehen und im Laufe des Frühjahrs 2025 umzusetzen.
Begründung
Durch die geplante zeitweilige Verlegung des KiZ 70 in den Park der Nordweststadt wird der wichtige und zentrale Spielplatz einen noch größeren Bedarf decken müssen. Sein Zustand sollte, auch im Interesse aller Anwohnerinnen und Anwohner, bestens sein. Die vom Ortsbeirat geforderte Maßnahme, die vom Magistrat auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden ist, soll deshalb schnellstens vorgezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2023OFOF 266/8Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. März 2023OIOI 17Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkInitiative
- 22. September 2023BB 349Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkMagistratsbericht
- 6. Januar 2025Sie sind hierOFOF 509/8Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 23. Januar 2025OMOM 6446Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkDirektanregung
- 22. April 2025Antwort des Magistrats · nach 111 WochenSTST 653Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme