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Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten

Lesezeit: 7 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.03.2024

Antrag Ortsbeirat

Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten

Details im PARLIS OF_1055-5_2024
15.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten

Details im PARLIS OM_5339_2024
10.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten

Details im PARLIS ST_886_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5339 entstanden aus Vorlage: OF 1055/5 vom 09.03.2024

Betreff: Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten
Der Magistrat wird gebeten, vor und während der Umgestaltung des Bereichs Lokalbahnhof/Textorstraße die folgenden Punkte zu berücksichtigen und umzusetzen: 1. Die Anwohner, Pendler und alle weiteren Betroffenen werden rechtzeitig und vollumfänglich über die Baumaßnahmen und Einschränkungen, insbesondere über die Kappung der Straßenbahn, informiert. 2. Während der Kappung der Straßenbahn wird zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. In Ergänzung dazu wird die Einrichtung eines Schulbusses für die Oberräder Schulkinder geprüft. 3. Auf die Sperrungen und verkehrlichen Einschränkungen wird frühzeitig und vollumfänglich durch Verkehrsschilder bzw. Leitsysteme hingewiesen. Gleichzeitig werden Alternativrouten ausgeschildert. 4. Im Zuge der Sperrung von Fahrbahnen ist dafür zu sorgen, dass die Bushaltestellen den Bürgern weiterhin zur Verfügung stehen und durch mögliche Verlegung nicht unzumutbar weit auseinanderliegen.

Begründung:

Die geplante Umgestaltung des Bereichs Lokalbahnhof/Textorstraße wird über einen langen Zeitraum erhebliche Einschränkungen für die Bevölkerung zur Folge haben. Die Stadt ist aufgefordert, diese Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Bevölkerung rechtzeitig und vollumfänglich über die einzelnen Maßnahmen zu informieren. Um die Belastungen für die Bürger nicht zu groß werden zu lassen, ist die Stadt aufgefordert, zu handeln. Ein vielfaches Umsteigen bzw. ständiges Wechseln der Verkehrsmittel ist jüngeren Schulkindern und Menschen mit Behinderung nicht zuzumuten. Hier muss die Stadt geeignete Maßnahmen ergreifen und einen Schienenersatzverkehr einrichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 886
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme