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  • Barrieren abbauen - nicht nur planen, sondern endlich machen!
    B
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 147 Betreff: Barrieren abbauen - nicht nur planen, sondern endlich machen! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5613 - NR 973/24 CDU, B 446/24 - Der Magistrat führt am 3. Juli 2025 in Kooperation mit dem Interdisziplinären Masterstudiengang Inclusive Design der Frankfurt University of Applied Sciences einen Fachtag "Universal Design im Wohnungsbau" durch. Ziel des Fachtages ist es, mit den Betroffenen, der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG), der Stabsstelle Inklusion und weiteren Sachverständigen Möglichkeiten der Umsetzung des "Universal Designs" aufzuzeigen. Zielgruppe des Fachtages sind Stadtplaner:innen, Archtitekt:innen, öffentliche und private Akteure der Wohnungswirtschaft sowie deren Interessensvertretung, Genossenschaften sowie gemeinschaftliche Wohnprojekte. Durch die Kooperation mit der Fachhochschule sind auch Studierende und Fachexpter:innen der universitären Bereiche explizit eingeladen. Der Fachtag wird ganztägig Anfang Juli an der Fachhochschule stattfinden. Neben einführenden und orientierenden Fachvorträgen zum Ansatz des Universal Design, Anforderungen und Erfahrungen der FBAG und Praxiserfahrungen u.a. aus der Wohnungsbauförderung werden Beispielprojekte vorgestellt. Geplant ist, gemeinsam mit Betroffenen Anforderungen an barrierefreies Wohnen und Bauen an Fallbeispielen zu erörtern. Das gemeinsame Arbeiten an konkreten Fragen, die über das klassische barrierefreie Bauen hinausgehen, wird in Arbeitsgruppen vertieft. Mit dem Fachtag wird ein Beitrag zur Vorbereitung eines Modellprojektes geleistet, in dem die erarbeiteten Aspekte in der Praxis umgesetzt werden sollen. Nach der Fachveranstaltung wird geprüft, ob eine regelmäßige Ausrichtung eines Fachtages als zielführend von den Beteiligten eingeschätzt wird. Informationen zum Fachtag werden in Kürze auf den Websites der Frankfurt University of Applied Sciences und der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung gestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.06.2024, NR 973 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 446 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6181, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen
    B
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 148 Betreff: Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5609 - E 66/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 434/24 - Zwischenbericht: Bezugnehmend auf den B 434 vom 02.12.2024 hat sich der Sachverhalt weiter konkretisiert. Aktuell finden letzte Abstimmungen statt. Im ersten Halbjahr findet ein Gespräch mit den Mieterschutzvereinen statt." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 66 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 434 Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 319 Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 148 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 319 vom 01.09.2025) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6182, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025

  • Umbenennung der Neuen Börsenstraße in „Elisabeth-Norgall-Straße“
    B
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 149 Betreff: Umbenennung der Neuen Börsenstraße in "Elisabeth-Norgall-Straße" Vorgang: OI 88/25 OBR 7 Der Magistrat hat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Initiativbeschlusses des Ortsbeirats 7, die Neue Börsenstraße in "Elisabeth-Norgall-Straße" umzubenennen, veranlasst. So wurde eine Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte eingeholt, nach der die neue Namenspatin aus stadthistorischer Sicht als unbedenklich eingeschätzt wird. Die von der Umbenennung betroffenen Firmen in den Häusern mit den Hausnummern 5 und 6-8 wurden über die anstehende Umbenennung informiert. Die Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main wurde vorbereitet und Straßennamenschilder sowie Zusatzschilder bestellt. Sobald die neuen Schilder geliefert wurden, wird die Straßenumbenennung mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Montage der neuen Schilder final umgesetzt. Um eine kontinuierliche Orientierung zu gewährleisten, wird das alte Straßennamenschild für eine Übergangszeit von zwei Jahren unter dem neuen belassen, wobei der alte Name in Rot gestrichen wird. Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 21.01.2025, OI 88 Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 395 Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 149 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6147, 38. Sitzung des OBR 7 vom 20.05.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes („Modernisierungsbonus“) Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung, der Verbesserung der Barrierefreiheit und des Wohnumfeldes sowie der Stadtbildpflege
    M
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70 Betreff: Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes ("Modernisierungsbonus") Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung, der Verbesserung der Barrierefreiheit und des Wohnumfeldes sowie der Stadtbildpflege Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.09.2023, § 3818 (NR 738) 1. Der Änderung der am 11.11.2010 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9041 beschlossenen und am 25.09.2014 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5083 geänderten Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung, der Verbesserung der Barrierefreiheit und des Wohnumfeldes sowie der Stadtbildpflege wird gemäß Wortlaut in der angehängten Synopse zugestimmt. 2. Der Magistrat wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen nach diesen Richtlinien zu bewilligen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass sich das Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes bewährt hat und bisher gut angenommen wurde. Seit Einführung der Förderrichtlinien im November 2010 konnten in 190 Förderfällen z. T. kombinierte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (124), der Barrierefreiheit (38), des Wohnumfeldes (31) und zur Stadtbildpflege (17) mit einem Gesamt-Umfang von ca. 17 Mio. € gefördert werden. Weitere Förderanträge befinden sich derzeit in der Beratung. Mehr als 150 Anfragen mussten bisher abgelehnt werden, weil sich die Liegenschaften nicht im Fördergebiet befanden. 4. Es dient weiter zur Kenntnis, dass für die Förderung von Maßnahmen gemäß den zu beschließenden Richtlinien im Haushalt 2025 in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung auf der Projektdefinition 5.003613, Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Wohnsubstanz und Projektdefinition 5.002454, Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen, für Maßnahmen im Wohnumfeld insgesamt 5,4 Mio. € zur Verfügung stehen. Ein höherer Bedarf könnte aufgrund der grundsätzlichen Querdeckungsfähigkeit auch über die Mittel weiterer Projektdefinitionen im Bereich der Wohnungsbauförderung (Umfang: 72 Millionen für 2025) gedeckt werden. Darüber hinaus können für einzelne Maßnahmen, die nicht im Zusammenhang mit einer energetischen Gesamt-Modernisierung stehen, wie z. B. der Installation von PV-Modulen, Batteriespeichern oder einer Lade-Infrastruktur für Elektro-Fahrzeuge und auch für Begrünungen, Förderzuschüsse im Frankfurter Förderprogramm "Klimabonus" beantragt werden. Gleichzeitig stehen umfangreiche öffentliche Fördermittel insbesondere der Bundesebene zur Verfügung, die zusätzlich zu den städtischen Fördermitteln beantragt werden können. 5. Der Magistrat wird beauftragt, gesetzliche Änderungen auf Bundes- oder Landesebene (u.a. im Hinblick auf die sich in Vorbereitung befindliche BauGB-Novelle), die sich auf die Förderbedingungen auswirken, laufend einzuarbeiten und die überarbeiteten Richtlinien den Stadtverordneten als Bericht zur Kenntnis zu geben. Soweit finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt entstehen, ist ein Vorlagenentwurf einzubringen. Dadurch soll das Programm aktuell und attraktiv gehalten werden. 6. Der Magistrat wird beauftragt, den Erfolg des Förderprogramms drei Jahre nach Beschlussfassung über die vorliegenden Richtlinien zu evaluieren und der Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse zu berichten. Dabei soll auch die Entwicklung der Sanierungsrate im Stadtgebiet als Hintergrundinformation zur Evaluierung der Wirksamkeit des Förderprogramms erfasst werden. Ebenfalls soll dabei ein Monitoring-Bericht vorgelegt werden, der überprüft, ob die Vereinbarungen in Erhaltungssatzungsgebieten bei Inanspruchnahme von städtischen Fördergeldern für energetische Sanierungsmaßnahmen eingehalten wurden. Begründung: A. Zielsetzung Die Modernisierung im Gebäudebestand muss beschleunigt werden, um die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt zu erreichen und die Zahl der barrierefrei nutzbaren Wohnungen zu erhöhen. Eine energetische Sanierung kann beispielsweise die Dämmung von Fassaden, Dächern und Kellerdecken, den Austausch von Heizungsanlagen und den Austausch alter Fenster gegen moderne Wärmeschutzfenster umfassen. Die beschleunigte energetische Sanierung von privaten Bestandsgebäuden leistet damit auch einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Ziele der kommunalen Wärmeplanung. Dabei ist jedoch wichtig, dass Klimaschutz, Mieter:innenschutz und die Interessen von Eigentümer:innen hierbei gut in Einklang gebracht werden. Gleichzeitig gehört vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes die Sicherung bezahlbaren Wohnraums im Bestand zu den dringendsten Aufgaben der Stadt Frankfurt. Um Eigentümer*innen bei den kostenintensiven Modernisierungsmaßnahmen angemessen unterstützen zu können und gleichzeitig Mieter:innen vor einer zu starken Belastung durch die Umlage der Modernisierungskosten zu schützen, ist die Anpassung und der Ausbau des Förderangebotes notwendig. Mit der Änderung der Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung, der Verbesserung der Barrierefreiheit und des Wohnumfeldes sowie der Stadtbildpflege werden Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen vorgenommen und die Konditionen verbessert. Darüber hinaus werden die Rahmenbedigungen auf Grundlage der Erfahrungen aus der Förderberatung konkretisiert und vereinfacht und weitere Aspekte, z.B. zum ökologisch sinnvollen Bauen, ergänzt sowie erweiterte Instrumente zu sozialverträglichen Modernisierungen eingeführt. Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinien werden folgende Änderungen durchgeführt: 1. Ausweitung des Förderangebotes 2. Anpassung an geänderte Gesetzeslage (GEG) 3. Anpassung an geänderte Bundesförderung (BEG) 4. Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung 5. Beförderung von ökologisch sinnvollen Maßnahmen 6. Berücksichtigung von Preissteigerungen und verschärften energetischen Standards bei der Höhe der maximal förderfähigen Kosten 7. Steigerung der Attraktivität des Förderprogramms durch Anhebung der Zuschusshöhe 8. Anpassung der Regelungen zur Miethöhe mit Beschränkung von Mieterhöhungen 9. Vereinfachung der Durchführung von Maßnahmen im vermieteten Bestand 10. Anpassung der Zweckbindung 11. Vereinfachung der Richtlinien durch Entfall von selten angefragten Förderungen 12. Beförderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit 13. Erhöhung der Transparenz bei den Rahmenbedingungen der Förderung B. Alternativen Wenn die Richtlinien zum Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes nicht geändert werden, werden weiterhin die veralteten Richtlinien von 2014 angewandt. C. Lösung Um die Zielsetzung zu erreichen, sind folgende Änderungen der Förderrichtlinien vorgesehen: 1. Ausweitung des Fördergebiets auf das gesamte Stadtgebiet (inklusive sogenannter Milieuschutzgebiete), da Beschränkungen auf ausgewählte Fördergebiete im Hinblick auf die Ziele nicht sinnvoll sind. 2. Bezugnahme auf das am 01.11.2020 eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) statt auf Energieeinsparverordnung (EnEV). 3. Bezugnahme auf die am 01.07.2021 eingeführte "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) zur Erleichterung der Planung bei der sinnvollen gleichzeitigen Beantragung von Fördermitteln des Bundes und der Stadt Frankfurt: a. Übernahme der gegenüber den bisherigen KfW-Effizienzhaus-Standards (mind. KfW-EH 115) verschärften Effizienzhaus (EH)-Standards der BEG für Wohngebäude (BEG WG) mit den Standards EH 85, EH 70, EH 55, EH 40 und EH-Denkmal (mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz gem. § 105 GEG). b. Übernahme der Mindestanforderungen für Einzelbauteile der Gebäudehülle und für die Heizungstechnik aus der BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Vereinfachung der Antragstellung. c. Antragsunterlagen für die Bundesförderung können als Nachweis anerkannt werden. 4. Enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung: Sofern die technische Möglichkeit zum unmittelbaren Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz gegeben ist, werden in der Regel keine dezentralen Wärmeversorgungsalternativen gefördert. 5. Anreize für den Einsatz ökologisch sinnvoller Maßnahmen durch Zusatzförderungen für die damit verbundenen Mehrkosten gegenüber der Standard-Ausführung: a. Zusatzförderung für den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Heizung analog Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) in der BEG WG, jedoch mit höherem Anteil am Gesamtenergiebedarf (mind. 75 % statt 65 %) und einer höheren Förderquote. b. Zusatzförderung für den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zur Reduzierung der Lüftungswärmeverluste verbunden mit einer Verbesserung der wohnhygienischen Bedingungen. c. Zusatzförderung für den Einsatz umweltverträglicher und gesundheitlich unbedenklicher Dämmstoffe anstelle günstiger, z. B. Erdöl-basierter Stoffe, wie des Polystyrols (in mind. 75 % der flächigen Bauteile der Gebäudehülle, wie Außenwände und Dächer), zertifiziert i.d.R. mit dem Gütezeichen RAL-ZU 132 bzw. 140 (Blauer Engel) oder dem "natureplus-Siegel" (analog 1. Förderweg). d. Sensibilisierung für die Integration von Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt, z.B. Erhaltung oder Ersatz von Nistplätzen an Gebäuden im Rahmen der Sanierungsarbeiten oder Anbringung zusätzlicher Nistkästen. 6. Anpassung der maximal förderfähigen Kosten: a. Anhebung der max. förderfähigen Kosten um ca. 30 % orientiert an Preissteigerungen im Baugewerbe seit Einführung der Richtlinien 2010. b. Anpassung der max. förderfähigen Kosten entsprechen verschärfter Anforderungen an energetische Mindeststandards (mind. EH 85 statt EH 115 usw.). 7. Anhebung der maximalen Höhe des städtischen Zuschusses von 30 % auf 35 % zur Steigerung der Attraktivität des Förderprogramms. Dabei wird berücksichtigt, dass bei der gleichzeitigen Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei durchschnittlichen Modernisierungen weiterhin die Fördermittel des Bundes ausgeschöpft werden können, wo eine maximale Gesamt-Förderquote von 60 % der förderfähigen Kosten definiert ist. Durch die städtische Anerkennung der Unterlagen für die BEG wird darüber hinaus die gleichzeitige Beantragung der Fördermittel von Bund und Kommune stark vereinfacht. 8. Anpassung der Regelungen zur Miethöhe: a. Überarbeitung der bestehenden Begrenzung der Miethöhe nach Modernisierung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (OVM) durch Entfall des Zusatzes "... ist höchstens von mittleren Wohnlagen auszugehen...", da durch die fehlenden Zuschläge für gehobene, sehr gute bzw. zentrale Wohnlagen Vermietende bei einer Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen (gem. § 559 ff BGB) schlechter gestellt wären, als bei einer - auch ohne Modernisierung möglichen - Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (gem. § 558 ff BGB). b. Gleichzeitige ergänzende Beschränkung der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen (gem. § 559 ff BGB) auf Grundlage des Koalitionsvertrags von 2021 (entgegen der gem. § 559 Abs. 1 BGB möglichen jährlichen Umlage von 8 % der Modernisierungskosten) i. drei Jahre nach Modernisierung keine Mieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB ii. danach Umlage von max. 6 % (statt 8 %) der Modernisierungskosten c. Ergänzung des 2019 eingeführten § 559c BGB "Vereinfachtes Verfahren" für die Berechnung der Mieterhöhung bei Umlage der Modernisierungskosten auf die Mieter*innen bei Kosten bis 10.000 € (Pauschal 30 % Erhaltung / 70 % Modernisierung). d. Entfall des Hinweises zu Baualtersklassen, da im Mietspiegel geregelt. e. Ergänzung Passus zur möglichen Einsichtnahme in Mietverträge für die Dauer der Zweckbindung zur Sicherung der Einhaltung der Mietobergrenzen. 9. Vereinfachung der Durchführung von Maßnahmen im vermieteten Bestand durch Entfall der schriftlichen Zustimmung der Mehrheit der Mietenden bei gleichzeitiger Verpflichtung, alle Mietenden hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Förderung zu informieren. 10. Änderung der dauerhaften Zweckbindung "Sicherung der Wohnnutzung" (und der Begrenzung der Miethöhe) in eine befristete Bindung: a. Im Regelfall beträgt die Zweckbindung 30 Jahre. b. Bei Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Hindernisse außerhalb der Wohnung im näheren Wohnumfeld wird von einer Zweckbindung abgesehen (analog Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung). c. Von einer Zweckbindung wird auch bei Maßnahmen mit einem Förderzuschuss unter 10.000 € abgesehen, da dies bei Maßnahmen geringeren Umfangs, z. B. Einbau eines Treppenliftes zur barrierefreien Erreichbarkeit von Wohnflächen in Obergeschossen, nicht verhältnismäßig ist. d. Im Regelfall wird die langfristige Nutzung als Wohnraum in einer Baulast eingetragen. Bei Erbbaurecht kann von der Eintragung einer Baulast abgesehen werden, wenn das Erbbaurecht zu ‚Wohnzwecken' bestellt ist. Ebenfalls kann davon abgesehen werden, wenn die Wohnnutzung bereits in der Teilungserklärung oder vergleichbaren Rechtsdokumenten festgeschrieben ist. e. Entfall von Hinweisen zu Rahmenbedingungen im "Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung", da gleichzeitige Inanspruchnahme nicht möglich. 11. Entfall von selten angefragten (Zusatz-) Förderungen: a. Entfall der Darlehensvariante aufgrund fehlenden Interesses und des im Verhältnis zur Förderhöhe hohen Verwaltungsaufwandes. b. Entfall der Sonderregelung zur Förderung von "kleineren Einzelmaßnahmen in Mietwohnungen" durch das Amt für Wohnungswesen aufgrund fehlenden Interesses (nur zwei Förderfälle seit Einführung). c. Ersatz der Zusatzförderung "Passivhaus-Bauweise" (Keine Förderfälle seit Einführung der Richtlinien, da im Bestand kaum umsetzbar) durch Zusatzförderung für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (Passivhaus-Komponente). d. Entfall der Zusatzförderung für die Zusammenlegung von Wohnungen aufgrund fehlenden Interesses bei Vermietung, die nachgewiesen werden muss (keine Förderfälle - bisher nur in Einzelfällen bei Eigennutzung angefragt). 12. Anpassungen hinsichtlich Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit: a. Ergänzung von Hinweisen zur Sicherung und Verbesserung der Barrierefreiheit unter Berücksichtigung der DIN 18040-2 auf Grundlage der Abstimmung mit Dez. VIII, Stabstelle Inklusion (angewandte Praxis gemäß Handlungsanleitung v. 13.05.2015). b. Ergänzung der Förderfähigkeit des barrierefreien Zugangs zu einem Freisitz (z. B. Garten), wenn kein anderer wohnungsbezogener Freisitz barrierefrei erreichbar ist. c. Senkung der Mindestinvestition für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie des Wohnumfeldes und des Stadtbildes auf € 3.000,-, da in Einzelfällen auch kleinere Maßnahmen sinnvoll sein können. 13. Konkretisierung der Förder-Voraussetzungen und der zu beachtenden Rahmenbedingungen auf Basis der Erfahrung in der Förderberatung: a. Entfall der "Bearbeitungsgebühr i. H. v. 1% des Nennbetrags", da für die Antragstellenden nicht nachvollziehbar, dass ein Teil der bewilligten Fördersumme wieder zurückverlangt wird, insbesondere bei der Vollfinanzierung von Maßnahmen im öffentlichen Wohnumfeld, bei denen es keine Mitfinanzierung gibt. b. Deutlichere Differenzierung der Voraussetzungen für die energetische Modernisierung (mit Energieberatungsbericht, Umsetzungskonzept und Baubegleitung) gegenüber sonstigen Maßnahmen (z.B. zur Verbesserung der Barrierefreiheit). c. Untergliederung der förderfähigen Maßnahmen im Wohnungsbestand in die "Energetische Modernisierung", die "Funktionale Modernisierung" und die "Ergänzung des Wohnungsbestandes" (statt "Gesamtmaßnahme Umnutzung") zur besseren Übersicht und der einfacheren Möglichkeit der Bezugnahme. d. Deutlicherer Verweis auf erforderliche Abklärung der Genehmigungsfähigkeit der geplanten Maßnahmen seitens der Antragstellenden und Vorlage der entsprechenden (ggf. auch satzungsrechtlichen) Genehmigungen. e. Konkretisierung von einzelnen Begrifflichkeiten bzw. Antragsunterlagen. f. Konkretisierung der Regelungen für den Baubeginn und die Fertigstellung. g. Klarstellung, dass bestimmte Maßnahmen, z. B. zur Verbesserung des Zuschnittes der Wohnung nur im Zusammenhang mit einer energetischen Modernisierung gefördert werden können. h. Klarstellung zur Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Ergänzung des Wohnungsbestandes (der Anbau von separat erschlossenen Gebäudeteilen wird in den Neubau-Programmen der Stadt Frankfurt gefördert). i. Ergänzung von Regelungen zur Kombination mit weiteren Förderprogrammen und Ausschluss von Mehrfachförderung bei vergleichbaren Maßnahmen. j. Ergänzung zu möglichen Veröffentlichungen (in Anlehnung an die "Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen"). k. Aufnahme Passus zum EU-Beihilferecht. Der Magistrat ergreift geeignete Maßnahmen, damit die städtischen Informations- und Beratungsangebote im Bereich der energetischen Sanierung von privaten Bestandsgebäuden unter Einbindung des Klimareferates weiter ausgebaut werden können. Hierfür legt der Magistrat schnellstmöglich ein abgestimmtes Konzept vor. Zur Antragstellung wird angestrebt, ein digitales Antragsverfahren (Online-Verfahren) einzurichten. Im Sinne der Barrierefreiheit kann auf Wunsch auch ein analoges Verfahren gewählt werden. Es wird jährlich ein kennzahlenbasierter Bericht vorgelegt, aus welchem der aktuelle Stand der städtischen Förderaktivitäten im Bereich der energetischen Sanierung hervorgeht. Die Einhaltung der sozialverträglichen Umsetzung der Förderrichtlinie wird durch den Magistrat laufend beobachtet. Anwendung in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen ("Milieuschutz"): In sogenannten Milieuschutzgebieten können Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden, die über den gesetzlich geregelten Mindeststandard des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinausgehen, bis zum Standard EH 70 genehmigt werden, wenn im Gegenzug das städtische Förderprogramm in Anspruch genommen wird und seine Konditionen eingehalten werden. Die Broschüre, in welcher die konkreten Schritte zu einer möglichen Genehmigung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung von privaten Bestandsgebäuden in Gebieten mit "Milieuschutzsatzung" anschaulich erläutert werden, liegt entsprechend überarbeitet im Internetauftritt der Bauaufsicht Frankfurt unter www.bauaufsicht-frankfurt.de/bauberatung/erhaltungssatzungen als Merkblatt vor und kann im PDF-Format heruntergeladen werden (unter www.bauaufsicht-frankfurt.de/fileadmin/Downloads__alle/M erkblaetter/Merkblatt_Bauvorhaben_in_Milieuschutzgebieten_10_2024_1.pdf?_=173140 6775). Eine Übersicht der Fördersystematik geht aus den nachfolgenden beiden Tabellen hervor: Legende: WoFl/NUF = Wohnfläche bzw. Nutzungsfläche BEG WG = Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude BEG EM = Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Der Bedarf für die nach diesen Richtlinien geförderten Objekte wird nach Maßgabe der Haushaltsansätze in den jeweiligen Magistratsvorlagen zur Förderung beziffert. Im Haushaltsjahr 2025 sind investive Haushaltsmittel in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung auf der Projektdefinition 5.003613, Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Wohnsubstanz und Projektdefinition 5.002454, Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen eingestellt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Haushaltsplan 2025 5.400.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: keine 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1 (ca. 91 KB) Anlage 2 (ca. 39 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.04.2025, NR 1207 Antrag vom 22.04.2025, NR 1208 Antrag vom 05.05.2025, NR 1225 Antrag vom 14.05.2025, NR 1247 Antrag vom 05.05.2025, NR 1248 Antrag vom 14.05.2025, NR 1249 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 20.12.2006, E 68 Antrag vom 24.01.2008, NR 742 Vortrag des Magistrats vom 08.10.2010, M 204 Vortrag des Magistrats vom 18.07.2014, M 122 Antrag vom 25.08.2023, NR 738 Antrag vom 14.12.2025, OF 820/11 Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1352 Vortrag des Magistrats vom 26.05.2026, M 76 Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 94 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD (= Ablehnung ohne Zusatz); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, Votum zu NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 70, NR 1208 und NR 1209 = Annahme, NR 1207 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Mietspiegel sich an Wohnungsbaugenossenschaften orientiert, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke (M 70 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225, NR 1207 und NR 1208 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1125 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Annahme, NR 1225 = Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. a) Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Zieran, Thoma, Dr. Dürbeck, Papke, Meyer, Yilmaz und Pauli sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6240, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 und 2024
    M
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 71 Betreff: Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 und 2024 Das Unternehmen Rödl & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg, wird als Prüfer für die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 bestellt. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. Gemäß § 5 Ziffer 13 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 121 Abs. 8/127 HGO über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinden gestaltet und wirtschaftliche geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u.a. zuständig für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsaussicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53, Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. A. Zielsetzung Erstellung der Jahresabschlüsse 2023 und 2024. B. Alternativen keine C. Lösung Bestellung eines externen Wirtschaftsprüfers. D. Kosten Die Prüfungskosten werden von der Kliniken Frankfurt Höchst GmbH übernommen. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 71 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 71 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 71 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6266, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 20-16

  • Riedbergplatz entsiegeln ohne zu versiegeln
    NR
    14.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2025, NR 1215 Betreff: Riedbergplatz entsiegeln ohne zu versiegeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Riedbergplatz wird nur entsiegelt, wenn das unweite Grundstück, Josef Eicher 19, siehe M 131/24 (vertaulich) und M 178/15 nicht versiegelt wird, siehe Foto. Quelle Google Earth Begründung: Nur 8 Minuten entfernt vom Riedbergplatz soll mindestens die doppelte Menge versiegelt werden in der Josef-Eicher-Str. 19. Diese Vorgehensweise hilft den Menschen und dem Stadtklima wenig, es kostet nur Millionen von Euro. Wollte man dies einem ein Naturvolk z.B. aus Südostasien verständlich machen, müsste man tief in die rituelle und mythische Erklärungsweisenkiste greifen, sonst wäre es einfach nicht zu verstehen. Zudem ist die Geschichte des Grundstückes Josef Eicher Str. sehr unrühmlich. Erst wurde es 2015 vom Liegenschaftsamt aus steuerlichen Gründen an die Hafen und Marktbetriebe Frankfurt verkauft, und jetzt wurde ein Erbpachtvertrag an private Firma vergeben. Ökologischer und soziale Totalausfall. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 63 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 63 = Ablehnung) Gartenpartei (M 63 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 22 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 607/12 abzustimmen und diese nicht zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 548 2025 1. Der Vorlage M 63 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 548 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 607/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 63 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der weiteren Planung die Betondächer durch eine Schatten spendende (Holz)Konstruktion ersetzt werden."; 2. der letzte Absatz und das Foto in der Begründung gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 4 GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke gegen CDU (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. a) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE b) Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 63 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1215 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 548 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 63 und NR 1212 = Annahme im Rahmen NR 1215, NR 1215 und OA 548 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 63, NR 1212 und OA 548 = Annahme, NR 1215 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Beschlussausfertigung(en): § 6136, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 66-3

  • Ist die Erhaltungssatzung für Eckenheim noch sinnvoll?
    STOB 10
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 589 Betreff: Ist die Erhaltungssatzung für Eckenheim noch sinnvoll? Der Magistrat hatte zuletzt in seiner Stellungnahme vom 27.05.2024, ST 996 ausführlich zu Fragen des Ortsbeirates zum Themenkomplex "Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Norden" und damit auch zur Erhaltungssatzung für Eckenheim (E18) geantwortet und dabei auch über statistische Auswertungen berichtet. Zu 1.: Der Magistrat beurteilt die Erhaltungssatzung Nr. 18 - Eckenheim - grundsätzlich positiv in der Anwendung im Rahmen von Beratungen zu den Belangen, die für die Genehmigung von Bauvorhaben im Satzungsgebiet von Bedeutung sind. Die Erhaltungssatzung trägt entscheidend dazu bei, die städtebauliche Eigenart des Satzungsgebietes in Eckenheim zu bewahren, ohne dabei zu signifikanten Verzögerungen oder Ablehnungen von Bauanträgen zu führen. Die Bauberatungen verlaufen lösungsorientiert, wobei stets einvernehmliche Lösungen mit den Bauherren erzielt werden konnten. Auch umweltgerechte Investitionen, wie die Installation von Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen, werden im Rahmen der Satzung ermöglicht und unterstützt. Zu 2.: Erhaltungssatzungen sind grundsätzlich ein planungsrechtliches Instrument zur Wahrung der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes und leisten insofern einen wichtigen Beitrag zum Erhalt eines Ortsbildes aufgrund seiner besonderen städtebaulichen Gestalt. Gleichzeitig bedeutet das Vorhandensein einer Erhaltungssatzung nicht, dass im Geltungsbereich Einzelvorhaben bzw. Eingriffe in die bebaute Umgebung grundsätzlich unzulässig sind. Vielmehr bedürfen die Änderung baulicher Anlagen, die Nutzungsänderung sowie die Neuerrichtung einer Genehmigung. Diese wird in der Regel erteilt, sofern die Vorhaben den Zielen der Satzung nicht entgegenstehen. Je nach örtlichen Gegebenheiten bzw. der Ausprägung der Eigenart des Gebietes können mit einer Genehmigung Auflagen verbunden sein. Im Rahmen der Erhaltungssatzung Nr. 18 geht es darum Ensembles und Gebäude zu erhalten, die das Ortsbild des Satzungsgebietes in Eckenheim entsprechend ihrer besonderen städtebaulichen Gestalt und Merkmale wie Bauweise, Geschossigkeit, Fassaden- und Dachgestaltung prägen. Die städtebauliche Eigenart des Gebietes stellt sich in Eckenheim als typische Mischstruktur von Bebauung und Bauten des 18., 19. und 20. Jh. dar und bezieht sich im Anwendungsbereich der Satzung konkret auf Fachwerkgebäude, Arbeiter- und Handwerkerwohngebäude, das bürgerliche Wohnhaus, Stadtvillen und Doppelhäuser der Gründerzeit sowie Kleinsiedlungshöfe. Als positives Beispiel in der Anwendung der Erhaltungssatzung kann das Bauvorhaben in der Eckenheimer Landstraße 330 angeführt werden, bei dem bei der Neuplanung zur Errichtung einer Wohnanlage mit 11 Wohnungen die charakteristische Struktur mit den entsprechenden Bautypen (Fränkische Hofreite) aufgegriffen wurde und das Ortsbild prägende typische Haupt- und Nebenbaukörper umgesetzt werden. Zu 3.: Die Anwendung der Satzung hat in der Vergangenheit zu keinen relevanten Problemen bei der Bauberatung bzw. in Baugenehmigungsverfahren geführt. Weder sind Ablehnungen erfolgt, noch kam es zu signifikanten Verzögerungen in den Antragsverfahren. Insofern spricht aus Sicht des Magistrats nichts gegen die weitere Anwendung der Erhaltungssatzung Eckenheim. Zu 4.: Der Magistrat hält die Erhaltungssatzung Eckenheim weiterhin für ein geeignetes Instrument zur Bewahrung der städtebaulichen Eigenart des Satzungsgebietes. Gemäß o. g. Darlegungen besteht kein Anlass die Erhaltungssatzung aufzuheben, einzuschränken oder zu modifizieren. Insofern bestehen hierzu aktuell keine Pläne. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.01.2025, V 1096

  • Glasfasernetz Nieder-Erlenbach
    STOB 11
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 590 Betreff: Glasfasernetz Nieder-Erlenbach Für das Stadtgebiet Frankfurt am Main kann seitens der Kommune kein Unternehmen beauftragt werden. Die interessierten Telekommunikationsunternehmen betreiben den Ausbau eigenwirtschaftlich, finanzieren ihn demnach auch selbst. Die dazu geltende Rechtsgrundlage (Grundgesetz in Verbindung mit Telekommunikationsgesetz) verpflichtet die Kommunen allen interessierten Unternehmen, die entsprechenden Wege und Trassen zur Verfügung zu stellen. Die im August vergangenen Jahres im Dezernat V - "Bürger:innen, Digitales und Internationales" eingerichtete Stabsstelle "Gigabit Performance-Center", steht sowohl mit der für die Metropolregion Rhein-Main gegründeten Gesellschaft "GigabitregionFRM" als auch mit mehreren interessierten Unternehmen für das Frankfurter Stadtgebiet in positiv verlaufenden Gesprächen. Teil dieser Gespräche ist auch der Ausbau in Nieder-Erlenbach. Sobald sich ein Unternehmen abzeichnet, welches im Ortsbezirk aktiv Glasfaser ausbauen möchte, wird der Ortsbeirat durch die oben genannte Stabsstelle informiert. Eine erste Informationsveranstaltung für alle Ortsvorsteher:innen wurde am 03. Dezember 2024 angeboten und im Römer durchgeführt. Die verwendeten Unterlagen sind im Anschluss per Mail zur Verfügung gestellt worden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6559

  • Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9
    STOB 6
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 591 Betreff: Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9 Im Rahmen der Ortsbeiratsanregung -OM 6572- wird um eine Stellungnahme zum aktuellen Verfahren zur Auswahl und Errichtung sowie Förderung neuer Trinkbrunnen gebeten. Nachfolgend möchte der Magistrat eine Übersicht über den bestehenden Prozess geben und die Berücksichtigung der vom Ortsbeirat 9 vorgeschlagenen Standorte erläutern. Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024 (ST 2149) geschildert, werden bei der Auswahl neuer Standorte unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem das Überwärmungspotenzial des Standorts, die Frequentierung des Platzes, die Nähe zu Wohnsiedlungen sowie die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen oder die Beschaffenheit des Untergrunds. Dabei ist zu beachten, dass Trinkbrunnen vorrangig an Orten errichtet werden, an denen Menschen keinen direkten Zugang zu Wasser haben - beispielsweise in der Innenstadt, wo sich viele Touristen oder wohnungslose Personen aufhalten. Eine Priorisierung von Wohnsiedlungen erfolgt nicht, da dort in der Regel Wasserzugang im häuslichen Umfeld gegeben ist. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Die Stadt Frankfurt am Main hat den Fördertopf der Trinkbrunnen aus der hessischen Klimarichtlinie intensiv in Anspruch genommen. Für Klimakommunen wie Frankfurt am Main beliefen sich die Fördermittel für Trinkbrunnen in der Vergangenheit auf 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Allerdings hat die WI-Bank aktuell einen Antragsstopp für diese Fördermittel verhängt. Zudem wird die Klimarichtlinie zum 01.07.2025 novelliert, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über den zukünftigen Fördersatz getroffen werden kann. Ob künftig entsprechende Fördergelder zur Verfügung stehen, bleibt abzuwarten. Die angesprochenen Etatanregungen können nicht für den Ortbezirk 9 verwendet werden, da diese ausschließlich für Ortsbezirke ohne vorhandene Brunnen vorgesehen sind. Durch den bereits realisierten Standort im Niddatal entspricht der Ortsbezirk 9 also nicht den Kriterien für die Etatanregung. Derzeit können Trinkbrunnen aus dem städtischen Klimaprogramm Klimawandelanpassung/Infrastruktur finanziert werden. Bezüglich der vom Ortsbeirat 9 vorgeschlagenen Standorte möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass diese auf der Prüfliste geführt werden. Für den Ortsbezirk 9 umfasst die Prüfliste bereits folgende Standorte: Mierendorffstraße, Marbachweg, Dornbuschkirche, Spielplatz Kirschenwäldchen, Spielplatz am Wasserturm, U-Bahn-Haltestelle "Weißer Stein" und Ginnheimer Hohl. Aufgrund der Vielzahl potenzieller Standorte und der erforderlichen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann eine zeitnahe Umsetzung nicht zugesichert werden. Zudem stehen derzeit vorrangig innenstadtnahe Standorte im Fokus, die eine geringere Nähe zu Wohnsiedlungen aufweisen. Der Magistrat möchte an dieser Stelle aber betonen, dass der Ortsbezirk 9 in den Planungen berücksichtigt wird und eine ausgewogene, flächendeckende Versorgung des gesamten Stadtgebiets mit Trinkbrunnen angestrebt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6572

  • Installation von zwei Sitzbänken auf dem Weg entlang des Modellflugplatzes
    STOB 16
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 592 Betreff: Installation von zwei Sitzbänken auf dem Weg entlang des Modellflugplatzes Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Mangels städtischer Flächen ist die Aufstellung von Bänken nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2025, OM 6322

  • Wie ist der Sachstand zum Thema Outdoor-WC (Oilette)?
    STOB 1
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 593 Betreff: Wie ist der Sachstand zum Thema Outdoor-WC (Oilette)? Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) hat zur Anfrage hinsichtlich der Testung einer Kinder-Nottoilette bereits Gespräche mit dem Grünflächenamt und dem Frankfurter Kinderbüro aufgenommen. Für den Einsatz einer solchen Toilette sind neben den Umsetzungsmöglichkeiten, den Unterhaltskosten für Reinigung und Wartung und der passenden Örtlichkeit auch kinderrechtliche Aspekte zu prüfen und zu berücksichtigen. Das derzeit vorhandene Konzept der Kinder-Nottoilette ist noch nicht vollständig durchdacht und muss für eine sichere Anwendung entsprechend angepasst werden. Das ABI hat sich mit den beiden Gründerinnen der "oilette" persönlich zu den offenen Fragen ausgetauscht. Im Nachgang muss von beiden Seiten geprüft werden, inwiefern sich die Schwierigkeiten in der Umsetzung lösen lassen. Weiterhin ist unter anderem die Zuständigkeit und Betreuung der Patinnen/Paten für die Organisation der notwendigen Hygienebeutel zu prüfen. Der mit dieser Aufgabe einhergehende Aufwand kann derzeit aus Kapazitätsgründen weder vom ABI noch vom Grünflächenamt übernommen oder sichergestellt werden. Aus vorgenannten Gründen können noch keine finalen Auskünfte und Ergebnisse zu einer möglichen Testung einer Kinder-Nottoilette erteilt und mitgeteilt werden. Nach Auskunft der beiden Gründerinnen soll das Konzept der Kinder-Nottoilette zeitnah in umliegenden Gemeinden getestet werden. Das ABI wird sich in diesem Zusammenhang weiterhin mit den beiden Gründerinnen und den betroffenen Kommunen zu den Pilotprojekten und deren Umsetzung austauschen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1109

  • Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten auf dem Riedberg
    STOB 5
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 594 Betreff: Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten auf dem Riedberg Es bleibt unverändert, dass die Schulen und deren Kooperationspartner die Schulgebäude, die dazugehörenden Sporthallen und Freiflächen vorrangig nutzen. Dies betrifft auch schulische Veranstaltungen in den Abendstunden. Daher ist keine generelle Freigabe zur Nutzung von Räumen oder Aulen möglich. Grundsätzlich sieht der Magistrat mit dem bisherigen Verfahren eine Öffnung in den Stadtteil durchaus als gegeben an. Mit einem Buchungsmanagementsystem kann eine größere Transparenz geschaffen werden. Von einer individuellen Anfrage ist dennoch nach Stand heute nicht abzuweichen, da der Schule sonst die spontane Nutzung ihrer Räumlichkeiten nicht mehr möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6424

  • Massive Fahrplanabweichungen durch Fahrtausfälle bei der Buslinie 39 und 69
    STOB 9
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 595 Betreff: Massive Fahrplanabweichungen durch Fahrtausfälle bei der Buslinie 39 und 69 Der in der Anregung des Ortsbeirats genannte Stabilisierungsfahrplan hat das Ziel, die Zuverlässigkeit des ÖPNV-Angebots zu erhöhen. Er soll Fahrgäste vor kurzfristigen Ausfällen oder Verspätungen bewahren und ist hauptsächlich aufgrund von Personalmangel eingeführt worden. Die derzeitigen Ausfälle auf der Buslinie 39 sind jedoch größtenteils einem Fahrzeugmangel geschuldet. Auf der Linie 39 kommt es zudem häufig zu "geplanten" Ausfällen. Das bedeutet, dass im Rahmen des angesprochenen Wagenmangels immer ein gleicher Kurs aus dem Umlauf herausgenommen wird und somit der Ausfall für die Fahrgäste über den zeitlichen Ablauf etwas planbarer gemacht wird. Um den fahrzeugbedingten Ausfällen entgegenzuwirken, hat die Betreibergesellschaft zusätzlich zur Bestandflotte gebrauchte Fahrzeuge beschafft. Diese sollen den Fuhrpark ergänzen und die Werkstatt entlasten. Erste Fahrzeuge wurden im ersten Quartal 2025 geliefert, weitere werden im zweiten Quartal folgen. Ein Teil der Fahrzeuge soll auch auf der Linie 39 eingesetzt werden, sodass sich die Situation zeitnah verbessern sollte. Es wird zudem verstärkt darauf geachtet, alle Fahrten möglichst pünktlich, also weder verspätet noch zu früh, durchzuführen. Aufgrund von Fahrtausfällen kann es jedoch vorkommen, dass nachfolgende Busse sich wegen des entsprechend höheren Fahrgastaufkommens verspäten. Auch infolge externer Einflüsse, wie unvorhergesehenen Verkehrsbehinderungen oder Baustellen, können Verspätungen auftreten. Wenn ein verspäteter Bus versucht, seinen Fahrplan wieder einzuholen, kann für die Fahrgäste an der Haltestelle aufgrund der abweichenden Abfahrtszeit der Eindruck entstehen, dass der nachfolgende Bus zu früh abgefahren sei. Die Buslinie 69, die von einem anderen Busunternehmen betrieben wird als die Buslinie 39, erfuhr im Rahmen des Stabilisierungsfahrplans keine Fahrplanänderung. Sie verkehrt nach wie vor planmäßig alle 30 Minuten und weist nach Prüfung der Abrechnungsdaten ein mit anderen Linien vergleichbares Ausfallgeschehen aus. Der städtischen Nahverkehrsgesellschaft sind hierzu keine Personal- und Fahrzeugprobleme bekannt. In Bezug auf die Fahrgastinformation wird darauf hingewiesen, dass die RMVgo App grundsätzlich Verspätungen und Ausfälle ausweist, sofern systemseitig korrekte Echtzeitdaten vorliegen. Fahrzeuge sind über ihren Fahrplan eindeutig im Hintergrundsystem identifizierbar und zugeordnet. Die Zuordnung wird automatisch über eine Schnittstelle in die RMV-Fahrplanauskunft übertragen. Dafür, dass die Ausfälle nicht oder nur im Nachhinein in der RMV-Fahrplanauskunft vorhanden sind, kann es vielfältige betriebliche Gründe, aber auch technische Probleme der Schnittstelle, geben. Im Rahmen eines Projekts zur Qualität der Fahrgastinformation wurden Fehlerfälle untersucht und Live-Daten ausgewertet, um Maßnahmen zur Verbesserung ableiten zu können. Bei den untersuchten Fehlern in den Auskunftssystemen wurde für den Fehlerfall "Ausfall wird in RMV-App weiter als fahrend angezeigt" eine Fehlerhäufigkeit von 1,5 % festgestellt. In der Auskunft sind folglich 98,5% der tatsächlich verkehrenden Fahrten enthalten. An einer kontinuierlichen Verbesserung der Fahrgastinformation wird sowohl technisch als auch prozessual gearbeitet und mögliche Maßnahmen entwickelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6289

  • Buslinie 69 - Verlängerung der Fahrzeiten in den Abendstunden
    STOB 10
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 596 Betreff: Buslinie 69 - Verlängerung der Fahrzeiten in den Abendstunden Quartierbusse, wie die Buslinie 69, haben die Funktion einer zusätzlichen feinräumigen Erschließung und Verbindung innerhalb von Stadtteilen und verkehren täglich bis 21 Uhr, also in einem eingeschränkten Betriebszeitraum zu Zeiten mit einer höheren Gesamtnachfrage. Daher verkehrt auch die Linie 69 nur bis 21 Uhr, denn danach nimmt die Nachfrage im ÖPNV stark ab. Durch eine Verlängerung des Betriebszeitraums ist mit nur wenigen zusätzlichen Fahrgästen zu rechnen. Eine Ausweitung des heutigen Angebots kann daher nicht in Aussicht gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6288

  • Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden
    STOB 11
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 597 Betreff: Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden Der Magistrat arbeitet derzeit ämterübergreifend an Maßnahmen und Projekten, um den Herausforderungen durch Starkregenereignisse wirkungsvoll zu begegnen. In einem ersten Schritt müssen die Bereiche im Stadtgebiet identifiziert werden, die gemäß Starkregengefahrenkarte besonders geschützt und priorisiert angegangen werden müssen. Ein entsprechendes Pilotprojekt zur Identifizierung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge läuft derzeit am Frankfurter Berg. Dies vorausgeschickt teilt der Magistrat mit: Zu 1. Die Schmutzfangeimer in den Sinkkästen werden zweimal jährlich entleert und gereinigt. Der Inhalt der Schmutzfangeimer wird von der FES abtransportiert und entsorgt. Eine Erhöhung der Intervalle ist derzeit noch nicht geplant. Generell ist anzumerken, dass die Kanalisation nur für Niederschlagsmengen, die statistisch gesehen ungefähr einmal im Jahr bis alle fünf Jahre auftreten, ausgelegt ist. In besonders gefährdeten Bereichen können auch Regenmengen aufgenommen werden, die leicht darüber liegen. Größere Regenmengen, wie sie bei Starkregenereignissen fallen, können in der Regel auch bei sauberen Sinkkasteneinläufen nicht komplett aufgenommen werden. Die Kanäle kommen an ihre Kapazitätsgrenzen und es kommt zu einem Überstau und zum Austritt von Kanalwasser an der Oberfläche oder zum Rückstau von Abwasser in Gebäudekellern. Gleichzeitig gelangt weiterer Niederschlagsabfluss gar nicht mehr in das Entwässerungssystem und überflutet die Oberfläche. Bei Sturm und Starkregen können Sinkkästen an der Straßenoberfläche auch sehr kurzfristig mit Blättern verdeckt werden und verstopfen dann auch in gereinigtem Zustand wieder sehr schnell. Eine Klärung, wie diesen Problemen zukünftig zu begegnen ist, ist auch Aufgabe der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe zum Thema Starkregen. Zu 2. Derzeit gibt es noch keinen Datensatz, der die vorhandenen Gullys im Frankfurter Straßenraum digital abbildet und ins Geoportal übernimmt. Ein solcher Datensatz soll jedoch Bestandteil der neuen Straßenzustandsdatenbank werden, die derzeit im Zusammenhang mit dem Förderprojekt "Straßen für Alle" in zwei Pilotstadtteilen aufgebaut und getestet wird. Die Lage der Gullys wird dabei bei Befahrungen der städtischen Verkehrsflächen durch einen externen Datendienstleister georeferenziert aufgenommen. Dabei hat es sich als besondere Herausforderung herausgestellt, dass Gullys überparkt werden und so bei der Befahrung nicht erfasst sind. Dies zeigt sich insbesondere im dicht bebauten Innenstadt-Pilotgebiet mit viel Parkraum im Straßenbereich. Entsprechend wird die Erfassung sämtlicher Gullys im Geoportal noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6132

  • Sportstätten für den wachsenden Stadtteil sichern und neue Sportstätten schaffen
    STOB 9
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 598 Betreff: Sportstätten für den wachsenden Stadtteil sichern und neue Sportstätten schaffen Dem Magistrat - Sportamt - der Stadt Frankfurt ist nichts bekannt, dass angesichts der Pläne des Bundesverkehrsministeriums und der Hessischen Landesregierung, die BAB 5 zehnspurig auszubauen, das Vereins- und Sportgelände des 1. FC Rödelheim betroffen ist. Der Magistrat prüft die Schaffung von weiteren Angeboten für Sport- und Freizeitflächen für ältere Kinder und Jugendliche, die ihnen Alternativen neben den Fußball-Plätzen bieten. Um geeignete Sport- und Freizeitflächen im Ortsbezirk zum Skaten oder Biken zu finden und zu entwickeln wird das Grünflächenamt in die Planungen einbezogen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1101

  • Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189
    STOB 9
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 599 Betreff: Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189 Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, vor Ort eine Sperrfläche zu markieren und eine Barke anzubringen. Überdies wird der Magistrat Fahrradbügel installieren. Zu rechnen ist damit in der ersten Jahreshälfte 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6137

  • Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im Eduard-Bernstein-Weg
    STOB 9
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 600 Betreff: Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im Eduard-Bernstein-Weg Der Magistrat stimmt zu, dass vermeidbare Beleuchtungen reduziert werden sollten, um sogenannten Lichtverschmutzungen entgegenzuwirken. Er wird daher die Anregung des Ortsbeirates aufgreifen und bezüglich der angesprochenen Hausbeleuchtung auf die Stiftung Waisenhaus zugehen, um eine Veränderung zu bewirken. Anzumerken ist allerdings, dass Anpassungen auf rein freiwilliger Basis erfolgen können, da die rechtlichen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hier nicht verletzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6451

  • Befestigung Rad- und Fußweg am Hausener Wehr
    STOB 10
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 601 Betreff: Befestigung Rad- und Fußweg am Hausener Wehr Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Eine Rückmeldung der Autobahn GmbH liegt weiter noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1871

  • Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?
    STOB 10
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 602 Betreff: Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 2. Quartal 2025 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176

  • Überschwemmung des Dorfwiesenwegs
    STOB 12
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 603 Betreff: Überschwemmung des Dorfwiesenwegs Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat bislang mehrere - unter anderem bauliche - Rückhaltemöglichkeiten des Urselbachwassers überprüft. Die Berechnungsergebnisse haben allerdings wegen des großen Wasservolumens nicht den gewünschten Erfolg gezeigt. Aus diesem Grund wird nun sondiert, welches weitere Vorgehen sinnvoll ist. Es laufen daher nach wie vor ämterübergreifende Abstimmungen, um verschiedene Möglichkeiten zu untersuchen, die Situation zu verbessern. Dies beinhaltet auch die Prüfung der gewünschten Fahrbahnerhöhung. Eine abschließende Stellungnahme ist mit Blick auf die Komplexität dieser Prüfungen weiterhin nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1467

  • Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt!
    STOB 15
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 604 Betreff: Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt! Die Kurhessenstraße ist zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, jedoch wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung vom Kfz-Verkehr häufig missachtet. Anlass für die Planungen sind daher unter anderem die Anregungen des Ortsbeirats (OM 2744/08, OM 3438/ 09, OM 3439/ 09 und OM 55/11), in der Kurhessenstraße Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchzuführen. Grundlage der aktuellen Planung ist die mit dem Ortsbeirat und in der damaligen Arbeitsgruppe ämterübergreifend abgestimmte Vorplanung. Neben einer Grunderneuerung ist beabsichtigt, folgende Elemente in den Straßenraum zu integrieren: Fahrbahnanhebungen Verkürzte Querungsstellen durch Gehwegnasen Minikreisverkehr Wechselseitige Anordnung von Schrägparkplätzen Verringerung der Durchgangsfahrbahnbreite (rund 5,0 Meter; geeignet für den Begegnungsfall PKW/ LKW, bzw. Bus). Das gewohnte Prozedere - nämlich eine Abstimmung mit dem Ortsbeirat im Rahmen der Vorplanung - fand auch hier Anwendung. Rechtzeitig vor Baubeginn wird der Magistrat auch die Planung und den Bauablauf vorstellen. Ein konkretes Zeitfenster dafür kann aktuell allerdings noch nicht genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6404

  • Reinigung der Graffitis im Tunnel der Haltestelle „Heddernheimer Landstraße“
    STOB 15
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 605 Betreff: Reinigung der Graffitis im Tunnel der Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6454

  • Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen
    STOB 14
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 606 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Grundsätzlich werden Lichtsignalanlagen (Ampelanlagen) durch den Magistrat geplant, installiert und unterhalten. Eine Durchführung oder Finanzierung dieser Maßnahmen von anderer Seite ist nicht vorgesehen. Ein Austausch des Masts würde - wie in der ST 175/2024 ausgeführt - alleine der Optik dienen. Die genauen Kosten dazu hat der Magistrat nicht ermittelt, da keine Umsetzung der Maßnahme geplant ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1055

  • Baustraße im Berkersheimer Niddatal
    STOB 15
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 607 Betreff: Baustraße im Berkersheimer Niddatal Die vom Ortbeirat angesprochene und bislang als Baustraße genutzte Wegeverbindung wird aktuell von der Deutschen Bahn im Endzustand hergestellt. Grundlage dafür ist der Planfeststellungsbeschluss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6060

  • Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße
    STOB 10
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Betreff: Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Der Anregung wird durch das Aufstellen eines Flexipollers entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 Antrag vom 02.06.2025, OF 1067/10 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123 Antrag vom 06.10.2025, OF 1131/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551

  • Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
    STOB 2
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 609 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Eine Absicherung der Kreuzung mit Pollern für eine bessere Einsicht in die Straße ist grundsätzlich möglich und kann entsprechend verfügt und umgesetzt werden. Vorab prüft der Magistrat ämterübergreifend, ob für die in der Begründung zur Anregung genannten Laubabfälle und den zusammengeschobenen Schnee alternative Flächen zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6319

  • Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
    STOB 10
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610 Betreff: Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße Da die Anregung örtlich den Ortsteil Seckbach betrifft, jedoch vom Ortsbeirat 10 vorgebracht wird, bittet der Magistrat vorab um Klärung der Zuständigkeit zwischen den Ortsbeiräten 10 und 11. Rein informativ wird allerdings gern mitgeteilt, dass die gegenständliche Örtlichkeit seit Umsetzung der Maßnahmen der Unfallkommission im Jahr 2020 nicht mehr unfallauffällig ist. Eine besondere Gefährdung der Verkehrsteilnehmer*innen ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht erkennbar. Die ortsfest vorhandene Beschilderung und Markierung ist ausreichend und für jedermann verständlich. Die Friedberger Landstraße (B 521) sowie die Hofhausstraße (K 820) sind klassifizierte Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Zusatzspur soll aber trotzdem durch den Magistrat geplant und ausgebaut werden, da beides vom Land und Bund abgelehnt wurde. Aktuell ist die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden vorbereitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6053 Antrag vom 14.12.2025, OF 1187/10 Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7909 Antrag vom 01.02.2026, OF 824/11 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8102

  • Platz an der Bushaltestelle ?Leonhardsgasse? - Entsiegeln und Parkplätze schaffen
    STOB 2
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 611 Betreff: Platz an der Bushaltestelle ?Leonhardsgasse? - Entsiegeln und Parkplätze schaffen Wie auch in der Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.20203 -ST 705- beschrieben, konnten die Planungen zur Bushaltestelle "Leonhardsgasse" mit ihren zwei Positionen im Zuge des Ausbauprogrammes "E3-2015" wegen Einwänden zur Entwässerung baulich nicht umgesetzt werden. Das Vorhaben musste daher bis auf Weiteres zurückgestellt werden. Die zukünftige Planung dieser Bushaltestelle erfolgt im Rahmen des Programms "Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen". Bei dieser Planung wird der Magistrat die eingegangenen Rückmeldungen und Planungsbedürfnisse (unter anderem Gehwegverbindungen, Parkbedarf, Glascontainer und Entsiegelung von Pflasterflächen) berücksichtigen und nach Möglichkeit entsprechend integrieren. Überdies werden der Straßenzustand und die Straßenbahnbereiche ämterübergreifend überprüft und nach Möglichkeit in den Planungen berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6153

  • Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln
    STOB 4
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 612 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Die Autobahn GmbH des Bundes baut im Projekt "A66 Verlängerung/Riederwald Tunnel" eine komplett neue AB Anschlussstelle auf Höhe der Kruppstraße, direkt am jetzigen P+R Parkhaus Borsigallee. Im Rahmen dieser Planungen müssen die Zu- und Abfahrten sowie die Rettungswege des Parkhauses neu konzipiert werden. Außerdem prüft der Magistrat zur Zeit im Zuge dieses notwendigen Umbaus eine Erweiterung der P+R Anlage. Aus diesem Grund können auch die jetzigen Freiflächen nicht zum Bau von Ladeinfrastruktur vergeben werden. Bei den o.g. Planungen wird die Einrichtung von Ladeinfrastruktur (AC und DC gemäß LIS-Konzept der Stadt) geprüft und soweit möglich berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575

  • Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee
    STOB 5
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 613 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Der Anregung wird entsprochen. Es besteht bereits ein direkter Kontakt zwischen Hessen Mobil und dem Ortsbeirat, insbesondere dafür, um die Planung in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6422

  • Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen
    STOB 3
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 614 Betreff: Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen Der Magistrat weist darauf hin, dass es sich im beschriebenen Fall um eine verstopfte Entwässerungsdrainage von einer privaten Ackerfläche handelt. Entsprechend ist der Grundstückseigentümer für die Reinigung und Instandsetzung der Drainage verantwortlich. Der Magistrat hat hier keine Handlungsmöglichkeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6085

  • Klimaneutraler ÖPNV für Kalbach-Riedberg
    STOB 1
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 615 Betreff: Klimaneutraler ÖPNV für Kalbach-Riedberg Der Magistrat treibt die Elektrifizierung der Frankfurter Busflotte konsequent voran. Die Buslinien des Linienbündels G, darunter die Linien 24, 28, 29 und N8, werden planmäßig mit der Neuvergabe des Bündels im Dezember 2028 auf alternative Antriebe umgestellt. Die ebenfalls im Stadtteil Kalbach-Riedberg verkehrende Regionalbuslinie 251 ist in der Verantwortung des RMV. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass u.a. aus Kostengründen aktuell keine Umstellung auf alternativen Antrieb der dort verkehrenden Fahrzeuge geplant ist. Alle U- und Straßenbahnen in Frankfurt fahren seit dem 1. Januar 2024 mit Ökostrom. Einen Teil ihres Strombedarfs bezieht die Stadtwerke Frankfurt am Main mbH (VGF) direkt aus einem der größten Freiflächen-Solarparks Deutschlands. Der Park im Boitzenburger Land in Brandenburg produziert für die VGF jährlich etwa 20.000 MWh - das entspricht etwa 13 Prozent des Strombedarfs. Über ein sogenanntes Power Purchase Agreement (PPA) der VGF mit der Mainova beliefert er die VGF in den nächsten zehn Jahren mit hochwertigem Ökostrom zu fixen Preisen. Den restlichen Strom bezieht die VGF als Ökostrom von der Mainova. Dieser wird zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt und ist durch TÜV SÜD zertifiziert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1487

  • Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING
    STOB 2
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 616 Betreff: Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6294

  • Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes
    STOB 1
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 617 Betreff: Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5609

  • Grün für die Kuhwaldstraße
    STOB 6
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 618 Betreff: Grün für die Kuhwaldstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Generell wird die Anregung begrüßt und eine Trassenprüfung durchgeführt. Sofern Entsiegelungen möglich sind, versucht der Magistrat diese in ämterübergreifender Zusammenarbeit umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6234

  • Runder Tisch Verkehrsleitung Dippemess
    STOB 1
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 619 Betreff: Runder Tisch Verkehrsleitung Dippemess Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Dies wird voraussichtlich im 3. Quartal 2025 möglich sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6331 Antrag vom 10.10.2025, OF 559/4 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7619

  • Griesheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Elektronstraße/Ecke Froschhäuser Straße
    STOB 2
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 620 Betreff: Griesheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Elektronstraße/Ecke Froschhäuser Straße Unmittelbar kann der Magistrat der Anregung nicht entsprechen und möchte auf vorherige Stellungnahmen zum Thema Verkehrsspiegel verweisen. Demnach haben sich die Spiegel als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind sie sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen oder von Staub bedeckt sein. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Um dem Anliegen des Ortsbeirats und der Anwohnenden gerecht zu werden, hat der Magistrat daher einen ämterübergreifenden Termin vor Ort anberaumt, bei dem auch die Landespolizei und die Unfallkommission teilgenommen haben. In der Folge ist nun geplant, die vorhandene Markierung zu erneuern und die Froschhäuser Straße mit einer Radfurt-Markierung zu versehen, um die Aufmerksamkeit für den Kreuzungsbereich zu erhöhen. Der letzte Stellplatz auf der Elektronstraße nördlich der Froschhäuser Straße wird entfallen und mit einer Sperrfläche sowie einem Poller versehen. Dadurch wird die Sicht auf die Elektronstraße verbessert. Die Städtische Verkehrspolizei wird die Situation ebenfalls überprüfen. Mit der Ausführung ist in der ersten Jahreshälfte 2025 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6160

  • Sanierung des Fuß- und Radwegstegs auf der Deutschherrnbrücke
    STOB 5
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 621 Betreff: Sanierung des Fuß- und Radwegstegs auf der Deutschherrnbrücke Der Magistrat hat den Fußgängersteg an der Deutschherrnbrücke am 18.10.2024 nach einer Bauwerksprüfung vorsorglich gesperrt. Die Bauwerksprüfung hatte ergeben, dass die Standsicherheit einzelner Gehwegplatten infrage steht. Um den Zustand des Bauwerks genauer zu untersuchen, wurden die Gehwegplatten oberhalb des Vorlandbereichs nördlich des Mains vom 09. bis 13.12.2024 geröntgt. Das beauftragte Ingenieurbüro für Baustatik bewertet auf Grundlage dieser Röntgenbilder die Standsicherheit. Die Auswertung liegt voraussichtlich im Februar 2025 vor. Zudem wird voraussichtlich ab Februar 2025 noch eine Röntgenuntersuchung über dem Main durchgeführt. Der spätere Zeitpunkt dieser Untersuchung ergibt sich aus besonderen Erfordernissen (beispielsweise einer verringerten Durchfahrthöhe für den Schiffverkehr während der Untersuchung), für die Abstimmungen zwischen dem federführenden Amt für Straßenbau und Erschließung, dem Wasser- und Schifffahrtsamt, der Deutschen Bahn sowie der DLRG erforderlich sind. Die statische Auswertung der Röntgenbilder ist dafür entscheidend, ob und welche Gehwegplatten ausgetauscht oder instandgesetzt werden. Diese Informationen liegen voraussichtlich im März 2025 vor. Sofern Platten ausgetauscht oder instandgehalten werden müssen, sollte die Maßnahme voraussichtlich bis Mitte 2025 abgeschlossen sein. Ämterübergreifend wurde abgestimmt, auf eine Umleitung für den Radverkehr zu verzichten, da die Brücke mit Schieberampen wenig attraktiv ist und entsprechend kaum genutzt wird. Der Magistrat teilt zudem mit, dass derzeit die Objektplanung für die grundhafte und denkmalgerechte Instandsetzung ausgeschrieben ist. Die Angebotsöffnung fand im Dezember 2024 statt, der Planungsbeginn ist im ersten Quartal 2025 vorgesehen. Die Instandsetzungsplanung soll nach derzeitigem Stand in der zweiten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen sein, die Durchführung der Instandsetzung ist von Frühjahr bis Herbst 2027 vorgesehen. Hierbei soll die Stahlkonstruktion instandgesetzt, beziehungsweise erneuert werden. Die Gehwegplatten werden dabei komplett ausgetauscht. Wegen des Radverkehrs auf der Brücke wird das neue Geländer 1,30 Meter (statt 1,00 Meter) hoch sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1064

  • Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße
    STOB 3
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 622 Betreff: Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Seit dem Vorplanungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023 laufen die darauf aufbauenden weiterführenden Planungen sowie die erforderlichen Abstimmungen mit den städtischen Versorgern. Im Zuge dieses komplexen Bauvorhabens werden die Gleise sowie die Straßenbahnhaltestellen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) grundhaft saniert und umgestaltet. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird ein mehrjähriges Plangenehmigungsverfahren für die VGF und somit für das komplette Bauvorhaben notwendig sein. Die Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße ist erst nach der abgeschlossenen Genehmigungsphase und der anschließenden Ausführungsplanung möglich. Zum Baubeginn kann der Magistrat daher derzeit noch keine verbindlichen Angaben machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1062

  • Öffentliche Bücherschränke kostengünstiger gestalten
    STOB 1
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 623 Betreff: Öffentliche Bücherschränke kostengünstiger gestalten Der Magistrat hat sich dafür entschieden, dass im Stadtgebiet generell ein einheitliches Bücherschrankmodell verwendet wird. Die Bücherschränke in Frankfurt am Main haben ein zurückhaltendes und zugleich prägnantes Erscheinungsbild, das sich harmonisch in das Stadtbild einfügt. Zudem sind die Frankfurter Bücherschränke robust, weitgehend wetterfest und wartungsarm. Die hohen Anforderungen an die Bücherschränke in Frankfurt am Main bedingen deren Preis. So haben die Bücherschränke ein Fundament, wodurch eine hohe Standfestigkeit gewährleistet ist. Vermeintlich günstigere Varianten - wie beispielsweise ausrangierte Telefonzellen oder Holzschränke - erfordern einen höheren Unterhaltungsaufwand, da keine normierten Ersatzteile oder Wartungsunternehmen verfügbar sind. Entsprechend wären regelmäßige Unterhaltungsarbeiten bei unterschiedlichen Bücherschrankmodellen und in Anbetracht der hohen Zahl der Bücherschränke im Stadtgebiet nicht leistbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6198

  • Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29
    STOB 5
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 624 Betreff: Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29 Der Magistrat weist darauf hin, dass die genannte Grundstückszufahrt zur Gutzkowstraße 29 keine amtlich gesiegelte, bauplanungsrechtlich festgesetzte Feuerwehrzufahrt ist. Auch ist die Grundstückszufahrt nicht baulich hergestellt, lediglich an der östlichen Grundstücksgrenze ist der Bordstein abgesenkt und das Pflaster gedreht. Sofern der Grundstückseigentümer eine dauerhafte Grundstückszufahrt benötigt, kann diese beim Amt für Straßenbau und Erschließung, Sachgebiet Sondernutzung, beantragt werden. Ansonsten ist die Parkordnung in diesem Bereich durch Markierungen klar vorgegeben. Das Parken im Bereich der Grundstückszufahrten ist gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (§ 12 Absatz 3 Ziffer 3 und 5) eindeutig verboten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6181

  • Baumpflanzungen im nördlichen Bornheim
    STOB 3
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 625 Betreff: Baumpflanzungen im nördlichen Bornheim Der Magistrat befürwortet grundsätzlich, Bäume zur Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes sowie zur Erhöhung der Aufenthalts- und Lebensqualität zu pflanzen. Neue Baumstandorte werden in der Regel in Verbindung mit grundhaften Erneuerungen von Straßen festgelegt, da in diesem Zusammenhang umfangreiche Prüfungen sowie Koordinierungen der Trassenlagen und zumeist auch Leitungsverlegungen möglich sind. Diese sind erforderlich, um die notwendigen Abstände zwischen den Bäumen und den Trassen sicherzustellen. Zudem müssen mögliche Baumstandorte mit der Feuerwehr abgestimmt werden, um die Erreichbarkeit der Gebäude im Einsatzfall zu gewährleisten. Da die genannten Straßen sehr schmal sind und sich Baumpflanzungen hier aufgrund der engen Querschnitte nur im Rahmen einer grundlegenden Umgestaltung realisieren lassen, kann der Magistrat aufgrund bereits priorisierter konkurrierender Maßnahmen derzeit keine Umsetzung der Anregung in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2024, V 1059

  • Neubau einer Eisenbahnbrücke neben der Deutschherrnbrücke
    STOB 3
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 626 Betreff: Neubau einer Eisenbahnbrücke neben der Deutschherrnbrücke Es gibt regelmäßig Sitzungen zum Projekt Knoten Frankfurt Deutschherrnbrückenzug, an denen Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Frankfurt am Main, des RMV, der VGF und der Deutschen Bahn (DB) teilnehmen. Dabei wird der aktuelle Sachstand zur Deutschherrnbrücke und deren Umgebung erläutert und abgestimmt. Der in der Anregung dargestellte Sachstand ist eine Momentaufnahme. Da die Planungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind, wird es fortwährend Änderungen und Anpassungen geben. Die derzeitigen Überlegungen bestehen darin, dass auf dem westlichen Teil der Sportanlagen "Mainwasen" die neue Deutschherrnbrücke errichtet und später über den Main eingeschoben wird. Die DB plant in diesem Zusammenhang eine umfassende Erneuerung der Brücken im Bereich Gerbermühlstraße und Schlachthofbrückenzug. Für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hanauer Landstraße wurden planerische Lösungsansätze entwickelt und diskutiert, welche die sich überschneidenden Verkehrswege (MIV und Straßenbahn) trennen. Dazu werden verschiedene Querschnitte unter der EÜ Hanauer Landstraße ausgearbeitet und zwischen der DB und der Stadt Frankfurt besprochen, um eine gemeinsame Vorzugsvariante zu finden. Erste Überlegungen zeigen, dass der Abschnitt Richtung Deutschherrnbrückenzug um rund 6,70 Meter verbreitert werden könnte und eine Absenkung der Hanauer Landstraße voraussichtlich nicht erforderlich wird. Im Hinblick auf den Denkmalschutz wurde ein Lösungsansatz zur Erhaltung des westlichsten Überbaus der sieben bestehenden Einzelbrücken entwickelt. Eine erste Idee ist, dass dieser für einen späteren Rad- und Fußweg saniert werden soll. Die DB informiert über den aktuellen Sachstand auch auf ihrer Projekt-Webseite (www.fernbahntunnel-frankfurt.de). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2024, V 1060

  • Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten
    STOB 1
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 627 Betreff: Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten Der Magistrat befürwortet zwar grundsätzlich das Ansinnen, mehr Bäume zu pflanzen, kann dieser Anregung allerdings nicht entsprechen. Da der Mittelstreifen in diesem Abschnitt zum Großteil schmaler als in der Sonnemannstraße ist, sind Baumpflanzungen, bei denen ein langfristiger Wachstumserfolg erzielt werden könnte, kaum realisierbar. Auch gibt es Ver- und Entsorgungstrassen, zum Beispiel Fernwärme, in einigen Bereichen des Mittelstreifens. Diese unterirdischen Infrastrukturen lassen keine weiteren Bepflanzungen von hochwachsenden Bäumen zu, da die Wurzeln der Bäume die Leitungssysteme gefährden könnten und somit eine nachhaltige Pflanzung und Pflege nicht möglich wäre. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6170

  • Fahrradreparaturstation am Adolph-von-Holzhausen-Park
    STOB 15
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 628 Betreff: Fahrradreparaturstation am Adolph-von-Holzhausen-Park Der Magistrat entspricht der Anregung und wird diese voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 umsetzen. Die Fahrradreparaturstation wird bei den Fahrradständern auf der Pflasterfläche Ecke Fürstenbergerstraße (gegenüber Hammanstraße 12) errichtet. Die Unterhaltung der Reparaturstation obliegt dem Amt für Straßenbau und Erschließung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5578

  • Umsetzung der zugesagten Poller und Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße
    STOB 10
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 629 Betreff: Umsetzung der zugesagten Poller und Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße Der Magistrat entspricht der Anregung. Die erforderlichen Markierungen sind beauftragt und werden bis zum Ende des ersten Quartals 2025 ausgeführt. Anschließend werden die zugesagten Poller und Radbügel installiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6378

  • Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße
    STOB 10
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 630 Betreff: Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße Der Anregung wird entsprochen. Es wird gebeten, via E-Mail einzuladen. Die Einladung soll insbesondere an jan.annendijck@stadt-frankfurt.de sowie an Amt36.LSA@stadt-frankfurt.de ergehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6383

  • Mit dem Rad zum Westbahnhof
    STOB 2
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 631 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Der Magistrat wird der Anregung zu gegebener Zeit gerne entsprechen. Aufgrund der auch vom Ortsbeirat erwähnten sehr komplexen Verkehrssituation mit sehr verschiedenen Nutzungsansprüchen und der in der OM 2095/2022 genannten Anforderung, den Baumbestand zu erhalten, dauert die amtsübergreifende Abstimmung und Weiterentwicklung der Planung jedoch noch an. Nach Abschluss dieser Abstimmung wird der Magistrat unaufgefordert Kontakt mit dem Ortsbeirat 2 aufnehmen. Dem Magistrat ist bewusst, dass das Aufeinandertreffen der neuen Fahrradstraße und der genannten Lücke kein geschlossenes Netz ergibt. Dies ist dem geschuldet, dass die Fahrradstraße mit verkehrsbehördlichen Mitteln (Markierung und Beschilderung) eingerichtet werden konnte, was bei der Kreuzung nicht möglich ist. Für diese muss eine umfassende Planung der erforderlichen baulichen Maßnahmen erfolgen. Gleichzeitig wäre es jedoch nicht zielführend gewesen, die Einrichtung der gut angenommenen Fahrradstraße aufzuschieben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6226 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8036

  • Wohlfühlen am Katharinenkreisel
    STOB 9
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 632 Betreff: Wohlfühlen am Katharinenkreisel Der Magistrat begrüßt zwar - wie in der ST 1809/2023 ausgeführt - generell die Anregung des Ortsbeirats, kann derzeit jedoch weiterhin aufgrund konkurrierender Maßnahmen keine grundlegende Umgestaltung des Kreisels in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229

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