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  • Regentonnen für „Green it up“-Flächen in Bockenheim Parkdeck für die Pfortenstraße 55
    STOB 1
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 633 Betreff: Regentonnen für "Green it up"-Flächen in Bockenheim Parkdeck für die Pfortenstraße 55 Der Magistrat unterstützt generell die Initiative "Green it up!" zur urbanen Klimaanpassung, Begrünung und Entsiegelung, kann jedoch selbst keine öffentlich zugänglichen Regentonnen bereitstellen. Regentonnen im Gehwegbereich stellen ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar, auch können Schäden durch Vandalismus nicht ausgeschlossen werden. Sofern die mit der Pflege der "Green it up!"-Flächen betrauten Personen - trotz der ausgeführten Bedenken gegen Regentonnen im öffentlichen Raum - eine geeignete Aufstellfläche kennen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Raum zu stellen. Der Antrag wird dann straßenrechtlich geprüft. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Restgehwegbreite von 2,20 Meter verbleiben muss. Aus Sicht des Magistrats sind Standorte im nicht-öffentlichen Bereich zu bevorzugen, die allerdings von den "Green it up!"-Pflegenden eigeninitiativ mit den jeweiligen Eigentümer:innen der Flächen vereinbart werden müssen. Die Anschaffung von Regentonnen kann auf Antrag finanziell gefördert werden. Dem Grünflächenamt stehen für die Förderung von Urban Gardening Projekten entsprechende Mittel zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5489

  • Radbügel auf Sperrflächen in der Wilhelm-Leuschner-Straße
    STOB 9
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 634 Betreff: Radbügel auf Sperrflächen in der Wilhelm-Leuschner-Straße Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, auf der aktuell mit einen Stahlabweiser abgesicherten Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. Zu rechnen ist damit im zweiten Quartal 2025. Eine gleichzeitige Entsiegelung auf derselben Fläche ist daher allerdings nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6255

  • Bodenmarkierungen Schulhof Hellerhofschule instand setzen
    ST
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 635 Betreff: Bodenmarkierungen Schulhof Hellerhofschule instand setzen Der Magistrat hat die Anregung zur Auffrischung der Bodenmarkierungen auf dem Schulhof der Hellerhofschule aufgenommen und stand hierzu in Kontakt mit der Polizei. Die Linierung für die Verkehrserziehung wird noch in diesem Jahr erneuert. Die Kosten wurden bereits geschätzt und freigegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6544

  • Unterliederbach: Zusammensetzung "Industrieschnee"
    STOB 6
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 636 Betreff: Unterliederbach: Zusammensetzung "Industrieschnee" Industrieschnee kann bei besonderen austauscharmen Inversionswetterlagen entstehen. Hierbei wirkt eine wärmere Luftschicht in beispielsweise 100 - 200 m Höhe wie ein Deckel über der kälteren, bodennahen Luftschicht. Wasserdampf, der vom Industriepark Höchst etwa durch die zahlreichen Rückkühlwerke oder bei Verbrennungsprozessen emittiert wird, kristallisiert bei entsprechenden Temperaturen in niedrigen Höhen unterhalb der Inversion und kann bei entsprechenden meteorologischen Voraussetzungen im Nahbereich des Industrieparks als Schnee niederschlagen. Da der Kristallisationsprozess bei Industrieschnee aufgrund der geringen Entstehungshöhe zeitlich begrenzt ist, weist Industrieschnee eine pulverigere Struktur als "normaler" Schnee auf. Damit sich eine Schneeflocke bilden kann, ist das Vorhandensein eines sogenannten Kristallisationskeims notwendig, an welchen sich der Wasserdampf anlagern und gefrieren kann. Ein solcher Kristallisationskeim kann beispielsweise - unabhängig von der Entstehungshöhe - ein Feinstaubpartikel sein. Hygienisch einwandfrei ist Industrieschnee wie auch normaler Schnee oder Regenwasser daher nicht und sollte möglichst nicht konsumiert werden. Durch die feine Körnung kann der gebundene Staub- bzw. Kondensationskeimgehalt im Industrieschnee aufgrund der höheren Dichte aber gegenüber dem gewöhnlichen Schnee erhöht sein. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG ) überwacht die Immissionsbelastung in Hessen. In der Umgebung des Industrieparks Höchst werden in Höchst und Schwanheim Staub und Staubinhaltsstoffe im Niederschlag, so auch im Industrieschnee, gesammelt und analysiert. Diese Messungen sind unauffällig. Informationen zum Staubniederschlag und dessen Inhaltsstoffen können den lufthygienischen Jahresberichten des HLNUG entnommen werden: https://www.hlnug.de/themen/luft/luftqualitaet/luftmessnetz/messnetzberichte. Zusätzlich überwacht das Regierungspräsidium Darmstadt als immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Überwachungsbehörde die regelmäßigen oder kontinuierlichen Emissionsmessungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen des Industrieparks. Hierdurch werden die Vorsorgeanforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerks eingehalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1121

  • Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseiti-gung von Müll Hotspots
    STOB 11
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseiti-gung von Müll Hotspots Der Magistrat steht in regelmäßigem Austausch mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), um frühzeitig auf neue Müll-Hotspots zu reagieren und die Stadtreinigung und Abfallentsorgung auf die sich ändernden Gegebenheiten in Frankfurt anzupassen und zu optimieren. Da bekannt ist, dass es in unterschiedlichen Stadtteilen auch unterschiedliche Problemlagen gibt, wurde das Projekt "Stadtsauberkeit Plus" initiiert. Dabei werden Reinigungskonzepte erarbeitet, die auf die jeweiligen Problemlagen passgenau abgestimmt sind. Im Kern der einzelnen Konzepte steht dabei eine enge Verzahnung zwischen Straßenreinigung und Logistik der Abfallentsorgung, eine digitale Unterstützung der Arbeitsprozesse und eine enge Einbindung der Arbeitsteams in die jeweiligen Stadtteile. Erste, sehr positive Erfahrungen mit dieser Herangehensweise konnten im Bahnhofsviertel gemacht werden. Durch die Einbindung eines festen Reinigungsteams in die Strukturen des Viertels konnte die Sauberkeit dort deutlich verbessert und die Beschwerdelage erheblich reduziert werden. In den westlichen Stadtteilen, darunter auch Höchst, wurde bei Auswertung der über die Qualitätssicherung der FES erhobenen Kennzahlen festgestellt, dass eine Vielzahl kleinerer Müllablagerungen bestimmend für den negativen Gesamteindruck war. Diese kleinen Ablagerungen unter einem Kubikmeter (also einzelne Stühle, kleinere Regale oder sonstige Möbel) wurden bisher nicht über die Sperrmüllabfuhr, sondern über die Teams der Straßenreinigung entfernt. In Straßen mit niedriger Reinigungsfrequenz (Reinigungsklassen I und II) standen diese Ablagerungen daher bisher über mehrere Tage auf der Straße, was zu einem negativen Gesamteindruck führte. Seit der dritten Kalenderwoche 2025 wird über das Projekt "Stadtsauberkeit Plus westliche Stadtteile" ein gesondertes Sperrmüllfahrzeug eingesetzt, das diese kleineren Ablagerungen, aber auch größere, wilde Sperrmüllablagerungen regelmäßig entfernt. Zum Auftakt des Projektes wurden die folgenden Straßen in Höchst regelmäßig kontrolliert und dort vorhandene Ablagerungen abgefahren: Königsteiner Straße Mainberg Bolongarostraße Kasinostraße Höchster Marktplatz Windthorststraße Entsprechende Stellen in Sossenheim, Unterliederbach, Zeilsheim und Nied werden ebenfalls berücksichtigt. Diese Liste wird laufend überprüft und angepasst. Die in der Anregung des Ortsbeirats 6, OM 6499, aufgeführten Hotspots sind daher auch schon integriert worden. In den ersten beiden Monaten seit Start von Stadtsauberkeit Plus im Westen wurden rund 300 Ablagerungen pro Monat entfernt, im Februar waren dies in der Summe über 15 t Abfall. Bei der Erfassung der wilden Ablagerungen im Rahmen des Projektes wird ergänzend ein KI-System eingesetzt. Dieses erlaubt eine Integration in die Tourenplanung der Stadtreinigung bzw. eine optimierte Leistungserbringung durch das zusätzliche Sperrmüllfahrzeug und hat bereits zu einer deutlich geringeren Beschwerdequote geführt. Auch in den Sauberkeitskennzahlen der Qualitätssicherung lässt sich der positive Effekt dieser Änderung der Entsorgungslogistik bereits ablesen. Eine eventuelle Anpassung der Einsatzbereiche oder anderer Elemente der Projektstruktur wird in den Routine-Terminen zwischen FES und Umweltamt regelmäßig besprochen, so dass schnell auf sich ändernde Situationen in den Stadtteilen reagiert werden kann. Von der Erhebung einer Statistik über die Meldeplattform Mängelmelder muss dagegen abgesehen werden: Zum einen ist die Aussagefähigkeit fragwürdig, da es insbesondere bei stark frequentierten Bereichen vorkommt, dass die selbe Ablagerung mehrmals von unterschiedlichen Personen gemeldet wird. Zum anderen ist eine Auswertung dieser Meldeplattform nach Meldeorten derzeit schlichtweg technisch nicht möglich. Weiterhin möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen dennoch ein gerechtes Gleichgewicht zwischen präventiver Reinigung und der Verantwortung jedes Einzelnen gewahrt bleiben muss. Ein dauerhaft verstärkter Reinigungseinsatz an Müll-Hotspots darf nicht dazu führen, dass Fehlverhalten - wie illegale Ablagerungen - faktisch bevorzugt behandelt wird, während korrektes Verhalten (die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen) nicht denselben Vorteil erfährt. Eine nachhaltige Lösung erfordert daher neben der Reinigung auch konsequente Maßnahmen zur Verhaltenssteuerung, etwa durch gezielte Aufklärung und, wo notwendig, Sanktionen gegen illegale Müllentsorgung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499

  • Information über Baumfällungen sowie Pflanzungen von Bäumen
    STOB 9
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 638 Betreff: Information über Baumfällungen sowie Pflanzungen von Bäumen Zu 1 und 2: Dem Magistrat stehen keine Personalkapazitäten zur Verfügung, zusätzlich zu dem bereits hohen Arbeitsaufkommen, auch in Verbindung mit der Bewältigung des Klimawandels, differenzierte, auf die Ortsbezirke bezogene Auswertungen zu erstellen. Das zuständige Grünflächenamt stellt mit Fällmitteilungen zu Bäumen und den geplanten Nachpflanzungen bzw. Nicht-Nachpflanzungen bereits Transparenz in den jeweiligen Ortsbezirken her. Zu 2: Nachpflanzungen erfolgen in der Regel dort, wo ein Baum gefällt wurde. Der Magistrat strebt an, die gefällten Bäume an Straßen und in Grünanlagen zeitnah nachzupflanzen. Aus personellen, finanziellen, organisatorischen sowie baulichen Gründen können sich Nachpflanzungen zeitlich verzögern. Die erfolgten Nachpflanzungen können bei Bedarf vor Ort in Augenschein genommen werden. Das GeoPortal der Stadt Frankfurt stellt mit dem Baumkataster eine Möglichkeit zur Verfügung, den Baumbestand nachvollziehen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6374

  • Weitere Abfalleimer für die Osloer Straße
    STOB 9
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 639 Betreff: Weitere Abfalleimer für die Osloer Straße Der Magistrat kommt der Anregung gerne nach. Insofern haben wir die entsprechenden Papierkörbe bereits anbringen lassen. Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), hat den Bereich mit drei weiteren krähensicheren Papierkorbmodellen ausgestattet. Diese werden im Rahmen der regelmäßigen Satzungsreinigungen einmal wöchentlich geleert. In diesem Abschnitt befinden sich nun insgesamt fünf Entsorgungsangebote. Die planmäßigen Leerungen erfolgen immer mittwochs. Bei zukünftigen Papierkorbanregungen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6546

  • Lärmmessungen bei Beschwerden über gastronomische Betriebe
    STOB 3
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 640 Betreff: Lärmmessungen bei Beschwerden über gastronomische Betriebe Zu1.: Schallpegelmessungen werden in den jeweiligen Wohnungen (schützenswerte Räume) gemäß der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) durchgeführt. Um den Außenlärm zu ermitteln, erfolgt eine Messung 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes. Innenlärmmessungen finden in der Raummitte statt. Der betroffene Gaststättenbetreiber wird vorab nicht über die Schallpegelmessung informiert. Die Daten des Beschwerdeführers werden vertraulich behandelt und ohne dessen ausdrückliche Zustimmung dem Betreiber der Gaststätte nicht mitgeteilt. Schallpegelmessungen werden unabhängig von Tageszeiten durchgeführt, finden jedoch in der Regel in der sog. Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) statt, da hier das Beschwerdeaufkommen am höchsten ist. Zu 2.: Lärmbeschwerden werden vom Ordnungsamt bearbeitet, werden aber nicht statistisch erfasst. Insofern können keine belastbaren Zahlen zu den unter d), f) und g) aufgeführten Fragen benannt werden. e) Ergänzend ist anzumerken, dass reine Kioske keine Gaststätten-, sondern Einzelhandelsbetriebe darstellen. Das Ordnungsamt ist nur für Gaststättenlärm zuständig. Daher werden durch den Betrieb eines Kiosks verursachte Lärmbeschwerden an das Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt - weitergeleitet. Von dort werden dann ggf. notwendige Maßnahmen ergriffen. Zu 3: Bei berechtigten, durch Musikdarbietungen verursachte Lärmbeschwerden, können Bedienstete der Stadtpolizei als Sofortmaßnahme auf eine Reduzierung der Lautstärke hinwirken oder die Beschallung gänzlich unterbinden. Bei Nichtbeachtung kann die Musikanlage sichergestellt werden. Im Regelfall folgt anschließend eine Verwaltungsverfügung mit entsprechenden Lärmschutzauflagen an den Gaststätteninhaber, um einen dauerhaften, störungsfreien Betrieb sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Erstattung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen möglich, die ggf. zum Erlass eines Bußgeldbescheides führen. a) Statistiken zu allen Sanktionsmöglichkeiten existieren nicht. Es konnte lediglich ermittelt werden, dass es in 2024 zu 54 Verfahren gegenüber gastronomischen Betrieben gekommen ist und hieraus 37 Bußgeldbescheide resultierten. Diese Zahlen betreffen jedoch das gesamte Stadtgebiet Frankfurt am Main. Eine Auswertung nach Stadtteilen ist technisch nicht möglich. Zu 4.: Beschwerden über Geruchsbelästigungen gehen regelmäßig beim Ordnungsamt ein und lösen ebenfalls Kontrollen durch die Fachabteilung für Immissionsschutz aus. Je nach Feststellung vor Ort sind Maßnahmen bis hin zu einem Kochverbot möglich. Eine Nennung von Zahlen ist auch dazu aufgrund fehlender Statistiken nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6381

  • Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot
    STOB 6
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 641 Betreff: Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot Aufgrund dieser Anregung wurde durch die Fachstelle 51.D3 - Hilfen bei Wohnungslosigkeit und Sucht - des Jugend- und Sozialamtes eine Begehung des Stadtteils durchgeführt. Weiter ist die aufsuchende Sozialarbeit des Frankfurter Vereins für den Bereich Bockenheim zuständig und regelmäßig vor Ort, ebenso wie der Kältebus in den Abend- und Nachtstunden. Von den genannten Akteur:innen wurden aktuell keine Anzeichen für eine erhöhte Anzahl von obdachlosen Personen festgestellt. Derzeit befinden sich an zentralen Orten des Viertels auffällige Einzelpersonen, die im Hilfesystem bekannt sind und durch die aufsuchende Sozialarbeit betreut werden oder unter gesetzl. Betreuung stehen. Augenscheinlich nächtigen auf den Lüftungsgittern im Eingangsbereich der Universitätsbibliothek Personen, eine entsprechende Vermüllung ist festzustellen. Auch am Westbahnhof/Ecke Kasseler/Adalbertstraße übernachtet eine größere Gruppe von ca. 12 Personen. Die durch den Ortsbeirat beschriebene Notübernachtungseinrichtung in der Kiesstraße 20 hat diesen Standort bereits 2004 aufgegeben. In dieser Liegenschaft befindet sich seitdem die Frauenberatungsstelle sowie Betreutes Wohnen des Frankfurter Vereins. Im Stadtteil Bockenheim befindet sich als Angebot für die beschriebene Zielgruppe die ADA -Kantine, die montags bis freitags von 13 bis 15 Uhr geöffnet hat ( https://ada-kantine.org/das-gebaeude/). Die Forderung nach einem zusätzlichen Tagestreffpunkt für obdachlose Menschen in Bockenheim ist aus der Sicht des Ortsbeirats nachvollziehbar. Deshalb wird in einem halben Jahr erneut eine Erhebung durchgeführt, um den tatsächlichen Bedarf festzustellen und auf dieser Basis dann über geeignete Maßnahmen entschieden. Hierzu wird die aufsuchende Sozialarbeit angefragt. Auf Grundlage der derzeitigen Datenlage wäre ein Tagestreffpunkt für obdachlose Menschen in Bockenheim nicht ausgelastet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6366

  • Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus
    STOB 2
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 642 Betreff: Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus Der Magistrat begrüßt das Vorhaben des Ortsbeirats, an das Ehepaar Margarete und Dr. Fritz Kahl zu erinnern. Das fachlich zuständige Amt wird die Kontaktaufnahme zu den Eigentümern der Immobilie in die Wege leiten. Es empfiehlt, mit einer Edelstahltafel an Margarete und Dr. Fritz Kahl zu erinnern, und bittet den Ortsbeirat zunächst um die Formulierung einer OIB in der im Antrag OM 6376 genannten Höhe. Entsprechend dem geltenden Vorgehen wird der Text für die Tafel vom Institut für Stadtgeschichte erstellt und mit den Initiatorinnen und Initiatoren abgestimmt. Im Anschluss daran wird der Magistrat, das Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin für eine Anbringung vorausgesetzt, ein Angebot für die Tafel einholen und die Installation der Tafel nach seinen Möglichkeiten finanziell unterstützen. Mit Blick auf die in der OM erbetene "rasche, unbürokratische Umsetzung des Vorhabens", möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass bei der Installation eines Gedenkartefakts im öffentlichen Raum zahlreiche Faktoren zu beachten sind, die in der öffentlichen Wahrnehmung womöglich wenig Beachtung erfahren, in der Praxis jedoch lange Bearbeitungszeiten und regelmäßig (zeit-)intensive Abklärungen mit unterschiedlichen Beteiligten nach sich ziehen. In vergangenen Projekten erwies sich die Unterstützung des Ortsbeirats, z. B. bei der Kontaktaufnahme zu Eigentümerinnen und Eigentümern, als sehr hilfreich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6376 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.04.2025, OIB 402

  • Jährliche Gedenkveranstaltung am "Waisen-Karussell" - Erinnerung an Kindertransporte sichern
    STOB 2
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 643 Betreff: Jährliche Gedenkveranstaltung am "Waisen-Karussell" - Erinnerung an Kindertransporte sichern Der Magistrat begrüßt das Engagement des Ortsbeirats, würdevoll an die Kindertransporte erinnern zu wollen, betont jedoch an dieser Stelle, dass ihm keine Kapazitäten zur Verfügung stehen, über die aufwendige Einrichtung und zeitintensive Betreuung dieses sowie weiterer Gedenkorte für verfolgte Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum hinaus zusätzlich eine jährliche Gedenkveranstaltung auszurichten. Wie eine mögliche Gestaltung der Feierlichkeiten aussehen könnte bzw. auf welche Art und Weise die umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner eingebunden werden könnten, obläge demnach zunächst den Initiatorinnen und Initiatoren einer etwaigen Veranstaltung. Sofern in diesem Rahmen künstlerische Beiträge eingeplant sind, bietet das Kulturamt seine beratende Unterstützung an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6345

  • Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen
    STOB 3
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 644 Betreff: Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen Der Magistrat begrüßt das Engagement des Ortsbeirats, die 1996 installierte Gedenktafel zugunsten Oskar Schindlers zu erhalten, und wird sich zu gegebener Zeit um einen geeigneten Aufbewahrungsort für die Tafel bemühen, um diese zu sichern. Da der Rechtsstreit zwischen Miet- und Eigentumsparteien (siehe hierzu die jüngste Berichterstattung vom 20. Februar in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung) noch nicht beendet ist, wartet der Magistrat jedoch die juristische Lage bezüglich des Gebäudes zunächst noch ab, bevor weitere Schritte hinsichtlich einer temporären Verlegung der Tafel in Betracht gezogen werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6347

  • Mehr Fragen als Antworten zum neuen Nachtrat
    STOB 1
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 645 Betreff: Mehr Fragen als Antworten zum neuen Nachtrat Zu 1. Was ist die genaue Zielsetzung des Nachtrates? Der Frankfurter Nachtrat wird geschaffen, um die vielfältigen Anforderungen an die Nachtökonomie und Nachtkultur in Frankfurt effektiv zu adressieren. Er vereint Expertinnen und Experten sowie Akteure aus verschiedenen Bereichen - von Jugend und Kultur über Stadtteil-Engagement bis hin zu Gastronomie und Hotellerie sowie Bürgerinnen und Bürgern und bietet eine Plattform für den Austausch, die Entwicklung und die Umsetzung zukunftsweisender Ideen. Die Zielsetzung des Nachtrats umfasst: Förderung der Vielfalt und Potenziale der Nachtökonomie sowie der Nachtkultur, um Frankfurt als lebendige 24-Stunden-Stadt zu positionieren. Entwicklung eines integrativen Konzepts, das Tag- und Nachtökonomie miteinander verbindet und Konflikte minimieren. Bereitstellung von Impulsen, Netzwerken und Empfehlungen für Politik, Verwaltung und weitere Akteurinnen und Akteure. Organisation transparenter Beteiligungsformate, die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbinden. Der Nachtrat versteht sich als flexibles Netzwerk, das Expertise aus unterschiedlichen Bereichen vereint. Er reagiert dynamisch auf neue Herausforderungen und integriert bei Bedarf externe Akteurinnen und Akteure, um die bestmöglichen Lösungen zu entwickeln. Der Nachtrat ist keine Beschwerdestelle. Zu 2. Welche Motivation hat zur Gründung des Nachtrates geführt? Bereits seit 2019 gibt es politische Zielsetzungen, die Einführung einer Nachtbürgermeisterin bzw. eines Nachtbürgermeisters in Frankfurt umzusetzen (E69 vom 25.01.2019 Beschluss §5623 und E142 vom 04.05.2022 Beschluss § 1832 Anlage 14). Bereits in mehreren deutschen und europäischen Großstädten wurde die Rolle einer Nachtbürgermeisterin bzw. eines Nachtbürgermeisters geschaffen. Diese Person soll als Schnittstelle zwischen Clubszene sowie Akteuren der Nachtökonomie und Verwaltung fungieren und einen Beitrag zum Interessensausgleich zwischen den Akteuren der Nachtökonomie sowie Anwohnern schaffen. In Frankfurt soll diesem Vorbild gefolgt werden. Diese Option einer Nachtbürgermeisterin bzw. eines Nachtbürgermeisters wurde im politischen Prozess zugunsten eines Gremiums erweitert, da ein Nachtrat durch seine Struktur und Zusammensetzung wesentlich besser in der Lage ist, die Vielfalt der Perspektiven und Interessen rund um die Themen Nachtökonomie und Nachtkultur zu berücksichtigen. Zu 3. Gibt es eine Satzung mit Aufgabenbeschreibung? Eine Satzung gibt es nicht. Der Nachtrat beschließt im Rahmen seiner Organisation eine Geschäftsordnung. Zu 4. Wer gibt die Richtung des Nachtrates vor? Durch die Zusammensetzung des Gremiums ist eine politische Unabhängigkeit gegeben. Eine Richtlinienkompetenz gibt es nicht. Zu 5. Wem gegenüber ist der Nachtrat berichtspflichtig? Der Nachtrat berichtet über das Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung. Zu 6. Wer kann Mitglied im Nachtrat werden, und wie ist das Aufnahmeprozedere? Der Nachtrat besteht aus bis zu 15 Mitgliedern, die u. a. ihre Expertise in Bereichen wie Clubs und Vernetzung, Kultur, Konzert- und Veranstaltungsbereich, Jugend und weiteren relevanten Themen der Nachtökonomie einbringen. Der Nachtrat kann themenbezogen um beratende oder temporäre Mitglieder ergänzt werden. Die genaue Zusammensetzung soll in der Geschäftsordnung geregelt werden Zu 7. Wie gedenkt der Nachtrat Geschlechterparität herzustellen und Diversität im Gremium abzubilden? Der Nachtrat wird paritätisch besetzt und soll somit die gesamte diverse Frankfurter Stadtgesellschaft widerspiegeln. Diese kollektive Struktur ermöglicht eine umfassende Vertretung der vielfältigen Interessen der Nachtszene, von Gastronomie und Kultur bis hin zur Zivilgesellschaft. Die Besetzung und genaue Zusammensetzung des Nachtrats soll in der Geschäftsordnung geregelt werden. Dies gewährleistet eine transparente und repräsentative Zusammensetzung des Gremiums, die die Vielfalt der Frankfurter Stadtgesellschaft widerspiegelt. Zu 8. Gibt es eine Höchstzahl an Mitgliedern? Der Nachtrat besteht aus bis zu 15 Mitgliedern, die u. a. ihre Expertise in Bereichen wie Clubs, und Vernetzung, Kultur, Konzert- und Veranstaltungsbereich, Jugend und weiterer relevanter Themen der Nachtökonomie einbringen. Das Gremium kann themenbezogen um beratende oder temporäre Mitglieder ergänzt werden. Zu 9. Wie können die Interessen der Anwohnenden mit einbezogen werden? Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern erfolgt gezielt über öffentliche Formate, u. a. Bürgersprechstunden. Zu 10. Wer wird die angekündigte ökonomische Studie ausführen? Die Studie zur Frankfurter Nachtökonomie ist eine Teilstudie der durch die Tourismus+ Congress GmbH in Auftrag gegebenen Wirtschaftsstudie Tourismus. Zu 11. Woran wird der Erfolg des Nachtrates gemessen? Der Nachtrat wird über das gesamte Frankfurter Stadtgebiet wirken. Er setzt sich mit Stadtteilen auseinander, in denen das Kultur-, Nacht-, und Veranstaltungsangebot eine zentrale Rolle spielen. Die Betrachtung beschränkt sich nicht auf die Innenstadt und rein touristischen Gebiete allein, sondern berücksichtigt auch urbane Räume, die eine nachhaltige Entwicklung der Nachtökonomie und Stadtkultur beeinflussen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1079

  • Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 5 weiter?
    STOB 3
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 646 Betreff: Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 5 weiter? Zu Ziffer 1. bis 3.: Im Ortsbezirk 5 sind dem Magistrat zwei Liegenschaften bekannt, die von Insolvenzen der Eigentümerinnen betroffen sind. Beide Liegenschaften befinden sich in Niederrad. Städtebauliche Verträge wurden hier nicht geschlossen. Festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen oder Verkehrsflächen sind nicht betroffen. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte verzichtet der Magistrat auf eine genaue Angabe der betreffenden Liegenschaften. Zu Ziffer 4.: Erhält der Magistrat die Meldung über die Insolvenz eines Unternehmens, wird geprüft, ob es eine Sondernutzungsgenehmigung für eine Baustelleneinrichtungsfläche gibt. Bauliche Sondernutzungsgenehmigungen können widerrufen werden, beispielsweise wenn keine Bautätigkeit mehr vorliegt. Eine dauerhafte Nutzung des öffentlichen Raumes für private Zwecke ist nicht erlaubnisfähig. Im Falle einer Insolvenz, kann die Sondernutzungserlaubnis widerrufen werden. Zu Ziffer 5.: Der Magistrat prüft liegenschaftsbezogen, ob und wieweit eine Übernahme betroffener Liegenschaften darstellbar und zielführend ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5477

  • Ditmarstraße 18 - Gibt es Erkenntnisse zum Baufortschritt?
    STOB 2
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 647 Betreff: Ditmarstraße 18 - Gibt es Erkenntnisse zum Baufortschritt? Das genehmigte Bauvorhaben zum Umbau und zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf der Liegenschaft Ditmarstraße 18 ist nach Lage der Bauakten bereits seit mehreren Jahren fertiggestellt. Augenscheinlich ist eine Nutzung nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht erfolgt. Die Gründe für das Leerstehenlassen des Wohnhauses sind dem Magistrat nicht bekannt. Es bestehen auch momentan keine rechtlichen Möglichkeiten, den Eigentümer zu einer Aufnahme der Wohnnutzung anzuhalten. Die Hessische Landesregierung plant jedoch aktuell ein Gesetz gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum und hat bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Demnach sollen Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten durch Satzung bestimmen können, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung länger als sechs Monate absichtlich leerstehen darf. Derzeit wird die Regierungsanhörung durchgeführt, d. h. kommunale Spitzenverbände, wohnungswirtschaftliche Verbände und Interessenvertretungen der Mietenden und Vermietenden erhalten die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Aufgrund der vorliegenden Ortsbeiratsanregung und mit Blick auf etwaige von der o.g. Liegenschaft ausgehende Gefahren hat der Magistrat Anfang März 2025 eine aktuelle Überprüfung der Liegenschaft vorgenommen. Dabei konnten keine entsprechenden Gefahren festgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6372

  • Anfrage zu Leerstand am Uni-Campus Bockenheim und Verwaltung durch die Universität
    STOB 7
    14.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 648 Betreff: Anfrage zu Leerstand am Uni-Campus Bockenheim und Verwaltung durch die Universität Da die Stadt Frankfurt keine Eigentümerin ist, hat sie keinen Überblick über die Leerstände in der Goethe-Universität. Der Magistrat ist auf die Universität zugegangen, eine Rückmeldung steht bisher aus. Grundsätzlich begrüßt der Magistrat eine Zwischennutzung von leer stehenden, ehemals durch die Universität genutzten Gebäuden auf dem Uni-Campus Bockenheim. Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main und verschiedenen in Bockenheim verwurzelten Initiativen und Vereinen wurden in der jüngsten Vergangenheit verschiedene entsprechende Projekte vorangebracht. So hat das EU-geförderte Projekt "Vision 31" im Jahr 2024 unter städtischer Beteiligung diverse Workshops, Performances und Diskussionen auf dem Campus initiiert und das Areal bespielt. Derzeit wird im städtischen Auftrag und in Abstimmung mit dem Land Hessen geprüft, inwiefern das Projekt in der Zukunft die ehemalige Kunstbibliothek zwischennutzen kann. Die vorangegangenen Abstimmungsgespräche mit dem Land Hessen und der Goethe-Universität verliefen sehr konstruktiv und lösungsorientiert. Darüber hinaus wird aktuell die ehemalige Dondorfsche Druckerei baulich ertüchtigt, um eine interimsweise Nutzung durch die Schirn Kunsthalle Frankfurt während der Sanierung des Haupthauses am Römerberg zu ermöglichen. Auch hier konnte in kurzer Zeit mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Kultur eine Vereinbarung erzielt werden. Der Magistrat strebt an, dass der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Bebauungsplan Nr. 569 "Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" umgesetzt wird. Der Plan sieht unter anderem vor, dass in dem Bereich zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstraße bzw. Freimannplatz, Gräfstraße und Mertonstraße ein gemischt genutztes Quartier mit kulturellen Einrichtungen, wie der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst, entsteht. Für die Hochschule und ggf. auch für weitere Nutzungen sollen Neubauten errichtet werden. Hierfür müssen die Grundstücke frei gemacht und Gebäude abgerissen werden. Diese Gebäude stehen teilweise leer. Sie können bis zum Beginn der Neubauarbeiten befristet anderweitig genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6238

  • Entfernung von Verunreinigungen im Bereich Europa-Allee, Europagarten und LotteSpechtPark
    OFOB 1
    11.04.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2025, OF 1602/1 Betreff: Entfernung von Verunreinigungen im Bereich Europa-Allee, Europagarten und Lotte-Specht-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Entfernung von Schmierereien und Aufklebern an Laternen, Abfallbehältern und Stromverteilerkästen im Bereich der Europa-Allee, des Europagartens und des Lotte-Specht-Parks zu veranlassen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich sind zunehmend die beschriebenen Phänomene zu konstatieren. Diese beeinträchtigen das Erscheinungsbild des Viertels. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1602/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD und FDP (= Annahme); CDU (= Enthaltung)

  • Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen
    OFOB 3
    11.04.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2025, OF 597/12 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Vorgang: OM 5927/24 OBR 12; ST 71/25 Unter Bezug auf die ST 71 vom 13.01.2025 schlägt der Ortsbeirat vor, einen Teil der Fahrradbügel im vorderen Bereich wieder zu entfernen und dafür zwei "Parkplätze als Ladebereiche" zum Be- und Entladen für Kunden und Dienstleister der Reinigung einzurichten. Die Fläche ist auf der Fahrbahn durch einen Parkstreifen zu markieren und mit dem Halteverbotsschild 286 (eingeschränktes Halteverbot) oder alternativ mit einem Parkschild mit zeitlich sehr enger Beschränkung (z. B. Kurzparker - 10 Minuten) zu kennzeichnen. Die Fußgängerüberwege sowie die zwei hinteren Fahrradbügel sollten erhalten bleiben. Zusätzlich bietet sich noch die Möglichkeit, einen Haltebereich mit zeitlich begrenzter Parkmöglichkeit entlang des Emmy-Noether-Platzes zu schaffen. Begründung: In seiner Stellungnahme 71 vom 13.01.2025 hat der Magistrat den Ortsbeirat in Bezug auf den Antrag OM 5927 mitgeteilt, dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu benennen. Der Ortsbeirat hatte in einem früheren Antrag eine bessere Möglichkeit der Überquerung der Straße für Fußgänger gefordert, der Wegfall sämtlicher (regulärer) Haltemöglichkeiten für Kunden sowie dem Lieferverkehr für eine wichtige Einrichtung der Nahversorgung durch zahlreiche (nicht in Anspruch genommene) Fahrradbügel war damit jedoch nicht intendiert. Die Verkehrssituation hat sich durch die jetzige Lösung verschlechtert und die Verkehrsgefährdung durch mitten auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge zugenommen. Insofern stellt dieser Vorschlag eine verkehrliche Lösung dar, der die berechtigten Interessen von Fußgängern (Fußgängermarkierungen bleiben erhalten), Fahrradfahrern (ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln bleiben erhalten), Kunden sowie Lieferanten des Nahversorgers mit dem Pkw sowie des Unternehmens selbst berücksichtigt. Aufgrund der engen Parkplatzsituation ist vor allem auch darauf zu achten, dass bislang reguläre Parkplätze nicht wegfallen. Dies ist nicht nur im Interesse von Anliegern, sondern zum Beispiel auch von mobilen Dienstleistern etwa im Bereich der ambulanten Pflegedienste. Mit einem Parkstreifen von einer Breite von max. 2 Metern auf der Fahrbahn würde bei Wegfall der Fahrradbügel ausreichend Platz für den Durchgangsverkehr bleiben, und es müsste kein Eingriff in die vorhandene Bepflanzung vorgenommen werden. Foto: Dr. Rainer Behrend Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.03.2025, OF 596/12 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6883 2025 1. Die Vorlage OF 596/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 597/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 597/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP, Volt und BFF gegen GRÜNE, 2 SPD und Linke (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

  • Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus
    OFOB 3
    11.04.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2025, OF 598/12 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus Vorgang: OM 6086/24 OBR 12; ST 226/25 Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben, um dort ein Mehrgenerationenwohnhaus zu errichten. Begründung: Mit der OM 6086 vom 8.11.2024 wurde der Magistrat gebeten auf dem oben genannten Grundstück ein Mehrgenerationenwohnhaus zu bauen. Die Stellungnahme 226 vom 07.02.2025 begrüßte das Projekt und bestätigte den Bedarf an Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Wohnen im Alter ermöglicht. Zahlreiche Wohnprojekte in Frankfurt, sowie in anderen Städten mit Schwerpunkt auf generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnen im Alter, dienen als vorbildliche Beispiele dafür, wie die Bedürfnisse von Seniorinnen sowohl baulich als auch sozial berücksichtigt werden können. Ein Grundstück in Kalbach ist bereits entsprechend der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans mit einer Anlage für altersgerechtes Wohnen bebaut, diese Wohnungen sind jedoch nicht wie gewünscht, in einer altersgerechten Quadratmeterzahl noch finanziell sozial angelegt. Um das Potential von Gemeinschaftlichem Wohnen zu garantieren, fordert der Ortsbeirat die Stadt Frankfurt auf, das Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6884 2025 Die Vorlage OF 598/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherere Querung der Käthe-Kruse-Straße für Schülerinnen und Schüler
    OFOB 12
    11.04.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2025, OF 600/12 Betreff: Sicherere Querung der Käthe-Kruse-Straße für Schülerinnen und Schüler Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit insbesondere für Schülerinnen und Schüler in der Käthe-Kruse-Straße auf dem Weg zwischen der Grundschule Riedberg und der ESB in der Kita Schatzinsel auf Höhe des Stichwegs Margarethe-Steiff-Straße (siehe Skizze) durch geeignete Mittel zu verbessern, wie dies beispielsweise in der Straße Am Hasensprung an der Querung Am Schlittenberg erfolgreich geschehen ist. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Rund 80 Kinder bewegen sich täglich unbegleitet zwischen der Grundschule Riedberg und der ESB in der Kita Schatzinsel. Hierbei zeigt sich, dass die Kinder zumeist dem breiten Fußweg auf der Südseite der Käthe-Kruse-Straße folgen und auf Höhe des Stichwegs der Margarethe-Steiff-Straße auf die nördliche Seite wechseln. Die schnurgerade Käthe-Kruse-Straße verführt gleichzeitig die Autofahrer:innen, die Höchstgeschwindigkeit auszureizen oder sogar zu übertreten. Eine beiderseitige Fahrbahnverengung durch Linien und rot-weiße-Poller wie in Kalbach Am Hasensprung bremst den Verkehr und verkürzt den Querungsweg für die Kinder spürbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 600/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 600/12 wurde zurückgezogen.

  • Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad
    OFOB 3
    11.04.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2025, OF 601/12 Betreff: Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, auf die Straße Kalbacher Stadtpfad, Kreuzung Am Hasensprung , vor der KITA ein Piktogramm - Achtung Kinder - anzubringen, um vor allem zu schnell fahrende Radfahrer, auf Kinder aufmerksam zu machen, die die Fahrbahn überqueren. Begründung: Da es offensichtlich nicht ausreicht, daß an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung ein Zebrastreifen und zwei Piktogramme -Achtung Kinder- auf die Fahrbahnen angebracht sind, wäre es sinnvoll ein drittes Piktogramm an der Kreuzung, bzw. vor der KITA anzubringen, und die bereits vorhandenen Piktogramme auszubessern. Es sind immer wieder Autofahrer und besonders Radfahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit bis vor die KITA oder Radfahrer, die von beiden Richtungen an der KITA vorbeifahren. Leider sind es oft Eltern, die mit ihren Pkw zu schnell in die Straße Kalbacher Stadtpfad bis vor die KITA fahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6885 2025 Die Vorlage OF 601/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach
    OFOB 3
    11.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2025, OF 603/12 Betreff: Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, gezielt in leerstehenden Gewerbeimmobilien über geeignete Mittel, z. B. Radar Frankfurt, die Ansiedelung von Kleingewerbe und Künstler:innen als Zwischennutzung für fünf Jahre oder länger zu fördern. Konkret bietet sich hierfür eine Gelegenheit in der Talstraße 107, 107a und 109, die derzeit offenbar leerstehen. Begründung: Durch eine institutionelle Anmietung können für Firmengründungen, aber auch künstlerische Projekte oder Bildungsinitiativen vereinfachte Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche diese Initiativen unterstützen oder überhaupt erst möglich machen. Die Stadt Frankfurt hat hierfür mit Radar Frankfurt extra eine solche Institution geschaffen. Der Stadtteil wird durch solche Maßnahmen zusätzlich belebt und es werden Arbeitsplätze geschaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6887 2025 Die Vorlage OF 603/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Liegenschaft Talstraße 109 durch die Liegenschaft Talstraße 107b ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Beschleunigte Fertigstellung und Übergabe der Kleingartenanlagen auf dem Riedberg
    OFOB 12
    11.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2025, OF 604/12 Betreff: Beschleunigte Fertigstellung und Übergabe der Kleingartenanlagen auf dem Riedberg Der Magistrat möge beschließen: 1. Fertigstellung der baulichen Maßnahmen Die zuständigen Behörden und beteiligten Unternehmen werden aufgefordert, die verbleibenden Bauarbeiten der Kleingartenanlagen auf dem Riedberg unverzüglich und ohne weitere Verzögerungen abzuschließen. Besonderes Augenmerk soll auf die Einhaltung der geplanten Leistungen und Standards gelegt werden. 2. Ausarbeitung und Finalisierung der Vertragswerke Die für die Kleingartenanlagen vorgesehenen Vertragswerke sollen unverzüglich fertiggestellt und dem KGV Riedberg e.V. zur Prüfung und Unterzeichnung übergeben werden. Falls offene Punkte bestehen, können vorübergehend Platzhalter eingesetzt werden, um Verzögerungen zu vermeiden. 3. Transparenz und Kommunikation Die zuständigen Ämter werden angewiesen, ihre Kommunikation zu verbessern und regelmäßig über den Fortschritt des Projekts zu berichten. Dies umfasst klare Begründungen für Sonderauflagen sowie die regelmäßige und verbindliche Nennung von Fertigstellungsterminen. 4. Prüfung und Optimierung des Projektmanagements Im Nachgang zur Fertigstellung des Projekts soll eine Analyse durchgeführt werden, um die Kompetenzen, Kommunikationswege und Zielsetzungen innerhalb der beteiligten Ämter zu prüfen. Ziel ist es, künftige Projekte effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Begründung: Das Projekt der Kleingartenanlagen auf dem Riedberg wird seit Jahren durch Verzögerungen, Einschränkungen und Sonderauflagen belastet, was bei den beteiligten Bürgerinnen und Bürgern Unverständnis und Frustration hervorgerufen hat. Eine zügige Fertigstellung ist notwendig, um die Gartensaison nicht erneut zu verlieren und den langjährigen Einsatz der Ehrenamtlichen sowie die Wünsche der zukünftigen Pächter zu würdigen. Die Analyse des Projektverlaufs soll sicherstellen, dass ähnliche Probleme in der Zukunft vermieden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 604/12 wird bis zur Sitzung am 27.06.2025 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 604/12 wurde zurückgezogen.

  • Reise und Einladung CSD Budapest/Frankfurt
    NR
    10.04.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, NR 1201 Betreff: Reise und Einladung CSD Budapest/Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Mittel für eine Delegationsreise von 10 Personen zum CSD nach Budapest und den Besuch von 10 Personen aus Budapest zum Frankfurter CSD bereitzustellen und durchzuführen. Begründung: Ungarns Regierungspartei Fidesz will der Pride-Parade der LGBTQ-Bewegung in Budapest ein Ende bereiten. Dies ist eine Ausgangssituation der wir mit Besorgnis gegenüberstehen. Die Freiheit der LGBTIQ Community darf auf keinen Fall eingeschränkt werden. Die Menschen in Ungarn stehen vor einer ganz schlimmen Zukunft was ihre Rechte betrifft. Die Stadt Frankfurt entsendet eine Delegation von 10 Personen zum CSD nach Budapest um Schulter an Schulter mit den dortigen Queeren Personen Zusammenhalt zu zeigen. Im Gegenzug lädt die Stadt Frankfurt 10 Personen aus Budapest zum Frankfurter CSD ein. Die Delegation wird dann hier ein Rahmenprogramm bekommen, im Römer empfangen und den CSD mitfeiern können. Mit dieser Aktion unterstreichen wir den Begriff Städtepartnerschaft und Freundschaft mit Budapest und der dortigen Community. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2025, NR 1276 Antrag vom 04.06.2025, NR 1277 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 338 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 02.06.2025, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1201 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) AfD (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1201 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1276 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt; CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt; CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) 39. Sitzung des Ältestenausschusses am 05.06.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1201 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1277 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1201 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1276 = Annahme) Gartenpartei (NR 1201, NR 1276 und NR 1277 = Annahme) Stv Bäppler-Wolf (NR 1201 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1201 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. a) Die Vorlage NR 1277 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bäppler-Wolf, Christann, Eberz, Schnitzler, Klingelhöfer, David und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) sowie Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6247, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 10-4

  • Öffentliche Vorstellung der wissenschaftlichen Begleitstudie zur „Fahrradfreundlichen Nebenstraße Grüneburgweg“ - Anwesenheit des Verkehrsdezernenten
    OFOB 10
    10.04.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1116/2 Betreff: Öffentliche Vorstellung der wissenschaftlichen Begleitstudie zur "Fahrradfreundlichen Nebenstraße Grüneburgweg" - Anwesenheit des Verkehrsdezernenten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur öffentlichen Vorstellung der wissenschaftlichen Begleitstudie zum Modellversuch "Fahrradfreundliche Nebenstraße Grüneburgweg" am 15.05.25, den zuständigen Verkehrsdezernenten als offiziellen Vertreter des Magistrats zu entsenden. Begründung: Die Umgestaltung des Grüneburgweges im Rahmen des Modellversuchs "Fahrradfreundliche Nebenstraße Grüneburgweg" erhitzt ohne Zweifel die Gemüter von Anwohnenden, ansässigem Gewerbe und den für eine Verkehrswende streitenden Gruppen. In zahlreichen Sondersitzungen und Bürgerfragestunden des Ortsbeirates wurde deutlich, dass die Meinungen über Erfolg und Misserfolg des Projektes weit auseinandergehen und sich in der Regel unversöhnlich gegenüberstehen. Das Interesse der Bürgerschaft am Ausgang des Modellversuchs und der Frage welche Bestandteile dauerhaft umgesetzt werden sollen, ist ungebrochen hoch. Der Ortsbeirat empfiehlt dem Magistrat daher dringend, die öffentliche Vorstellung der wissenschaftlichen Begleitstudie zur "Fahrradfreundliche Nebenstraße Grüneburgweg" nicht allein durch das Fachpersonal der Ämter und der beteiligten Wissenschaftler erfolgen zu lassen, sondern durch Entsendung des Verkehrsdezernenten selbst an der Veranstaltung teilzunehmen und allen Interessierten für Kritik, Anregungen und Fragen über den weiteren Fortgang des Modellversuchs zur Verfügung zu stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 1116/2 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6909 2025 Die Vorlage OF 1116/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen GRÜNE und 1 Linke (= Ablehnung) Aktenzeichen: 66-0

  • Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und Reduzierung von Verkehrschaos bei Großveranstaltungen im Rebstockpark
    OFOB 10
    10.04.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1120/2 Betreff: Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und Reduzierung von Verkehrschaos bei Großveranstaltungen im Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird dringend dazu aufgefordert, dass bis zum kurdischen Neujahrsfest 2026 die Veranstaltungsinfrastruktur für die rund 50.000 Besucher des Newroz-Festes im Rebstockpark deutlich ausgebaut wird. Hierzu gehören: a) ausreichende und extra ausgewiesene Parkmöglichkeiten b) eine Takterhöhung des ÖPNV während des Festes c) zusätzliche temporäre Abfallbehälter Diese Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um einer starken Vermüllung der Parkanlage und einem erneuten Verkehrschaos im nächsten Jahr entgegenzuwirken. 2. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob während künftiger vergleichbarer Großveranstaltungen im Rebstockpark a) zusätzliche Kontrollen des ruhenden Verkehrs und b) Zufahrtsbeschränkungen in das Rebstockviertel für Nichtanlieger (entsprechend der Praxis im Kuhwaldviertel) umsetzbar sind. Begründung: Am 29.03.2025 fand das diesjährige Newroz-Fest im Rebstockpark statt. Wie schon im letzten Jahr hatte der Veranstalter rund 15.000 Besucher erwartet. Stattdessen wurde der Rebstockpark und das angrenzende Wohnviertel von bis zu 50.000 Besuchern besucht und durchquert. Die Straßenbahn 17 reichte nicht aus die Besucher vom Bahnhof in den Rebstock zu transportieren. Erneut, und trotz Öffnung des Messeparkhauses, parkten Autos illegal im Wohnviertel, u.a. in Feuerwehrzufahrten und im Park auf nicht dafür vorgesehenen Flächen. Anwohnern war es zeitweise nicht möglich ihre Tiefgaragen und das Quartier zu verlassen bzw. wieder ihr zu Hause zu erreichen. Die kleinen Abfallbehälter reichten nicht aus, um den anfallenden Müll aufzufangen. Ziffer 2.) wurde aufgrund zahlreicher Hinweise aus die der Anwohnerschaft zusätzliche Kontrollen des ruhenden Verkehrs und ggf. Zufahrtsbeschränkungen für Nichtanlieger (wie im Kuhwaldviertel möglich) vorzusehen eingefügt. Rebstockpark, Fotos der Antragstellerin Endhaltestelle Straßenbahnlinie 17 und Zuwegung Rebstock, Fotos der Antragstellerin Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 1120/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Auf Wunsch der Linke wird über die Vorlage OF 1120/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6912 2025 Die Vorlage OF 1120/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. mit folgendem Wortlaut ergänzt wird: "Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das kurdische Neujahrsfest den Charakter einer Demonstration aufweist oder eher als (Volks-) Fest einzustufen ist. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: Annahme bei Abwesenheit 1 Linke Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung)

  • Rasenfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz endlich wieder zur Nutzung freigeben bzw. Umzäunung beseitigen!
    OFOB 2
    10.04.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1126/2 Betreff: Rasenfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz endlich wieder zur Nutzung freigeben bzw. Umzäunung beseitigen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Rasenteilfläche in Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz, die bis ca. 2022 als Interimsstandort einer Kita diente, im Laufe des Frühjahrs 2025 endlich wieder den Nutzerinnen und Nutzern der Grünanlage freizugeben bzw. die Umzäunung um die Rasenfläche zu beseitigen. Die Sache ist als eilbedürftig im Sinne der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Nach Rückbau des Interimsstandort einer Kita wurde die Rasenfläche im Frühjahr 2023 fachgerecht eingeebnet und aufgelockert. Anschließend wurde Rasen eingesät, der zwischenzeitlich gut die Fläche wieder begrünt. Allerdings ist der Bereich immer noch durch eine Umzäunung gesperrt (siehe Foto Anlage). Viele anwohnende Nutzerinnen und Nutzer des Parks (klein und groß, alt und jung) wünschen die kurzfristige Freigabe der Rasenfläche für das Frühjahr 2025, woraus sich auch die Eilbedürftigkeit der Sache ergibt. Anlage (Foto Antragsteller) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1126/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7053 2025 Die Vorlage OF 1126/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "endlich" durch den Wortlaut "bzw. möglichst bald" ersetzt wird. Ebenso wird an das Ende der Begründung folgender Satz angefügt: "Zwischenzeitlich hat das zuständige Amt im Laufe des Aprils die Rasenfläche teilweise neu vertikutiert und nochmals gesät, was der Ortsbeirat anerkennt und daher in seinem Beschluss berücksichtigt." Weiterhin erhält die Vorlage keine Eilbedürftigkeit mehr, weshalb die entsprechenden Wortlaute aus Antragstenor und Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Anfrage zur Installation von 5GAntennen in Frankfurt Bockenheim
    OFOB 6
    10.04.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1128/2 Betreff: Anfrage zur Installation von 5G-Antennen in Frankfurt Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt folgende Fragen zu beantworten 1. Wer ist bei der Stadt Frankfurt zuständig für die Genehmigung von Plätzen zum Aufstellen der 5 G Antennen in Frankfurt Bockenheim? 2. Welche Vorschriften gelten für die Örtlichkeiten, Plätze, z.Bsp. Abstand zu Nachbargebäuden, Abstand zwischen den einzelnen Installationsplätzen? 3. Welche Strahlungen, bzw. gesundheitsschädigende Auswirkungen können auftreten? Begründung: Im März 2025 wurde eine Plattform mit einer 5G Antenne auf dem Flachdach des Diakoniehauses Wohnungshilfe, Florastr. 34, montiert. Der Abstand zu den Nachbarhäusern liegt unter 10 bzw. 20 m, das nicht den Vorgaben von 30 m entspricht. In dem Haus Florastr. 34 leben u.a. Geflüchtete mit Kleinkindern. gegenüber auf der Ginnheimer Landstr. befinden sich ein Krankenhaus und eine Kindereinrichtung. Inwieweit können Strahlungen, wovor u.a. von Wissenschaftlern gewarnt wurde, Auswirkungen auf die Umgebung haben? In dem Teilstück der Ginnheimer Str. und in der Ginnheimer Landstr. sind bereits auf drei Gebäuden 5G Antennen installiert. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen 1 SPD und 1 Linke (= Annahme); 2 SPD und 1 Linke (= Enthaltung)

  • Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt?
    OFOB 2
    10.04.2025 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1133/2 Betreff: Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der als Taubenhaus bezeichnete Container nach dem Scheitern des Projektes im Gallus nun auf dem Alten Friedhof Bockenheim aufgestellt wurde. Der Ortsbeirat bittet weiterhin zu klären, ob das großflächige Ausstreuen von Futter auf der Wiese und damit außerhalb des Containers Teil der stätischen Strategie ist oder es sich hierbei wie am vorherigen Standort erneut um illegale Wildtierfütterungen durch Privatpersonen handelt. Begründung: Auszug aus der städtischen Pressemitteilung zum Umzug des Tauben-Containers nach Bockenheim, 13.03.2025: "Nach einem einjährigen Pilotprojekt zieht die Stadt Frankfurt Bilanz: Das zur Steuerung der Stadttaubenpopulation errichtete Taubenhaus hat an seinem aktuellen Standort in der Nähe der S-Bahnstation Galluswarte nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Hauptursachen dafür sind illegale Fütterungen in der Umgebung sowie die fehlende Vergrämung der Tiere am Brückenbauwerk in der Nähe. Dadurch halten sich die Tauben am Brückenbauwerk selbst auf. Auch durch das dort illegal angebotene Taubenfutter haben die Tiere wenig Anreiz, das Taubenhaus aufzusuchen." Dem Ortsbeirat erschließt sich vor diesem Hintergrund nicht, warum das Projekt im Ortsbezirk 2 von Erfolg gekrönt sein soll, da die grundsätzlichen beschriebenen Hindernisse auch hier vorliegen und der Magistrat trotz ausführlicher Bußgeldkataloge keinerlei Mittel darauf verwendet, entsprechende illegale Fütterung, die im gesamten Stadtgebiet vorkommen, ordnungsrechtlich zu unterbinden. (Siehe auch Fotos in Anlage) (Fotos des Antragstellers) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6918 2025 Die Vorlage OF 1133/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kunststation Hauptwache - Schulkunst im öffentlichen Raum finanziell unterstützen
    OFOB 1
    10.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1577/1 Betreff: Kunststation Hauptwache - Schulkunst im öffentlichen Raum finanziell unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das Projekt "Kunststation Hauptwache" des gemeinnützigen Vereins "Domäne S - für Schülerinnen und Schüler e. V." aus seinem Budget mit einem Betrag von 4000 €. Begründung: In diesem Projekt soll jungen Menschen aus Frankfurter und Offenbacher Schulen Raum gegeben werden, ihre gestalterischen Ideen mitten im Stadtraum sichtbar zu machen. Ab Sommer 2025 sollen sich die leerstehenden Vitrinen in der U-Bahn-Station Hauptwache in eine dauerhafte Ausstellungsfläche für Schülerkunst verwandeln. Die Arbeiten thematisieren unter anderem Nachhaltigkeit, Biodiversität und Stadtentwicklung - zentrale Fragen unserer Zeit, aus der Perspektive der jungen Generation. Durch Kooperationen mit Institutionen wie dem Museum für Angewandte Kunst entstehen neue gestalterische Erfahrungsräume, die jedoch auch einen erhöhten finanziellen und organisatorischen Aufwand bedeuten. Deshalb möchte der Ortsbeirat zur Anschubfinanzierung einen Beitrag leisten. Geleitet wird das Projekt von einer Kunstpädagogin, die schon am Helmholtzgymnasium Frankfurt sowie am Gymnasium Römerhof tätig und somit erfahren mit Schülern ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1577/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1577/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1577/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1577/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 435 2025 Die Vorlage OF 1577/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Dabei ist darauf zu achten, dass alle Schulformen die Möglichkeit zur Teilnahme erhalten und nicht ausschließlich Gymnasien berücksichtigt werden; Schulen mit einer finanziell schwächeren Ausstattung sollen vorrangig einbezogen werden."" Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

  • Grüne Soße Festival retten
    OFOB 1
    10.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1583/1 Betreff: Grüne Soße Festival retten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Grüne Soße Festival erhalten werden kann, indem z.B. Zuschüsse und Unterstützung, auch unter Beteiligung des Landes, gewährt werden. Begründung: Das seit 2008 veranstaltete Grüne Soße Festival hat sich zu einer beliebten Feierlichkeit Frankfurts etabliert, welche Besucher weit über Frankfurt hinaus anzieht und deswegen nicht mehr wegzudenken ist. Umso tragischer ist es, wenn u.a. aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen die Finanzierung nicht mehr möglich wäre und es dieses Jahr zum letzten Mal stattfindet. Daher ist es notwendig, dass sich die Stadt für den Erhalt dieses wichtigen Kulturgutes einsetzt, etwa unter Beteiligung des Landes Hessen. Ein entsprechendes Förderprogramm wurde seitens des Innenministeriums bereits aufgelegt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.05.2025, OF 1612/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1202 2025 1. Die Vorlage OF 1583/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1612/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1643/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, 2 SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme) zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

  • Sitzmöglichkeiten S-Bahn-Station „Konstabler Wache“ wiederherstellen
    OFOB 1
    10.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1584/1 Betreff: Sitzmöglichkeiten S-Bahn-Station "Konstabler Wache" wiederherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Deutsche Bahn zuzugehen, um die kürzlich abgebauten Sitzgelegenheiten am Gleis der S-Bahn-Station Konstabler Wache wiederherzustellen. Begründung: Es wurden ca. 10 Sitzmöglichkeiten entfernt. Dies stellt bei den ohnehin wenigen Sitzmöglichkeiten eine erhebliche Reduzierung dar. Es ist unbekannt, ob diese ohnehin wiederhergestellt werden sollen und lediglich saniert werden und wenn ja, bis wann. Daher ist es notwendig, sich um diese Angelegenheit zu kümmern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6922 2025 Die Vorlage OF 1584/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Sitzflächen sollen durchgängig sein und über Rückenlehnen verfügen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten
    OFOB 1
    10.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1591/1 Betreff: Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Außengastronomie in der Mainzer Landstraße zu erhalten, z.B. in Form einer Sondergenehmigung oder im Rahmen einer Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit durchsichtigen Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen seitens des ehemaligen Oberbürgermeisters gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll nach wohlwollenden Lösungen geschaut werden, um die Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Quelle: G. Romagnoli Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1591/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)

  • Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen I
    OFOB 1
    10.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1592/1 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen I Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung der Knorrstraße in die Idsteiner Straße den Bereich rechts der Einmündung bis zur offiziellen Parkbucht als Sperrfläche zu markieren und den Bereich entweder mit einem Fahrradbügel oder, falls nicht möglich, einem rot-weißen Poller abzusichern. Begründung: Durch Falschparker wird die Sicht in die Idsteinerstraße von Knorrstraße kommend erheblich eingeschränkt, was Sicherheit und Verkehrsfluss unnötig gefährdet. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6927 2025 Die Vorlage OF 1592/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II
    OFOB 1
    10.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1593/1 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Idsteiner Straße zwischen Knorrstraße und Hufnagelstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts an der rechten Straßenseite für den fließenden Verkehr besser einsehbar zu machen, um die Gefahr für Fußgänger, nicht rechtzeitig gesehen zu werden, insbesondere für Kinder, zu minimieren, indem die Sperrfläche vergrößert wird und die Parkbucht entsprechend reduziert wird. Begründung: Die Idsteiner Straße ist eine vielbefahrene Straße. Im Umkreis befinden sich mehrere Schulen sowie Kindergärten. Durch unachtsames und unangepasstes Fahrverhalten können Kinder gefährdet werden. Um das Risiko zu minimieren, sind gut einsehbare Fußgängerüberwege unabdingbar. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6928 2025 Die Vorlage OF 1593/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen Die Partei (= Ablehnung)

  • Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III
    OFOB 1
    10.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1594/1 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Einmündung der Hufnagelstraße in die Idsteiner Straße von Hufnagelstraße kommend den Bereich rechts in der Idsteiner Straße durch eine Sperrfläche abzusichern sowie entlang des Gehwegs bis hin zu den offiziellen Parkbuchten rot-weiße Poller zu ergänzen. Außerdem muss das Piktogramm auf der Fahrbahn, welches auf Kinder aufmerksam macht, erneuert werden. Begründung: Begründung: Durch Falschparker ist der Bereich schlecht einsehbar und eingeengt, was die Sicherheit und das frühzeitige Gesehenwerden anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kindern, negativ beeinträchtigt. Auch der Gehweg wird teilweise beparkt. Daher ist eine bessere Ordnung des ruhenden Verkehrs angezeigt. Falschparker im Bereich der Einmündung Piktogramm Gehwegparken Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.05.2025, OF 1613/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1594/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7063 2025 1. Die Vorlage OF 1594/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1631/1für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1613/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen Linke und BFF (= Ablehnung)

  • Neues Wettbüro im Gallus genehmigt?
    OFOB 1
    10.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1595/1 Betreff: Neues Wettbüro im Gallus genehmigt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob das neue Wettbüro in der Mainzer Landstraße 324 offiziell genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung bzw. ob der Betrieb an dieser Stelle aufgrund der derzeitigen Regelung überhaupt erfolgen darf. Begründung: In der Schwalbacher Straße 53 befindet sich unweit bereits ein Wettbüro. Daher stellt sich die Frage, ob die geltende Abstandsregelung eingehalten wurde. Der Bereich wird stark von Kindern frequentiert, da es sich um einen Schulweg handelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1180 2025 Die Vorlage OF 1595/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • „Tauben füttern verboten“Schilder anbringen
    OFOB 1
    10.04.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1599/1 Betreff: "Tauben füttern verboten"-Schilder anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an dem Bolzplatz an der Anspacher Straße Schilder mit dem Hinweis "Tauben füttern verboten" angebracht werden. Begründung: In Frankfurt ist es grundsätzlich untersagt Tauben zu füttern, wer dies nicht beachtet muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Am Bolzplatz an der Anspacher Straße wird regelmäßig Futter für Taube ausgestreut. Diese Fütterung lockt immer mehr Tauben an, was zu großer Verunreinigung auf dem Bolzplatz führt. Da anscheinend dort niemand von dem städtischen Fütterverbot Kenntnis hat, ist es dringend notwendig diesen Platz mit entsprechenden Verbotsschildern auszustatten. Foto. privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Beratung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU und SPD (= Enthaltung)

  • Was überwachen die Kameras in der Wallauer Straße und der Mammolshainer Straße?
    OFOB 1
    10.04.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1600/1 Betreff: Was überwachen die Kameras in der Wallauer Straße und der Mammolshainer Straße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Vonovia Auskunft einzuholen, zu welchem Zweck an den Häusern der Neubaublocks in der Wallauer- bzw. Mammolshainerstraße jetzt nachträglich Überwachungskameras angebracht wurden. Des Weiteren klären zu lassen, inwieweit von diesen Kameras nicht nur die privaten Grundstücksflächen, sondern auch öffentlicher Raum aufgenommen wird. Begründung: Diese Kameras sind so an den Häusern angebracht, dass man nicht mit Sicherheit sagen kann, dass ausschließlich private Flachen im Fokus dieser Kameras liegen. Aufnahmen im öffentlichen Raum sind aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre der gefilmten Passanten nicht zulässig und müsste unterbunden werden. Deshalb muss rechtliche Klarheit geschaffen werden. Foto: privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1600/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Beratung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1600/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

  • Europaviertel von Aufklebern und Graffiti befreien
    OFOB 1
    10.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1601/1 Betreff: Europaviertel von Aufklebern und Graffiti befreien Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die mittlerweile zahlreichen Aufkleber und Graffiti an Mülltonnen, Masten und Verteilerkästen im Bereich von Europa-Allee, Europagarten und Lotte-Specht-Park zu entfernen. Aber auch im restlichen Ortsbezirk muss die Problematik angegangen werden. Begründung: Es kommt immer wieder zu Beschwerden über das öffentliche Stadtbild. Dies führt dazu, dass Bewohner und Besucher sich nicht mehr wohlfühlen. Vorhandene Verunstaltungen ziehen oftmals weitere Verunstaltungen nach sich. Bei der regelmäßigen Straßenreinigung könnten solche Verunstaltungen mit entfernt werden. Die Aufkleber sind teilweise bereits dermaßen verwittert, dass sich diese nicht mehr abziehen lassen. Eine spezielle Versiegelung könnte helfen, Graffiti einfacher zu entfernen. Quelle: P. Sigler Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1601/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

  • Haltverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen
    OFOB 1
    10.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1603/1 Betreff: Haltverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das in der Pariser Straße geltende Haltverbot auch in der östlichen Kurve von der Europa-Allee kommend deutlich sichtbar auszuweisen. Begründung: Die Kurve wurde extra etwas breiter ausgeführt, damit sowohl zwei sich entgegenkommende Linienbusse als auch Radfahrer ausreichend Platz haben. Der markierte Radweg endet kurz vor der Kurve, da es sich um eine 30er-Zone handelt. Manche Autofahrer sind dermaßen dreist und parken direkt hinter dem Ende des markierten Radweges, sodass Radfahrer nicht mehr ausreichend Platz haben und gezwungen sind, um die Fahrzeuge herum zu fahren. Dieses rücksichtslose Parken führt zu einer negativen Beeinträchtigung von Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6931 2025 Die Vorlage OF 1603/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

  • Erledigung von Ortsbeiratsinitiativen
    OFOB 1
    10.04.2025

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1608/1 Betreff: Erledigung von Ortsbeiratsinitiativen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat erklärt die folgenden Ortsbeiratsinitiativen für erledigt und bittet darum die zurückgehaltenen Gelder wieder freizugeben: 1. "Endlich saubere Luft in Frankfurt" (OIB 19 von 2016) 2. "Sportgerät für den Schulhof der Bürgermeister-Grimm-Schule (OIB 154 von 2017) 3. "Einen urbanen Garten für den Mainkai" (OIB 396 von 2020) 4. "Ein öffentlicher Bücherschrank im Bereich der Straße Zum Pfarrturm (OIB 420 von 2020) Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6935 2025 Die Vorlage OF 1608/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

  • Stromanschluss auf dem Kerbeplatz Kalbach
    OFOB 3
    10.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 602/12 Betreff: Stromanschluss auf dem Kerbeplatz Kalbach Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen festen Stromanschluss auf dem Kerbeplatz in Frankfurt Kalbach zu errichten. Dies umfasst: 1. Die Planung und Installation eines festen Stromanschlusses inkl. Stromzählers auf dem Kerbeplatz. 2. Die zeitnahe Umsetzung des Projekts, um die Nutzung des Kerbeplatzes für zukünftige Veranstaltungen zu gewährleisten. 3. Die Einbeziehung des Ortsbeirates und des Kerbevereins Kalbach e.V. in die Planungen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Anforderungen der lokalen Gemeinschaft berücksichtigt werden. Begründung: Der Kerbeplatz in Frankfurt Kalbach ist ein zentraler Veranstaltungsort für zahlreiche kulturelle und gesellschaftliche Ereignisse, die das Gemeinschaftsleben in unserem Stadtteil bereichern. Die derzeitige Stromversorgung ist jedoch unzureichend und erschwert die Durchführung von Veranstaltungen erheblich. Ein fester Stromanschluss würde nicht nur die Planung und Durchführung von Veranstaltungen erleichtern, sondern auch die Sicherheit und Effizienz der Stromversorgung gewährleisten. Dies ist besonders wichtig für größere Veranstaltungen, bei denen eine stabile und zuverlässige Stromversorgung unerlässlich ist. Ein fester Stromanschluss auf dem Kerbeplatz ist von großer Bedeutung für die Förderung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Frankfurt Kalbach. Er ermöglicht eine sichere und effiziente Durchführung von Veranstaltungen und trägt zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls bei. Dies würde auch die Durchführung von Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt, der Kerb und dem Sommerfest (bisher Straßenfest) sowie die Nutzung durch andere Vereine und Veranstaltungen auf dem Platz ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6886 2025 Die Vorlage OF 602/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aufstellung eines Altglascontainers im Bereich Erna-Pinner-Straße/Ecke Riedbergallee
    OFOB 3
    10.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 605/12 Betreff: Aufstellung eines Altglascontainers im Bereich Erna-Pinner-Straße/Ecke Riedbergallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten mit der FES unter den in der ST 1421 vom 13.06.2022 genannten Kontakt - Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH richten kann. Die Kontaktdaten lauten: Servicetelefon: 0800 2008007-0 Servicetelefax: 069 212-31323 E-Mail: services@fes-frankfurt.de Webseite: fes-frankfurt.de - diese zu bitten in dem Gebiet Erna-Pinner-Straße/Ecke Riedbergallee, evtl. im Bereich der Bushaltestelle, einen oder zwei Altglascontainer aufzustellen. Begründung: Da es in dem o. g. Wohngebiet keinen Altglascontainer zur umweltgerechten Entsorgung gibt, ist dem Wunsch der Anwohner*innen zur Aufstellung nachzukommen. Die nächsten Altgascontainer befinden sich erst an der Ferdinand-Braun-Straße oder der Reniorallee. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 605/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, 1 FDP, Volt und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU, 2 GRÜNE und 1 FDP (= Enthaltung)

  • Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage „Paulinum am Riedberg“ HansLeistikowStraße
    OFOB 3
    10.04.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 606/12 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage "Paulinum am Riedberg" Hans-Leistikow-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit seinen zuständigen Ämtern auf der Altenhöferallee und in der Hans-Leistikow-Straße für die Senioreneinrichtungen jeweils zwei Parkplätze mit dem Verkehrszeichen 286 "Eingeschränktes Halteverbot" und dem Zusatz "in der Zeit von 8 bis 22 Uhr" zu versehen. Begründung: Bewohner*innen und Angehörige der oben genannten Senioreneinrichtungen berichten vermehrt, dass Pflegedienste aufgrund mangelnder Parkmöglichkeiten häufig verspätet ihren Dienst antreten. Letztendlich verschiebt und verkürzt sich dadurch der ganze Pflegeablauf zu Lasten aller zu Pflegenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6888 2025 Die Vorlage OF 606/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mittelweg endlich verkehrssicher gestalten
    OFOB 9
    10.04.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 880/3 Betreff: Mittelweg endlich verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17; OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21; B 128/22; ST 143/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich und vor allem verkehrssicher zu gestalten. Als erste Maßnahme wird der Magistrat aufgefordert, die verkehrsberuhigenden und -sichernden Maßnahmen durchzuführen, die der Ortsbeirat 3 im Jahr 2020 beschlossen hat und für die auch nun seit vier Jahre ein Aufstellungsbeschluss vorliegt. Zur Erinnerung nochmals die beschlossenen Maßnahmen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, im Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Desweiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, mit Fahrradständern ersetzt werden kann. Begründung: Da Pläne für verkehrsberuhigende bzw. sichernde (bessere Sichtachsen vor allem auch für die Kinder, die in den engen Straßen leben und diese als Schulweg nutzen) dem Magistrat bereits seit vier Jahren vorliegen, wäre es angesichts der zunehmend unsicheren Verkehrslage angebracht, diese nach nunmehr fünf Jahren in Angriff zu nehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 143 Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7031 2025 Die Vorlage OF 880/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Leerstand in Frankfurt
    A
    09.04.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 09.04.2025, A 347 Betreff: Leerstand in Frankfurt Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 12.06.2025 und 15.10.2025 Laut Zensusdaten standen in Frankfurt 2022 insgesamt 12.893 Wohnungen leer. Angesichts der immer größer werdenden Wohnungsnot ist dieser Zustand nicht länger hinnehmbar. Es ist zwingend notwendig, die städtischen Immobilien schnellstmöglich wieder als Wohnraum zur Verfügung zu stellen, um die Menschen in Frankfurt angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Dazu bedarf es eines genauen Überblicks der städtischen Leerstände. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Wohnungen im Besitz der Stadt Frankfurt, öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften und stadtnahen Stiftungen gibt es in Frankfurt? 2. Wie viele Wohnungen im Besitz der Stadt Frankfurt, öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften und stadtnahen Stiftungen stehen in Frankfurt leer? (bitte aufschlüsseln nach Eigentumsverhältnissen und Anzahl der Wohnungen) 3. Wo genau befinden sich die leerstehenden Wohnungen? (bitte aufschlüsseln nach genauer Adresse) 4. Wie lange stehen die Wohnungen bereits leer? (bitte aufschlüsseln nach Dauer: weniger als 6 Monate, bis zu 1 Jahr, bis zu 2 Jahre, mehr als 2 Jahre, mehr als 3 Jahre) 5. In welchem Zustand befinden sich die leerstehenden Wohnungen? 6. Aus welchen Grund stehen diese Wohnungen leer? 7. Welche Maßnahmen wurden bereits unternommen, um die Anzahl an leerstehenden Wohnungen zu reduzieren? 8. Welche Maßnahmen sind in Zukunft geplant, um die Anzahl der leerstehenden Wohnungen zu reduzieren, und was ist der konkrete Zeitplan? Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 459 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 347 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 347 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6515, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 92-4

  • Sozialer Wohnungsbau
    A
    09.04.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 09.04.2025, A 348 Betreff: Sozialer Wohnungsbau Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.06.2025 Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft immer weiter. Von den knapp 70.000 Sozialwohnungen, die es Anfang der 1990er Jahre noch gab, sind nur noch ein Drittel übrig. Ein Ende dieses Niedergangs ist nicht in Sicht. Immer noch verschwinden mehr Sozialwohnungen als neue gebaut werden - rechnerisch mehr als eine Sozialwohnung am Tag. Das trifft vor allem Menschen mit geringem Einkommen, die sich Wohnraum in Zentrumsähe kaum mehr leisten können. Der soziale Wohnungsbau ist eines der politischen Instrumente, das der Ungerechtigkeit des Wohnungsmarktes wirksam Einhalt gebieten kann. Deshalb muss die Stadt Frankfurt eine Offensive im sozialen Wohnungsbau starten. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Wohnungen wurden insgesamt in den letzten 5 Jahren fertiggestellt? 2. Wie hoch ist die Anzahl der Sozialwohnungen, die ursprünglich als Sozialwohnungen errichtet wurden (Wohnungen mit Belegrechten ausgenommen)? 3. Wie viele Belegrechte wurden in den letzten 5 Jahren jährlich erworben? 4. Der Bau wie vieler Sozialwohnungen wurde in den letzten 5 Jahren genehmigt? (bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Wohnungsgesellschaft) 5. Wie viele Sozialwohnungen wurden in den letzten 5 Jahren tatsächlich fertiggestellt? (bitte aufschlüsseln nac h Anzahl und Wohnungsgesellschaft) 6. Wie hoch waren die Wohnbaufördermittel, die für den sozialen Wohnungsbau jährlich zur Verfügung gestellt wurden, und wie viele Mittel wurden tatsächlich abgerufen? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden insgesamt voraussichtlich in den Jahren 2025 bis 2030 jeweils fertiggestellt? (bitte nach Jahr aufschlüsseln) Wie viele davon werden von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften gebaut? 8. Wie viele Sozialwohnungen sind in den letzten 5 Jahren aus der Bindung gefallen? (bitte aufschlüsseln nach Jahr) 9. Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2030 jährlich aus der Bindung fallen? (bitte aufschlüsseln nach Jahr) 10. Für wie viele Wohnungen hat die Stadt Frankfurt in den letzten 5 Jahre Belegrechte erworben? (bitte aufschlüsseln nach Jahr) 11. Wie hoch sind die Kosten für den Erwerb von Belegrechten in den letzten 5 Jahren gewesen? (bitte aufschlüsseln nach Jahr) 12. 1.590 Haushalte haben im Jahr 2022 eine Sozialwohnung vermittelt bekommen. Wie lang standen diese Menschen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung? (bitte aufschlüsseln nach Wartezeit: unter 6 Monate, bis zu 1 Jahr, bis zu 2 Jahren, 3, Jahre, 4, Jahre, 5 Jahre, 6 Jahre, mehr als 6 Jahre) Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 483 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 348 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6516, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 64-1

  • Seltene Krankheit - Unterstützung für Betroffene und Angehörige
    A
    09.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 09.04.2025, A 349 Betreff: Seltene Krankheit - Unterstützung für Betroffene und Angehörige Die Myalgische Enzephalomyelitis / das Chronische Fatigue Syndrom ist eine schwere neuroimmunologische Erkrankung, die oft zu einem hohen Grad körperlicher Behinderung führt. In Deutschland wurde die Zahl ME/CFS-Betroffener vor der COVID-19-Pandemie auf etwa 250.000 geschätzt, darunter 40.000 Kinder und Jugendliche. Experten gehen davon aus, dass sich die Zahl der Erkrankten durch COVID-19 verdoppelt hat. ME/CFS ist ein eigenständiges, komplexes Krankheitsbild und nicht mit dem Symptom Fatigue zu verwechseln. ME/CFS-Betroffene leiden neben einer erheblichen körperlichen Schwäche oft an einer Geräusch- und Reizüberempfindlichkeit. Die Situation für Betroffene und ihre Angehörigen ist oftmals dramatisch und von Hoffnungslosigkeit geprägt, da es derzeit keine heilende Therapie gibt. Viele Patienten sind arbeitsunfähig, können das Haus nicht mehr verlassen oder sind pflegebedürftig. Kinder und Jugendliche können nicht oder nur eingeschränkt beschult werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Liegen dem Magistrat Zahlen vor, wie viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Frankfurt an ME/CFS erkrankt sind? 2. Wie ist die medizinische Versorgungslage der Betroffenen in Frankfurt? 3. Gibt es in der Stadt Frankfurt ein Kompetenzzentrum oder eine auf ME/CFS spezialisierte Ambulanz und falls nein, wo sind die entsprechenden nächstgelegenen Einrichtungen in der Nähe von Frankfurt? 4. Wie ist die ambulante pflegerische Versorgung der Betroffenen in Frankfurt? 5. Bei welchen Beratungsstellen finden Betroffene und ihre Angehörigen in Frankfurt Hilfe und Unterstützung? 6. Hat sich das Gesundheitsamt Frankfurt insbesondere nach der COVID-19-Pandemie mit dem Thema ME/CFS befasst und welche Maßnahmen wurden ggf. ergriffen? 7. Wie viele Kinder können in Frankfurt aufgrund einer ME/CFS Erkrankung nicht beschult werden? Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Verena David Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.06.2025, B 216 Versandpaket: 16.04.2025 Aktenzeichen: 53-1

  • Förderung multimodaler Mobilität in Frankfurt am Main
    NR
    09.04.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, NR 1202 Betreff: Förderung multimodaler Mobilität in Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das derzeitige Sondernutzungsregime, das eine einheitliche Höchstgrenze für E-Scooter, E-Bikes und andere Zweiräder, die von kommerziellen Anbietern zur Ausleihe angeboten werden, vorsieht, zu reformieren. Künftig sollen Sondernutzungsgenehmigungen für unterschiedliche Mobilitätsformen separat vergeben werden. Die Flottengrenzen für E-Scooter und E-Bikes sollen an die tatsächliche Nachfrage angepasst werden, um die multimodale Mobilität in Frankfurt zu stärken und eine bedarfsgerechte Nutzung von Sharing-Angeboten zu ermöglichen. Dazu sollen regelmäßige Evaluierungen durchgeführt werden, um die Anzahl der Fahrzeuge flexibel an die Nutzung anzupassen und eine ausgewogene Verteilung der Sharing-Angebote sicherzustellen. Begründung: Die aktuell geltende Sondernutzungssatzung, die eine gemeinsame Höchstgrenze für verschiedene Zweiradtypen festlegt, benachteiligt multimodale Mobilitätsangebote und führt zu einer Einschränkung des Angebots. Eine separate Vergabe von Lizenzen für E-Scooter und E-Bikes ermöglicht eine flexiblere Steuerung dieser Angebote und damit eine bedarfsgerechte Verteilung der Kontingente. Die Anpassung der Flottengrößen an die tatsächliche Nachfrage stellt sicher, dass Sharing-Angebote nicht durch starre Obergrenzen limitiert werden. Damit wird die intermodale Nutzung dieser Verkehrsmittel erleichtert und gefördert. Mit diesen Maßnahmen wird Frankfurt als moderne und zukunftsorientierte Stadt für nachhaltige Mobilität gestärkt. Sie tragen dazu bei, durch eine erhöhte Attraktivität von Shared Mobility Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu fördern, Emissionen zu reduzieren und das Straßennetz zu entlasten. Der Status quo hat bereits dazu geführt, dass Anbieter ihre E-Bike-Flotten seit 2021 massiv reduziert haben. Dadurch wurde das eigenwirtschaftliche E-Bike-Angebot für die Frankfurterinnen und Frankfurter sukzessive eingeschränkt. Eine Reform ist dringend erforderlich, um die nachhaltige Mobilität in der Stadt nicht weiter zu schwächen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1202 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6149, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 66-0

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