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- Wohncontainer in der Max-Pruss-StraßeOFOB 209.04.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1114/2 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Dem Antrag OF 1109/2 2025 sollen ein Foto und ein Kartenausschnitt hinzugefügt werden (siehe nächste Seite). Begründung: Wunsch nach Ergänzung in der letzten Sitzung Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.03.2025, OF 1109/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1173 2025 1. Die Vorlage OF 1109/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1114/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?OFOB 609.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1131/2 Betreff: Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) aus welchen Gründen keine temporären Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) für die Zeit der Baustellen auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 eingerichtet wurde, die dort seit Anfang Februar 2025 den Gehweg blockiert, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger sich gezwungen sehen, riskant an dieser Stelle die viel befahrene Leipziger Straße zu überqueren oder direkt auf der Straße im Verkehrsraum für PKW- bzw. Fahrrad zu gehen, was wiederum zu risikoreichen Verkehrssituationen führt; und b) ob es möglich und sinnvoll ist die genannten temporären Fußgängerüberwege auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 noch nachträglich einzurichten; sowie schließlich c) was die genauen Maßgaben sind, einen temporären Fußgängerüberweg bei Bautätigkeit einzurichten. Dies insbesondere im Hinblick auf die temporären Fußgängerüberwege, die in den vergangenen Jahren auf der Leipziger Straße bei vergleichbaren Bautätigkeit eingerichtet wurden und den Nutzerinnen und Nutzern der Leipziger gut ankamen. Die Eilbedürftigkeit nach GO der Ortsbeiräte ergibt sich aus der andauernden Gefährdung durch die andauernde Baustelle. Begründung: Nutzerinnen und Nutzer der Leipziger fragten den Ortsberat, warum der Magistrat 2020 und 2021 an verschiedener Stelle auf der Leipziger temporäre Fußgängerüberwege bei Bautätigkeit einrichtet und 2025 in vergleichbarer Situation nicht. Warum behandelt der Magistrat offenbar ähnliche Sachverhalte nun anders? Das wüssten Nutzerinnen und Nutzer der Leipziger und der Ortsbeirat gerne. Anlage (Foto Antragsteller) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6917 2025 Die Vorlage OF 1131/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Illegale Rechtsabbieger auf dem Fahrradstreifen Schloßstraße/Rödelheimer StraßeOFOB 609.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1132/2 Betreff: Illegale Rechtsabbieger auf dem Fahrradstreifen Schloßstraße/Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das illegale Rechtsabbiegen auf dem Fahrradstreifen an der Schloßstraße / Ecke Rödelheimer Straße schnellstens zu unterbinden und den Fahrradstreifen durch eine rote Markierung für die Fahrradfahrenden abzusichern. Begründung: Der abgesetzte Fahrradstreifen an der Schloßstraße / Ecke Rödelheimer Straße wurde seinerzeit zum Schutz der Fahrradfahrenden durch Poller geschützt, die nicht überfahren werden konnten. Da die Fahrzeugschlange vor der Ampel oft sehr lang war, gab es für die stehenden Fahrzeuge keine Möglichkeit auszuweichen, wenn Polizei und Krankenwagen mit Blaulicht und Sonderzeichen heranfuhren. Damit die Fahrzeugschlange den Weg frei machen konnte, mussten die Fahrzeuge in die Kreuzung einfahren, damit Rettungswagen oder Polizei freie Fahrt bekommen konnten. Dieser Umstand führte dazu, dass die Poller entfernt wurden, damit die Fahrzeuge vor der Ampel auf den Fahrradstreifen ausweichen konnten. Da jetzt die Poller fehlen, wird der Fahrradstreifen zum illegalen Rechtsabbiegen genutzt, was nicht im Sinne des Erfinders ist. Anlage: Blick auf den Fahrradstreifen auf dem sich Illegal Fahrzeuge befinden, um rechts in die Rödelheimer Straße abzubiegen. Der Fahrradweg soll durch eine rote Markierung als Fahrradweg gekennzeichnet werden. Diese beiden Fahrzeuge befinden sich Illegal auf dem Fahrradstreifen! (Quelle: Bilder des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/2 wurde zurückgezogen.
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-SchuleOFOB 109.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1596/1 Betreff: Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. An der Ecke Ackermannstraße / Ackermannstraße 41 a einen Zebrastreifen anzubringen um die Querung der Straße für Schulkinder der Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm-Schule sicherer zu gestalten (siehe Bild 1 links). 2. An der Ecke Ackermannstraße / Ackermannstraße 41 a ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Ackermannstraße anzubringen (siehe Bild 2 rechts). Begründung: Die Ackermannstraße ist eine 30iger-Zone, dennoch wird von vielen Verkehrsteilnehmern das Tempolimit missachtet, obwohl sich dort gleich zwei Schulen befinden. Damit die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich eine Schule in der Nähe befindet und die Querung der Straße für die (Grund-)Schüler sicherer gestaltet werden kann, ist die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen erforderlich. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6929 2025 Die Vorlage OF 1596/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen Die Partei (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-FertigstellungOFOB 109.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1597/1 Betreff: Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach Bezug des Westville-Komplexes wird mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen im Gallus zu rechnen sein. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen sind vorgesehen, um das höhere Verkehrsaufkommen zu händeln? 2. Sofern noch keine Maßnahmen vorgesehen sind: Welche verkehrspolitischen Maßnahmen können ergriffen werden? 3. Konkret: Inwiefern ist es möglich die Taktung des ÖPNV - insbesondere der Tram - zu erhöhen? Begründung: Zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes entstehen unter dem Namen Westville insgesamt 1.300 Mietwohnungen, Kindertagesstätten, Gewerbeflächen sowie 1.200 Tiefgaragenplätze. Durch die zuvor genannten Zahlen wird deutlich, dass zukünftig im Gallus rund um den Westville-Komplex mit einem wesentlichen höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Zudem ist auch anzunehmen, dass die neuen Bewohner auch die öffentlichen Verkehrsmittel - insbesondere die Tram - nutzen werden. Schon jetzt ist die Tram regelmäßig überfüllt. Gerade um den Bewohnern einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern ist eine stärkere Taktung der Tram erforderlich. Daher ist es wichtig, dass durch die Stadt verkehrspolitische Überlegungen angestrengt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2025 Die Vorlage OF 1597/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke und Die Partei (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer StraßeOFOB 109.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1598/1 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße einen Zebrastreifen anzubringen. Zudem ist jeweils ein Parkplatz rechts- und linksseitig vor dem anzubringenden Zebrastreifen mit Radbügeln zu versehen. Die genannte Einmündung ist somit gleich der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten. Begründung: Die Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße ist durch parkende Fahrzeuge bei Querung der Straße schlecht von Fußgängern und Fahrradfahren einsehbar. Damit auch hier Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Einmündung nach dem Vorbild der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten. Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Quelle: privat Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6930 2025 Die Vorlage OF 1598/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen ParkhäusernOFOB 109.04.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1607/1 Betreff: Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie Informationen von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern im Ortsbezirk 1 bereitgestellt und die Zugänglichkeit zu diesen verbessert werden können. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Werden Parkplätze mit E-Lade-Infrastruktur in der Gesamtzahl der ausgewiesenen Parkplätze mit eingerechnet? a) Wenn ja, kann sichergestellt werden, dass nur noch E-Fahrzeuge in Parkhäuser einfahren können, wenn konventionelle Parkplätze vollständig besetzt sind? b) Wenn nein, kann sichergestellt werden, dass die angezeigten noch verfügbaren Parkplätze um besetzte Parkplätze mit Lade-Infrastruktur korrigiert werden? 2. Wie und an wen werden Angaben zu freien E-Lade-Plätzen übermittelt? Wie wird sichergestellt, dass die Informationen auch möglichst breit genutzt werden können? 3. Erachtet der Magistrat es als sinnvoll, die Anzeigen am Eingang der Parkhäuser dergestalt zu ergänzen, dass freie Parkplätze mit Ladeinfrastruktur und konventionelle Parkplätze separat ausgewiesen werden? 4. Wie wird sichergestellt, dass auf Parkplätzen mit E-Lade-Infrastruktur nur Fahrzeuge während eines Ladevorgangs stehen? 5. Sollen in dem beschlossenen und noch zu entwickelnden städtischen Parkleit- und Verkehrsinformationssystem Informationen zu freien Kapazitäten an Ladesäulen aufgenommen werden? 6. Erachtet der Magistrat es als sinnvoll, auch mit privaten Betreibern öffentlich zugänglicher Parkhäuser im Ortsbezirk 1 über eine einheitliche Bereitstellung von Daten zur E-Lade-Infrastruktur zu sprechen? Begründung: Öffentlich verfügbare Ladesäulen für hybride und vollelektrische Fahrzeuge sind noch nicht in benötigter Menge in Frankfurt vorhanden. Gerade in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel ist ein Großteil der Ladesäulen in den Parkhäusern der städtischen Parkhaus-Betriebsgesellschaft entstanden. Diese sind sowohl für Anwohner ohne eigene Lademöglichkeit als auch für Besucher der Stadt, die mit E-Autos und hybriden Fahrzeugen in die Innenstadt fahren, von großer Bedeutung, und sollten somit möglichst effizient bereitgestellt werden. Auch ist sicherzustellen, dass Ladesäulen nur von Fahrzeugen während eines Ladevorgangs besetzt werden und dass diese auch zuverlässig funktionieren. Da aktuell unklar ist, welche Verfügbarkeiten in Parkhäusern Autofahrern angezeigt werden und ob Fahrer von E-Autos in sonst vollen Parkhäusern noch Einlass erhalten, ist die Beantwortung der Fragen unerlässlich, um ggf. bessere Konzepte für eine möglichst effiziente Auslastung erarbeiten zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6934 2025 Die Vorlage OF 1607/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Installation einer sensorgesteuerten LEDBeleuchtung am Radweg Richtung MassenheimOFOB 809.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 203/13 Betreff: Installation einer sensorgesteuerten LED-Beleuchtung am Radweg Richtung Massenheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eine sensorgesteuerte Wegebeleuchtung zwischen der Kreuzung Alt Erlenbach/ Am Klingelborn bis zur Fußgängerampel an der L3008 Richtung Massenheim zu installieren. Die Sensorsteuerung soll sicherstellen, dass die Insekten im dortigen Landschaftsschutzgebiet nicht dauerhaft beeinträchtigt werden. Begründung: Viele Kinder benutzen den Radweg von Massenheim nach Nieder-Erlenbach auf dem Weg zur Anna-Schmidt-Schule im Stadtteil. Das genannte Wegstück ist extrem dunkel und gerade im Winter kaum einsehbar. Eine sensorgesteuerte LED Beleuchtung kann vorbeikommenden Radfahrern und Fußgängern den Weg erhellen, ohne Insekten dauerhaft zu beeinträchtigen. Diese Installation würde auch das gelegentliche Abladen von Müll und Bauschutt an besagter Stelle reduzieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6907 2025 Die Vorlage OF 203/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Massenheim" die Worte "im Einvernehmen mit der Stadt Bad Vilbel" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Reparatur der Wege im Naherholungsgebiet Nieder-ErlenbachOFOB 409.04.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 204/13 Betreff: Reparatur der Wege im Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Wege im Naherholungsgebiet erneut zu planieren und zu glätten. Begründung: Vor einigen Monaten wurden die Wege im Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbach erneuert. Leider war es zu der Zeit sehr nass und die Oberfläche einiger Wegabschnitte ist nicht ordentlich geglättet worden. Die Wege sind stellenweise sehr uneben und voller Furchen, die beim nächsten Regen zum Aufweichen der Oberfläche führen dürfte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 204/13 wurde zurückgezogen.
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Philipp-Schnell-StraßeOFOB 809.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 234/14 Betreff: Philipp-Schnell-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Ausweisung der Philipp-Schnell-Straße zwischen Hermannspforte und Spitzenstraße als Einbahnstraße in nördlicher Fahrtrichtung aus verkehrstechnischer Sicht sinnvoll erscheint. Begründung: Die Straße ist in dem genannten Bereich eng; Begegnungsverkehr ist oft schwierig. Daher ist es in der Vergangenheit häufig zu Schäden an parkenden Fahrzeugen gekommen. Eine Einbahnstraßenregelung im vorgeschlagenen Bereich könnte zu einer entspannteren Verkehrssituation führen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um eine fachliche Beurteilung. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6890 2025 Die Vorlage OF 234/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Alten Harheimer Kirchplatz unter Denkmalschutz stellenOFOB 709.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 235/14 Betreff: Alten Harheimer Kirchplatz unter Denkmalschutz stellen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Alten Harheimer Kirchplatz (Ortsmittelpunkt) unter Denkmalschutz zu stellen. Begründung: Der Harheimer Kirchplatz ist seit Jahrhunderten ein Ort religiöser Verehrung, dessen Traditionen bis ins 8. Jahrhundert und die Überführung des Apostels Bonifatius von Mainz nach Fulda zurückzureichen. Hier stand bis 1936/37 die 1686 erbaute barocke St. Jakobuskirche. Mit über 600 Unterschriften setzten sich die Harheimer 1983 dafür ein, dass der Alte Kirchplatz in Erinnerung an seine kirchliche Tradition gestaltet wird. Die Gestaltung des Platzes orientierte sich am Kirchengrundriss und weist als wesentliche Elemente ein Kruzifix und einen Segmentbrunnen mit der Figur des "Apostels Jakobus des Älteren", des Kirchenpatrons, auf. Die Fertigstellung erfolgte 1986 zur 1200 Jahr-Feier des Stadtteils. Der Alte Kirchplatz mit Fußgängerzone bestimmt das Ortsbild wesentlich und leitet einen wichtigen Beitrag zur Identität des Stadtteils. Anlässlich der Fronleichnamsprozession werden Andachten abgehalten, es finden regelmäßige Musikkonzerte und der Weihnachtsmarkt mit seinen lebensgroßen Krippenfiguren statt. Daher sollte der Platz dauerhaft geschützt und das Ensemble unter Denkmalschutz gestellt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 235/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7039 2025 Die Vorlage OF 235/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "Alten Harheimer Kirchplatz" ersetzt werden durch "Kirchengrundriss und Segmentbrunnen". Im Tenor wird "den Alten Harheimer Kirchplatz (Ortsmittelpunkt)" ersetzt durch "das Ensemble Kirchengrundriss mit Kruzifix sowie den Segmentbrunnen mit der Figur des Apostels Jakobus". In der Begründung wird in Satz 1 "Harheimer Kirchplatz" durch "Kirchengrund" ersetzt. Satz 6 sowie im letzten Satz die Worte "der Platz dauerhaft geschützt und" werden gestrichen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicherheitsmaßnahme am GeldautomatenOFOB 709.04.2025 · die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 360/15 Betreff: Sicherheitsmaßnahme am Geldautomaten Erneut wurde ein Geldautomat in Nieder-Eschbach (Gewerbegebiet) gesprengt. Im Gegensatz zu der Sprengung des Automaten der Frankfurter Sparkasse in 2023 war diese diesmal nicht erfolgreich. Das Geld wurde durch die dort eingebaute Sicherheitsmaßnahme mit Farbe markiert und damit unbrauchbar. Nach der Sprengung in 2023 einigten sich die Frankfurter Sparkasse und die Frankfurter Volksbank auf den Betrieb eines gemeinsamen Geldautomaten in Nieder-Eschbach. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten Gibt es bei dem gemeinsamen Geldautomaten der Frankfurter Sparkasse und der Frankfurter Volksbank in Nieder-Eschbach mittlerweile ebenfalls Sicherheitsmaßnahmen wie z-B. das Einfärben von Geldscheinen oder das Vernebeln des Automatenraums? Gibt es Schutzmaßnahmen für Passanten und Anwohner? Werden die eingefärbten (oder anderweitig zerstörten) Banknoten mittlerweile, wie in den Niederlanden und Frankreich üblich, durch die Bundesbank ersetzt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 360/15 wurde zurückgezogen.
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bau- und Finanzierungsvorlage „Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes“OFOB 309.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 607/12 Betreff: Bau- und Finanzierungsvorlage "Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M 63 wird zugestimmt mit der Maßgabe gebeten zu prüfen, ob die Stahlstützen und Betondächer durch eine alternative - schattenspendende - (Holz)Konstruktion ersetzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat bemüht sich seit vielen Jahren um eine Entsiegelung des Riedbergplatzes und wird dabei von lokalen Initiativen - z.B. der Klimaschutzinitiative Riedberg (KIR) - unterstützt. Nun liegen endlich eine Detailplanung und eine Kostenberechnung vor. Allerdings sind ohne Kenntnis und Einflussnahme des Ortsbeirates (OBR) die notwendigen Beschattungen von einer Holzkonstruktion in Betondächer geändert worden. Der OBR empfindet es als widersprüchlich, dass der versiegelte Riedbergplatz von Betonpflastersteinen - zumindest teilweise - befreit werden soll und gleichzeitig an anderer Stelle - nämlich den Schattendächern - wieder betoniert wird. Es ist kaum nachvollziehbar, dass unter einem von der Sommersonne aufgeheizten Betondach ein schattiger Wohlfühlort entstehen kann. Da hilft auch eine extensive Begrünung wenig. Diese und auch das Betondach selbst bleiben wartungsintensiv. Zudem verursacht der für Beton notwendige Zement einen erheblichen CO₂-Ausstoß und ist daher als Baustoff nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen die vielen Stahlpfosten, welche die Last des Daches tragen müssen und ihrerseits wieder Fundament aus Beton benötigen. Der OBR schlägt daher vor, eine relativ einfache und leichte Holzkonstruktion zu verwenden, wie sie z.B. am Piraten-Spielplatz Riedberg im Kätcheslachpark West (s. Foto) installiert ist. Foto: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 22 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 607/12 abzustimmen und diese nicht zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 548 2025 1. Der Vorlage M 63 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 548 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 607/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 63 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der weiteren Planung die Betondächer durch eine Schatten spendende (Holz)Konstruktion ersetzt werden."; 2. der letzte Absatz und das Foto in der Begründung gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 4 GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke gegen CDU (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. a) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE b) Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder FahrradstraßeOFOB 309.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 716/11 Betreff: Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße Vorgang: OM 1966/22 OBR 11; ST 1853/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße Richtung Süden ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1 einzurichten oder diesen Straßenabschnitt als Fahrradstraße auszuweisen oder das maximale Tempo in dieser Straße auf 20 km/h zu reduzieren. Entgegen der Stellungnahme ST 1853 des Magistrats vom 15.08.2022 hat die Straße als Zubringer zu einem Verein und zu einer Gaststätte einen untergeordneten motorisierten Fahrverkehr. Sehr wohl ergeben sich Aufenthaltsfunktionen durch die Lage der Straße in einem Landschaftsschutzgebiet, dem in Teilen renaturierten Mainbogen, die im Frühjahr bestehenden Selbstpflück-Erdbeerfelder und die angrenzenden Kleingärten und Ihre Nutzer:innen. Ziel soll in allen Fällen sein, eine Reduktion des Tempos aller Verkehrsteilnehmer in dieser Straße zu erreichen um für Fußgänger:innen, die hier keinen Bürgersteig vorfinden, und dem Radverkehr eine deutlich höhere Sicherheit einzuräumen. Die Maßnahme ist in Absprache mit dem Ortsbeirat durchzuführen. Begründung: Es sollte selbstverständlich sein, dass in diesem Landschaftsschutzgebiet, im nahen Umfeld des gestalteten, naturnahen Mainbogens, in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit langsamen Tempo < 30km/h unverzüglich umgesetzt wird. Überholmanöver von Fahrrädern durch den motorisierten Verkehr sollten weitestgehend unterbunden werden! Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und der Besucher dieses Gebietes ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1966 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6894 2025 Die Vorlage OF 716/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - 24-Stunden-Parkplätze in der Leo-Gans-StraßeOFOB 309.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 719/11 Betreff: 24-Stunden-Parkplätze in der Leo-Gans-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Leo-Gans-Straße 24-Stunden-Parkplätze einzurichten. Begründung: Die Anwohnerschaft in der Leo-Gans-Straße ist mit einem hohen Parkdruck konfrontiert. Durch die Nähe zum Fechenheimer Industriegebiet, mehreren Kitas und Wohnheimen parken regelmäßig viele Menschen in den umliegenden Straßen und verringern so die Parkmöglichkeiten für die Anwohnerschaft. Um eine höhere Fluktuation der Parkplatzbelegungen zu erreichen, wäre die Errichtung einiger 24-Stunden-Parkplätze in der Leo-Gans-Straße oder alternativ die Einrichtung von Anwohnerparken in diesem Straßenzug sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 719/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umsetzung Grünzug FechenheimOFOB 309.04.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 725/11 Betreff: Umsetzung Grünzug Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat begrüßte seinerzeit einstimmig den Beschluss des Magistrats vom 02. Oktober 2015, in Fechenheim am Rande der ehemaligen Trasse der B448 den Bereich zwischen dem westlichen Fechenheim und dem daran angrenzenden Industrie- und Gewerbegebiet einen Grünzug anzulegen um so das gesamte Areal zu erschließen, aufzuwerten und den Bürger:innen voll umfänglich zugänglich zu machen. Nach nun 10 Jahren des Umlegungsverfahrens, Verschiebens und Hinhaltens in Bezug auf die Einrichtung des geplanten Grünzugs, ist dieser Bereich mehr denn je ein heruntergekommenes Areal, an dessen Rande eine Firma einen Teil des städtischen Geländes in Pacht dazu nutzt aus dem Verkehr gezogene Container, Berge von Paletten und Gitterkisten zu lagern. Diese Nutzung erscheint dem Ortsbeirat nicht zukunftsorientiert und den Wert des Geländes unzureichend würdigend. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Ist der in 2015 geplante und beschlossene Grünzug noch Gegenstand einer zeitnahen Planung und Umsetzung ? Wie lange noch soll das beschrieben Areal in dem aktuellen Zustand verbleiben? Welche anderen Nutzungen kann sich der Magistrat vorstellen? Ist das Areal eventuell für weitere Kleingärtner:innen nutzbar? Kann sich der Magistrat vorstellen, den Bereich in einer kleinen Lösung (ähnlich dem Aldiweg) durch eine gärtnerische Aktion "aufzuräumen", Brombeeren zurückzudrängen und den darin verlaufenden Pfad als Weg nutzbar zu machen um in den Stadtteil und das südliche Gewerbegebiet zu gelangen? Kann der Magistrat dem Ortsbeirat einen zeitlichen Rahmen für weitere Aktionen bezogen auf das Areal mitteilen? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat Ihn über weitere Schritte bezüglich dieses Areals in Kenntnis zu setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6899 2025 Die Vorlage OF 725/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Trinkwasserbrunnen FechenheimSüdOFOB 1109.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 726/11 Betreff: Trinkwasserbrunnen Fechenheim-Süd Vorgang: OM 752/21 OBR 4; ST 2270/21; OM 4163/23 OBR 11; ST 1790/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat hält an der in der Vergangenheit geäußerten Idee des Magistrats, den "freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt" zu entwickeln, fest. (siehe ST 2270, vom 17.12.2021). Bereits heute wird der Jean-Pauli-Brunnen in Fechenheim vielfach zur Erfrischung und auch zum Trinken genutzt, obwohl es sich hier nicht um einen Trinkwasserbrunnen handelt. Der Magistrat möge deshalb den seit vielen Jahren in Fechenheim auf dem Burglehen existierende und gut genutzten Brunnen in einen Trinkwasserbrunnen wandeln. Die in der ST 1979 vom 02.10.2023 erläuterten Mängel der Wasserzufuhr sind umgehend abzustellen. Die Kosten der Maßnahme sind offenzulegen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht es ganz wie der Magistrat, der den freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt als einen wichtigen Baustein im Sinne der Inklusion und einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung beschrieb. Das Burglehen ist das alte Zentrum des Stadtteils. Viele Besucher kommen hier per Fahrrad vorbei und nutzen den Brunnen für eine Erfrischung. Der Zugang zu frischem und trinkbarem Wasser ist unter dem Aspekt der derzeitigen Entwicklung unseres Klimas notwendig. Die nächsten heißen Sommer stehen uns in unserer Stadt bevor. In einem Stadtteil Frankfurts sollte der barrierefreie Zugang zu Trinkwasser jederzeit frei möglich sein. (Geoportal Frankfurt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4163 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6900 2025 Die Vorlage OF 726/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "und Atzelberplatz (Seckbach)" sowie im Tenor der Satz "Außerdem möge der Magistrat dafür Sorge tragen, die Planung und Reaktivierung eines Trinkbrunnens auf dem Atzelbergplatz zeitnah zu realisieren." angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Konzept HundekotOFOB 309.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 728/11 Betreff: Konzept Hundekot Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein tragbares und nachhaltiges Konzept gegen die Verunreinigung von Hundekot auf den Bürgersteigen und Gehwegen zu erarbeiten und dies dem Ortsbeirat vorzulegen. Begründung: Die Straßenzüge im Ortsbezirk 11 sind teilweise übersäht mit den Verunreinigungen und Hinterlassenschaften von Hunden. Regelmäßig bekommen Mitglieder des Ortsbeirates Beschwerdebriefe aus der Nachbarschaft. Ganze Straßenzüge werden regelmäßig so verunreinigt, dass man als Fußgänger alle paar Meter ausweichen muss, um nicht in ein Häufchen zu treten. Wir fordern die Stadt Frankfurt und die FES auf, diesen Verunreinigungen, die unsere Lebensqualität und vor allem auch unsere Kinder in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken, entgegenzuwirken. Ob empfindliche Geldstrafen oder DNA-Abgleich - es werden dringend Wege und Methoden benötigt, um die Sauberkeit unserer Gehwege zu gewährleisten. Dazu könnte auch das Quartiersmanagement miteinbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6901 2025 Die Vorlage OF 728/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Betreff "Konzept gegen die Verunreinigung von Hundekot" aufgenommen wird und in der Begründung im vorletzten Satz die Worte "Ob empflindliche Geldstrafen oder DNA-Abgleich" gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD und 2 Linke gegen CDU (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Recht der Bürger auf saubere LuftOFOB 309.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 729/11 Betreff: Recht der Bürger auf saubere Luft Vorgang: OA 276/18 OBR 6; ST 662/19; B 69/22; OA 160/22 OBR 11; ST 1608/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möchte mitteilen: Warum wurde die Umweltzone nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen geändert oder auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet? Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der Umweltzone zielführender? Gibt es ein endgültiges Datum oder ein Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt? Begründung: Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat der Stadt Frankfurt den Frankfurter Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone mit aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, alles sei sogar schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel, welches abgeschafft gehört. Zitat aus B69/22: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann werden die Familien im Frankfurter Osten nicht in die Umweltzone mit aufgenommen oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben, wenn es doch seit dreizehn Jahren keinerlei Probleme bei uns mit der Luftreinhaltung gibt? Der Frankfurter Osten, mit dem Ortsbeirat 11 war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die alte und schlechteste Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neugeplanten, zweiten Biomasse verbrennenden Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und für die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß gerechnet werden. Dort im Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche in denen Maßnahmen ergriffen werden um die Belastungen für die Menschen hauptsächlich bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2.5) und Stickoxyden (NO2) zu senken. Diese Belastungen entstehen ungefähr zu einem Drittel durch PKW und LKW Verkehr, aber ebenfalls durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanalgen, Binnenschiffen und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche her verändern, um "wirklich" die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 276 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 662 Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Anregung vom 14.03.2022, OA 160 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 552 2025 Die Vorlage OF 729/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei der zweiten Frage nach "Umweltzone" die Worte ",den Ortsbezirk 11 einschließend," eingefügt und die dritte Frage abgeändert wird und nun folgenden Wortlaut erhält: "Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt?" Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische SchuleOFOB 1109.04.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 732/11 Betreff: Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie der Presse zu entnehmen war, liegen mittlerweile Umwelt-, Verkehrs-, Artenvielfalt- und Bodengutachten zum Festplatz als Baugrund für die Europäische Schule vor. Der Magistrat wird gebeten, diese Gutachten im Ortsbeirat baldmöglichst vorzustellen. Begründung: Bei dem beabsichtigten Neubau der Europäischen Schule handelt es sich um eines der größten Bauvorhaben der letzten Jahrzehnte in diesem Bezirk. Aus Gründen der Transparenz, der Mitsprache und öffentlichem Interesse sind die Gutachten der Öffentlichkeit in den betreffenden Ortsbeiräten vorzustellen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6903 2025 Die Vorlage OF 732/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors lautet: "Der Magistrat wird gebeten, diese Gutachten dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen und baldmöglichst im Ortsbeirat vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Abfalleimer Lenaustraße/Ecke ZeißelstraßeOFOB 909.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 859/3 Betreff: Abfalleimer Lenaustraße/Ecke Zeißelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, an der genannten Stelle einen weiteren oder einen größeren Abfalleimer zu installieren, um der regelmäßig auftretenden Vermüllung wirksam entgegenzuwirken. Begründung: An der Ecke Lenaustraße/Zeißelstraße sammelt sich regelmäßig eine erhebliche Menge Müll, der häufig auf der Straße landet. Ein zusätzlicher oder größerer Abfalleimer an dieser stark frequentierten Ecke könnte dazu beitragen, die Vermüllung der Ecke zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6822 2025 Die Vorlage OF 859/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass ein Mülleimer ebenfalls an der Stelle "Eiserne Hand/Rappstraße" installiert werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer AnlageOFOB 309.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 863/3 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1618/19; OM 6986/20 OBR 3 Angesichts der starken Verkehrsbelastung der Eckenheimer Landstrasse wird der Magistrat erneut aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Als eine Sofortmaßnahme wird erneut vorgeschlagen, den Fahrradweg rot zu markieren, damit auch für die Autofahrer/innen die Führung des Fahrradweges quer über die Straße einschließlich Schienen auf die Verkehrsinsel deutlich wird. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oederwegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Strassen, so auch in der Eckenheimer Landstraße. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem derzeit stark erhöhten Verkehrsaufkommen aufgrund der Baustelle auf dem Oederweg sind die Gefahren noch gestiegen. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Dieser Ortsbeirat hat nun schon viermal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern bzw. zumindest einen Lösungsansatz vorzulegen. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1618 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6825 2025 Die Vorlage OF 863/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wie soll dem Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße begegnet werden?OFOB 909.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 864/3 Betreff: Wie soll dem Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße begegnet werden? Vorgang: OM 2780/22 OBR 3; ST 2054/24 In der o.g. Stellungnahme erklärt der Magistrat, dass durch den Bau des Autobahnlückenschlusses zwischen A66 und A661 ein signifikanter Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße entsteht. Bis zu 8.900 Kfz sollen pro Tag zusätzlich die Strecke zwischen den Autobahnanschluss und der Rat-Beil-Straße befahren. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie die von ihm in o.g. Stellungnahme erwähnte Mobilitätswende umgesetzt werden soll und der zusätzlich entstehenden Verkehrsbelastung durch Kfz begegnet werden kann. Welche Alternativen zum motorisierten Individualverkehr sollen konkret auf dieser Strecke gestärkt werden und wie und wann soll dies geschehen? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2780 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2054 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1164 2025 Die Vorlage OF 864/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wo im Nordend sind Mobilitätsstationen geplant?OFOB 909.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 865/3 Betreff: Wo im Nordend sind Mobilitätsstationen geplant? Vorgang: OM 5724/24 OBR 3; ST 2126/24 In der o.g. Stellungnahme erklärt der Magistrat, dass auch für das Nordend Mobilitätsstationen geplant sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die Planung von Mobiliätsstationen inzwischen vorangeschritten ist und an welchen Orten im Nordend Mobilitätsstationen geplant werden. Desweiteren wird um Auskunft darüber gebeten, wie diese Mobilitätsstationen ausgestattet sein werden, auf welchen Flächen sie geplant sind und ob sie auch ohne digitale Endgeräte nutzbar sein werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5724 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1165 2025 Die Vorlage OF 865/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz hinzugefügt wird "Es soll außerdem dargelegt werden, wann der Ortsbeirat in die Planungen einbezogen wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erneuerung des Straßenbelags im Oberweg zwischen Humboldtstraße und Eckenheimer LandstraßeOFOB 909.04.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 867/3 Betreff: Erneuerung des Straßenbelags im Oberweg zwischen Humboldtstraße und Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Straßenbelag im des Oberweg zwischen Humboldtstraße und Eckenheimer Landstraße zeitnah zu erneuern. Um die Verkehrsbelastung rund um die Musterschule und die Alexander-Puschkin-Schule so gering wie möglich zu halten, soll die Maßnahme vorzugsweise in den Schulferien umgesetzt werden. Begründung: Der Zustand des Straßenbelags im Oberweg zwischen Humboldtstraße und Eckenheimer Landstraße ist stark beschädigt. Zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten stellen vor allem eine Gefahr für Radfahrerinnen und Radfahrer dar. Besonders für Kinder, die den Weg zur Schule nutzen, kann die derzeitige Situation problematisch sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6827 2025 Die Vorlage OF 867/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Wörter "vor allem" und "für Radfahrerinnen und Radfahrer" gestrichen werden. Abstimmung: CDU, 2 SPD, 1 Linke, FDP und Volt gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) und 1 GRÜNE, 1 SPD und 1 Linke (= Enthaltung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Welche Nutzungsänderung ist in der Liegenschaft des ehemaligen Cafés Lido vorgesehen?OFOB 309.04.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 868/3 Betreff: Welche Nutzungsänderung ist in der Liegenschaft des ehemaligen Cafés Lido vorgesehen? Vorgang: OM 5914/24 OBR 3; ST 346/25 In der Liegenschaft des Cafés Lido am Luisenplatz hat ein neues Café eröffnet. In der o.g. Stellungnahme erklärt der Magistrat, dass "für eine andere Fläche innerhalb des Gebäudekomplexes auf der Liegenschaft" des ehemaligen Lido Cafés ein Antrag zur Nutzungsänderung vorläge. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, um welche Fläche es sich handelt und welche Nutzungsänderung beantragt wurde, bzw. ob dieser Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5914 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 346 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1166 2025 Die Vorlage OF 868/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Welche Liegenschaften auf der Berger Straße stehen leer?OFOB 909.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 869/3 Betreff: Welche Liegenschaften auf der Berger Straße stehen leer? Vorgang: OM 2982/22 OBR 3; ST 28/25 In der o.g. Stellungnahme erklärt der Magistrat, dass "weitere Liegenschaften auf der Berger Straße" seit Jahrzehnten leerstehen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, um welche Liegenschaften es sich handelt und welche Stellungnahmen dazu jeweils in Parlis nachzulesen sind. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2982 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 28 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1167 2025 Die Vorlage OF 869/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) und FDP (= Enthaltung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Auswirkungen der Verkehrspolitik der Römer-Koalition auf die Frankfurter GastronomieA08.04.2025 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 08.04.2025, A 346 Betreff: Auswirkungen der Verkehrspolitik der Römer-Koalition auf die Frankfurter Gastronomie Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.06.2025 Am 25.03.2025 berichtete die Frankfurter Neue Presse (FNP) in dem Artikel "Gastronomen schlagen Einladung aus" darüber, dass 16 Gastronomen in der Bockenheimer Landstraße ein Gesprächsangebot des Mobilitätsdezernats ausgeschlagen hätten. In einem offenen Brief hätten sich die Gastronomen beschwert, dass der geplante Radwegausbau in der Bockenheimer Landstraße massive Nachteile für sie bringen würde. Die Gastronomen forderten die Stadt Frankfurt darin auf, das Vorhaben aufzugeben, "die Bockenheimer Landstraße mit unseren Gewerbesteuern in ein geschäftsschädigendes Verkehrsnadelöhr zu verwandeln". Und weiter: "Sollten Sie dennoch an Ihrem Projekt festhalten, tun Sie dies gegen den ausdrücklichen Willen der tatsächlich Leidtragenden". Geplant sei, dass der Radweg auf der Strecke zwischen Senckenberganlage und Alter Oper auf beiden Seiten verbreitert werde und es dann für den motorisierten Verkehr nur noch jeweils eine Fahrspur gebe und die Linksabbiegespur entfalle. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) veröffentlichte am 18.03.2025 ein Interview mit dem Frankfurter Gastronom Christian Mook. Dieser ist einer der Unterzeichner des oben genannten Protestbriefs. Er spricht im Interview unter anderem über die Verkehrspolitik in seiner Heimatstadt: "Die Stadt, vor allem die Innenstadt, droht zu veröden, was die Gastronomie angeht, aber auch, was den Einzelhandel betrifft. Und die Politik in Frankfurt, namentlich die Verkehrspolitik, trägt dazu bei, indem sie immer mehr Parkraum vernichtet zugunsten von Fahrradwegen. Wo immer das passiert, ob es der Oeder Weg ist, ob es der Grüneburgweg ist, ob es die Eschersheimer Landstraße ist, immer berichten Geschäftsleute von anschließenden Umsatzeinbußen, viele machen zu. Trotzdem geht dieser Irrsinn weiter." Und weiter: "Meine Gäste kommen zu einem großen Teil von außerhalb, und zwar mit dem Auto. Wenn Parkplätze wegfallen, wenn die Stadt unattraktiver wird, weil im Zuge der Verkehrsumbauten überall Staus sind, dann betrifft das meine Gäste und also auch mich. Außerdem bin ich Frankfurter, ich liebe meine Stadt, und es tut mir einfach weh, was hier passiert. Und das sage ich als leidenschaftlicher Fahrradfahrer. (...) "Frankfurt ist nicht fahrradfreundlich, Frankfurt ist autofeindlich". Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie bewertet der Magistrat die oben zitierte Kritik von Gastronomen am Umbau von Straßen auf Kosten des Autoverkehrs? 2. Wie hat sich die Geschäftslage der Gastronomen im Oeder Weg seit dessen Umbau nach Kenntnis des Magistrats entwickelt? 3. Wie hat sich die Geschäftslage der Gastronomen im Grüneburgweg seit dessen Umbau nach Kenntnis des Magistrats entwickelt? 4. Wie hat sich die Geschäftslage der Gastronomen in der Eschersheimer Landstraße seit dessen Umbau nach Kenntnis des Magistrats entwickelt? 5. Zu Frage 2 bis 4: Welche Schlüsse zieht der Magistrat aus diesen Erkenntnissen hinsichtlich der Bewertung des Erfolgs dieser Umbaumaßnahmen? 6. Zu Frage 2 bis 4: Welche Schlüsse zieht der Magistrat aus diesen Erkenntnissen für zukünftige Umbaumaßnahmen? 7. Inwiefern wurden die Gastronomen in der Bockenheimer Landstraße frühzeitig in die neuen Umbauplanungen eingebunden? 8. Welche Auswirkungen auf die Gastronomie in der Bockenheimer Landstraße erwartet der Magistrat hinsichtlich der geplanten Umbaumaßnahmen? 9. Was unternimmt der Magistrat, damit sich die Gastronomie in Frankfurt, insbesondere auch in den Straßen, in denen Autofahrspuren oder Autoparkplätze wegfallen sollen oder schon weggefallen sind, erfolgreich entwickeln kann? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 405 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 346 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Fristverlängerung um einen Monat); Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6514, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 60-2
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage KGV Riederwald 1913 e. V.NR08.04.2025 · fraktionsunabhängig
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, NR 1197 Betreff: Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage KGV Riederwald 1913 e. V. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vier Kleingartenanlagen des KGV Riederwald 1913 e. V. durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Dauerkleingärten zu sichern. Begründung: Von 1946 bis 2001verlor der Kleingartenverein mehr als die Hälfte der über 500 Gärten. Durch den Bau von einem Rückhaltebecken, Industriegeländen, Verabschiedung eines Generalverkehrsplans, Bau der Bundesautobahn A661 und dem Bau des Riederwaldtunnels. Stand heute besteht der Kleingartenverein Riederwald 1913 e. V. noch aus 4 Anlagen mit 234 Gärten, welche alle zum Landschaftsschutzgebiet und dem Grüngürtel der Stadt Frankfurt gehören. Durch den geplanten Bau der Europäischen Schule auf dem Festplatz am Ratsweg ist schon wieder eine Anlage im Fortbestehen bedroht. Die Anlage am Graben. Diese wird seit dem Jahr 1921 bewirtschaftet dort soll die Hälfte der Gärten dem Bau weichen. Die Kleingärten des KGV Riederwald 1913 e. V. Am Graben sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältiger Weise. Die Kleingartenanlage, die seit über 100 Jahren besteht, stellt nicht nur einen wichtigen Erholungsraum für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Schwerbehinderung dar, sondern trägt auch maßgeblich zur ökologischen Vielfalt und zum Klimaschutz in der Region bei. Sie gleicht die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die stellenweise sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Der KGV Riederwald 1913 e. V. Am Graben ist nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, sondern auch ein im Quartier sehr geschätzter Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Auch der Naturschutzbeirat der Stadt Frankfurt spricht sich gegen die Planung aus, die europäische Schule auf dem Festplatz am Ratsweg zu errichten. Deshalb muss aus Sicht der Kleingärtner und DieFrankfurter alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der B-Plan-Verfahren zu beenden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1197 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1197 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1006/24) und FRAKTION (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 1197 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD und CDU gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1197 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1006/24) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei und Stv. Yilmaz (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1197 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1006/24) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage NR 1197 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1006/24), BFF-BIG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Festplatz am Ratsweg nicht der Europäischen Schule zum Opfer fällt.) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 1197 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6120, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 67-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Kostenloses 15-Min-Parken (Brötchentaste) ermöglichenNR08.04.2025 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, NR 1198 Betreff: Kostenloses 15-Min-Parken (Brötchentaste) ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den Frankfurter Einkaufsstraßen ein kostenloses Kurzzeitparken von 15 Minuten zu ermöglichen. Begründung: Die Frage 3077 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung drehte sich um die mögliche Einführung einer sogenannten Brötchentaste, welche Kurzzeitparken ermöglichen kann. In der Antwort führte Mobilitätsdezernent Siefert unter anderem folgendes aus: "Grundsätzlich lässt sich eine Brötchentaste sowohl rechtlich als auch technisch problemlos einrichten. Falls auf alten Parkscheinautomaten bereits alle Knöpfe mit Funktionen belegt sein sollten, erfordert die Einführung neuer Funktionen eine Hardware-Umrüstung. Auch das wäre lösbar. Die Stadt Frankfurt am Main könnte die "Brötchentaste" also realisieren, wenn die Stadtverordnetenversammlung dies entsprechend beschließt." Unter anderem der Dachverband Frankfurter Gewerbevereine e.V. (DFG e.V.) fordert immer wieder die Einführung dieser Brötchentaste, und von vielen Bürgern wird eine solche ebenfalls gefordert. Zuletzt wurde dies auch wieder in einem Bericht der FNP vom 26.03.2025 deutlich. Im Sinne vieler Bürger und des Gewerbes sollte ein solches Kurzzeitparken ermöglicht werden. Es wäre auch mal ein positives Signal an die vielen Autofahrer in Frankfurt. Diese haben es aufgrund der autofeindlichen Verkehrspolitik der Römer-Koalition ohnehin schwer genug. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.04.2025, NR 1205 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1198 wird abgelehnt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage NR 1205 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: zu 1. ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1198 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1205 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1198 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1205 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1198 und NR 1205 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1198 und NR 1205 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1198 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1205 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schneider dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205), AfD (= Annahme) und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6095, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 61-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das BahnhofsviertelNR08.04.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, NR 1199 Betreff: Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das Bahnhofsviertel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 59/25 wird unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, die wichtigen Umfahrungsrouten des KFZ-Verkehrs für das Bahnhofsviertel und den Bahnhof zu stärken und abzusichern. Durch die Sicherstellung von leistungsfähigen Umfahrungsstraßen zwischen Taunusanlage, Gutleutstraße/Wilhelm-Leuschner-Straße, Hafenstraße (Hafentunnel) und Mainzer Landstraße kann die Verringerung der Straßenkapazitäten, die durch den bereits beschlossenen Umbau des Bahnhofvorplatzes entstehen, abgefedert werden. Deshalb wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie die Erreichbarkeit der Parkhäuser nördlich und südlich des Hauptbahnhofs gewährleistet wird. 2. Welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Kapazitäten der Taunusanlage zu erhöhen, vor allem auch die Kreuzungen zur Mainzer Landstraße und zur Gutleutstraße, zum Beispiel durch optimierte Ampelschaltungen und bauliche Anpassungen. 3. Welche Maßnahmen erforderlich sind, um ausreichend Kapazitäten in der Mainzer Landstraße sowie der Gutleutstraße und der Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Taunusanlage und Hafentunnel, inklusive der Kreuzungen und Querungen sicherzustellen und wo sinnvoll möglich zu erhöhen zum Beispiel durch optimierte Ampelschaltungen oder bauliche Anpassungen. 4. Welche Auswirkungen eine solche Verkehrsführung auf den Ausweichverkehr und die Aufenthaltsqualität im Bahnhofsviertel hätte. Begründung: Der Umbau des Bahnhofsvorplatzes führt zu einer Reduzierung der Fahrspuren für den KFZ-Verkehr in Nord-Süd-Richtung von zwei auf eine Spur. Zudem schränkt die Schließung der Taunusstraße in Richtung Bahnhofsvorplatz die Verbindung von der Taunusanlage zum Hauptbahnhof erheblich ein. Um den Ausweichverkehr durch das Bahnhofsviertel zu minimieren, ist eine gezielte Verkehrslenkung notwendig. Ein Umfahrungs-Konzept hilft, den Verkehr effizient um das Bahnhofsviertel herumzuleiten. Perspektivisch kann dadurch im Bahnhofsviertel mit weiteren erforderlichen Maßnahmen gemäß des Stadtverordnetenbeschlusses NR 870/24 ein weiterer Superblock entstehen. Die Abbiegemöglichkeiten in den umgebenden Straßen (Taunusanlage, Gutleutstraße/Wilhelm-Leuschner-Straße, Hafenstraße (Hafentunnel), Mainzer Landstraße) müssen hierfür in ihrer Kapazität gesichert und erweitert werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Taunusanlage, deren Verkehrskapazität bereits heute häufig ausgelastet ist. Eine Optimierung der Ampelschaltungen oder eine bauliche Verbreiterung an kritischen Knotenpunkten wie an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Taunusanlage könnte Abhilfe schaffen. Einschränkungen wie der S-Bahn-Abgang an dieser Kreuzung sind hierbei zu berücksichtigen. Die Prüfung soll zudem klären, wie die Erreichbarkeit der Parkhäuser sowie die Durchfahrt für Pendler gewährleistet werden kann. Ziel ist es, die Verkehrsführung so zu gestalten, dass sowohl die Mobilität als auch die Aufenthaltsqualität im Bahnhofsviertel verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 59 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 285 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 31 Antrag vom 04.05.2026, NR 4 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 59 und NR 1199 = Ablehnung) Gartenpartei (M 59 = Ablehnung, NR 1199 und NR 1211 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 59, NR 1199 und NR 1211 = Annahme) 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 59 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 1199 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1199 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage NR 1211 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); 1 FDP und Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Kenntnis) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 59 und NR 1199 = Enthaltung, NR 1211 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 59 = Annahme, NR 1199 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1211 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 43 Beschluss: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211), BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6134, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 61-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Bündnis „Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen stoppen!“ beitretenNR08.04.2025 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, NR 1200 Betreff: Bündnis "Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen stoppen!" beitreten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt tritt dem bundesweiten Bündnis "W ohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen stoppen!" bei und setzt sich für die Verlängerung des § 250 BauGB zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf Landesebene ein. Begründung: Der Verlust von bezahlbarem Wohnraum ist ein enormes Problem für Mieter*innen in Frankfurt. Besonders die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist ein Motor der Verdrängung. Wenn Mietshäuser in Eigentumswohnungen aufgeteilt und verkauft werden, sind günstige Bestandsmieten substanziell gefährdet. Die Veräußerung einzelner Wohnungen erhöht den Druck der wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie und damit den Druck, alteingesessene Mieter*innen zum Auszug zu bewegen. Die Umwandlungen bedeutet für sie oft: Die Gefahr von Eigenbedarfskündigungen nach Ablauf der Schutzfrist; massive Mietsteigerungen, wenn durch Modernisierungen der Wert der Immobilie erhöht wird; eine zunehmende Verdrängung einkommensschwacher Haushalte aus den Innenstädten und eine Verschärfung am Wohnungsmarkt, da günstige Mietwohnungen vom Markt verschwinden. Immobilienkonzerne und private Investor*innen profitieren von dieser Entwicklung, während viele Menschen ihre Wohnungen verlieren oder unter immer schwieriger werdenden Bedingungen leben müssen. § 250 des Baugesetzbuches (BauGB) ermöglicht es den Landesregierungen, Verordnungen zu erlassen, sodass die Kommunen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen einschränken können. Seit dem 29.04.2022 gilt in Frankfurt eine sogenannte Umwandlungsgenehmigungsverordnung. Hiernach bedarf es bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen der Genehmigung der Kommune. Die Anzahl der im Grundbuch umgewandelten Wohneinheiten hat sich im Zuge des Genehmigungsvorbehalts enorm reduziert. Während 2021 noch 842 Wohnungen umgewandelt wurden, waren es 2022 über 50 Prozent weniger (insgesamt 370 umgewandelte Wohneinheiten). 2023 war eine Reduktion sogar um 90 Prozent im Vergleich zu 2021 feststellbar (insgesamt 80 umgewandelte Wohneinheiten) [1] . Auch in den Jahren vor Einführung des Genehmigungsvorbehaltes waren die Zahlen im hohen dreistelligen Bereich, 2019 waren es sogar 1.066 umgewandelte Wohneinheiten. Die Zahlen zeigen deutlich: Der Genehmigungsvorbehalt hat zu einem deutlichen Rückgang der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen geführt. Der Genehmigungsvorbehalt tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Die schwarzrote Landesregierung in Hessen plant nicht, diese Verordnung zu verlängern. Die Verordnung muss jedoch unbedingt verlängert werden, um langfristig günstigen Mietwohnraum zu schützen. Angesichts der eklatanten Wohnungsnot muss die Stadt Frankfurt sich für die Verlängerung des Genehmigungsvorbehaltes einsetzen, um Umwandlungen zu verhindern, Eigenbedarfskündigungen einzuschränken und gemeinwohlorientierte Ankäufe zu stärken. Der Beitritt zum Bündnis "Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen stoppen!" kann ein erster sinnvoller Schritt sein. Dabei handelt es sich um ein Bündnisprojekt für Mieter*innenschutz. Dort arbeiten Stadtverwaltungen, Mieter*innenvereine, Initiativen und Betroffene zusammen [2] : Ziel des Bündnisses ist Aufklärungsarbeit, Vernetzung und eine Reform der Gesetzgebung. Zur Erreichung dieser Ziele werden Informations- und Diskussionsveranstaltungen organisiert sowie Flyer und Broschüren erstellt, die betroffenen Personen unterstützende Informationen bieten. Schon jetzt sind Akteure aus Berlin, Hamburg, Leipzig und unterschiedliche Sozialverbände unter den Unterstützer*innen dabei, um mehr Sichtbarkeit für das Problem von Eigenbedarfskündigungen zu schaffen. Je mehr Akteure mitmachen, desto stärker wird der gemeinsame Einsatz gegen Verdrängung. Auch Frankfurt als Stadt mit dem zweitteuersten Mietwohnungsmarkt kann enorm von der Expertise und den Austauschmöglichkeiten des Bündnisses profitieren. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 1200 wird auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1200 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 1200 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6252, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 60-10
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanierenOFOB 1008.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1021/10 Betreff: Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das zuständige Amt anweisen, die Fahrbahndecke in dem abknickenden Straßenabschnitt der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71-77 (Tennisclub Phönix) und weiter über die Brücke bis zur Gärtnerei Werner zu sanieren. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist ein stark befahrener Weg von Radfahrern, die den Tennisclub erreichen wollen oder auch diesen als Verbindungsweg über die Brücke nutzen. Der Straßenbelag gleicht einem "Schweizer Käse" ist eine direkte Gefahr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6778 2025 Die Vorlage OF 1021/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Größere Abfalleimer im Bereich der „Dorflinde“ auf dem Gravensteiner-Platz aufstellenOFOB 908.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1026/10 Betreff: Größere Abfalleimer im Bereich der "Dorflinde" auf dem Gravensteiner-Platz aufstellen Vorgang: OM 5562/24 OBR 10; ST 1612/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das zuständige Amt anweisen, wie schon im OM 5562/2024 beantragt den vorhandenen Abfallbehälter im Bereich der "Dorflinde" auf dem Gravensteiner Platz gegen einen größeren (s. Foto) zu ersetzen. Ebenfalls besteht der Bedarf für einen weiteren Behälter in der gleichen Größe in diesem Bereich. Begründung: Die verstärkte Frequenz an den ersten sonnigen Tagen in diesem Jahr hat auch ein erhöhtes Aufkommen an Abfall entstehen lassen. s. Belegfoto Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5562 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1612 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6782 2025 Die Vorlage OF 1026/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ersatzpflanzung der japanischen Kirschbäume auf dem Gravensteiner-PlatzOFOB 908.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1027/10 Betreff: Ersatzpflanzung der japanischen Kirschbäume auf dem Gravensteiner-Platz Vorgang: OM 5903/24 OBR 10; ST 1976/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum ist die Nachpflanzung der Bäume nur eingeschränkt erfolgt ist, mit einem Baum, der keine japanische Kirsche ist. Der zweite Baum ist abgesägt, aber nicht nachgepflanzt worden. Begründung: Durch diese Art der Nachpflanzung wir das Gesamtbild der Kirschbaumallee erheblich gestört. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5903 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1976 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1027/10 wurde zurückgezogen.
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Starkregenschäden in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und auf dem Gravensteiner-Platz zeitnah beseitigenOFOB 208.04.2025 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1028/10 Betreff: Starkregenschäden in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und auf dem Gravensteiner-Platz zeitnah beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, die immer noch bestehenden Starkregenschäden auf den Wegen in der Park-/Streuobstwiesenanlage -Am Borsdorfer- und auf dem Gravensteiner Platz vor dem fliegenden Künstlerzimmer dringend zu beseitigen. Begründung: Die bisher erfolgte Sanierung des von Norden nach Süden verlaufenden Weges wurde durchgeführt, doch dann wurden die die Arbeiten vollkommen unbegründet eingestellt. Um weitere Schäden zu verhindern, muss diese Sanierung umgehend erfolgen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6783 2025 Die Vorlage OF 1028/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeOFOB 908.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1029/10 Betreff: Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das zuständige Amt anweisen, im Abschnitt der Homburger Landstraße ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße eine zeitlich begrenzte unauffällige Geschwindigkeitsmessung per Viacount (o.ä.) durchzuführen. Begründung: Es wird regelmäßig von Anwohnern berichtet, dass Autofahrer diese 30er-Zone besonders in den Abend- und Nachtstunden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Der besonders schmale Fußweg, die reduzierte Breite der Straße und die nahe Bebauung der Wohnhäuser wirkt wie ein Schalltrichter. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6784 2025 Die Vorlage OF 1029/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung für die Nachbarschaftsinitiative Bockenheim außer HausOFOB 208.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1115/2 Betreff: Unterstützung für die Nachbarschaftsinitiative Bockenheim außer Haus Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat stellt der Nachbarschaftsinitiative "Bockenheim außer Haus" einen Betrag in Höhe von bis zu 1.200 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zweckgebunden zur Verfügung. Als Zuschussempfänger tritt der Verkehrsclub Deutschland - Landesverband Hessen e. V., ein. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Nachbarschaftsinitiative "Bockenheim außer Haus" engagiert sich seit mehreren Jahren mit vielfältigen, ehrenamtlichen Aktionen im Ortsbezirk. Dazu zählen unter anderem die "Sommerstraße", die "Green it up"-Flächen sowie die gelben Parklets auf dem Tilly-Edinger-Platz. Auch im Jahr 2025 sind wieder verschiedene Maßnahmen geplant, für deren Umsetzung eine finanzielle Unterstützung aus dem Budget des Ortsbeirats beantragt wird. Konkret handelt es sich um: - 460 Euro für Werkstattmaterial, Spielzeug, Pflanzen und Druckerzeugnisse im Rahmen der sechsten Auflage der "Sommerstraße" - 450 Euro für Gartenbaumaterial und Pflanzen zur Auffrischung von vier "Green it up"-Flächen - 240 Euro für Farbe, Zubehör und Pflanzen zur Verschönerung der Parklets auf dem Tilly-Edinger-Platz - 50 Euro für Material für ein Nachbarschafts-Boule-Turnier Mit diesen Maßnahmen fördert die Initiative Begegnung, Teilhabe und Nachhaltigkeit im Stadtteil und trägt wesentlich zur Aufwertung des öffentlichen Raums in Bockenheim bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 15 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, zu diesem Tagesordnungspunkt Vertreterinnen der Nachbarschaftsinitiative Bockenheim außer Haus als sachkundige Bürgerinnen anzuhören. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 401 2025 Die Vorlage OF 1115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD und Linke gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU und BFF (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Illegale Taxistände und illegales Parken auf Geh- und RadwegenOFOB 208.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1118/2 Betreff: Illegale Taxistände und illegales Parken auf Geh- und Radwegen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich geeignete (bauliche) Maßnahmen zu treffen, um illegale Taxistände bzw. illegales Parken auf dem Gehweg und Radweg im Bereich der Senckenberganlage, ab Kreuzung mit der Robert-Mayer-Straße, Fahrtrichtung Messe, zu unterbinden. Begründung: Im benannten Bereich kommt es immer wieder zur Bildung von illegalen Taxiständen. Der Taxivereinigung Frankfurt ist die Problematik bekannt und sie appelliert an ihre Mitgliedsbetriebe dieses Verhalten abzustellen und an die Stadtpolizei intensiv zu kontrollieren und so hoch wie möglich zu sanktionieren. Leider kommt die Stadtpolizei diesem Appell nur sehr selten nach, so dass der genannte Bereich inzwischen auch als Busparkplatz, LKW-Abstell- und Entladefläche genutzt wird (siehe Bilder anbei). Hierdurch werden Fußgehende und Radfahrende unnötigen Gefahren ausgesetzt. Anlage: (Quelle: Die Urheber*innen der Bilder sind dem Antragsteller namentlich und mit Kontaktdaten bekannt.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6911 2025 Die Vorlage OF 1118/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, FDP und Linke gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD Aktenzeichen: 66-0
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sanierung der Rollschuhbahn ZeppelinalleeOFOB 208.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1122/2 Betreff: Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig die Rollschuhbahn an der Zeppelinallee/Franz-Rücker-Allee in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. 2. mittelfristig eine Generalsanierung/Neubau der Anlage zu planen und die dafür notwendigen Mittel vorzusehen. Begründung: Das ehemalige Wasserbecken wird seit vielen Jahren von immer mehr Menschen zum Rollschuhfahren genutzt. Ohne Zugehörigkeit zu einem Verein, ohne Öffnungszeiten können Menschen sehr niederschwellig ihrem Hobby nachgehen. Die immer stärkere Nutzung der Anlage hat entsprechende Spuren hinterlassen. Der Bodenbelag ist inzwischen marode und das Befahren gefährlich, insbesondere die Lücken zwischen den Platten stellen eine Stolperfalle dar. Daher wird um eine schnellstmögliche Behebung dieser gefährlichen Schäden gebeten. Um eine grundlegende Sanierung bzw. Neubau der Anlage wird man dennoch nicht herumkommen. Hierfür sollen die Planungen nun beginnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6913 2025 Die Vorlage OF 1122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. mit folgendem Wortlaut ergänzt wird: "eine öffentliche Toilettenanlage zu installieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleistenOFOB 1008.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1129/2 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Homburger Straße durchgängig zu gewährleisten. Insbesondere ist die Breite der Gehwege zu überprüfen und - wo erforderlich - zu verbreitern. Zudem sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Zuparken der Gehwege durch PKW wirksam zu unterbinden. 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrbahnbreite durchgängig den geltenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) entspricht. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Homburger Straße sind an vielen Stellen sehr schmal. Für zu Fuß Gehende - insbesondere Personen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl - ist ein barrierefreies Passieren häufig nicht möglich. Zusätzliche Hindernisse wie Strom- und Verteilerkästen oder temporäre Baustellenschilder verschärfen die Situation. Wird dann auch noch auf den Gehwegen geparkt, ist das Durchkommen vielerorts vollständig blockiert. Ergänzend sollte überprüft werden, ob die Fahrbahnbreite entlang der Straße durchgängig den Anforderungen für sicheren Begegnungsverkehr entspricht - sowohl zwischen zwei PKW als auch zwischen PKW und Zweirädern. An einzelnen Stellen scheint der Abstand zwischen den schräg- und den längsparkenden Fahrzeugen sehr knapp bemessen. Anlage: (Quelle: Die Aufnahme stammt von einer Person, die der Antragstellerin mit Namen und Anschrift bekannt ist) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1129/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7054 2025 Die Vorlage OF 1129/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor an das Ende der Ziffer 1. folgender Satz angehängt wird: "Auch sind barrierefreie Querungen sicherzustellen - insbesondere bei Starkregen und stehender Nässe." Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Installation von Photovoltaikanlagen auf dem WestbahnhofOFOB 1008.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1134/2 Betreff: Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Westbahnhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit eine Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Rahmen der Sanierung des Westbahnhofs bereits geplant ist. 2. falls die Installation von PV-Anlagen auf dem Westbahnhof nicht geplant ist, was die Gründe hierfür sind und ob die Planung dahingehend geändert werden kann, dass PV-Anlagen installiert werden. 3. falls die Installation von PV-Anlagen auf dem Westbahnhof geplant ist, wann diese erfolgen wird und inwiefern die PV-Anlagen mit der geplanten Dachbegrünung in Einklang gebracht werden. Begründung: Im März dieses Jahres hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit dem Antrag NR 1144 u.a. aufgefordert, bei "verkehrsbezogenen Gebäuden im Stadtgebiet immer die Integration einer größtmöglichen Anzahl an Photovoltaik-Modulen (möglichst in Kombination mit Begrünungselementen)" zu prüfen und möglichst auch zu realisieren. Der Westbahnhof befindet sich derzeit in einer umfassenden Sanierung. Aus den aktuellen Planungsdokumenten ist nicht ersichtlich, ob die Installation von PV-Modulen bereits geprüft wurde bzw. geplant ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Der konsequente Ausbau der Photovoltaik-Nutzung spielt dabei eine wichtige Rolle. Die im September 2022 gestartete "Solaroffensive für Frankfurt" zielt darauf ab, das verfügbare Potenzial zur Erzeugung von Solarenergie im Stadtgebiet systematisch zu erfassen und zeitnah möglichst vollständig zu erschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1176 2025 Die Vorlage OF 1134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigenOFOB 508.04.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1388/5 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Sicherung der Liegenschaft Wendelsweg 113 vor illegalem Zutritt und Prüfung, ob dieses Grundstück zur Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen hergerichtet werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als 10 Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule "die Mühlbergschlümpfe" eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider zusehends. Personen haben sich zwischenzeitlich illegal Zugang zur Liegenschaft verschafft und nächtigen wohl auch dort. Auch auf Grund der Lage, angrenzend an den Spielplatz des Seehofparks, besteht dringend Handlungsbedarf. Die Stadt sollte schnellstmöglich Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und das Grundstück, solange die Liegenschaft nicht in Stand gesetzt ist, vor dem Zutritt durch spielende Kinder und andere Personen sichern. Ferner sollte die Stadt prüfen, wie sie die Liegenschaft zur Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen ertüchtigen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6875 2025 Die Vorlage OF 1388/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Lieferzone Brönnerstraße 20 wiederherstellenOFOB 108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1578/1 Betreff: Lieferzone Brönnerstraße 20 wiederherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die ehemalige Lade-/Lieferzone für zwei Fahrzeuge auf Höhe der Brönnerstraße 20 wiederherzustellen und die Radbügel und E-Scooter-Parkplätze in den weiteren Verlauf der Brönnerstraße oder in die Stephanstraße zu verlegen. Begründung: Die Lieferzone wird von den umliegenden Geschäften benötigt. Hier war, wie der immer noch bestehenden Beschilderung zu entnehmen ist, ein Anliefern z.B. werktags zwischen 8-18h möglich. Bei bestehender Beschilderung muss also lediglich die Markierung geändert werden. Die Radbügel und die E-Scooter-Zone sollten im Umfeld wieder eingerichtet werden, da hier vor allem ein Mangel an Radbügeln besteht. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6920 2025 Die Vorlage OF 1578/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Jahrzehnte für einen Poller - Unzumutbare Verzögerungen beim Schutz von zu Fuß Gehenden in der PetersstraßeOFOB 108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1579/1 Betreff: Jahrzehnte für einen Poller - Unzumutbare Verzögerungen beim Schutz von zu Fuß Gehenden in der Petersstraße Vorgang: OM 4044/23 OBR 1; ST 903/24; ST 905/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat auf, 1. dem Ortsbeirat 1 schriftlich in einem Magistratsbericht darzulegen, wie viel Zeit in der Regel vom Beschluss des Ortsbeirats bis zur Umsetzung baulicher Maßnahmen wie Poller, Rohrbügel oder Radbügel zum Schutz von Gehwegen gegen Falschparkerinnen und Falschparker vergeht. 2. Transparent offenzulegen, welche konkreten Schritte in diesem Zeitraum erfolgen und warum sich die Umsetzung regelmäßig über viele Monate oder gar Jahre verzögert. 3. zu erklären, weshalb der Magistrat wiederholt die in der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorgesehenen Fristen zur Abgabe einer Stellungnahme missachtet, obwohl § 4 Abs. 10 GOOBR eine zeitnahe Rückmeldung verlangt. 4. konkret zu beantworten, warum die bereits seit dem 06.06.2023 (OM 4044) mehrfach wiederholte Forderung des Ortsbeirats 1 zur Abpollerung des Gehwegs in der Petersstraße stadteinwärts noch immer nicht umgesetzt wurde - zuletzt erneut bekräftigt am 21.01.2025. 5. unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um einerseits den betreffenden Gehweg durch geeignete physische Elemente dauerhaft gegen Falschparkende zu sichern und andererseits künftig alle Anfragen des Ortsbeirats fristgerecht und substanziell zu beantworten. Begründung: Seit fast zwei Jahren fordert der Ortsbeirat 1 vergeblich Schutzmaßnahmen für den Schulweg in der Petersstraße. In den Stellungnahmen ST 903 und ST 905 vom 06.05.2024 wurde lediglich das Entfernen von Verkehrszeichen angeordnet - eine Maßnahme, die sich als wirkungslos erwiesen hat. Weiterhin blockieren insbesondere großvolumige Fahrzeuge mit auswärtigem Kennzeichen den Gehweg und gefährden die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger - insbesondere von Kindern auf dem Schulweg. Die Geduld der Menschen ist erschöpft. Der Ortsbeirat 1 erwartet, dass der Magistrat nun endlich handelt - klar, konkret und unverzüglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 903 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 905 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 555 2025 Die Vorlage OF 1579/1 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU und Die Partei (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-PlatzOFOB 108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1580/1 Betreff: Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Zugänglichkeit zum Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz trotz der laufenden Baustelle deutlich zu verbessern, insbesondere den barrierefreien Zugang zu den dort ansässigen Arztpraxen, Kanzleien, Geschäften, Gastronomiebetrieben sowie dem Parkhaus. 2. wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit auf dem Platz zu ergreifen, insbesondere durch eine intensivere und regelmäßigere Reinigung. 3. in Abstimmung mit den Anliegerinnen und Anliegern geeignete Flächen für das geordnete Abstellen von Mülltonnen auszuweisen, um das Erscheinungsbild des Platzes zu verbessern und eine Vermüllung zu vermeiden. Begründung: Der Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz ist ein zentraler Knotenpunkt im Stadtteil für Fußgehende. Trotz seiner Bedeutung befindet sich der Platz in einem teils unzumutbaren, vermüllten und verwahrlosten Zustand, was den ansässigen Betrieben schadet. Der Platz verdient mehr Aufmerksamkeit und die Menschen, die ihn täglich nutzen, verdienen eine saubere und zugängliche Umgebung. Magistrat und Verantwortliche der Baustelle sind in der Pflicht, das Umfeld wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6921 2025 Die Vorlage OF 1580/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Keine Veranstaltungen zwischen Untermainbrücke und Friedensbrücke am nördlichen MainuferOFOB 108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1581/1 Betreff: Keine Veranstaltungen zwischen Untermainbrücke und Friedensbrücke am nördlichen Mainufer Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Am 15. März 2025 wurde die Grünfläche des nördlichen Mainufers zwischen Friedensbrücke und Untermainbrücke für eine festivalartige Veranstaltung genutzt und beschädigt. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Grünflächen des Mainufers zwischen Friedensbrücke und Untermainbrücke nicht mehr für Veranstaltungen nutzen zu lassen. Darüber hinaus möge der Magistrat die folgenden Fragen beantworten: 1. Wie hoch war die Miete bzw. Pacht? 2. Wie viele Wochen verzögerte die Veranstaltung die anschließende Instandsetzung? 3. Warum wurde die Nutzung dem Ortsbeirat nicht vorher angezeigt, wie es für Veranstaltungen üblich ist? Begründung: Zwischen Untermainbrücke und Eisernen Steg muss das nördliche Mainufer nach der Nutzung durch die Europameisterschaft 2024 kostspielig wieder instandgesetzt werden. Gleichzeitig wird im März 2025 seitens der Stadt ein Teil der Fläche einer privaten Organisation zur Verfügung gestellt, die eine große Bühne, mehrere Screens und unzählige Toilettenhäuser aufstellt. Durch die Verfügungstellung der Fläche für die Veranstaltung wurden weitere Beschädigungen des Bodens und der Bäume in Kauf genommen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1581/1 wurde zurückgezogen.
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kahlschlag am Main: Rodung am nördlichen MainuferOFOB 108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1582/1 Betreff: Kahlschlag am Main: Rodung am nördlichen Mainufer Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Zwischen Main-Neckar-Brücke und ehemaliger Schleuse am Sommerhoff-Park wurde auf über 100 Metern das gesamte Mainufer gerodet. Der Anblick ist erschreckend. Der Kahlschlag erfolgte erst nach der Fertigstellung der Gebäude und hat offenbar nichts mit der Baumaßnahme zu tun. Viele der dortigen Bäume waren augenscheinlich gesund und hätten noch Jahre dort verbleiben können. Dies vorangeschickt, fragen wir den Magistrat: 1. Warum wurden diese Bäume gefällt und die Böschung gerodet? 2. Wieso wurde der Kahlschlag dem Ortsbeirat nicht angezeigt? 3. Wie und wo werden die gefällten Bäume kompensiert? Fotos: privat / Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1177 2025 Die Vorlage OF 1582/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neuregelung und Ausschilderung Lieferverkehr KaisertorOFOB 108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1585/1 Betreff: Neuregelung und Ausschilderung Lieferverkehr Kaisertor Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Andienungsverkehr der Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Moselstraße, dem sogenannten Kaisertor, neu zu regeln und den Lieferverkehr vormittags in der Zeit von 5 - 11 Uhr zu ermöglichen. Begründung: Im Zuge der Umwidmung des Kaisertors zur Fußgängerzone sind nicht nur alle PKW-Parkplätze entfallen, sondern auch die Anlieferbereiche. Lieferfahrzeuge müssen weit entfernt abgestellt werden. Derzeit werden einfahrende Fahrzeuge mit einem Bußgeld belegt, was für die Geschäftsleute nachteilig ist. Foto: Wikipedia Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6923 2025 Die Vorlage OF 1585/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke und ÖkoLinX-ARL
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichtenOFOB 108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1586/1 Betreff: Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das behindernde Parken und Halten durch Lieferfahrzeuge, Taxis und Busse auf dem Radweg und Gehweg sowie der Freifläche am Gebäude Güterplatz 1 durch geeignete Maßnahmen wie z.B. kontrastreiche Poller wirksam zu unterbinden. Zudem soll an geeigneter Fläche in Absprache mit dem ansässigen Hotelbetrieb eine Lade-/ Lieferzone für zwei Fahrzeuge eingerichtet werden. Begründung: Der Weg von der Kreuzung zum Skyline Plaza wird stark genutzt. Leider blockieren immer wieder Fahrzeuge den Gehweg und den Radweg. Die Wegebeziehungen sind von Fahrzeugen aller Art freizuhalten und die Gehwegbreiten einzuhalten. Das Hotel und umliegende Einrichtungen benötigen jedoch eine Fläche zur Anlieferung. Die derzeitige Situation mit dem Befahren und Beparken der Wege ist alles andere als eine Bagatelle, sondern hochgefährlich für die Fußgehenden und Radfahrenden. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 1589/1 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN-Fraktion und CDU-Fraktion erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6924 2025 Die Vorlage OF 1586/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.