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- Haltestelle „Haus Gallus“ verlegen und endlich ein Taubenhaus errichtenOFOB 108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1587/1 Betreff: Haltestelle "Haus Gallus" verlegen und endlich ein Taubenhaus errichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf, 1. die Bushaltestelle "Haus Gallus" in Richtung Schloßborner Straße mit bedachtem Wartehäuschen und Sitzgelegenheiten vor die Liegenschaft Frankenallee 80 nach Westen zu verlegen, um den auf den Bus wartenden Fahrgästen ein sauberes, sicheres und würdiges Umfeld zu bieten. 2. zeitnah eine Lösung für das anhaltende Taubenproblem im Bereich der Haltestelle zu entwickeln und umzusetzen, insbesondere durch die Errichtung eines fachgerechten und tiergerechten Taubenhauses. Begründung: Fahrgästen eine seit Jahrzehnten mit Taubenkot belastete Haltestelle zuzumuten, ist unwürdig. Die aktuelle Situation ist nicht nur hygienisch und ästhetisch vollkommen untragbar, sondern ein offenkundiges Versäumnis der Stadtpolitik - sowohl im Hinblick auf den Tierschutz als auch auf die Lebensqualität der Menschen im Quartier. Trotz wiederholter Vorschläge und Anregungen aus dem Ortsbeirat hat der Magistrat bislang keine wirksamen Maßnahmen umgesetzt. Entweder wurden Ideen abgelehnt oder dilettantisch ausgeführt - mit absehbar kläglichem Ergebnis. Andere Städte zeigen längst, wie es geht: Taubenhäuser funktionieren - dort, wo man sie fachgerecht plant und umsetzt. Es ist nicht akzeptabel, dass Frankfurt weiterhin an gescheiterten Eigenlösungen festhält, statt auf bewährte Konzepte zurückzugreifen. Die Informationen dafür sind öffentlich zugänglich - ein Blick ins Internet genügt. Die Verlegung der Haltestelle ist eine dringend notwendige Sofortmaßnahme, um die Fahrgäste aus dem verkoteten Bereich herauszuholen. Die dauerhafte Lösung ist und bleibt die Einrichtung eines professionellen Taubenhauses, in dessen Planung und Umsetzung das Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. eingebunden werden soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1587/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6925 2025 Die Ziffer 1 der Vorlage OF 1587/1 wird abgelehnt. Der Ziffer 2 der Vorlage OF 1587/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, Linke und Die Partei gegen GRÜNE und FDP (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Galluswarte: Gefährliches Parken auf Gehweg unterbindenOFOB 108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1588/1 Betreff: Galluswarte: Gefährliches Parken auf Gehweg unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Das gefährliche und illegale Parken auf dem Gehweg unter den Gleisen im südlichen Bereich der Galluswarte zwischen Mainzer Landstraße 257 und Camberger Straße möge durch geeignete Maßnahmen wie z.B. kontrastreiche Poller unterbunden werden. Begründung: Der Weg für Fußgehende entlang der Mainzer Landstraße verläuft direkt zwischen Brückenkopf und Radweg. Dieser Bereich ist häufig komplett auf ganzer Länge zugeparkt. Fußgehende müssen auf dem Radweg oder über die Bushaltestelle ausweichen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6926 2025 Die Vorlage OF 1588/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baugrundstücke Gustavsburgplatz: Dekontaminieren, entwickeln, begrünenOFOB 108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1589/1 Betreff: Baugrundstücke Gustavsburgplatz: Dekontaminieren, entwickeln, begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben über den aktuellen Stand der Maßnahmen in Bezug auf die brachliegenden Grundstücke mit den Flurstücksnummern 13/1 und 14/1 entlang der Rebstöcker Straße / Bahnlinie am Gustavsburgplatz und insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Befinden sich die Grundstücke nach wie vor im Eigentum des Magistrats? 2. Kommt der Verursacher der Kontamination, Fa. Continental als Rechtsnachfolgerin der Fa. Teves, weiterhin für die Kosten der Schadstoffsanierungen auf? 3. Welche Schadstoffsanierungsmaßnahmen wurden in der Vergangenheit durchgeführt? 4. Welche Schadstoffsanierungsmaßnahmen werden laufend durchgeführt und wie lange? 5. Welche Schadstoffsanierungsmaßnahmen werden künftig erforderlich? 6. Führt die sich zwischenzeitlich ausbreitende Vegetation durch Aufbrechen der alten Bodenplatten zu einem regenwasserbedingten Schadstoffeintrag im Boden und somit zu einer Verschlechterung? 7. Warum wurden die Grundstücke bisher nicht saniert, entwickelt und bebaut? 8. Wann und in welchem Maße bzw. mit welcher Nutzung sollen die Grundstücke bebaut werden? 9. Wie stellt der Magistrat sicher, dass große Flächen der Grundstücke entsiegelt und intensiv begrünt werden, zum Beispiel mit einem Tiny Forest? 10. Falls das nicht möglich sein sollte, welche Ersatzflächen wird der Magistrat zu Tiny Forests umwandeln lassen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 1589/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1178 2025 Der Ziffer 1. wird mit der Maßgabe zugestimmt das die Formulierung "Magistrat" durch "Stadt Frankfurt" ersetzt wird. Den Ziffern 2. bis 8. der Vorlage OF 1589/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Die Ziffern 9. bis 10. der Vorlage OF 1589/1 werden abgelehnt. Abstimmung: Ziffern 1. bis 8.: Einstimmige Annahme Ziffern 9. und 10.: CDU, SPD, FDP, Linke, Die Partei und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kahlschlag im Gallus: Alte Kastanie an der FeuerwacheOFOB 108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1590/1 Betreff: Kahlschlag im Gallus: Alte Kastanie an der Feuerwache Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Die Feuer- und Rettungswache 2 im Gallus soll ab Ende 2025 umgebaut werden. Zwischen Altbau und Neubau soll auch zukünftig ein Baum stehen. Am 1. März 2025 wurde die alte Kastanie jedoch aus unerklärlichen Gründen gefällt. Dies vorangeschickt, fragen wir den Magistrat: 1. Warum wurde ein gesunder Baum gefällt, wenn an gleicher Stelle eine Neupflanzung erfolgen soll und wir genau wissen, dass junge Bäume nicht mehr die gleichen Wachstumspotentiale haben wie alte Bäume? 2. Warum wurde die Fällung dem Ortsbeirat nicht angezeigt? 3. Wie wird der Verlust des alten Baumes wirkungsgleich kompensiert? Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1179 2025 Die Vorlage OF 1590/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und MädchenOFOB 108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1604/1 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des OBR 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt-Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus. Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken. Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6932 2025 Die Vorlage OF 1604/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische SchuleOFOB 808.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 495/4 Betreff: Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule Wie der Presse zu entnehmen war, liegen mittlerweile Umwelt-, Verkehrs-, Artenvielfalt- und Bodengutachten zum Festplatz als Baugrund für die Europäische Schule vor. Der Magistrat wird gebeten, diese Gutachten im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Bei dem beabsichtigten Neubau der Europäischen Schule handelt es sich um eines der größten Bauvorhaben der letzten Jahrzehnte in diesem Bezirk. Aus Gründen der Transparenz, der Mitsprache und öffentlichem Interesse sind die Gutachten der Öffentlichkeit in den betreffenden Ortsbeiräten vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6800 2025 Die Vorlage OF 495/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicherheit für den Bernemer Mittwoch 2025 sicherstellenOFOB 1208.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 496/4 Betreff: Sicherheit für den Bernemer Mittwoch 2025 sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Bernemer Kerwegesellschaft bei der Finanzierung des Zufahrtsschutzes für das diesjährige Straßenfest "Bernemer Mittwoch" am 13. August 2025 auf der oberen Berger Straße im Rahmen der Bernemer Kerb zu unterstützen. Die Maßnahme möge umgehend durch die Stabstelle Stadtmarketing im Dezernat IV aus dem Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" finanziert werden. Die Kosten für den erforderlichen Zufahrtsschutz belaufen sich derzeit auf von der Kerwegesellschaft geschätzte € 30.000,00. Das Geld ist schnellstmöglich an die Bernemer Kerwegesellschaft auszuzahlen. Begründung: Aufgrund der aktuellen Geschehnislage in Deutschland ist in diesem Jahr erstmalig ein sogenannter Zufahrtsschutz seitens der hessischen Landesregierung für den Bernemer Mittwoch angeordnet worden. Die Kosten für eine solche Maßnahme sind extrem und zu hoch, um von einem ehrenamtlichen Verein getragen werden zu können. Auch ist es der Kerwegesellschaft bei einer solchen Summe nicht möglich in Vorlage zu treten. Da die Stadt Frankfurt für solche Fälle bereits durch den Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" vorgesorgt hat, damit auch in Bornheim weiterhin sicher Feste gefeiert werden können, sehen wir darin die effektivste Lösung, um eine Absage des Bernemer Mittwochs 2025 zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Volt dFfm fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.04.2025, OF 505/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 505/4 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und Volt erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6801 2025 Anregung an den Magistrat OM 6806 2025 1. Die Vorlage OF 496/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der im Tenor geschätzte Betrag in Höhe von "30.000 Euro" durch den Betrag in Höhe von "85.000 Euro" ersetzt wird. 2. Die Vorlage OF 505/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ablehnung der Unterstützung der „Alten Bäckerei“ überdenkenOFOB 808.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 497/7 Betreff: Ablehnung der Unterstützung der "Alten Bäckerei" überdenken Vorgang: OIB 350/24 Die Unterstützung des Jugendtreffs "Alte Bäckerei" aus dem Budget des Ortsbeirats sollte die Stadt genehmigen aufgrund der besonderen Situation nach einem Brand, wodurch die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Westhausen schwer beschädigt wurde. Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats, die Einrichtung "Alte Bäckerei" mit einem Betrag von 2000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zu unterstützen, wurde am 11.2.2025 mit der Begründung abgelehnt, dass dieser nicht die städtischen Vorgaben erfülle. Diese Vorgaben beziehen sich auf die Bedingung, dass die Ausgaben noch nicht getätigt worden sind und im Vorhinein beantragt werden müssten. Das kann im vorliegenden Fall nicht der Maßstab sein, denn es handelt sich hierbei weder um eine Verschönerungsmaßnahme noch um eine geplante Veranstaltung. Mit dem Antrag möchte der Ortsbeirat die Einrichtung wieder vollumfänglich für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Westhausen sicherstellen. Die Kostenbeihilfe für den Neueinbau des Bodens, der durch den Brand zerstört wurde, ist als Hilfestellung und Unterstützung zu sehen. Das sollte in einem solchen Ausnahmefall für das Budget des Ortsbeirats ermöglicht werden. Antragsteller: SPD die farbechten-Linke FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.10.2024, OIB 350 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 397 2025 Die Vorlage OF 497/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in RödelheimOFOB 808.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 501/7 Betreff: Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in Rödelheim Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten über den Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" für die Summe von 5000,- € wöchentliche Müllbegehungen und - falls erforderlich Sonderreinigungen - durch die FES zunächst in folgenden Bereichen zu beauftragen: - Alexanderstraße zwischen Lorscher Straße und Reifenberger Straße - Assenheimer Straße - Breitlacher Straße - Burgfriedenstraße / Ecke Reichsburgstraße - Schenckstraße/ Reifenberger Straße - Thudichumstraße / Ecke Alt-Rödelheim Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat über den Start und das - budgetbedingte - Ende der Sonderaktion zu informieren, damit der Erfolg diese Zusatzmaßnahmen evaluiert werden kann. Begründung: In den genannten Straßenbereichen kommt es immer wieder zu Beschwerden über illegale Müllablagerungen und herumliegenden Müll. Hier könnten wöchentliche Müllbegehungen mit Sonderreinigungen zumindest temporär Abhilfe schaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 98 2025 Die Vorlage OF 501/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schulhofgestaltung in der Michael-Ende-SchuleOFOB 1208.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 502/7 Betreff: Schulhofgestaltung in der Michael-Ende-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, die Wünsche zur Schulhofgestaltung der Michael-Ende-Schule wie vor mehreren Jahren verbindlich zugesichert endlich zu realisieren. Von der Schulgemeinde wurde gewünscht: - Versetzung der TT-Platten - die Installation von zwei niedrigen Fußball-Toren -die Installation eines Basketball-Korbs -die Auftragung eines Schachbrett-Spielmusters auf dem Schulhof Gewünschte größere Veränderungen für den Schulhof wären Entsiegelung eines Teils der Fläche und die Montage weiterer kindgerechter Kletterelemente. Begründung: Die Qualität des Pausenaufenthalts soll durch die vorgeschlagenen Maßnahmen gesteigert werden und den Schulkindern Spielangebote für die Pausen machen. Die Schulhofgestaltung ist elementar, weil sich die Situation in den Pausen durch die deutliche Zunahme der Schülerzahlen ohne Flächenzuwachs zuspitzt. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6794 2025 Die Vorlage OF 502/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrbahntrenner für Ratsweg und Hanauer LandstraßeOFOB 1208.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 503/4 Betreff: Fahrbahntrenner für Ratsweg und Hanauer Landstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob am Ratsweg vor der Abbiegung zur Autobahn A661 und an der Hanauerlandstrasse, Linksabbieger Richtung Bornheim, Fahrbahntrenner angebracht werden können. Begründung: Die Fahrbahn des Ratsweges wird einspurig zur Ratswegbrücke geführt, was regelmäßig zu einem Rückstau führt. Die Hanauer Landstraße wird 2-spurig zum Ratswegkreisel geführt, wobei es ebenso zu Rückstauungen kommt. Beide Situationen werden von Dränglern ausgenutzt, die die jeweilige Nachbarspur nutzen, um erst an dem Stau vorbeizufahren, um dann verkehrswidrig vor dem Stau einzuscheren. Durch dieses verkehrswidrige Verhalten kommt es zu noch längeren Staus und Wartezeiten der sich ordentlich verhaltenden Verkehrsteilnehmer sowie zu gefährlichen Situationen. Durch Fahrbahntrenner, wie sie auch schon im unteren Teil des Ratsweg Verwendung finden, könnte dieses Verhalten unterbunden und der Verkehr insgesamt staufreier abgeleitet werden. Dies würde auch zu weniger Umweltemissionen führen und die gesamte Verkehrssituation im ohnehin schon belasteten süd-östlichen Teil Frankfurts entspannen. (Beispiel-Bilder anbei) Ratsweg/A 661 Hanauer Landstraße, Abbieger Richtung Bornheim Beispielbild für Fahrbahntrenner Quelle: jeweils Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6805 2025 Die Vorlage OF 503/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machenOFOB 808.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 503/7 Betreff: Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Anfrage an den Magistrat: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine zeitlich begrenzte und übergangsweise Nutzung der leer stehenden Räume in dem Gebäude der Schulhaus-Verwaltung möglich ist? Begründung: Seit Jahren stehen drei Etagen oder mindestens Erdgeschoss und erste Etage des Schulhausverwalter-Hauses leer. Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Es ist bekannt, dass es eine Grundsatz-Entscheidung mit dem Personalrat gibt, dass die Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden sollen (B 83 vom 21.2.2025). Andererseits wurden einzelne Räume bereits als Lagerfläche sowie als Büro für Betreuung von Seiten der Schule genutzt. Damit soll dem Grundsatz nicht widersprochen werden. Dem Ansinnen, günstigen Wohnraum für Schulhausverwalter vorrätig zu halten, steht der Ortsbeirat positiv gegenüber. Eine zeitlich begrenzte Nutzung für eine genau definierte Übergangszeit stellt diesen Grundsatz nicht infrage. Damit könnte die Zeit bis zur Wieder-Nutzung als Dienstgebäude sinnvoll gefüllt werden. Dies wird im vorliegenden Fall der Michael-Ende-Schule so gesehen, die mit dem Schuljahr 2025/2026 die nachschulische Betreuung erweitern wird und Räume händeringend braucht. Trotz der Erweiterung durch die Container fehlt es an Räume für MitarbeiterInnen, wo Projekte, Angebote zur Betreuung usw. vorbereitet werden können und gleichzeitig auch als Pausenräume für Personal genutzt werden können. Der Start in die nachschulische Betreuung könnte durch eine ein- bis max. zwei-jährige Phase der Nutzung der Räume im Dienstwohngebäude erleichtert werden. Antragsteller: die farbechten-Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6795 2025 Die Vorlage OF 503/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schutz der Pflanzenwelt in den Rödelheimer ParksOFOB 808.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 504/7 Betreff: Schutz der Pflanzenwelt in den Rödelheimer Parks Die Parks in Rödelheim sind für viele Menschen eine Oase und beherbergen neben einer besonderen Pflanzenwelt im Solmspark auch schützenswerten Rosen im Rosengang im Brentanopark. Leider kam es in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass die Rosen und andere Blühpflanzen nicht gedeihen konnten. Ein Grund dafür war auch das Verhalten der Parkbesucher*innen -vermutlich aus Unwissenheit - durch Spielen und Trampeln auf den Beeten, intensive Nutzung der Wiesen auch in sensiblen Bereichen und durch Hundeexkremente. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: - Damit der "Rosengang" im Brentanopark wieder gedeihen kann, sollen so schnell wie möglich, spätestens aber zur Pflanzperiode 2026, Hinweisschilder die verschiedenen Zielgruppen (Hundebesitzer*innen, Eltern von spielenden Kindern, etc.) darauf aufmerksam machen, dass die Rosen sehr empfindlich sind, und durch übermäßige mechanische Beanspruchung und Hundeexkremente gefährdet werden. - Im Solmspark sollen die besonderen Blumen durch freundliche und kreative Hinweise, die Wiesen in sensiblen Bereichen nicht zu betreten, geschützt werden. - Der Magistrat möge die Umsetzbarkeit von Naturführungen in den Parks -ggf. mit weiteren Kooperationspartner*innen - prüfen und darüber berichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über die drei Spiegelstriche der Vorlage OF 504/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6796 2025 Die Vorlage OF 504/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Erster Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Zweiter Spiegelstrich: GRÜNE und SPD gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); farbechte/Linke, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Dritter Spiegelstrich: GRÜNE und SPD gegen CDU und BFF (= Ablehnung); farbechte/Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Reparatur der Springbrunnenanlage im BrentanoparkOFOB 1208.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 505/7 Betreff: Reparatur der Springbrunnenanlage im Brentanopark Vorgang: OM 4351/23 OBR 7; ST 2459/23 Anregung an den Magistrat Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Sachstand bezüglich der Springbrunnenanlage im Brentano- Park und die Zeitplanung für deren Reparatur zu informieren. Begründung: In der o.g. ST vom 18.12.2023 heißt es, dass "der Magistrat einen Fachgutachter mit der Abschätzung der notwendigen fachtechnischen Maßnahmen betrauen" wird. Dies sollte nach mehr als einem Jahr wohl geschehen sein, so dass nunmehr eine Einschätzung vorliegen sollte, wie groß die Schäden und damit der Aufwand der Reparatur sind und mit welchem Zeithorizont für die Instandsetzung der Springbrunnenanlage zu rechnen ist. Diese Informationen sollten dem Ortsbeirat zeitnah zukommen. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4351 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2459 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 505/7 wurde zurückgezogen.
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rödelheimer Landstraße nach Ende der Bauarbeiten im Schönhofviertel ertüchtigenOFOB 808.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 506/7 Betreff: Rödelheimer Landstraße nach Ende der Bauarbeiten im Schönhofviertel ertüchtigen Die Rödelheimer Landstraße ist zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Breitenbachstraße seit einiger Zeit besonders stark beansprucht: Baustellenfahrzeuge, Umzugs-LKWs und Möbelanlieferung und falsch oder nur halb richtig parkende Autos behindern den Verkehr von Autos, Fahrrädern und Bussen. Durch den Zuzug der neuen Nachbar*innen im Schönhofviertel und die unzureichende ÖPNV-Anbindung wird der Individualverkehr erwartbar weiter zunehmen, auch wenn die Baustellen- und Umzugswagen nach Fertigstellung der Wohnungen und dem Einzug in diese sicher weniger werden. Auch für die Busse der Linie M 72 ist ein problemloses Durchfahren und damit einhergehend mutmaßlich eine Einhaltung des Fahrplans bereits erschwert. Darüber hinaus machen Anwohner*innen darauf aufmerksam, dass es durch wildes Parken und damit einhergehende Sichtbehinderung kaum möglich sei, aus den Einfahrten für Hof-Parkplätze an der nördlichen Seite der Straße auszufahren. Es wurden zwar bereits vielfach Abpollerungen vorgenommen, trotzdem parken Autos "halblegal" auf Bordsteinen und/oder den unmöglichsten Stellen der Straße. Die Poller stehen teilweise schief bzw. sehen aus, als habe dort jemand unsachgemäß versucht, diese zu entfernen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: Nach Beendigung des Großteils der Bauarbeiten im Schönhofviertel (auf die Fertigstellung des Tunnels zur City West sollte hierbei nicht gewartet werden) auch die Rödelheimer Landstraße zu ertüchtigen: - Ausbesserung, ggf Erneuerungder Straßenoberfläche Fahrbahn- und Fahrradwegmarkierungen ohne scharfe Kurven an den Bäumen Eindeutig gekennzeichnete Parkbuchten für Autos, ggf mit Abpollerungen, um "wildes Parken" zu erschweren und dies zu kontrollieren 2. Kurzfristig bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie die unübersichtliche Situation z.B. vor der Hausnummer 38-40, ad hoc verbessert werden kann, z.B. durch - Reparatur / Erneuerung der Poller, - vermehrte Parkraumkontrollen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6797 2025 Die Vorlage OF 506/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Teil des Satzes unter Ziffer 2. des Tenors vor den Worten "z. B. durch. ." "kurzfristig wird der Magistrat gebeten, die unübersichtliche Situation, z. B. vor der Hausnummer 38 bis 40, ad hoc zu verbessern" lautet. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsberuhigung Eschborner LandstraßeOFOB 1208.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 507/7 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Vorgang: OF 307/7 23 Der Magistrat möge geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Eschborner Landstraße veranlassen, von der Kreuzung Am Seedamm bis zur Autobahnbrücke, durch beispielsweise Teilaufpflasterungen/Schwellen ("Kölner Teller") oder Fahrbahnverengungen. Begründung: Bei einem Ortstermin vor der Metropolitan School im Juni 2023 konnten sich die Teilnehmenden ein Bild davon machen, dass in dem genannten Straßenverlauf zahlreiche Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Weder das Tempo-30-Schild noch das Symbol auf der Fahrbahn, das auf eine Schule hinweist, erzielen die gewünschte Wirkung der Geschwindigkeitsreduzierung. Beim Ortstermin wurden als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgeschlagen: Fahrrad-Piktogramme bzw. Markierungen für eine Fahrradspur, sowie ein Dialog-Display. Wie aus der Presse zu erfahren war (FR vom 21.2.2025) wurden diese Ideen jedoch verworfen. Schulleitung und Elternvertretung zeigen sich zu Recht unzufrieden, dass nichts an der für die Kinder gefährlichen Situation verändert wird. Von einer dringend erforderlichen Verkehrsberuhigung würde nicht nur die Schule profitieren, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten, sondern auch die Anwohner, die durch das hohe Verkehrsaufkommen durch die Gewerbetreibenden (allem voran das Paketzentrum) stark belastet sind, sowie die Radfahrenden, die diese Straße auf dem Weg nach Eschborn passieren müssen. Anhang: Abbildungen zur Verdeutlichung, Seite 2 Fotos: Stvo2go.de/massnahmen-verkehrsberuhigung Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2023, OF 307/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6798 2025 Die Vorlage OF 507/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter NordwestenOFOB 1108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 550/8 Betreff: Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter Nordwesten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat prüft und berichtet, welche kirchlichen Sozialräume im Ortsbezirk 8 für öffentliche bzw. Vereinszwecke genutzt werden (Schulische Nutzungen, Wahllokale, Sprechstunden Ortsgericht, Beratungsräume von Caritas und Diakonie, Quartiersmanagement, Vereinssitzungen und -veranstaltungen inkl. Sportangebote usw.), welche Räume davon bis 2030 möglicherweise wegfallen und wie diese lokal kompensiert werden können. 2. Um kirchliche Räume des Ortsbezirks 8, die in ihren bisherigen (sakralen/gemeindlichen) Nutzungen zur Disposition stehen, dauerhaft für einen gemeinwohlorientierten Gebrauch zu erhalten, unterstützt der Magistrat in einer Moderatorenfunktion die Kirchen von Beginn an und proaktiv bei der Suche nach einem innovativen Konzept (zum Beispiel Begegnungsräume, kulturelle Zwecke, Wohnen) und bis zur Umsetzung. Dieser Prozess bzw. das "Aushandeln" der Zukunft eines Kirchengebäudes soll notariellen Schritten und Verwaltungsverfahren möglichst vorgelagert sein. 3. Die denkmalwerten und -geschützten Kirchen im Ortsbezirk 8 (Gustav-Adolf-Kirche, St. Sebastian, St. Matthias, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, Cantate Domino, St. Peter und Paul, St. Thomas), die möglicherweise von den Pfarreien bzw. dem Ev. Regionalverband oder nachfolgenden Eigentümern aufgegeben werden sollen, für die Zukunft zu sichern und dazu rechtzeitig geeignete sowie nachhaltige Finanzierungskonzepte für Investitionen und Bauunterhalt zu planen und hierzu ein Stiftungsmodell unter der Verwaltung einer Sonderbehörde nach Vorbild der Klosterkammer Hannover zu prüfen. 4. Es wird in Verbindung mit dem Deutschen Werkbund Hessen e.V. ein städtebauliches und denkmalpflegerisches Gutachten speziell für die Kirchengebäude der Nordweststadt erstellt, die im Gefüge dieses vergleichsweise jungen Stadtteils eine jeweils besondere baukulturelle Funktion haben und raumstiftend sind: Cantate Domino/St. Sebastian, Dietrich-Bonhoeffer/St. Matthias. Begründung: Schätzungen zufolge müssen sich die beiden großen Kirchen in Deutschland über kurz oder lang von etwa 30 % ihres Immobilienbestandes trennen. In Frankfurt könnte diese Zahl sogar höher sein. Die geplanten Strukturreformen in der evangelischen und katholischen Kirche führen zu einem Verlust öffentlicher Räume für städtische wie auch vereins- oder private Zwecke. Allein der Regionalverband Frankfurt/Offenbach der Ev. Kirche plant bis 2030 für rund 80% seines Gebäudebestandes im "Nachbarschaftsraum" Riedberg, Nordwest und Praunheim-Hausen die Streichung der Baulastmittel. Kirchliche Räume werden nicht nur zum Gebet und für Gemeindegruppen benötigt, sie sind für das Vereinsleben und für Familienkreise unverzichtbar. Die Kirchen in der Nordweststadt sind zudem stadtbildprägend, identitätsstiftend und Baudenkmäler von besonderem Rang. Zum Beispiel ist die mit Naturstein gebaute Kirche St. Sebastian ein Werk von Johannes Krahn, der zu den bedeutendsten Vertretern einer späten Moderne in der Architekturgeschichte gerechnet wird. Die lichtdurchflutete Saalkirche Cantate Domino mit ihrem beeindruckenden "Himmel" aus 55 Acrylglaskuppeln planten die Nordweststadt-Architekten Walter Schwagenscheidt und Tassilo Sittmann. Das bekannte "Kirchenmanifest" regt dazu an, über neue Formen der Trägerschaft von Kirchen nachzudenken und sie zum Beispiel über ein Stiftungsmodell als Gemeingüter zu erhalten. Bei der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche ist es bereits über einen Verkauf an eine freikirchliche Gemeinde zu einer tragfähigen Lösung für die Zukunft gekommen. Für Kirchen und Gemeindehäusern, die unter Denkmalschutz stehen und im Grunde schwer zu veräußern sind, muss es ein Verfahren zwischen der Stadt, den Denkmalbehörden und den Eigentümern geben, in dem die Festlegungen für die Zukunft eines Gebäudes schon vor den formellen Verwaltungsverfahren getroffen werden. Die Stadt Frankfurt sollte hier bald tätig werden und sich als Moderator eines aufgrund der weiter hohen Kirchenaustrittszahlen nicht aufzuhaltenden Transformationsprozesses verstehen. Denn wegfallende öffentlich nutzbare Räume, wie sie die Kirchen in großer Zahl noch vorhalten, werden nicht nur das Stadtteilleben ärmer machen, weil keine Flächen da sind, um sich zu treffen, auch soziale Verwerfungen werden sich beschleunigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 549 2025 Die Vorlage OF 550/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Situation in den Zufahrtswegen zum Wendehammer PaulKornfeldWegOFOB 1108.04.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 559/8 Betreff: Situation in den Zufahrtswegen zum Wendehammer Paul-Kornfeld-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Parken in den Zufahrtswegen zu dem Wendehammer im Paul Kornfeld Weg unterbinden. Es kommt häufiger vor, dass die Zufahrten in den Wendehammer in Höhe Gerhart-Hauptmann-Ring 292, kurz vor der Einmündung in den Drehbereich des Wendehammers durch Lastkraftwagen zugeparkt wird. Begründung: In den beigefügten Fotos ist die Situation klar ersichtlich, die Wege werden durch große Fahrzeuge so zugestellt, dass ein Passieren von Müllfahrzeugen, Rettungswagen und Feuerwehr fast unmöglich gemacht wird. Auch Anwohner, die am Ende des Wendehammers Garagen zugewiesen bekommen haben, können diese nur unter erschwerten Umständen, manchmal auch gar nicht, erreichen Quelle Geoportal Frankfurt ... Bilder: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6943 2025 Die Vorlage OF 559/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrssituation im Ortsbezirk schnellstmöglich in den Griff bekommenOFOB 1108.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 560/8 Betreff: Verkehrssituation im Ortsbezirk schnellstmöglich in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die verantwortlichen Ämter zu beauftragen, die chaotische Verkehrsführung im Ortsbezirk 8, schnellstmöglich zu lösen und ein ämterübergreifendes Gesamtkonzept vorzulegen. Außerdem bittet der Ortsbeirat darum, dass die verantwortlichen Ämter an der Mai Sitzung des Ortsbeirats teilnehmen und mögliche Lösungen im Dialog mit den Bürgern zu präsentieren. Begründung: Durch die Sperrung der Brücke am Nordwestzentrum und der Titusstraße und der vielen Baustellen entstehen Engpässe, Rückstaus und gefährliche Verkehrssituationen, die sich bis nach Praunheim und Oberursel auswirken. Diese Situation ist den Bürgern nicht länger zuzumuten und verstärkt das ohnehin schon angespannten Miteinander noch mehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 560/8 wurde zurückgezogen.
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere Vorstellung des aktuellen Projektstands im Ortsbeirat 8OFOB 1108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 561/8 Betreff: Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere Vorstellung des aktuellen Projektstands im Ortsbeirat 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die verantwortlichen Ämter zu beauftragen, dem Ortsbeirat 8 bis spätestens Juni 2025 das Projekt "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" in der aktuellen Projektphase vorzustellen. Begründung: Da die Regionalversammlung Südhessen grünes Licht für das Projekt "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" gegeben hat, entstehen seitens der betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen Fragen zum weiteren Vorgehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 561/8 wurde zurückgezogen.
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradabstellplätze im NordwestzentrumOFOB 1108.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 572/8 Betreff: Fahrradabstellplätze im Nordwestzentrum Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, das Gespräch mit dem Management des Nordwestzentrums zu suchen, um das Thema fehlender Abstellmöglichkeiten für Fahrräder anzusprechen und auf die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl moderner Fahrradabstellplätze hinzuwirken. Eine Einladung des Center-Managements zu einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen wird ausdrücklich begrüßt. Begründung: Im Nordwestzentrum wird seit einigen Wochen konsequent das Abstellen von Fahrrädern innerhalb des Zentrums - insbesondere an Geländern - untersagt. Leider stehen rund um das Einkaufszentrum nicht genügend reguläre Fahrradabstellmöglichkeiten zur Verfügung. Die vorhandenen Anlagen sind zudem veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Da das Nordwestzentrum häufig und gerne von Radfahrenden angesteuert wird und das Fahrrad für viele Menschen eine umweltfreundliche und praktische Alternative zum Auto darstellt, sind ausreichende, sichere und moderne Fahrradabstellplätze unverzichtbar. Sie tragen zudem zur Attraktivität und Erreichbarkeit des Zentrums bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 572/8 wurde zurückgezogen.
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Größere Müllbehälter für die HallgartenstraßeOFOB 908.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 860/3 Betreff: Größere Müllbehälter für die Hallgartenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße, im Bereich der Bänke vor dem "Radschlag" sowie bei der Bank vor der Wartburggemeinde jeweils einen größeren Müllbehälter (Müllgarage) aufzustellen. Begründung: Der Bereich der jeweiligen Bänke ist ein beliebter Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger jeden Alters. Dabei verzehren viele fertig verpackte Speisen und Getränke aus dem nahe gelegene Rewe-Markt. Die Plastik-Behältnisse für Salat, Sandwiches und sonstiges sind so sperrig, dass sie den kleinen Abfallbehälter vor Ort völlig überfordern; der Müll sammelt sich um die Bänke. Besonders gravierend ist das Problem im Bereich der Rotlintstraße, wo das Grünflächenamt erst vor Kurzem eine Rattenplage einzudämmen versuchte. Die Problematik zeigt zudem deutlich, dass die Stadt Frankfurt dringend über einen weiterführenden Weg zum Umgang mit Verpackungsmüll (Verpackungssteuer) nachdenken sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6823 2025 Die Vorlage OF 860/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Verpackungssteuer" entfernt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Friedhofstaxi als Zubringer für den Jüdischen FriedhofOFOB 908.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 861/3 Betreff: Friedhofstaxi als Zubringer für den Jüdischen Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Möglichkeit gibt, das vorhandene Friedhofstaxi an Samstagen, Sonntagen und an Jüdischen Feiertagen, eventuell ebenso Mittwochs als Zubringer für die Besucher des Jüdischen Friedhofs zu nutzen Begründung: Viele der Besucher des Jüdischen Friedhofs sind schon älter und nicht mehr so gut zu Fuß. Da der Umbau der Haltestelle neuer Jüdischer Friedhof noch eine Zeit lang dauern wird, wäre es eine Möglichkeit, von der Haltestelle Hauptfriedhof mit dem Friedhofstaxi zum Eingang des neuen Jüdischen Friedhofs zu kommen und so dafür zu sorgen, dass die Besucher trotz langer vorhandener Fußwege ohne Schwierigkeiten zum Grabbesuch kommen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6824 2025 Die Vorlage OF 861/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradstreifen Matthias-Beltz-Platz erneuernOFOB 308.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 866/3 Betreff: Fahrradstreifen Matthias-Beltz-Platz erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den in südlicher Richtung verlaufenden Fahrradstreifen sowie die Piktogramme auf der Friedberger Landstraße am Matthias-Beltz-Platz zu erneuern. Wünschenswert ist eine zusätzliche Markierung mit roter Farbe. Begründung: Die genannten Markierungen sind deutlich abgenutzt und kaum noch zu erkennen. Demnach werden sie als nicht vorhanden gewertet und der Autoverkehr fährt auf seinen Spuren ohne Rücksicht auf die Radfahrenden. Auf den Missstand wurde der Ortsbeirat von Bürgern hingewiesen. Es soll zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6826 2025 Die Vorlage OF 866/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Den Frankfurt-Pass weiter entwickelnB07.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2025, B 138 Betreff: Den Frankfurt-Pass weiter entwickeln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5620 - NR 369/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 421/24 - Zwischenbericht: Der offizielle Start des Umsetzungsprojekts zur Digitalisierung des Frankfurt-Passes hat im Januar 2025 begonnen. Im Rahmen der Projektinitialisierung wurde ein Entwicklungszeitraum von 7 Monaten und eine Produktivsetzung zum Jahresende 2025 angesetzt. Seit der letzten Berichterstattung haben drei Workshops mit dem IT-Dienstleister stattgefunden. In diesen wurden u. a. das Antragsverfahren des Frankfurt-Passes und die hierfür notwendigen Daten sowie die Voraussetzungen für eine automatisierte Bewilligung nach erfolgter Einwilligung besprochen. Mittlerweile befindet sich der IT-Dienstleister in der Programmierphase. Es finden regelmäßig Termine zwischen dem Jugend- und Sozialamt und dem IT-Dienstleister zur Softwareentwicklung statt. Weitere Sachstandsmeldungen für dieses Projekt und die Fertigstellung erster Teilkomponenten der IT-Lösung sind im April 2025 zu erwarten. Zudem wurde zusammen mit der Projektgruppe bereits ein erster Design-Vorschlag für den physischen Frankfurt-Pass erstellt. Um das Angebot des Frankfurt-Passes weiterzuentwickeln, wird seitens des Sportamtes geprüft, inwieweit durch verschiedene Profivereine Vergünstigungen bei Veranstaltungsbesuchen für Frankfurt-Pass Inhaber:innen ermöglicht werden können. Zusätzlich wird im Rahmen der Umsetzung betrachtet, ob und auf welche Art eine Verknüpfung des Frankfurt-Passes mit dem Kultur- und Freizeitticket (KuFTi) oder dem ÖPNV- Fahrkartenangebot möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.05.2022, NR 369 Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 421 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 265 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 138 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 138 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6052, 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 24.04.2025 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main - Berichtsjahr 2025B07.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2025, B 139 Betreff: Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main - Berichtsjahr 2025 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5283 - M 177/23 Ziffer IX., B 360/24 - Zu der im letzten Bericht (B 360 vom 23.09.2024) vorgestellten Maßnahmenpriorisierung ergeben sich folgende aktuelle Umsetzungsstände: - Etablierung eines KRITIS-Netzwerkes (Stufe 1 des Konzeptes) zwecks gesamtstädtischer Vernetzung, Sicherstellung eines Informationsaustausches sowie Aufbau eines einheitlichen Wissensstandes in den Ämtern und Betrieben zum Thema Krisenmanagement -- Eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder des KRITIS-Netzwerkes zur gemeinsamen Klärung der Ziele und Rollenbilder wurde am 01.10.2024 durchgeführt. Die ersten beiden Arbeitstreffen des Netzwerkes haben am 30.01.2025 und am 06.03.2025 stattgefunden. Zwei weitere Sitzungstermine für das erste Halbjahr 2025 wurden bereits festgelegt. - Erstellung einer neuen Stabsdienstordnung für den Stab für außergewöhnliche Ereignisse bzw. den Verwaltungsstab, einschließlich einer notwendigen Beschlussvorlage für die Einberufung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (Stufe 3) durch den Magistrat -- Eine Stabsdienstordnung sowie eine Geschäftsordnung für den Stab für außergewöhnliche Ereignisse bzw. den Verwaltungsstab befindet sich in Vorbereitung (ausgearbeitete Entwürfe liegen vor und befinden sich aktuell in der finalen Abstimmung). Ein Muster-Beschluss für die Einberufung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse durch den Magistrat liegt ebenfalls, als Anlage zur Stabsdienstordnung, im Entwurf vor. Die Stabsdienstordnung wird zu gegebener Zeit in den parlamentarischen Geschäftsgang eingebracht. Zuvor sollen die Erkenntnisse aus der Bevölkerungsschutzübung (siehe Punkt "Vorbereitung von Schulungen und Übungen") in die Entwürfe einfließen. - Erstellung von Geschäftsordnungen für die weiteren Stufen -- Die Unterlagen werden nach Inkraftsetzung der Stabsdienstordnung (Stufen 3 und 4) entwickelt. - Sicherstellung der kurzfristigen Alarmierungsmöglichkeit für die Gremien KRITIS-Netzwerk und Stab für außergewöhnliche Ereignisse bzw. Verwaltungsstab -- Sämtliche Kontaktdaten wurden abgefragt und bei der Branddirektion in den entsprechenden Alarmierungssystemen hinterlegt. Änderungen und Nachmeldungen werden dort zeitnah eingepflegt. - Vorbereitung von Schulungen und Übungen -- Für den Sommer 2025 ist eine groß angelegte Bevölkerungsschutzübung vorgesehen, bei der auch die einzelnen Stufen des Krisenmanagementkonzeptes beübt werden sollen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.10.2023, M 177 Bericht des Magistrats vom 23.09.2024, B 360 Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 273 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 139 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volte gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 05.05.2025 Aktenzeichen: 10-52
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main (I)B07.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2025, B 140 Betreff: Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main (I) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5318 - OA 300/23 OBR 16, B 131/24 - Am 04.06.2024 wurde der aktuelle Stand zur Umsetzung des Toilettenkonzepts im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau vorgestellt. Hierin waren die priorisierten Sofortmaßnahmen für den Zeitraum 2025 bis 2028 einschließlich aufgeführt. Hierbei wurde versucht, diversen Faktoren, wie mögliche Mittelverfügbarkeit, Personalressourcen, Abhängigkeiten wie beispielsweise die Verfügbarkeit von Dienstleistern und Preisentwicklungen Rechnung zu tragen. Aufgrund der enormen Vielzahl an gewünschten Toilettenanlagen und des dargelegten Bedarfs musste bei der Auswahl der Sofortmaßnahmen nach Dringlichkeit priorisiert werden. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen ist von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig. Die Toilettenanlage an der Haltestelle Enkheim ist bei den Sofortmaßnahmen nicht aufgeführt; der Bedarf bleibt dokumentiert und wird bei den Planungen der zukünftigen Maßnahmen mitberücksichtigt. Aufgrund der Vielzahl bereits vorhandener Bedarfsmeldungen kann der Magistrat noch keine Auskünfte darüber erteilen, zu welchem konkreten Zeitpunkt die vorgenannte Toilettenanlage realisiert wird. Neben der dafür notwendigen Sicherstellung der Mittel sind auch die personellen Kapazitäten mit zu berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.01.2023, OA 300 Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 131 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 140 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, SPD und Linke (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 140 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 140 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6179, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Aufenthaltsqualität und Klimaschutz in der Altstadt: Endlich den Pocketpark in der Limpurgergasse gegenüber dem Römer umsetzenB07.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2025, B 141 Betreff: Aufenthaltsqualität und Klimaschutz in der Altstadt: Endlich den Pocketpark in der Limpurgergasse gegenüber dem Römer umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5566 - OA 499/24 OBR 1 - Der Magistrat unterstützt den Wunsch zur Herstellung einer innerstädtischen Grünfläche inhaltlich in vollem Umfang. Neben einer gestalterischen Beordnung des Bereiches bietet sich hier die Chance, eine kleinräumige Erholungsfläche innerhalb der innerstädtischen Wärmeinsel und auch einen Trittstein im Sinne der Biodiversität zu schaffen. Sobald entsprechende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird der Magistrat die geforderten Planungen für eine Verbesserung angehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2024, OA 499 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 141 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 141 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 141 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 141 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6180, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 79-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Sport-Club Frankfurt 1880 e. V. b) SV Niederursel e. V.M07.04.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.04.2025, M 67 Betreff: Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Sport-Club Frankfurt 1880 e. V. b) SV Niederursel e. V. 1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für konsumtive Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 57.770,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt. 2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A) Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Auf der Tennisanlage des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. sind bei drei Tennisplätzen die Deckschichten mittlerweile sehr brüchig. Eine Sanierung soll die Bespielbarkeit der drei Plätze wieder möglich machen. Die Heizungsanlage im vereinseigenen Umkleidegebäude des SV Niederursel e.V. ist altersbedingt defekt und schaltet sich unregelmäßig ab. Daher soll ein neuer Heizkessel mit Warmwasserspeicher angeschafft werden. B) Alternativen Keine C) Lösungen Die Deckschicht auf den drei Tennisplätzen beim Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. wird abgetragen und erneuert. Damit werden die Plätze wieder in einen stabilen Zustand versetzt und die Bespielbarkeit wiederhergestellt. Durch die Anschaffung eines neuen Heizkessels mit Warmwasserspeicher beim SV Niederursel e.V. kann das Umkleidegebäude wieder beheizt werden. D) Kosten 1. Zuwendungshöhe Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 57.770,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 96.143,43 € für die Sanierung von drei Tennisplätzen beim Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. beträgt der städtische Zuschuss 48.097,00 € bei einem Jugendanteil von 57,5 % und einer Zuschusshöhe von 50 %. Für die Erneuerung der Heizungsanlage des SV Niederursel e.V. werden Aufwendungen von 38.698,89 € veranschlagt. Hiervon sind nur die Hälfte der Kosten in Höhe von 19.344,95 € zuwendungsfähig, da die anteilig auf den nicht sportlich genutzten Teil des Gebäudes entfallenden Aufwendungen nicht berücksichtigt werden können. Bei einem Jugendanteil von 56,8 % und einer Zuschusshöhe von 50 % beläuft sich der Zuschuss auf 9.673,00 €. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 57.770,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Kosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sachliche Folgekosten keine c) Kapitalkosten Abschreibung keine Kalkulatorische Verzinsung keine 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage _Vorschlagsliste (ca. 24 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6002, 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 29.04.2025 Aktenzeichen: 52-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Erlass einer neuen Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Stickstoffmonoxid „Lachgas“M07.04.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.04.2025, M 68 Betreff: Erlass einer neuen Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Stickstoffmonoxid "Lachgas" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5527 (NR 1052) Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid "Lachgas" wird als Gefahrenabwehrverordnung beschlossen. Begründung: A. Ausgangssituation "Lachgas" Distickstoffmonoxid (N₂O) ist frei verkäuflich. In Frankfurt am Main wird es gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter. Die Konsumzahlen steigen kontinuierlich. Laut dem Jahresbericht Drogentrends in Frankfurt am Main hat jeder 6. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren im Jahr 2022 angegeben, mindestens einmal in seinem Leben Lachgas konsumiert zu haben (Bernd Werse, Jennifer Martens, Luise Klaus und Gerrit Kamphausen MoSyD JAHRESBERICHT 2022 Drogentrends in Frankfurt am Main https://www.uni-frankfurt.de/146663665/MoSyD_Jahresbericht_2022_final.pdf). Der Konsum durch das Inhalieren von Lachgas (N₂O) birgt ernsthafte gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen. Neben Langzeitschäden, insbesondere physischen und psychischen Schäden, können beim Gebrauch auch Störungen wie Angstzustände und Halluzinationen auftreten. Während des Konsums von Lachgas kann ein Sauerstoffmangel im Blut auftreten, welcher zu Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf-Versagen und Hirnschäden führen kann. Auch der Konsum direkt aus der Lachgaskartusche führt zur Gefahr, da durch das Absinken der Temperatur des sich ausdehnenden Gases die Temperatur auf bis zu minus 55 Grad Celsius absinkt und nicht nur das Festfrieren der Lippen an der Gaskartusche, sondern durch den hohen Druck auch Risse im Lungengewebe auftreten können und Luft aus der Lunge in den Brustkorb entweichen kann. Die Mediziner sprechen von einem sog. Pneumothorax. Das Volumen der Lunge nimmt ab und im schlimmsten Fall kann die Lunge ganz zusammenfallen. Ein besonders hohes Risiko besteht bei Mischkonsum mit anderen Substanzen wie Alkohol, was das Risiko von Atemdepressionen erhöht. Insgesamt erfüllt Lachgas bei einigen Konsumentinnen und Konsumenten aller Altersklassen mehrere der WHO ICD-10-Kriterien für eine Abhängigkeitserkrankung, jedoch fehlt es an eindeutigen Daten zu Toleranzentwicklung und Entzugssymptomen. Daher wird es derzeit eher als Missbrauchssubstanz mit psychischem Abhängigkeitspotenzial betrachtet (Diesing, D. & Neu, P. (2024), Trenddroge Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) und die Abhängigkeitskriterien nach ICD-10. Der Nervenarzt). Auch die toxischen Effekte von Lachgas auf den Vitamin-B12-Stoffwechsel sind belegt. Lachgas oxidiert Vitamin B12 und blockiert die Umwandlung von Homocystein in Methionin, ein wichtiger Schritt für die Myelinbildung, die für die Nervenfunktion essenziell ist. Diese Blockade führt zu Demyelinisierung, was Lähmungen und neuropathische Symptome wie Kribbeln und Taubheit in den Gliedmaßen verursachen kann. Studien zeigen, dass viele Betroffene aufgrund von Parästhesien (Kribbeln) oder Schwäche der Beine ärztliche Hilfe suchen. Ein häufiges diagnostisches Zeichen ist ein spezielles Muster im MRT (inverses V-Zeichen) im Rückenmark, was auf Rückenmarksdegeneration hinweist. Die Behandlung erfolgt meist durch die Gabe von Vitamin B12, jedoch kann eine vollständige Genesung variieren. Einige Patienten benötigen langfristige Rehabilitation (Bruijnes, Anne. Neurologische Schäden durch Lachgasballons. European Academy of Neurology (EAN) Virtual Congress (2020); siehe auch Patel, S. G., Zhang, T., Liem, B., Sundram, F., Roxburgh, R. H., & Barber, P. A. (2024). Nitrous oxide myelopathy: A case series. New Zealand Medical Journal, 137(1599); siehe auch Evans, E. B. N., & Evans, M. R. B. (2021). Nangs, balloons and crackers: Recreational nitrous oxide neurotoxicity. Australian Journal of General Practice, 50(11), 834-838). Der Missbrauch von Lachgas, besonders in Europa, hat in den letzten Jahren zugenommen und führt zu neurologischen, psychiatrischen und kardiovaskulären Symptomen. Lachgas beeinflusst verschiedene Neurotransmittersysteme und kann süchtig machen (Gernez, E., Lee, G. R., Niguet, J.-P., Zerimech, F., Bennis, A., & Grzych, G. (2023). Nitrous oxide abuse: Clinical outcomes, pharmacology, pharmacokinetics, toxicity and impact on metabolism. Toxics, 11(12), 962). Auch eine Studie aus Großbritannien, veröffentlicht im British Medical Journal (BMJ), beschreibt die Zunahme von neurologischen Komplikationen bei jungen Menschen in Großbritannien, die Lachgas konsumieren. Ärztinnen und Ärzte beobachten dabei verstärkt Fälle von Muskelschwäche, sensorischen Störungen und neurologischen Schäden, die auf chronischen Lachgaskonsum zurückzuführen sind. Die Studie betont, dass Lachgas, oft in Form von "Whippits" (kleine Lachgas-Einwegpatronen) oder größeren Kanistern, leicht zugänglich und relativ günstig ist, was es zu einer populären Substanz unter Jugendlichen macht, konsumiert wird. Die Autoren warnen vor den Risiken und rufen zu stärkerer Aufklärung und Prävention auf, um den Konsum unter Jugendlichen einzudämmen (Hussain, Z. (2022).Nitrous oxide: Doctors warn of "epidemic" of use by young people. BMJ, 378:o2155). Auch wissenschaftliche Studien aus anderen europäischen Ländern bestätigen dies. So zum Beispiel die Studie von Tibor M. Brunt, Wim van den Brink und Jan van Amsterdam aus dem International Journal of Molecular Sciences, veröffentlicht 2022 in einer Sonderausgabe. Die Wissenschaftler untersuchten die neurotoxischen Effekte und das Suchtpotenzial von Lachgas. Hierbei zeigten sie auf wie chronischer Lachgaskonsum zur Inaktivierung von Vitamin B12 führen kann, was erhebliche neurologische Schäden nach sich zieht. Die Studie hebt die langfristigen Risiken der Nerven- und Gehirnfunktion bei Missbrauch hervor. Neben ernsthaften und manchmal irreversiblen gesundheitlichen Problemen bei Langzeitanwendung (Blutbild- und Nervenschädigungen) ereignen sich immer wieder auch akutmedizinisch bedeutsame, lebensbedrohliche oder tödliche Folgen des Lachgaskonsums: Unfälle unter Lachgaseinfluss, Pneumothorax, Pneumoperikard und Schock durch explosionsartige Druckerhöhung in den Atemwegen bei Inhalation direkt aus der Kartusche, aber vor allem hypoxische Komplikationen, da das Gas meist rein und ohne Sauerstoffbeimengung aus großen Ballons inhaliert wird (Dr. med. Thomas Ziegenfuß, Prof. Dr. med. Rolf Zander, Partydroge Lachgas, erschienen in: Die Anaesthesiologie Ausgabe 7/2024). Angesichts der zuvor dargestellten neurologischen, psychischen und akuten medizinischen Risiken sollte der Konsum von Lachgas vor allem für Kinder und Jugendliche dringend verhindert und stärker reguliert werden. Lachgas stellt für Minderjährige eine besonders hohe Gefahr dar, da ihre körperliche und geistige Entwicklung noch nicht vollständig abgeschlossen ist und sie die schwerwiegenden gesundheitlichen Konsequenzen oft nicht vollständig absehen können. Länder wie Großbritannien, die Niederlande oder Dänemark sind laut Presseartikeln in dieser Hinsicht bereits weiter. Besitz und Verkauf von Lachgas sind dort mit Ausnahmen verboten oder der Verkauf an Minderjährige ist untersagt. Die Niederlande und Großbritannien stufen das Gas zudem als Droge ein. Dagegen ist in Deutschland der Erwerb, Besitz und Konsum von Lachgas derzeit legal und ohne Altersbeschränkungen möglich. In Frankfurt am Main wird Lachgas derzeit auch in Kiosken verkauft, teilweise abgefüllt in Luftballons, die explizit zum Inhalieren bestimmt sind. Da dieser missbräuchliche Konsum eine akute Gefahr für Minderjährige darstellt, muss dringend eine zwischenzeitliche Lösung auf kommunaler Ebene gefunden werden. Daher ist der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung auf Grundlage von § 74 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) notwendig. Die besondere Gefährlichkeit des Lachgaskonsums für Minderjährige wurde auch bereits von anderen Kommunen und Bundesländern gesehen. So hat der Landkreis Helmstedt bereits im Juni 2024 und haben die Hansestadt Hamburg sowie die Stadt Osnabrück jeweils im Dezember 2024 eine Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Lachgas erlassen. B. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für den Erlass der hiesigen Gefahrenabwehrverordnung sind die §§ 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Danach können die Gemeinden für ihr Gebiet Gefahrenabwehrverordnungen erlassen, welche von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen sind. § 74 HSOG setzt eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung voraus. Eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz, wie dieser Verordnung, zu bekämpfen (BVerwG, Urteil v. 03.07.2002, Az.: 6 CN 8/01, NVwZ 2003, 95, 96). Den Nachweis einer Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall bedarf es dabei nicht (Lisken/Denninger PolR-HdB, E. Das Handeln von Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr (Graulich) Rn. 132, beck-online). Die zur Feststellung einer abstrakten Gefahr erforderlichen Erkenntnisse über die Einzelheiten der zu regelnden Sachverhalte und/oder über die maßgeblichen Kausalverläufe ergeben sich nicht nur aus wissenschaftlichen Erkenntnissen oder denen fachkundiger Stellen und Behörden, sondern auch aus der allgemeinen Lebenserfahrung (BeckOK PolR Nds/Knurbein/Weiner, 30. Ed. 1.4.2024, NPOG § 55 Rn. 3, beck-online). Zu den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit, auf deren wahrscheinliche Verletzung sich der Gefahrbegriff bezieht, gehört neben der Unverletzlichkeit der Normen der Rechtsordnung die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Vermögen des Einzelnen sowie der Bestand und das Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen. Aus den Ausführungen unter A. ergibt sich, dass der Konsum von Lachgas mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu gesundheitlichen Schäden führt, wodurch die Rechtsgüter der Unversehrtheit von Leben und Gesundheit verletzt sind. C. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst das gesamte Stadtgebiet von Frankfurt am Main. D. Zeitlicher Geltungsbereich Die Verordnung "Lachgas" gilt ab dem Tag nach ihrer Verkündung und ist zeitlich bis zum 31.12.2027 befristet. Während dieser Zeit wird mit dem Inkrafttreten einer bundesgesetzlichen Regelung gerechnet. E. Verbote Verboten wird die Abgabe von Lachgas an Minderjährige. Darunter fällt der Verkauf sowie die entgeltliche und unentgeltliche Ab- und Weitergabe an Minderjährige. Außerdem werden Automatenaufstellende verpflichtet, sicherzustellen, dass Lachgas nicht an Minderjährige abgegeben wird. Bereits den alleinigen Besitz von Lachgas zu verbieten, wird als rechtlich nicht haltbar bewertet. Vergleichbar ist dies mit dem Besitz von Alkohol oder Zigaretten, der ebenfalls nicht verboten ist, wenngleich auch hier beim Konsum eine nachweislich gesundheitsschädigende Wirkung und die Gefahr einer Suchtentwicklung belegt sind. Der ehemals rechtswidrige Konsum von Cannabis beispielsweise führte erfahrungsgemäß auch nicht zu Einsicht oder Konsumverzicht bei Jugendlichen. Jugendliche sollen nicht kriminalisiert werden, sondern vielmehr durch Information und Aufklärung Einsicht gewinnen und aus eigenem Antrieb Abstand von derartigen Suchtmitteln nehmen. Die Stadt Frankfurt setzt folglich verstärkt auf Aufklärung durch Information und Prävention, und zwar gegenüber jedem Konsumierenden. F. Kosten Es handelt sich um eine neue Gefahrenabwehrverordnung. Da die Kontrolle mit dem vorhanden Personal im Rahmen der regulären Tätigkeit durchgeführt werden kann, werden weder Investitionsbedarfe noch Folgeinvestitionen ausgelöst. G. Fazit Diese Verordnung stellt zur Beschränkung der gesundheitlichen Gefahren von Lachgas für Minderjährige aus Sicht der Verwaltung den mildesten Eingriff dar. Die Verordnung ist geeignet und erforderlich den genannten Gesundheitsgefahren für Minderjährige zu begegnen. Diese Verordnung schützt die Minderjährigen, die aufgrund ihrer Entwicklung besonders schützenswert sind. Mildere Mittel existieren nicht. Schließlich ist das Abgabeverbot auch verhältnismäßig im engeren Sinne, d. h. angemessen. Es schränkt die Betroffenen nicht unzumutbar in ihrem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG ein. Der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit ist durch den mit der Verordnung erreichten Gesundheitsschutz gerechtfertigt. Beim Konsum von Lachgas entsteht erkennbar die Gefahr von schweren gesundheitlichen Schäden, die dauerhaft sein können. Die Dosierung von Lachgas wird außerhalb ärztlicher Verordnung beim privaten Konsum nicht durch ärztliches oder medizinisches Fachpersonal kontrolliert und überwacht. Im Rahmen der Abwägung des zu schützendes Rechtsgutes von Körper, Leben und Gesundheit von Minderjährigen vor erheblichen Gesundheitsgefahren überwiegt der Schutz dieses Rechtsgutes das Schutzgut der allgemeinen Handlungsfreiheit. Als schützenswertes Gut der öffentlichen Sicherheit und in den Anwendungsbereich des HSOG fallend ist diese Gefahrenabwehrverordnung zu erlassen. Anlage _Entwurf_GAVO (ca. 8 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1052 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6906 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 23. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.05.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 68 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 6140, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 53-2
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Bebauungsplan Nr. 924 - Frankenallee/Schmidtstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBM07.04.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.04.2025, M 69 Betreff: Bebauungsplan Nr. 924 - Frankenallee/Schmidtstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, § 3655 (M 232) I. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in dem Zeitraum vom 10.012024 bis 12.02.2024 durchgeführt worden ist. II. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanaufstellung werden geändert. Der Magistrat wird beauftragt, die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ortsüblich bekannt zu mach en. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Stärkung und Absicherung der vorhandenen Gewerbenutzungen geschaffen werden. Konkurrierende Nutzungen wie zum Beispiel Einzelhandels- und Beherbergungsbetriebe, Vergnügungsstätten sowie Rechenzentren, die nicht als untergeordnete Anlage eines im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebes dienen, sollen dagegen ausgeschlossen werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II.: Anlass der Änderung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31.01.2019, § 3655 folgenden Beschluss gefasst: Für das Gebiet - Frankenallee/Schmidtstraße - in Frankfurt am Main ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen weiterhin die planungsrechtlichen Grundlagen zur Stärkung und Absicherung der vorhandenen Gewerbenutzung geschaffen werden. Neben den bisher bereits identifizierten konkurrierenden Nutzungen wie Einzelhandel- und Beherbergungsbetriebe sowie Vergnügungsstätten sollen jetzt auch unternehmensunabhängige Rechenzentren gemäß der Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms zur gesamtstädtischen Steuerung von Rechenzentren ausgeschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.03.2021 das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm in seiner Funktion als städtebauliches Stadtentwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Durch den Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022 (§ 1838, M 44 vom 21.03.2022, Rechenzentrenkonzept) erfolgte eine Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms hinsichtlich des städtebaulichen Umgangs mit Rechenzentren in Gewerbe- und Industriegebieten. Es wurde den aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen sowie urbanen Entwicklungen in Frankfurt am Main und den dazugehörenden Herausforderungen entsprechend angepasst. Das Konzept leistet Vorarbeit für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk. Es fungiert als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen. Grundlagen sind das Gewerbeflächenkataster, die gewerblichen Bauflächen des Regionalen Flächennutzungsplanes und das "Räumlich-funktionale Entwicklungskonzept Gewerbe" des Masterplans Industrie (Stadtverordnetenbeschluss vom 28.01.2016, § 6727, M 182). Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm sieht für die Gewerbegebiete eine gewerbliche Entwicklung mit einem erweiterten Nutzungsspektrum unter anderem für neue Technologien und Betriebe mit höheren Büroanteilen vor. Entsprechend des Masterplans Industrie soll unter anderem durch planungsrechtliche Festsetzungen der Vorrang von Nutzungen, die auf Standorte in Gewerbegebieten angewiesen sind, in Gewerbegebieten verankert werden. Die im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm definierten Standorttypiken konkretisieren die Erhaltungs- beziehungsweise Entwicklungsziele für die gewerblichen Bauflächen inhaltlich und räumlich und trennen unter anderem klassische Gewerbeflächen von Dataparks. Alle Gewerbegebiete bzw. Gewerbeflächen, die sich außerhalb von Eignungsgebieten und Industrieparks befinden, werden gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramms als Ausschlussgebiete definiert und sollen planungsrechtlich abgesichert werden. Das Gewerbegebiet Frankenallee/Schmidtstraße ist nach den Entwicklungszielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms mit der Standorttypik Gewerbe (emittierend) dargestellt und befindet sich außerhalb von Eignungsgebieten für unternehmensunabhängigen Rechenzentren. Gemäß den Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms soll der Gewerbestandort durch die Änderung des Aufstellungsbeschlusses in dieser Funktion gesichert und gestärkt werden. Um den Gewerbestandort vor Verdrängungstendenzen zu schützen sowie die vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen als Flächen für eine zukunftsfähige gewerbliche Entwicklung weiterzuführen, soll die Zulässigkeit von Rechenzentren, die nicht als untergeordnete Nebenanlage oder als untergeordneter Bestandteil der Hauptanlage eines im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebes dienen, innerhalb des Geltungsbereichs ausgeschlossen werden. Mit der Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 924 - Frankenallee/Schmidtstraße wird der angestrebten städtebaulichen Sicherung von klassisch, gewerblichen Produktionsbetrieben beziehungsweise der Steuerung von Rechenzentren Rechnung getragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.12.2018, M 232 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe: mehr Grünflächen und Bäume) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe mit mehr Grünflächen und Bäume) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe: mehr Grünflächen und Bäume) Beschlussausfertigung(en): § 6265, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 61-00
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Verkehrswende mitdenken - Straßenumbauten intelligent koordinierenNR07.04.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, NR 1189 Betreff: Verkehrswende mitdenken - Straßenumbauten intelligent koordinieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main stellt sicher, dass bei allen grundhaften Straßensanierungen oder größeren Eingriffen in den Straßenraum - etwa durch Leitungsbau für Fernwärme, Wasser, Strom oder Telekommunikation - geprüft wird, ob im Zuge der Maßnahme auch eine verkehrspolitisch sinnvolle Umgestaltung des Straßenraums erfolgen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen: - die Verbesserung der Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr und der Barrierefreiheit - die Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit, - Maßnahmen zur Klimaanpassung und Stadtökologie (z. B. Entsiegelung, Begrünung, Pflanzung von Straßenbäumen). Vor dem Beginn solcher Maßnahmen ist regelmäßig ein Verkehrssicherheitsaudit durchzuführen, um Defizite der vorhandenen Infrastruktur zu identifizieren. Eine Wiederherstellung des Status quo soll nur erfolgen, wenn keine Verbesserungen im Sinne der Verkehrswende, Verkehrssicherheit und Stadtökologie möglich oder sinnvoll sind. Begründung: Baustellen im Straßenraum bieten die seltene Chance, mit vertretbarem Aufwand grundlegende Verbesserungen an der städtischen Infrastruktur vorzunehmen. Gerade bei grundhaften Sanierungen ("Grunderneuerungen") lassen sich Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Klimaanpassung kosteneffizient und ressourcenschonend umsetzen. Derzeit ist es jedoch in Frankfurt noch üblich, sanierte Straßen in ihrem ursprünglichen Zustand wiederherzustellen - selbst wenn dieser verkehrstechnisch oder stadtökologisch nicht mehr zeitgemäß ist. So geschehen z. B. in der Wohnstraße "In der Ringmauer" in Heddernheim: Trotz erheblicher Barrieren für mobilitätseingeschränkte Menschen wurde die Straße ohne Verbesserung der Querungsmöglichkeiten geplant. Andere Städte sind hier weiter: Darmstadt etwa hat bereits 2019 im Rahmen seiner Radstrategie beschlossen, bei größeren Straßenumbauten systematisch Verkehrssicherheitsaudits durchzuführen. Frankfurt sollte diesem Beispiel folgen, um nicht unnötige Sanierungszyklen zu produzieren, sondern die Chance für eine zukunftsfähige Infrastruktur zu nutzen. Nur durch intelligente Koordination und vorausschauende Planung wird die Verkehrswende auf Frankfurts Straßen konkret erlebbar. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 336 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1189 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1189 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1189 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6148, 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 61-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Leer stehender Smart-Markt in EckenheimOFOB 907.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1019/10 Betreff: Leer stehender Smart-Markt in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den auch bisherigen zuständigen Stellen sowie mit der bisherigen Mieterin sowie dem Vermieter sowie entsprechenden Supermärkten oder Discountern gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche erfolgversprechende Lösungen für den leerstehenden Smart-Markt in Eckenheim aufgrund neuer Perspektiven oder zu erwartender künftiger Rahmbedingen möglich sind. Dabei könnten beispielsweise Lösungen gefunden werden, die aus einer Kombination von Lebensmittelautomaten und einem digitalen Supermarkt besteht. Begründung: Besonderer Bedarf ist vor Ort unverändert gegeben. Eine gute Lösung wird herbeigesehnt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6776 2025 Die Vorlage OF 1019/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umsetzung des Konzeptes der Sauberkeit aus einer Hand in und um EckenheimOFOB 1007.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1020/10 Betreff: Umsetzung des Konzeptes der Sauberkeit aus einer Hand in und um Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Verbesserungen beziehungsweise Änderungen bezüglich des Konzeptes "Sauberkeit aus einer Hand" in und um Eckenheim erreicht werden konnten, 2. welche bisher vorgesehenen Punkte zu 1. noch nicht umgesetzt wurden und wieso dies der Fall war, 3. welche weiteren diesbezüglichen Aspekte der Magistrat für relevant hält. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6777 2025 Die Vorlage OF 1020/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Starkregen im Bereich des WalnußwegesOFOB 207.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1022/10 Betreff: Starkregen im Bereich des Walnußweges Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie künftig der Lachegraben im Bereich des Walnußweges bezüglich Starkregenereignisse besser gepflegt werden kann, 2. Wie dessen Aufnahmefähigkeit für Wasser deutlich erhöht werden kann, Dies jeweils umso mehr, als der Walnußweg durch den teils nicht gepflegten und nicht freigehaltenen Lachegraben überschwemmt wird. Außerdem ist davon auszugehen, dass künftig noch mehr Oberflächenwasser aus den östlich davon gelegenen Wohnbereichen anfällt. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6779 2025 Die Vorlage OF 1022/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bahnsteigtreppe an der Homburger LandstraßeOFOB 907.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1023/10 Betreff: Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße Seit mehreren Monaten besteht bereits die Treppe, welche den Bahnsteig der S-Bahnstation Frankfurter Berg mit der Omega-Brücke Homburger Landstraße verbindet. Leider ist sie aber noch immer nicht zur Nutzung freigegeben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die augenscheinlich fertiggestellte Treppenverbindung noch immer gesperrt ist und wann die Freigabe erfolgt? Ferner wird der Magistrat gebeten, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die uneingeschränkte Nutzbarkeit schnellstmöglich hergestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6780 2025 Die Vorlage OF 1023/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weiter steigender Taubenbestand in PreungesheimOFOB 1007.04.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1024/10 Betreff: Weiter steigender Taubenbestand in Preungesheim Vorgang: OM 4997/24 OBR 10; ST 930/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: In der Stellungnahme 930 des Magistrats vom 13.05.2024 ist zu lesen: "Aktuell befindet sich das Stadttaubenmanagement im Aufbau, die geplante befristete Stelle muss noch freigegeben und im Anschluss besetzt werden. Sobald die benötigten Ressourcen zur Verfügung stehen, erfolgt die Analyse und Priorisierungen gemäß Verschmutzungs- und Belastungssituation der zahlreichen verschiedenen betroffenen Bereiche. Bezüglich der Aufklärung der Bevölkerung wird sowohl der Regionalrat als auch das Quartiersmanagement einbezogen werden." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen einschließlich der betroffenen Landwirtschaft vor Ort zu prüfen und zu berichten, 1. welche Ergebnisse die Analysen und Priorisierungen in Preungesheim erreicht werden konnten, 2. wie insgesamt eine sinnvolle Weiterbehandlung im Umgang mit dem bisher steigenden Taubenbestand in Preungesheim erreicht werden soll, 3. welche Aktivitäten für ein Taubenhaus unternommen wurden und noch werden, 4. welche alternativen Maßnahmen landwirtschaftliche Flächen schützen sollen, 5. wann ein geeignetes Konzept in einer Sitzung des Ortsbeirates vorgestellt wird. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 4997 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 930 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1024/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2025 Die Vorlage OF 1024/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weinstraße - HeckenüberstandOFOB 207.04.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1025/10 Betreff: Weinstraße - Heckenüberstand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Hecken und Sträucher in der Weinstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass der Bürgersteig wieder vollständig nutzbar und als solcher erkennbar ist. Begründung: Die Hecken und Sträucher wachsen über den Bürgersteig, so dass Fußgänger:Innen teilweise nicht mehr auf diesem laufen können und auf die Straße ausweichen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6781 2025 Die Vorlage OF 1025/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kindernet künftig auch für den Schülerladen Dachsburg nutzenOFOB 1007.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1031/10 Betreff: Kindernet künftig auch für den Schülerladen Dachsburg nutzen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen dringend gebeten, 1. schnellstmöglich Anmeldungen im Kindernet für den Schülerladen Dachsburg für die Schuljahre 2025/2026 und folgende zu ermöglichen, 2. sollte das Kindernet nicht verfügbar sein, ab sofort auch Anmeldungen beispielsweise per e-Mail über kindernetfrankfurt.amt40@stadt-frankfurt.de zu berücksichtigen. Begründung: Es ist Eile geboten. Die Nachfrage nach Hortplätzen ist gemäß neuesten Erkenntnissen vor Ort deutlich größer als gedacht. Neben dem vorgesehenen Runden Tisch ist deshalb auch dringend die Anmeldemöglichkeit im Kindernet für den Schülerladen Dachsburg für die kommenden Schuljahre zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6785 2025 Die Vorlage OF 1031/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Runder Tisch für den Schülerladen DachsburgOFOB 207.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1032/10 Betreff: Runder Tisch für den Schülerladen Dachsburg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. schnellstmöglich den im Bildungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung besprochenen Runden Tisch für den Schülerladen Dachsburg einzuberufen, 2. Dabei auch einzuladen: a) die zwei bisherigen Fachkräfte des von der Schließung betroffenen Schülerladens, b) die Elternvertretung aus Berkersheim, c) die Vertretung der Berkersheimer Grundschule, d) die Berkersheimer Kinderbeauftragte und Sozialbezirksvorsteherin sowie die Stadtbezirksvorsteherin, e) die Vertretung eventueller künftiger Trägervereine. Begründung: Es ist große Eile ist geboten. Die Nachfrage ist größer als angenommen. Ein Problem dabei ist, dass es im Kindernet bisher keine adäquate Anmeldemöglichkeit gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6786 2025 Die Vorlage OF 1032/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kinder- und Jugendarbeit in Berkersheim verbessernOFOB 207.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1033/10 Betreff: Kinder- und Jugendarbeit in Berkersheim verbessern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, unter anderem mit der Kinderbeauftragten und Sozialbezirksvorsteherin, gebeten, die Kinder- und Jugendarbeit in und für Berkersheim zu verbessern. Von besonderer Bedeutung sind dabei: 1. offene Fragen bezüglich des gekündigten, jedoch dringend weiterzuführenden Schülerladens Dachsburg, 2. ein weiterhin fehlender Jugendtreff, 3. aufsuchende Jugendarbeit. Begründung: Berkersheim darf auch bezüglich dieser Aspekte nicht vernachlässigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6787 2025 Die Vorlage OF 1033/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Berkersheimer EhrenmalOFOB 907.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1034/10 Betreff: Berkersheimer Ehrenmal Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Zuständigkeiten für das Denkmal im Klingenfeld bestehen, 2. wie das Denkmal und dessen Standort an der Hanglage künftig erhalten, gesichert und gepflegt werden können. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6788 2025 Die Vorlage OF 1034/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller SachstandOFOB 1007.04.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1035/10 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller Sachstand Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, gebeten, über den aktuellen Sachstand bezüglich der medizinischen Versorgung in Berkersheim zu berichten. Begründung: Seit über dreizehn Jahren verfügt Berkersheim mit seinen knapp 4000 Einwohnerinnen und Einwohnern über keinen kassenärztlichen Hausarztsitz. Dieser beklagenswerte Zustand konnte bislang leider nicht geändert werden. Der Ortsbeirat 10 setzt sich weiter für einen kassenärztlichen Hausarztsitz in Berkersheim ein und bittet daher um aktuelle Informationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6789 2025 Die Vorlage OF 1035/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ampeln mit akustischem BlindensignalOFOB 907.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1037/10 Betreff: Ampeln mit akustischem Blindensignal Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, verstärkt Ampeln mit akustischen Blindensignalen in Eckenheim und Preungesheim zu prüfen und nach Erfordernis wieder herstellen zu lassen. Begründung: Durch die akustischen Signale können Blinde und Sehbehinderte sicherer über die Kreuzungen gelangen. Der Bedarf ist hoch. Leider fallen immer wieder defekte Ampeln nicht rechtzeitig auf, beispielsweise die Ampelanlagen mit akustischen Signalen von und zur U5-Haltestelle "Ronneburgstraße". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6791 2025 Die Vorlage OF 1037/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Behindertengerechtes Halten an BushaltestellenOFOB 1007.04.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1038/10 Betreff: Behindertengerechtes Halten an Bushaltestellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass Busfahrer:Innen insbesondere an den barrierefrei umgebauten Bushaltestellen generell so anhalten, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl oder einen Rollator angewiesen sind, auch ohne fremde Hilfe ein- bzw. aussteigen können. Begründung: Das Einsteigen in einen Bus und insbesondere das Aussteigen erweisen sich als höchst schwierig, sogar gefährlich, wenn der Abstand zwischen Bus und Haltestellenkante zu weit ist. Dies erschwert somit unnötig die Nutzung des ÖPNV, zu Lasten der betroffenen Bürger:Innen. Regelmäßige Sensibilisierungen des Fahrpersonals sind zwingend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6792 2025 Die Vorlage OF 1038/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am DorfgartenOFOB 1007.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1039/10 Betreff: Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark überflutungsgefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde in 2024 stark beschädigt, 2. welche weiteren diesbezüglichen Aspekte noch zu ermitteln sind, 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden beziehungsweise welche Maßnahmen nicht eingeleitet werden können. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6793 2025 Die Vorlage OF 1039/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bücherschrank Leipziger Straße reparierenOFOB 1007.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1127/2 Betreff: Bücherschrank Leipziger Straße reparieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die defekte Glasscheibe an der Seite des Bücherschranks in der Leipziger Straße auszutauschen. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich im Rahmen seines Budgets an den Kosten zu beteiligen, sollten Engpässe vorhanden sein. Begründung: Die Glasscheibe ist seit längerem zersplittert und birgt Verletzungsgefahren. Versuche die zuständigen Ämter auf direktem Wege zu einer Umsetzung der Maßnahme zu bewegen, blieben leider erfolglos. Da der Bücherschrank rege genutzt wird, sollte baldmöglichst ein Austausch der Scheibe erfolgen. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6914 2025 Die Vorlage OF 1127/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der zweite Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung der Jubiläumsfeier des Turnvereins 1875 Sindlingen e. V.OFOB 607.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1200/6 Betreff: Unterstützung der Jubiläumsfeier des Turnvereins 1875 Sindlingen e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 6 unterstützt die Jubiläumsfeier anlässlich des 150 - jährigen Bestehens des Turnvereins Sindlingen 1875 e.V. mit einem Betrag in Höhe von 2.000,00 € aus seinem Budget. Das Geld soll vorrangig für die Durchführung und Organisation der Festtage vom 14. bis 15. Juni 2025 verwendet werden. Begründung: Mit über 1200 Mitgliedern ist der Turnverein 1875 e.V. der größte Sindlinger Verein und mit ca. 380 Schülern und Jugendlichen außerordentlich in der Jugendarbeit engagiert. Die Veranstaltungen zum Jubiläum geben dem Verein Gelegenheit, seine Aktivitäten in mehr als 20 Abteilungen und Sport-Gruppen in der Öffentlichkeit zu präsentieren und für seine Angebote zu werben. Mit der finanziellen Hilfe will der Ortsbeirat bei der Verwirklichung der Festivitäten unterstützend mitwirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 398 2025 Die Vorlage OF 1200/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Straßenreinigung des Bruchfeldplatzes verbessernOFOB 507.04.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1377/5 Betreff: Straßenreinigung des Bruchfeldplatzes verbessern Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, eine ausreichende Reinigung des Bruchfeldplatzes - erforderlichenfalls durch Erhöhung der Reinigungsintervalle - sicherzustellen. Begründung: Anwohner haben sich darüber beschwert, dass eine hinreichende Reinigung des Bruchfeldplatzes nicht erfolgt, sondern - wie auch im übrigen Stadtteil Niederrad - eine zunehmende Verschmutzung festzustellen ist. Zur Erhaltung der Lebensqualität in Niederrad wird um Abhilfe gebeten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6866 2025 Die Vorlage OF 1377/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kleinmüllplätze in BergenEnkheim - Betrieb mit Personal erhalten!OFOB 407.04.2025 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 316/16 Betreff: Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim - Betrieb mit Personal erhalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Ein rein digitaler Zugang zu den Kleinmüllplätzen in Bergen und Enkheim sowie deren personalloser Betrieb, wie offenbar nach Auswertung des siebenwöchigen Testbetriebs am Kleinmüllplatz Bergen von Seiten der FES angestrebt, wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten: 1. Unabhängig vom Ergebnis der Evaluation des rein digitalen Testbetriebs am Kleinmüllplatz Bergen (10. Februar bis 29. März 2025) sicherzustellen, dass die Kleinmüllplätze in Bergen und Enkheim auch künftig zu den regulären Öffnungszeiten mit Personal betrieben werden. 2. Zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen - etwa durch die Installation einer Photovoltaikanlage mit Speicher - die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter an den genannten Anlagen verbessert werden können. Begründung: Ein dauerhaft personalloser Betrieb der Kleinmüllplätze würde für viele Bürgerinnen und Bürger eine nicht hinnehmbare Einschränkung bedeuten. Der digitale Zugang setzt ein Smartphone und eine E-Mail-Adresse voraus - beides steht nicht allen Menschen zur Verfügung. Laut Statista besaßen im Jahr 2021 - aktuellere Zahlen liegen nicht vor - in der Altersgruppe 60 bis 69 Jahre nur 85 % ein Smartphone, in der Altersgruppe über 70 Jahre waren dies nur 68 %. Doch selbst in den Altersgruppen 14 bis 59 Jahre liegt der Deckungsgrad lediglich zwischen 93 und 96 Prozent. Zudem sind es gerade ältere Menschen, die über keine eigene private E-Mailadresse verfügen. So haben laut Statistischem Bundesamt in der Altersgruppe 65 bis 74 rund 15 % keinen Internetzugang (Stand 2023), immerhin noch 5 % aller 45- bis 64-jährigen sind sogenannte "Offliner". Neben der digitalen Barriere sprechen auch praktische Gründe für einen Betrieb mit Personal: - Während der Testphase am Standort Bergen standen keine separaten Container für Metall und Plastik zur Verfügung, wie dies sonst im Regelbetrieb mit Personal der Fall ist. Diese Materialien mussten daher im Sperrmüll entsorgt werden. - Es wurde beobachtet, dass Fahrzeuge ohne gebuchtes Zeitfenster gemeinsam mit autorisierten Nutzern einfuhren. Dies geschah sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt - eine Kontrolle war nicht möglich. - Anwesende Mitarbeiter der FES unterstützen die Nutzer bei der richtigen Mülltrennung - ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung. - Nicht zuletzt spielt der soziale Aspekt eine Rolle: In einer Gesellschaft, die mit zunehmender Vereinsamung zu kämpfen hat, kann der persönliche Kontakt beim Besuch unserer Kleinmüllplätze einen wertvollen Beitrag leisten - insbesondere für ältere Menschen oder Alleinlebende. Eine rein wirtschaftliche Betrachtung des Betriebs ist daher abzulehnen. Schließlich werden die Anlagen zu erheblichen Teilen aus Steuern und Gebühren finanziert - alle Bürgerinnen und Bürger müssen daher barrierefrei Zugang haben. Statt auf Digitalisierung ohne Alternativen zu setzen, sollte die FES daran arbeiten, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter vor Ort zu verbessern - etwa mittels der Stromversorgung durch eine Photovoltaikanlage mit Speicher. Unabhängig davon kann das seit September 2024 am Wertstoffhof Kalbach sowie dem Kleinmüllplatz Bergen bestehende digitale Zusatzangebot als sinnvolle Ergänzung erhalten bleiben. Es darf jedoch nicht die Regelbetriebsform mit Personal ersetzen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 316/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 316/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Annahme)
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.