Vereinheitlichung der Zuständigkeiten an der Stadtbahnstrecke auf der A-Linie
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt auf die Vereinheitlichung der Zuständigkeiten an der Stadtbahnstrecke auf der A-Linie ab, um die Problematik der verzögerten Reparaturen von Unfallschäden zu beheben. Dies soll durch die Schaffung eines übersichtlichen Verfahrens geschehen, welches die Verantwortlichkeiten vereinheitlicht und somit die Effizienz steigert.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: In den letzten Jahren ist immer wieder zu beobachten, dass Unfallschäden wie herausgebrochene Bordsteinkanten oder schadhafte Zaunelemente erst nach Monaten oder gar nicht beseitigt bzw. repariert werden. Auch der Zustand der noch verbliebenen Unterführungen lässt zu wünschen übrig. Es sind teilweise mehr als 3 Ämter zuständig. Aus ähnlichen Gründen wurde die Zuständigkeit z.B. in der Station Hauptwache zur Vereinheitlichung in die Hände der VGF gegeben. Ein ähnliches vereinfachtes Modell könnte das Zuständigkeitswirrwarr an der oberirdischen Stadtbahnstrecke in der der Eschersheimer Landstraße beseitigen. Der Ortsbeirat 9 fragt deshalb nach , ob eine solche Vereinfachung der Zuständigkeiten auch an der Eschersheimer Landstraße geplant ist. Wann kann mit der Einführung eines solchen übersichtlichen Verfahrens gerechnet werden? Falls nicht geplant fordert der Ortsbeirat die Stadt auf, ein solches Modell zu entwickeln und für eine Umsetzung zu sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2025Sie sind hierOFOF 1023/10Bahnsteigtreppe an der Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. April 2025OMOM 6780Bahnsteigtreppe an der Homburger LandstraßeDirektanregung
- 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1475Bahnsteigtreppe an der Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme