Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend)
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, Herrn Dr. Volker Nölle für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend) als Schiedsperson zu wählen. Dies ist notwendig, da die Amtszeit seines Vorgängers abgelaufen ist und Herr Nölle die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
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Thema Sicherheit verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in dem Zeitraum vom 10.012024 bis 12.02.2024 durchgeführt worden ist.
- Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanaufstellung werden geändert. Der Magistrat wird beauftragt, die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ortsüblich bekannt zu mach en. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Stärkung und Absicherung der vorhandenen Gewerbenutzungen geschaffen werden. Konkurrierende Nutzungen wie zum Beispiel Einzelhandels- und Beherbergungsbetriebe, Vergnügungsstätten sowie Rechenzentren, die nicht als untergeordnete Anlage eines im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebes dienen , sollen dagegen ausgeschlossen werden.
Begründung
ÜBERSICHTSKARTE
Zu II.:
Anlass der Änderung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31.01.2019, § 3655 folgenden Beschluss gefasst: Für das Gebiet - Frankenallee/Schmidtstraße - in Frankfurt am Main ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen weiterhin die planungsrechtlichen Grundlagen zur Stärkung und Absicherung der vorhandenen Gewerbenutzung geschaffen werden.
Neben den bisher bereits identifizierten konkurrierenden Nutzungen wie Einzelhandel- und Beherbergungsbetriebe sowie Vergnügungsstätten sollen jetzt auch unternehmensunabhängige Rechenzentre n gemäß der Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms zur gesamtstädtischen Steuerung von Rechenzentren ausgeschlossen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.03.2021 das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm in seiner Funktion als städtebauliches Stadtentwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Durch den Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022 (§ 1838, M 44 vom 21.03.2022, Rechenzentrenkonzept) erfolgte eine Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms hinsichtlich des städtebaulichen Umgangs mit Rechenzentren in Gewerbe- und Industriegebieten. Es wurde den aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen sowie urbanen Entwicklungen in Frankfurt am Main und den dazugehörenden Herausforderungen entsprechend angepasst. Das Konzept leistet Vorarbeit für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk. Es fungiert als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen.
Grundlagen sind das Gewerbeflächenkataster, die gewerblichen Bauflächen des Regionalen Flächennutzungsplanes und das "Räumlich-funktionale Entwicklungskonzept Gewerbe" des Masterplans Industrie (Stadtverordnetenbeschluss vom 28.01.2016, § 6727, M 182).
Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm sieht für die Gewerbegebiete eine gewerbliche Entwicklung mit einem erweiterten Nutzungsspektrum unter anderem für neue Technologien und Betriebe mit höheren Büroanteilen vor. Entsprechend des Masterplans Industrie soll unter anderem durch planungsrechtliche Festsetzungen der Vorrang von Nutzungen, die auf Standorte in Gewerbegebieten angewiesen sind, in Gewerbegebieten verankert werden.
Die im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm definierten Standorttypiken konkretisieren die Erhaltungs- beziehungsweise Entwicklungsziele für die gewerblichen Bauflächen inhaltlich und räumlich und trennen unter anderem klassische Gewerbeflächen von Dataparks.
Alle Gewerbegebiete bzw. Gewerbeflächen, die sich außerhalb von Eignungsgebieten und Industrieparks befinden, werden gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramms als Ausschlussgebiete definiert und sollen planungsrechtlich abgesichert werden.
Das Gewerbegebiet Frankenallee/Schmidtstraße ist nach den Entwicklungszielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms mit der Standorttypik Gewerbe (emittierend) dargestellt und befindet sich außerhalb von Eignungsgebieten für unternehmensunabhängigen Rechenzentren. Gemäß den Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms soll der Gewerbestandort durch die Änderung des Aufstellungsbeschlusses in dieser Funktion gesichert und gestärkt werden.
Um den Gewerbestandort vor Verdrängungstendenzen zu schützen sowie die vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen als Flächen für eine zukunftsfähige gewerbliche Entwicklung weiterzuführen, soll die Zulässigkeit von Rechenzentren, die nicht als untergeordnete Nebenanlage oder als untergeordneter Bestandteil der Hauptanlage eines im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebes dienen , innerhalb des Geltungsbereichs ausgeschlossen werden.
Mit der Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 924 - Frankenallee/Schmidtstraße wird der angestrebten städtebaulichen Sicherung von klassisch, gewerblichen Produktionsbetrieben beziehungsweise der Steuerung von Rechenzentren Rechnung getragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. April 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.06.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe: mehr Grünflächen und Bäume)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe mit mehr Grünflächen und Bäume)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe: mehr Grünflächen und Bäume)