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Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Entpflichtung eines Sozialbezirksvorstehers sowie Ernennung einer Sozialpflegerin und eines Sozialpflegers

Vorlagentyp: M
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Im Rahmen des Vortrags des Magistrats wird vorgeschlagen, einen Sozialbezirksvorsteher zu entpflichten und eine Sozialpflegerin sowie einen Sozialpfleger zu ernennen. Dies ist notwendig, da die bisherigen ehrenamtlichen Mitarbeiter nicht mehr zur Verfügung stehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für konsumtive Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 57.770,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
  2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.

Begründung

A) Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.

Auf der Tennisanlage des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. sind bei drei Tennisplätzen die Deckschichten mittlerweile sehr brüchig. Eine Sanierung soll die Bespielbarkeit der drei Plätze wieder möglich machen.

Die Heizungsanlage im vereinseigenen Umkleidegebäude des SV Niederursel e.V. ist altersbedingt defekt und schaltet sich unregelmäßig ab. Daher soll ein neuer Heizkessel mit Warmwasserspeicher angeschafft werden.

B) Alternativen

Keine

C) Lösungen

Die Deckschicht auf den drei Tennisplätzen beim Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. wird abgetragen und erneuert. Damit werden die Plätze wieder in einen stabilen Zustand versetzt und die Bespielbarkeit wiederhergestellt.

Durch die Anschaffung eines neuen Heizkessels mit Warmwasserspeicher beim SV Niederursel e.V. kann das Umkleidegebäude wieder beheizt werden.

D) Kosten

  1. Zuwendungshöhe

Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 57.770,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.

Bei zuwendungsfähigen Kosten von 96.143,43 € für die Sanierung von drei Tennisplätzen beim Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. beträgt der städtische Zuschuss 48.097,00 € bei einem Jugendanteil von 57,5 % und einer Zuschusshöhe von 50 %.

Für die Erneuerung der Heizungsanlage des SV Niederursel e.V. werden Aufwendungen von 38.698,89 € veranschlagt. Hiervon sind nur die Hälfte der Kosten in Höhe von 19.344,95 € zuwendungsfähig, da die anteilig auf den nicht sportlich genutzten Teil des Gebäudes entfallenden Aufwendungen nicht berücksichtigt werden können. Bei einem Jugendanteil von 56,8 % und einer Zuschusshöhe von 50 % beläuft sich der Zuschuss auf 9.673,00 €.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten

Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 57.770,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.

3. Zugehörige Kosten | keine

4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekostenkeine
b) sachliche Folgekostenkeine
c) Kapitalkosten
Abschreibungkeine
Kalkulatorische Verzinsungkeine

5. Jahreserträge | keine

6. Leistungen Dritter | keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. April 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.04.2025 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 35 · 29.04.2025
TO I, TOP 7
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

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