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Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen

Vorlagentyp: OFSPD
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung einer zeitlich begrenzten Nutzung des leer stehenden Dienstwohngebäudes für die Michael-Ende-Schule. Dies soll der Schule helfen, dringend benötigte Räume für die nachschulische Betreuung bereitzustellen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Anfrage an den Magistrat:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine zeitlich begrenzte und übergangsweise Nutzung der leer stehenden Räume in dem Gebäude der Schulhaus-Verwaltung möglich ist?

Begründung

Seit Jahren stehen drei Etagen oder mindestens Erdgeschoss und erste Etage des Schulhausverwalter-Hauses leer. Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Es ist bekannt, dass es eine Grundsatz-Entscheidung mit dem Personalrat gibt, dass die Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden sollen (B 83 vom 21.2.2025). Andererseits wurden einzelne Räume bereits als Lagerfläche sowie als Büro für Betreuung von Seiten der Schule genutzt. Damit soll dem Grundsatz nicht widersprochen werden. Dem Ansinnen, günstigen Wohnraum für Schulhausverwalter vorrätig zu halten, steht der Ortsbeirat positiv gegenüber. Eine zeitlich begrenzte Nutzung für eine genau definierte Übergangszeit stellt diesen Grundsatz nicht infrage. Damit könnte die Zeit bis zur Wieder-Nutzung als Dienstgebäude sinnvoll gefüllt werden. Dies wird im vorliegenden Fall der Michael-Ende-Schule so gesehen, die mit dem Schuljahr 2025/2026 die nachschulische Betreuung erweitern wird und Räume händeringend braucht. Trotz der Erweiterung durch die Container fehlt es an Räume für MitarbeiterInnen, wo Projekte, Angebote zur Betreuung usw. vorbereitet werden können und gleichzeitig auch als Pausenräume für Personal genutzt werden können. Der Start in die nachschulische Betreuung könnte durch eine ein- bis max. zwei-jährige Phase der Nutzung der Räume im Dienstwohngebäude erleichtert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. April 2025 brachte SPD im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.04.2025 im OBR 7 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 37 · 22.04.2025
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6795 2025 Die Vorlage OF 503/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneFarbechte/linkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
CDUBFF
Enthaltung:
SPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

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