Skip to main content

Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen Vorlage OF 503/7 2025

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.04.2025, OF 503/7 Betreff: Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Anfrage an den Magistrat: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine zeitlich begrenzte und übergangsweise Nutzung der leer stehenden Räume in dem Gebäude der Schulhaus-Verwaltung möglich ist?

Begründung:

Seit Jahren stehen drei Etagen oder mindestens Erdgeschoss und erste Etage des Schulhausverwalter-Hauses leer. Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Es ist bekannt, dass es eine Grundsatz-Entscheidung mit dem Personalrat gibt, dass die Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden sollen (B 83 vom 21.2.2025). Andererseits wurden einzelne Räume bereits als Lagerfläche sowie als Büro für Betreuung von Seiten der Schule genutzt. Damit soll dem Grundsatz nicht widersprochen werden. Dem Ansinnen, günstigen Wohnraum für Schulhausverwalter vorrätig zu halten, steht der Ortsbeirat positiv gegenüber. Eine zeitlich begrenzte Nutzung für eine genau definierte Übergangszeit stellt diesen Grundsatz nicht infrage. Damit könnte die Zeit bis zur Wieder-Nutzung als Dienstgebäude sinnvoll gefüllt werden. Dies wird im vorliegenden Fall der Michael-Ende-Schule so gesehen, die mit dem Schuljahr 2025/2026 die nachschulische Betreuung erweitern wird und Räume händeringend braucht. Trotz der Erweiterung durch die Container fehlt es an Räume für MitarbeiterInnen, wo Projekte, Angebote zur Betreuung usw. vorbereitet werden können und gleichzeitig auch als Pausenräume für Personal genutzt werden können. Der Start in die nachschulische Betreuung könnte durch eine ein- bis max. zwei-jährige Phase der Nutzung der Räume im Dienstwohngebäude erleichtert werden.Beratung im Ortsbeirat: 7