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  • Ein Zebrastreifen kann die Fußgängerbrücke über die Straße Neuer Weg nicht ersetzen!
    OFOB 8
    07.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 317/16 Betreff: Ein Zebrastreifen kann die Fußgängerbrücke über die Straße Neuer Weg nicht ersetzen! Vorgang: OM 6027/24 OBR 16; ST 424/25 Mit seiner Stellungnahme ST 424 vom 17.03.2025 hat der Magistrat die Forderung des Ortsbeirats nach einem Ersatzbauwerk für die im Dezember 2024 abgerissene Holzbrücke über dem Neuen Weg abgelehnt. Das ist nicht akzeptabel, zumal dieser Wunsch auch auf der städtischen Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" mit 308 Petitenten das erforderliche Quorum von 200 Unterstützungen bei Weitem übertroffen hat. Die Begründung des Magistrats für seine ablehnende Haltung greift in mehrerlei Hinsicht zu kurz. Dass das Überqueren der Straße über eine Fußgängerbrücke mit weitaus weniger Gefahren einhergeht als über den geplanten Fußgängerüberweg, kann nicht in Abrede gestellt werden, insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich hierbei um einen Bestandteil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt für die Schule am Hang handelt. Weiterhin handelt es sich explizit nicht um die "Neuanlage" einer Überführung für Fußgänger über eine Straße innerhalb eines bebauten Gebiets, sondern lediglich um einen Ersatz der ursprünglich vorhandenen Brücke. Zudem lässt der Magistrat die Frage unbeantwortet, wie ein barrierefreier Zugang von der Straße "Am Rebenborn" zum Neuen Weg realisiert werden soll, da dort ein erheblicher Höhenunterschied besteht. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten sollte sich hingegen die erforderliche Barrierefreiheit (Rollstuhlfahrer ohne Hilfsperson maximal 6 % im öffentlichen Raum) an dieser Stelle durch ein Brückenbauwerk wesentlich einfacher realisieren lassen. Auch auf den Aspekt des Verlusts von Parkplätzen im Neuen Weg im Falle der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs, die dort ohnehin bereits Mangelware sind, geht der Magistrat in seiner Stellungnahme nicht ein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird erneut dazu aufgefordert, dem Anliegen des Ortsbeirats und der Petitenten auf der Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" nachzukommen und statt des von ihm geplanten Fußgängerüberwegs ein Ersatzbauwerk für die abgerissene Holzbrücke über den Neuen Weg zu errichten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6027 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 424 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 317/16 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen 3 CDU und BFF (= Annahme); WBE und 1 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING
    OFOB 8
    07.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 494/4 Betreff: Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING Vorgang: OM 5646/24 OBR 4; ST 1757/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Umfassung der Vorgärten der Wittelsbacherallee 140 bis 174 denkmalgerecht so gestaltet werden, dass es für Hunde unmöglich wird ihre Hinterlassenschaften in den Vorgärten fallen zu lassen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5646 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 494/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen Linke, dFfm und fraktionslos (= Annahme); SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

  • Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere ansiedeln
    OFOB 12
    07.04.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 499/7 Betreff: Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere ansiedeln Vorgang: V 1433/15 OBR 7; ST 866/16; OM 2239/17 OBR 7 Die Verlagerung der Europäischen Schule ist weiterhin ungelöst. Zwar wird ein Standort auf dem Festplatz Ratsweg favorisiert und eingehend geprüft. Allerdings könnte der erwartetet Platzbedarf die Verlagerung von Kleingärten notwendig machen. Zudem gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Ersatzstandort sehr schwierig. Zeitgleich muss der aktuelle Standort mit viel Geld nochmal erweitert und saniert werden, obwohl ein dauerhafter Verbleib dort nicht darstellbar ist. Am jetzigen Standort sind die Verkehrsprobleme zudem ungelöst und der Flächenbedarf der Europäischen Schule droht die Entwicklungsmöglichkeiten der Ernst-Reuter-Schulen zu behindern. Letztmals im Jahr 2017 (OM 2239) hat sich der Ortsbeirat 7 - in der Verantwortung für eine schnelle und nachhaltige Lösung des Standortproblems - für einen Standort im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße ausgesprochen. In der vorherigen Stellungnahme ST 866/2016 hieß es seinerzeit u.a.: Das genannte Planungsgebiet wurde vom Magistrat hinsichtlich einer kurzfristigen Bebaubarkeit geprüft. Da dies wegen fehlender planungsrechtlicher Voraussetzungen verneint werden musste, wurde der Standort dem zuständigen Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht als neuer Schulstandort für die Europäische Schule vorgeschlagen. Dieser Standort wurde von den Entscheidungsträgern der Europäischen Schule also nie abgelehnt, wie oftmals behauptet wird. Mittlerweile ist klar, dass der seinerzeit beabsichtiget B-Plan zu Schaffung eines Gewerbegebiets nicht weiterverfolgt wird. Im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme soll in diesem Bereich ein Teil des Stadtteils der Quartiere entstehen. In diesem Zuge ist im Bereich Praunheim aktuell ein "urbanes Mischgebiet" vorgesehen. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden zudem die Besitzverhältnisse der Grundstücke neu geordnet. Nördlich der Heerstraße wird ein leistungsfähiger Verknüpfungspunkt zwischen U-Bahn und Regionaltangente West entstehen. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für den Fall, dass die Europäische Schule nicht wie geplant an den Ratsweg verlagert werden kann, z.B. weil kein Ausweichstandort für den Festplatz gefunden werden kann, wird der Magistrat gebeten, einen Standorts für die Europäische Schule im direkten Umfeld des Verkehrsknotenpunkts U-Bahn/Regionaltangente West im Stadtteil der Quartiere erneut zu prüfen. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Die Standortprüfung und Entscheidung muss vor dem Hintergrund des perspektivischen Flächenbedarfs der Europäischen Schule getroffen werden. - Es ist zu prüfen, ob vom beabsichtigten P+R-Parkplatz an der BAB 5 eine direkte Zuwegung zu einem Parkplatz der Europäischen Schule geschaffen werden kann, der nur über diesen Weg zu erreichen ist. - Es ist zu prüfen ob im Gegenzug eine weitestgehende Verkehrsberuhigung für die Heerstraße und den Bereich Alt-Praunheim realisiert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1433 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 866 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2239 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 499/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 558 2025 Die Vorlage OF 499/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Text nach den Worten "wird der Magistrat gebeten" von "einen Standort" bis "berücksichtigen" durch "Standorte für die Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere zu prüfen. Im Gebiet des Ortsbezirks 7 sind folgende Aspekte zu berücksichtigen" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); CDU und BFF (= Enthaltung)

  • Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim
    OFOB 8
    07.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 500/4 Betreff: Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim Der Ortsbeirat 4 möge beschließen, dass die zuständige Stelle beim Magistrat der Stadt Frankfurt die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH auffordert, die Behindertentoilette im Erdgeschoss des SAALBAU Bornheim zeitnah barrierefrei und rollstuhlgerecht nach DIN 18040-1 umzugestalten. Begründung: Zwar ist eine Toilette im Erdgeschoss des SAALBAU, wie auch eine zweite Toilette im Untergeschoss, als Behindertentoilette ausgeschildert; beide sind aber nicht rollstuhlgerecht. Als Rollstuhlfahrer:in ist es nicht möglich, sich in mit dem Rollstuhl in der Toilette im Erdgeschoss zu drehen, um die Tür zu schließen. Auch eine Mobilisierung vom Rollstuhl auf das WC ist nicht möglich. Hier bitten wir um Beachtung der DIN-Norm 18040-1 für Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden, so dass der SAALBAU Bornheim dann zumindest über eine barrierefreie Toilette verfügt. Die DIN 18040-1 besagt, dass barrierefreie Sanitärräume so zu gestalten sind, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6804 2025 Die Vorlage OF 500/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der Höhenstraße
    OFOB 12
    07.04.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 502/4 Betreff: Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der Höhenstraße der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, ob Erkundungsmessungen zu den gefahrenen Geschwindigkeiten und den Lärmwerten in der Höhenstraße am Beginn der Rothschildallee durchgeführt werden können. Die Messungen mögen bitte noch innerhalb der Straßenschlucht der Höhenstraße vor der Hausnummer 48 in der Zeit von 22-06 Uhr an einem Wochentag vorgenommen werden. Begründung: Anwohnende berichten von hohen Geschwindigkeiten und Lärmwerten in den Abend- und Morgenstunden, der durch den Straßenverkehr zu beobachten ist. Seit einigen Jahren besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Zeit von 22-6 Uhr. Dies bleibt häufig ohne Beachtung. Insbesondere Lkw und Transporter tragen zur Lärmbelastung durch Geschwindigkeitsübertretung bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1159 2025 Die Vorlage OF 502/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und dFfm (= Ablehnung)

  • Ruhebank Niederurseler Friedhof
    OFOB 11
    07.04.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 557/8 Betreff: Ruhebank Niederurseler Friedhof Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die demontierte Friedhofsbank auf dem alten Teil des Niederurseler Friedhofs, nördlich des Mittelweges auf der Seite zum neuen Friedhofsteil, wieder aufzustellen. Begründung: Dieser Platz gab die intensive Möglichkeit innezuhalten und den Verstorbenen zu gedenken. Die anderen Bänke stehen in den Hauptwegen und lassen keinen Platz für adäquate Besinnung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6941 2025 Die Vorlage OF 557/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-4

  • Verkehrsspiegel Gerhart-Hauptmann-Ring/Thomas-Mann-Straße
    OFOB 11
    07.04.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 558/8 Betreff: Verkehrsspiegel Gerhart-Hauptmann-Ring/Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Gerhart-Hauptmann-Ring in Höhe Hausnummer 220 (Einmündung Thomas-Mann-Straße) einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Es kommt dort immer wieder zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen. Der Umbau der Einmündung hilft nur wenig da dieses abends und am Wochenende zugeparkt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6942 2025 Die Vorlage OF 558/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Verkehrssicherheit erhöhen
    OFOB 11
    07.04.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 573/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Ende der Dillenburger Straße (in Fahrtrichtung Abfahrt auf die Rosa-Luxemburg-Straße / Brücke zum Erich-Ollenhauer-Ring) die Fahrspuren in Richtung Heddernheim und in Richtung Nordwestzentrum durch geeignete Maßnahmen - beispielsweise durch Fahrbahnteiler - verkehrssicher voneinander zu trennen. Ebenso sollen die Fahrspuren auf der Rosa-Luxemburg-Straße in der Ausfahrt Richtung Nordwestzentrum zwischen der Linksabbiegerspur und dem Geradeausverkehr verkehrssicher voneinander getrennt werden. Begründung: Am Ende der Dillenburger Straße kommt es regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen, da Fahrzeuge, die in Richtung Nordwestzentrum fahren möchten, unerlaubt wenden. Um das Warten auf der rechten Spur zu vermeiden, biegen sie zunächst links in Richtung Heddernheim ab und wenden dann nach etwa 50 Metern. Dieses Verhalten gefährdet sowohl den stadtauswärts fahrenden Verkehr auf der Dillenburger Straße als auch Fahrzeuge, die von der Rosa-Luxemburg-Straße kommen. Auch auf der Rosa-Luxemburg-Straße kommt es häufig zu gefährlichen Situationen: Fahrzeuge, die in Richtung Nordwestzentrum wollen, nutzen die Linksabbiegerspur, um sich bis ganz nach vorne durchzuschlängeln, und wechseln dann kurzfristig zurück auf die Spur des Geradeausverkehrs. Dies führt zu abrupten Spurwechseln und erhöht das Unfallrisiko erheblich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 573/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 573/8 wurde zurückgezogen.

  • Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen
    OFOB 3
    07.04.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 723/11 Betreff: Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, die Sicherheit auf den Gehwegen wiederherzustellen, indem im Weg stehende E-Roller beseitigt werden. Dies soll nicht nur in der Stadtmitte, sondern auch in den Stadtteilen durchgesetzt werden. Dazu sollen die Kontrollen verstärkt und auch ein nachhaltiges Konzept zur Eindämmung der Verstöße eingesetzt und umgesetzt werden. Begründung: Schlecht abgestellte E-Roller sind nicht nur ein tägliches Ärgernis, sondern auch immer öfter ein echtes Sicherheitsproblem. Insbeondere Mietroller werden oft rücksichtslos quer geparkt, scheinbar mit dem Gedanken, dass niemand nachvollziehen kann, wer geparkt hat und somit auch keine Strafe droht. An manchen Stellen, zum Beispiel in der Carl-Benz-Straße vor der Firma Siemens, stehen die E-Roller kreuz und quer, wodurch immer wieder gefährliche Situationen entstehen. Aber auch einzelne E-Roller lassen Menschen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder Kinderwagen keine Chance, sicher zum Ziel zu kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6897 2025 Die Vorlage OF 723/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Frühzeitige Information zu geplanten Baustellen im Ortsbezirk 3
    OFOB 9
    07.04.2025 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 870/3 Betreff: Frühzeitige Information zu geplanten Baustellen im Ortsbezirk 3 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei Baumaßnahmen städtischer Ämter künftig den zuständigen Ortsbeirat vor Beginn der Maßnahme zu informieren - über Beginn und Dauer der Baumaßnahme - über den Umfang der Baumaßnahme, - welche Wegebeziehungen betroffen sind - ob Teil- und Komplettsperrungen von öffentlichen Flächen, Gehwegen, Radwegen und Straßen erforderlich sind, in welchem Zeitraum und für wie lange - über die angedachten Alternativrouten für alle betroffenen Mobilitätsformen (Fuß-, Rad-, Autoverkehr, ÖPNV) - wie die Aufrechterhaltung der Barrierefreiheit gewährleistet wird - wie die Anwohnenden und Gewerbetreibenden über die Maßnahme zu Beginn und im weiteren Verlauf informiert werden während der Baumaßnahme zu informieren - über erforderliche Änderungen und Zeitverzögerungen Begründung: Erneut erfuhr der Ortsbeirat 3 von der Vollsperrung einer sog. Grundnetzstraße in seinem Ortsbezirk, in diesem Fall dem Oeder Weg, per Pressemitteilung lediglich zwei Tage vor der Sperrung. Ähnliches war bereits auf der Dortelweiler Straße im letzten Jahr passiert. Die betroffenen Gewerbetreibenden wurden ebenfalls nicht informiert. Das ist nicht akzeptabel, zumal die Planung für die Sperrung durch die erforderliche Umleitung des ÖPNV sicherlich schon länger feststand. Verwundert hat in diesem Zusammenhang auch, dass in den ersten Tagen überhaupt keine erkennbaren Baumaßnahmen stattfanden. Die Baustelle war regelrecht verwaist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 547 2025 Die Vorlage OF 870/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt

  • Ersatz für gefällte Bäume
    OFOB 3
    07.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 874/3 Betreff: Ersatz für gefällte Bäume Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wie viele Baumstandorte im Nordend derzeit auf eine Nachpflanzung warten und wann diese geplant ist. b) Wie viele zusätzliche Baumstandorte im letzten Jahr geschaffen wurden. Begründung: In der NR_662_2023.pdf wurde von der Römerkoalition angekündigt bis 2030 10.000 zusätzliche Bäume zu pflanzen. Als Stadtteilgremium wären wir bereits froh, wenn zumindest alle Baumstandorte erhalten blieben. Auf dem Friedberger Platz beispielsweise ist seit Jahren ein Baumstandort verwaist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6832 2025 Die Vorlage OF 874/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Oilette für den Spielplatz auf der Günthersburgallee
    OFOB 3
    07.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 876/3 Betreff: Oilette für den Spielplatz auf der Günthersburgallee Fehlende Toiletten sind auch für Spielplätze ein echtes Ärgernis. Mittlerweile gibt es ein neues Model, die Oilette Jetzt aber schnell auf die Oilette. ., erfunden von zwei Frankfurterinnen. Die ersten Kommunen testen das System bereits, u.a. in Sailauf in Unterfranken. main-echo.de/region/stadt-kreis-aschaffenburg/bundesweit-zweite-oilette-in-saila uf-art-8486359 Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine "Oilette" auf dem Spielplatz in der Günthersburgallee (oder einem anderen Spielplatz im Nordend) installiert werden kann und welche Kosten damit verbunden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6833 2025 Die Vorlage OF 876/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zusätzlich um ein Sichtschutz gebeten wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

  • Minibasketballkörbe
    OFOB 9
    07.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 877/3 Betreff: Minibasketballkörbe Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Spielplatz in der Günthersburgallee am bestehenden Basketbalkorb ein sog. "Minibasketballkorb" installiert werden kann. Begründung: Sport und insbesondere Ballspiele sind für die frühkindliche Entwicklung sehr wichtig. Der Spielplatz in der Günthersburgallee wird von vielen Kindergartengruppen und Eltern mit kleineren Kindern besucht. Das Angebot des Spielplatzes würde durch den Minibasketbalkorb für diese Nutzergruppe sinnvoll ergänzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6834 2025 Die Vorlage OF 877/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51
    STOB 4
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 555 Betreff: Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51 Die Stellplätze wurden von der Eigentümerin noch nicht an die ABG FRANKFURT HOLDING zurückgegeben, da diese vor der Rückgabe noch die Zufahrtsstraße zu den Stellplätzen erneuern wird; diese Arbeiten sind noch nicht erfolgt. Allen Interessent:innen, die der ABG FRANKFURT HOLDING innerhalb der letzten 7 - 8 Wochen mitgeteilt haben, dass sie dort einen Stellplatz anmieten möchten, wurde mitgeteilt, dass sich die ABG FRANKFURT HOLDING unaufgefordert mit ihnen in Verbindung setzen wird, sobald eine Vermietung wieder möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6399

  • Sachstand Zugang zu 360-Grad-Panoramabildern für Ortsbeiräte
    STOB 3
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 556 Betreff: Sachstand Zugang zu 360-Grad-Panoramabildern für Ortsbeiräte Der Zugang zu den 360-Grad-Panoramabildern wurde unter Mitwirkung des Referates Datenschutz und Informationssicherheit datenschutzrechtlich überprüft und als grundsätzlich unbedenklich erachtet. Zur Einrichtung für die Ortsbeiräte ist jedoch aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben eine gesetzliche Grundlage zur Einsicht notwendig. Diese liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht vor, sodass vor diesem Hintergrund kein Zugang zu den 360-Grad-Panoramabildern eingerichtet werden kann. Sobald eine gesetzliche Grundlage vorliegt, kann das Stadtvermessungsamt die entsprechenden Zugänge einrichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6417

  • Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms Eschersheim
    STOB 3
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 557 Betreff: Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms Eschersheim Die Mainova AG ist Eigentümerin des vermieteten Eschersheimer Wasserturms und des dazugehörigen Geländes. Der Magistrat sowie die Mainova AG verfolgen stets das Interesse, das historische und für den Stadtteil und die gesamte Stadt Frankfurt bedeutsame Gebäude zu sanieren und zu erhalten. Dazu arbeitet die Mainova AG in enger Abstimmung mit den städtischen Ämtern an möglichen Nutzungskonzepten für die Zukunft. Um einen umfassenden Überblick über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, hat die Mainova AG unter anderem Statik, Holztechnik und Stahlkonstruktion des Wasserturms detailliert untersuchen lassen. Eine Erkenntnis der Untersuchung ist, dass die Möglichkeit besteht, dass sich Teile des Dachs (z.B. Schindeln) lösen könnten. Daher wurde der Bereich um den Turm vorsorglich abgesperrt. Eine Einsturzgefahr des Daches besteht nicht. Das Denkmalamt ist in den Prozess vollständig eingebunden, um sicherzustellen, dass der historische Wert des Wasserturms erhalten bleibt. Aktuell finden erste Gespräche über die weitere Vorgehensweise statt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6569

  • Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme
    STOB 3
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 558 Betreff: Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme Zu 1., 2. und 4.: Aktuell erarbeitet die Stadt Frankfurt die Kommunale Wärmeplanung. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten und seit 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist dies für Frankfurt ab 2026 verpflichtend. Die Mainova AG unterstützt die Stadt Frankfurt bei der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung mit ihrer Expertise. Ergänzend dazu hat die Mainova AG einen Fernwärme-Transformationsplan erarbeitet, in dem sowohl die Dekarbonisierung als auch der Ausbau des Netzes beschrieben werden. Der Fernwärme-Transformationsplan führt die Kundenbedarfe mit den mit aktuellen Wärmequellen in einer Gesamtplanung zusammen. Der Fernwärme-Transformationsplan wurde im Juli 2024 fertiggestellt. Demnach wird das aktuell über 310 Kilometer lange Fernwärmenetz in Frankfurt um weitere bis zu 450 Kilometer ausgebaut. Damit sollen mehr als 40 % des Wärmebedarfs der Stadt mit Fernwärme gedeckt werden. Die kommunale Wärmeplanung ist somit ein Prozess, um die lokale Wärmewende langfristig lenken und die Erreichung des klimaneutralen Wärmesektors sicherstellen zu können. Als solcher muss er fortlaufend weiterentwickelt werden. Das bedeutet auch, dass Planungen sowie größere städtebauliche Projekte in den Prozess integriert und die einzelnen Maßnahmen mit den jeweiligen Akteuren entsprechend abgestimmt werden. Dies geschieht unter anderem in der dezernatsübergreifenden "Task Force Wärmeplanung" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 zur kommunalen Wärmeplanung, § 5194 (M 118)). Die Mainova AG setzt bei der Erzeugung von Fernwärme auf drei Säulen der Fernwärmeversorgung. Zum einen wird die Wärme aus erneuerbaren Quellen gewonnen. Dafür werden im Müllheizkraftwerk Nordweststadt und im Biomassekraftwerk Fechenheim bereits heute emissionsarm Strom und Wärme erzeugt. Ergänzend dazu sollen langfristig weitere Quellen wie Geo- oder Solarthermie integriert werden. Insbesondere für die bessere Integration erneuerbarer Energiequellen in das Fernwärmesystem sind Wärmespeicher geplant. Zum anderen wird auch weiterhin konventionelle Kraftwerkstechnik in der Kraft-Wärme-Kopplung benötigt. Dies soll langfristig mit erneuerbaren Brennstoffen erfolgen. Zu diesem Zweck wird das Heizkraftwerk West zunächst auf Erdgas und perspektivisch auf Wasserstoff umgestellt. Außerdem soll Abwärme aus Rechenzentren verstärkt für die Wärmeversorgung eingesetzt werden. Schon heute nutzt die Mainova AG Abwärme aus Rechenzentren zu Heizzwecken. Diese kann entweder für Bestandsbauten, Neubauquartiere oder für die Einspeisung in das Fernwärmenetz verwendet werden. Hinsichtlich des Ausbaus der Fernwärme untersucht die Mainova AG jedes potenzielle Gebiet für Fernwärme genau und ermittelt bei Eignung, in welchem Zeitraum und mit welcher Priorität der Anschluss an das Fernwärmenetz erfolgen kann. Die Ergebnisse des Fernwärme-Transformationsplans sind daher in der Kommunalen Wärmeplanung zu berücksichtigen. In Berkersheim und Bonames ist auch langfristig kein Ausbau des Fernwärmenetzes vorgesehen. Aufgrund der vorhandenen Bebauungsstruktur sowie der zu großen Entfernung der Stadtteile vom aktuellen Fernwärme-Bestandsnetz der Mainova AG werden die anfallenden Anschlusskosten für die Kundinnen und Kunden als unwirtschaftlich bewertet. Die Mainova AG hat eine umfangreiche Informationsseite zur Fernwärme in Frankfurt aufgebaut, die wiederkehrend aktualisiert wird. Diese ist unter www.mainova.de/de/ihre-mainova/ueber-uns/waerme-stromversorgung/fernwaerme zu erreichen. In den Stadtteilen Frankfurter Berg und Preungesheim betreibt Mainova derzeit ein großes Nahwärmenetz. Über den Ausbau der Nahwärmeversorgung im Ortsbezirk 10 gibt es derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse. Zu 3.: Grundsätzlich hat die Mainova AG Interesse, Blockheizkraftwerke und dazugehörige Nahwärmenetze zu errichten und zu betreiben. Dafür ist aus wirtschaftlichen Gründen ein ausreichend hoher Wärmebedarf in einem räumlich engen Cluster die Grundvoraussetzung. Derzeit bestehen im Ortsbezirk 10 keine konkreten Planungen für die Errichtung und den Betrieb von Blockheizkraftwerken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6047

  • Stromausfälle im Ortsbezirk 10 seit 2022
    STOB 3
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 559 Betreff: Stromausfälle im Ortsbezirk 10 seit 2022 Die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), ein Tochterunternehmen der Mainova AG, betreibt ein rund 7.700 Kilometer langes Stromnetz. Stromausfälle in diesem weit verzweigten Stromnetz treten in der Regel nicht stadtteilbezogen auf, sondern sind auf technisch zusammenhängende Netzbereiche begrenzt. Eine statistische Auswertung der Stromunterbrechungen nach Stadtteilen würde einen zusätzlichen hohen personellen und zeitlichen Aufwand bedeuten und erfolgt daher nicht. Vielmehr wird die Versorgungszuverlässigkeit bundesweit nach einem einheitlichen Verfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) ermittelt und gemessen, so auch in Frankfurt. Der sogenannte System Average Interruption Duration Index (SAIDI) gibt unter Berücksichtigung von Zeitpunkt, Dauer, Ausmaß und Ursache die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenem Letztverbraucher in einem Netzgebiet an. Im Jahr 2022 liegt dieser Wert im Netzgebiet der NRM bei 9,2 Minuten und deutschlandweit bei 12,3 Minuten. Das von der NRM betriebene Stromnetz wird im deutschlandweiten Vergleich mit einem niedrigen SAIDI-Wert bewertet und ist damit als überdurchschnittlich zuverlässig einzustufen. Im Jahr 2023 betrug der SAIDI-Wert im Netzgebiet der NRM 8,5 Minuten. Die Qualität der Stromversorgung in Deutschland ist außerordentlich hoch. Großflächige und lang andauernde Stromausfälle hat es in Deutschland bisher nicht gegeben. Die Ursachen für Stromausfälle sind vielfältig: Neben technischen Defekten an Schaltanlagen können Stromkabel bei Bauarbeiten beschädigt werden. Seitens der NRM wird die Sicherheit des Netzes durch regelmäßige Wartungs- und Erneuerungsmaßnahmen gewährleistet. Zudem ist das Stromnetz nach dem n-1-Prinzip ausgelegt. Das heißt, wenn eine Stromleitung ausfällt, wird über einen zweiten Versorgungsweg der Ausfall verhindert oder minimiert. Trotz dieser umfangreichen Maßnahmen kann ein Stromausfall nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für den seltenen Fall eines Stromausfalls gibt es umfangreiche Notfallpläne, die ständig aktualisiert werden. Um bei einem Stromausfall schnell reagieren zu können, stehen rund um die Uhr Fachpersonal und Material zur Störungsbeseitigung zur Verfügung. Im Störungsfall ist das Fachpersonal der Erstentstörung in der Regel innerhalb kurzer Zeit vor Ort, um die Entstörung einzuleiten. Für lokal begrenzte Stromausfälle (z.B. wenige Straßenzüge) hält die Mainova zusätzlich mobile Lösungen bereit. Außerdem hält die NRM für einen Netzwiederaufbau nach großflächigeren Stromausfällen Notfallpläne vor. Diese Notfallpläne sind sowohl mit dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber TenneT als auch den örtlichen Behörden abgestimmt. Für die Stadt Frankfurt wird in den nächsten Jahren ein steigender Strombedarf erwartet. Dies ist auf verschiedene Entwicklungen zurückzuführen, wie z.B. den notwendigen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur, die steigende Anzahl von Wärmepumpen zur Gebäudebeheizung, die zunehmende Digitalisierung und das Bevölkerungswachstum. Historisch gesehen ist Frankfurt auf Energie von außen angewiesen. Um den zusätzlichen Bedarf in Frankfurt decken zu können, müssen die verantwortlichen vorgelagerten Netzbetreiber (Übertragungsnetzbetreiber) daher die erforderliche Leistung zuverlässig bereitstellen. Deshalb wurden bereits und werden in den kommenden Jahren Umspannwerke an den Haupteinspeisepunkten erweitert, neue Umspannwerke gebaut und die Stromleitungen in das Frankfurter Stadtgebiet verstärkt. Auch innerhalb der Stadtgrenzen wird das Stromnetz verstärkt und ausgebaut. So wurden 2023 im Stadtteil Preungesheim eine Mittelspannungsleitung verlegt und zahlreiche Mittel- und Niederspannungsleitungen modernisiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6066

  • Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 10: Information, Schutz und Teilhabe
    STOB 3
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 560 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 10: Information, Schutz und Teilhabe Die gesellschaftlichen Veränderungen aufgrund der Digitalisierung und die daraus resultierenden Lern- und Hilfsbedarfe von älteren Menschen sind für die Stadt Frankfurt wichtiges Thema. Es gilt, Bürger:innen im gesellschaftlichen Wandel durch die Digitalisierung zu unterstützen. Der Magistrat ist sich der Verantwortung bewusst, Bürger:innen durch digitale und nicht-digitale Rahmenbedingungen ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Unterstützungsangebote, Anlaufstellen und Kooperationspartner im Ortsbezirk 10 Aktuell gibt es im gesamten Stadtbereich 20 Anlaufstellen für ältere Menschen rund um das Thema Digitalisierung. Konkrete Lern- und Hilfsangebote bei digitalen Fragen und Herausforderungen für ältere Menschen gibt es für die Stadtteile des Ortsbezirks 10 (Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg, Preungesheim) im Begegnungs- und Servicezentrum Eckenheim. Im dort beheimateten Internetcafé "Kontakt" des Frankfurter Verbandes werden Ratsuchende bei Fragen zum Smartphone, Tablet oder Laptop in Form von Einzelhilfe beraten. Darüber hinaus besteht das Angebot, Tablets auszuleihen und in Kombination mit Einzeltreffen begleitet den Umgang zu erlernen. Im benachbarten Ortsbezirk 9 befindet sich zudem das Café Anschluss (Dornbusch). Dort werden zahlreiche Kurse und Gruppen rund um das Thema Digitalisierung für ältere Menschen angeboten. Über die bestehenden Angebote werden ältere Menschen in den Stadtteilen über das Programm des Begegnungszentrums informiert, das sowohl als Printversion, als auch online verfügbar ist. Angebote zum Schutz vor Betrug Das wichtige Thema der Cyberkriminalität wird immer wieder zum Gegenstand von Vorträgen innerhalb der verschiedenen Einrichtungen der Begegnungsstätten für ältere Menschen in Frankfurt gemacht. Diese finden größtenteils im Café Anschluss (Dornbusch) statt. Die Abteilung Seniorenprävention des Polizeipräsidiums Frankfurt informiert regelmäßig über Betrugsmaschen, die sich auf den analogen Bereich fokussieren, wie z.B. Schockanrufe mit vermeintlichen Polizeibeamt:innen oder der Enkeltrick. Die Mitarbeitenden können für Infoveranstaltungen in verschiedenen Einrichtungen angefragt werden. Das gleiche gilt für die Schutzleute vor Ort, ein weiteres Angebot der Polizei. Ehrenamtliche und Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senior:innen Für Fragen rund um das Freiwilligenmanagement stehen die Ehrenamts- bzw. Freiwilligenagentur der AWO Frankfurt am Main sowie das Bürgerinstitut zur Verfügung. Zudem nutzen verschiedene Träger Internetplattformen wie "nebenan.de", um Ehrenamtliche für eine digitale Unterstützung von Senior:innen zu gewinnen. Die Weiterbildung von Haupt- und Ehrenamtlichen im Bereich der digitalen Unterstützung von Senioren ist Teil des Projekts "Digitale Teilhabe im Alter quartiersnahe Versorgung in Frankfurt (siehe unten). Wirksamkeit der digitalen Unterstützungsangebote Im Juni 2024 startete ein auf drei Jahre angelegtes Tandemprojekt zwischen dem Jugend- und Sozialamt und dem Forschungszentrum FUTURE AGING der Frankfurter University of Applied Sciences. Im Rahmen der Studie wird, auf der Grundlage der Vorarbeit des Seniorenbeirates, stadtteilorientiert die Angebotsstruktur im Bereich Digitalisierung für ältere Menschen detailliert aufgeschlüsselt. Ziel ist, ein möglichst vollständiges Bild des Ist-Stands der digitalen Hilfsstruktur in Frankfurt am Main zu erstellen. Die Zusammenstellung der Angebote soll im Frühjahr 2025 veröffentlicht werden. Dieser Analyse folgt in einem zweiten Schritt der Aufbau eines Netzwerks von relevanten Stakeholdern. In Zusammenarbeit mit haupt- und ehrenamtlich Tätigen sollen langfristig und zielgruppengerecht digitale Kompetenzen im jeweiligen Stadtteil ausgebaut werden. Dabei steht im Fokus, gerade benachteiligte ältere Menschen zu befähigen, Digitalität in den für sie wichtigen Bereichen ihres Lebens einsetzen zu können. Teil dessen ist die Entwicklung eines Konzepts zur Schulung von Haupt- und Ehrenamtlichen, um (erste) digitale Hilfe leisten zu können. Das innovative Potential der beschriebenen Kooperation liegt dabei auf: - Der stadtteilspezifischen Analyse von bestehenden Angeboten. - Der (Weiter-) Entwicklung von stadtteilspezifischen Angeboten gemeinsam mit den Expert:innen vor Ort mit langfristiger Wirkung. - Der Fokussierung auf benachteiligte ältere Menschen. - Der Entwicklung eines Konzepts zur digitalen Schulung von Haupt- und Ehrenamtlichen. Das Projekt DiTA (Digitale Teilhabe im Alter der Frankfurt University of Applied Sciences) erarbeitet ein solides Fundament und wegweisende Strukturen für die Umsetzung von Lern- und Unterstützungsangeboten für Senior:innen in Frankfurt am Main, an denen die Wirkung der Maßnahmen gemessen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.01.2025, V 1095

  • Die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer für kommende Starkregenereignisse sanieren
    STOB 5
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 561 Betreff: Die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer für kommende Starkregenereignisse sanieren Der Anregung wurde entsprochen. Die Gehwege wurden bereits im Anschluss an das Starkregenereignis instandgesetzt. Um jedoch eine endgültige Lösung des Problems zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Wege Am Lausberg durch das zuständige Fachamt bearbeitet werden, insbesondere hinsichtlich des Entwässerungssystems. Hierzu liegt noch kein Zeitplan vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6219

  • Spielplatz- und Parkplatzkonzept in Bonames
    STOB 5
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 562 Betreff: Spielplatz- und Parkplatzkonzept in Bonames Grundsätzlich sind die Aussagen, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024 - ST 1774- formuliert wurden, noch immer vollständig zutreffend. 1.) Aufgrund der Verknüpfung des Themas Parkraumbewirtschaftung mit der Neugestaltung eines Spielplatzes ist eine Entscheidung des Ortsbeirates erforderlich, ob für den vorhandenen Parkplatz "Im Storchenhain" ein Entwidmungsverfahren eingeleitet werden soll. 2.) a) Eine Vorplanung für den Spielplatz kann erst dann in Auftrag gegeben werden, wenn die Grundvoraussetzung, mithin die Größe des zu beplanenden Grundstücks, final geklärt ist. Sollte der OBR entscheiden, den Spielplatz in der bisherigen Größe und Lage beizubehalten, steht einer zeitnahen Vorplanung nichts im Wege. 2 .) b) siehe Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1774. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6211

  • Spielplatz- und Parkplatzkonzept Bonames
    STOB 5
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 563 Betreff: Spielplatz- und Parkplatzkonzept Bonames 1.) Die Vorplanungen zur Spielplatzumgestaltung werden dem Ortsbeirat 10 umgehend vorgestellt, sobald sie vorliegen. 2.) Die konkreten Wünsche des Ortsbeirats zur Veränderung der Parkplatzsituation bittet der Magistrat, deutlich zu formulieren, damit eine klare Aufgabenstellung daraus abgeleitet werden kann. 3.) Im Umfeld des Sportplatzes gibt es keine öffentlichen Flächen, die als Parkraum zur Verfügung gestellt werden können. Die direkt angrenzende Parkplatzfläche des Sportplatzes wurde kürzlich saniert. Es wird auch auf die thematisch überschneidende Anfrage OM 6211 verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4873

  • Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
    STOB 5
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 564 Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof Es liegen keine Erkenntnisse vor, warum die Festsetzung "Kinderspielplatz" seinerzeit nicht umgesetzt wurde. Das Baumkataster zeigt einen Gehölzbestand, welcher noch vor Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 337 entstanden ist. Zu 1.) Eine entsprechende Beschlusslage ist nicht bekannt. Zu 2.) Das Flurstück 8/30 ist in Privatbesitz, rechtlich gebundene Kompensationsmaßnahmen liegen nicht vor. Zu 3.) Es hat sich auf dem Flurstück eine Gehölzstruktur ausgebildet, die heute als "tiny forest" oder Vogelschutzgehölz bezeichnet werden kann. Im Sinne der Klimaanpassung und der Artenvielfalt ist die Entwicklung dieses waldartigen Bestandes ein großer Gewinn und sollte erhalten werden. Für einen großen baumfreien Spielplatz, wie es der Bebauungsplan vorsieht, wären große Rodungsmaßnahmen für den Platz selbst und entsprechende Zufahrten erforderlich. Die Herstellung eines konventionell ausgestatteten Spielplatzes auf dem Flurstück 13/3 wäre heute mit großen Eingriffen verbunden und kann aus fachlicher Sicht nicht empfohlen werden. Auch bei geringerer Flächennutzung und -ausstattung wäre in jedem Fall Gehölzrückschnitte zur Herstellung der Verkehrssicherheit erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6308

  • Spielplätze in Kalbach ertüchtigen
    STOB 3
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 565 Betreff: Spielplätze in Kalbach ertüchtigen Auf dem Piratenspielplatz wird eine Bank aufgestellt. Ein Tisch für den Pavillon im Freizeitpark wird angefertigt und dann dort aufgestellt. Eine Kleinkinderschaukel kann aufgrund der nicht vorhandenen notwendigen Größe der Fläche des Fallbereichs nicht aufgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6272

  • Niederflurcontainer im Baugebiet südlich des Riedstegs
    STOB 3
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 566 Betreff: Niederflurcontainer im Baugebiet südlich des Riedstegs Der Magistrat steht der Errichtung von Unterflurcontainern generell positiv gegenüber. Die Entscheidung, ob der Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung in Form von Unterflurcontainern oder durch das Aufstellen von Sammelbehältern sichergestellt wird, obliegt aufgrund der Anschlusspflicht der oder dem jeweiligen Grundstückseigentümer:in. Es gibt aus abfallrechtlicher Sicht keine gesetzliche Grundlage, die eine diesbezügliche Vorgabe legitimieren würde. Die Finanzierung der Errichtung von Unterflurcontainern obliegt den Bauträger:innen. Hierbei ist es unerheblich, ob dies im Rahmen eines Neubaus oder einer Nachrüstung erfolgt. Seitens der Stadtverwaltung, werden lediglich die Kosten für die Sammelbehälter und die Sicherheitsplattform getragen. Bevor Unterflurcontainer errichtet werden, müssen diverse Vorgaben und Parameter erfüllt sein. Hierzu gibt es eine Checkliste unter: FES Unterflurbehälter - interaktive Checkliste zur Errichtung. Bei Fragen steht die Standplatzberatung der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) unter standplatzberatung@fes-frankfurt.de zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6327

  • Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung OttoHahnSchule
    STOB 2
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 567 Betreff: Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung Otto-Hahn-Schule Der Anregung wird entsprochen, es wird ein entsprechendes Netz angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6203

  • Toiletten auf dem Rollschuhplatz/Ami-Spielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735
    STOB 2
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 568 Betreff: Toiletten auf dem Rollschuhplatz/Ami-Spielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 Der Magistrat hatte am betreffenden Standort Ami Spielplatz, Barchfeldstraße, im vergangenen Jahr bereits eine saisonale, behindertengerechte Dixi-Anlage aufstellen lassen. Diese wird auch in diesem Jahr im Zeitraum von April bis November aufgestellt werden, damit kurze Wege für die Nutzenden des Spielplatzes gewährleistet sind. Der Standort Kirschwäldchen wurde für eine Prüfung aufgenommen und wird eruiert, ob dieser für die Installation einer mobilen öffentlichen Toilette geeignet ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5564

  • Wie geht es mit der ehemaligen Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord weiter?
    STOB 1
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 569 Betreff: Wie geht es mit der ehemaligen Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord weiter? Die Liegenschaft "ehemalige Vogelschutzwarte" steht im Eigentum des Landes Hessen und wird von "Hessen Forst" - als ehemaliger Nutzer - vermögensrechtlich betreut. Das Amt für Bau und Immobilien steht seit mehr als zwei Jahren in engem Kontakt und Austausch mit den Vertretern von Hessen Forst. Nachdem nun von Seiten des Stadtschulamts ein konkretes Nutzungskonzept für die Liegenschaft entwickelt wurde und künftig als "Grüngürtel-Waldschule" betrieben werden soll, sind die Ankaufsverhandlungen intensiviert worden. Damit sollen künftig an diesem Standort pädagogisch wertvolle Ziele verfolgt werden, indem Jugendlichen und Kita-Kindern ökologisches Verständnis und nachhaltige Entwicklungs- und Lebensweisen vermittelt werden. Da aktuell noch unterschiedliche Preisvorstellungen im Raume stehen, versuchen die Parteien über die Beauftragung eines neutralen Wertgutachtens eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.01.2024, V 816

  • Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern
    STOB 6
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570 Betreff: Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern Im Falle des Verbindungsweges zwischen der Ilkenhansstraße über die Dehnhardtstraße, Ulrichstraße, Allendorfer Straße bis zur Kirchhainer Straße befindet sich neben dem Weg jeweils eine Grundstückszufahrt. Baulich hergestellte Grundstückszufahrten mit einem abgesenkten Bordstein und andersfarbigem, um 90° gedrehten Pflaster sind stets freizuhalten. Damit können Fußgänger:innen und Radfahrende die Fahrbahn queren. Dazu ist lediglich ein Umweg von wenigen Metern notwendig, falls direkt vor dem Verbindungsweg ein Fahrzeug parken sollte. Bei dem zweiten Verbindungsweg zwischen der Dehnhardtstraße über die Ulrichstraße und Allendorfer Straße bis zur Kirchhainer Straße ist es um die Lage an den jeweiligen Querungsstellen wie folgt bestellt: Dehnhardtstraße Dort mündet der Verbindungsweg links und rechts durch Pflanz- beziehungsweise Baumstreifen flankiert direkt in die Dehnhardtstraße. Auf dieser Fahrbahnseite ist das Parken von Fahrzeugen erlaubt und mit Fahrbahnmarkierungen vorgegeben. Im Bereich der Querungsstelle sind keine Parkstände eingezeichnet, somit ist dieser Bereich freizuhalten. Ulrichstraße Vor dem östlichen Abschnitt des Verbindungsweges ist der Gehweg abgesenkt und das Verbundpflaster andersfarbig sowie um 90° gedreht (Ausführung wie bei einer Gehwegüberfahrt). Auf dieser Straßenseite wird jedoch nicht geparkt. Auf der westlichen Seite ist lediglich der Bordstein abgesenkt, das Verbundpflaster jedoch nicht verändert worden. Allendorfer Straße Auf beiden Gehwegseiten sind vor den Verbindungswegen die Bordsteine abgesenkt und mittels taktiler Platten barrierefrei ausgebaut. Das Parken ist im Straßenverlauf zwar wechselseitig durch Parkwinkel vorgegeben, wird jedoch teilweise ignoriert. Kirchhainer Straße Der Verbindungsweg mündet direkt zwischen einem vorgegebenen Längsparkplatz und einer Bushaltestelle der VGF in die Fahrbahn. Hier besteht nach unserer Auffassung kein Handlungsbedarf. An den genannten Straßen könnte ein weiterer Vorrang für Fußgänger:innen lediglich durch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs erreicht werden. Die gegenständlichen Straßen sind jedoch alle Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Fußgängerüberwege sind in diesen - gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen - grundsätzlich entbehrlich. Gründe hiervon abzuweichen, wie etwa gesicherte Schulwege, sind nicht erkennbar. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs wird daher abgelehnt. Weitere, den Vorrang regelnde Markierungen sind nicht zulässig. Aus den betroffenen Straßen liegen verschiedene Ordnungswidrigkeiten vor. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert dort grundsätzlich. Insgesamt ist der Bereich unauffällig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 Antrag vom 09.06.2025, OF 1081/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7335

  • Einfach mal entsiegeln statt noch mehr Konzepte
    STOB 8
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 571 Betreff: Einfach mal entsiegeln statt noch mehr Konzepte Die Stadt Frankfurt am Main stellt sich den Herausforderungen des Klimawandels. Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung und Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort sind wichtige Handlungsfelder der städtischen Klimaanpassung. Die Stadt Frankfurt prüft im Rahmen von Umgestaltungsmaßnahmen stets Möglichkeiten der Entsiegelung und Begrünung von Straßenräumen und setzt diese gegebenenfalls um. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) agiert in seinen Baubezirken bereits selbständig auf kleineren Plätzen. Bürger:innen können außerdem durch die Partizipation am Projekt "Mikrobeete" aktiv an Entsiegelungen und Begrünungen teilnehmen. Ein formloser Antrag an das ASE über gestattungen.amt66@stadt-frankfurt.de führt zu einer Prüfung der beantragten Fläche. Bei erfolgreicher Genehmigung werden die Mikrobeete von ehrenamtlichen Patinnen oder Paten betreut. In Frage kommen öffentliche Flächen auf Gehwegen. Im Zuge der klimaangepassten Stadtplatzgestaltung werden stetig und gezielt sanierungsbedürftige Plätze ausgewählt und deren Umgestaltung (Entsiegelung) initiiert. Im Rahmen verschiedener Bauprogramme und anstehender Transformationsvorhaben werden sich Dringlichkeiten aus einer komplexen Abwägung unterschiedlicher Ziele, insbesondere des infrastrukturellen Umbaus der Stadt, ergeben. Im Ortsbezirk 1 begannen die Bauarbeiten am Goetheplatz im Januar 2025. Dort soll der bislang dunkle und sich bei Hitze stark aufheizende Bodenbelag durch einen hellen Belag ersetzt werden. Außerdem werden 27 weitere Sitzmöbel, darunter auch Liegen und seniorengerechte Bänke, aufgestellt. Zusätzlich zum Baumhain mit 40 Schnurbäumen wird ein Staudenbeet mit trockenheitsresistenten Pflanzen wie Astern, Sonnenhut oder Thymian vor dem Goethedenkmal angelegt. Eine sensorgesteuerte Bewässerungsanlage sorgt künftig für eine effiziente und ressourcenschonende Wasserversorgung der Bäume und Pflanzen. Um die Anpassung der Stadt an den Klimawandel auch auf privaten Flächen voranzutreiben, fördert der Magistrat seit 2018, zunächst mit dem Förderprogramm Frankfurt frischt auf, seit November 2023 mit dem Förderprogramm Klimabonus https://frankfurt.de/klimabonus unter anderem Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Die Förderquote liegt in diesen Fällen bei 50 Prozent. Allein im Jahr 2024 wurden über 100 Maßnahmen im Bereich Entsiegelung und Begrünung durch den Klimabonus gefördert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.12.2024, OA 513

  • Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung
    STOB 3
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 572 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Zu 1.) Die im Bericht des Magistrats B 288/24 genannten Plätze sind alphabetisch und nach Dringlichkeitsstufe der Kriterien-Auswertung angeordnet. Die Darstellung unterschiedlicher Grade der Dringlichkeit basiert ausschließlich auf der Anwendung einer kriterienbasierten Analyse von 203 Stadtplätzen in Frankfurt. Die zu Grunde liegenden Kriterien (Mesoklima, Vulnerabilität, Starkregengefahr, Bedeutung im Quartier, verkehrsfunktionale Defizite) wurden von den Stadtverordneten gemeinsam mit dem Leitfaden für die klimaangepasste Stadtplatzgestaltung beschlossen. Eine Anpassung einer Prioritätenliste nach Bearbeitungsreihenfolge ist nicht erforderlich, da diese für keinen Platz definiert wurde. Der Riedbergplatz wurde als einer von 13 Plätzen mit hohem Handlungsbedarf eingestuft. Zu 2.) Es liegt ein Zuwendungsbescheid für den Riedbergplatz vor. Es werden Bundesmittel in Höhe von 1.088 T Euro zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage wurde bereits eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellt, die sich im Geschäftsgang befindet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.11.2024, OA 505

  • Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim
    STOB 1
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 573 Betreff: Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim Dem Magistrat, vertreten durch das Amt für Bau und Immobilien, ist die Anforderung neuer Toilettenanlagen bzw. Sanierung bekannt. Die gewünschte Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim wird ebenfalls mitberücksichtigt. Am 04.06.2024 wurde ein Zwischenbericht zur Umsetzung des Toilettenkonzepts im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau vorgestellt. Hierin waren die priorisierten Sofortmaßnahmen für den Zeitraum 2025 bis 2028 einschließlich der U-Bahnstation Heddernheim als Sofortmaßnahme aufgeführt. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen ist jedoch von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig. Vor diesem Hintergrund kann die in Rede stehende Toilettenanlage U-Bahnstation Heddernheim frühestens in 2026 angegangen werden. Aufgrund der Vielzahl bereits vorhandener Bedarfsmeldungen kann der Magistrat noch keine Auskünfte darüber erteilen, zu welchem konkreten Zeitpunkt die vorgenannte Toilettenanlage realisiert wird. Neben der dafür notwendigen Sicherstellung der Mittel sind auch die personellen Kapazitäten mit zu berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6277

  • Unterstützung für das Interkulturelle Beratungs- und Bildungszentrum für Frauen, Mädchen, Seniorinnen infrau e. V.
    STOB 8
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 574 Betreff: Unterstützung für das Interkulturelle Beratungs- und Bildungszentrum für Frauen, Mädchen, Seniorinnen infrau e. V. Der Magistrat stellt dem interkulturellen Beratungs- und Bildungszentrum für Frauen, Mädchen und Seniorinnen infrau e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 900,00 Euro für Honorarkosten zur Realisierung von Angeboten des kreativen Schreibens und des Theaters zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2024, OIB 317

  • Sportentwicklungsplan Frankfurt am Main
    STOB 5
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 575 Betreff: Sportentwicklungsplan Frankfurt am Main In der Begründung der Anregung des Ortsbeirats für den Ortsbezirk 3 wird der Planungsrahmen "Schulsport und Freiraum" hinzugezogen. Dieser führt für eine geteilte oder überlagerte Nutzung des Schulhofes die verschiedenen Kriterien auf, auf welche es zu achten gilt. Es geht dabei um Fragen der Verantwortlichkeiten, der Haftung und Pflege, der Schließverantwortlichkeiten sowie der Koordination und Organisation. Eine Öffnung ins Quartier braucht zunächst die Einwilligung der Schulleitung, welche die Bedarfe der Schule und die Situation und die Menschen am Standort kennt. Das Zusammenbringen aller Akteur*innen vor Ort als Verantwortungsgemeinschaft sowie eine gemeinsame Festlegung und konzeptionelle Rahmung, beispielsweise im Rahmen eines gemeinsamen Austauschs, wäre eine anschließende Möglichkeit, um Verfahrensweisen für den jeweiligen Standort gemeinsam zu definieren. Zentrale zu beachtende Fragen sind, wie die Schule im Stadtteil/Quartier verortet ist, wie die schulinternen Unterrichtszeiten liegen, wie der Ganztag gestaltet ist sowie die Nutzung des Schulstandortes durch andere Kooperationspartner*innen an der Schule, z.B. durch die Jugendhilfe in der Schule, Vereine aus dem Stadtteil etc., organisiert werden kann. Die Merianschule ist eine Ganztagsschule, die gemeinsam mit den Horten des Bezirks, im Rahmen des "Pakt für den Nachmittag", eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule an fünf Tagen die Woche von 7:30 Uhr bis 17 Uhr anbietet. Darüber hinaus finden diese Angebote auch in allen Schulferien statt, bei maximal 25 Schließtagen pro Jahr. Die Ganztagsangebote sind schulische Angebote und gehören somit zur Schulzeit dazu. Der Antrag des Ortsbeirates kann unterstützt werden. Ganztagsschulen können den Mittelpunkt des Quartiers bilden. Durch die Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen kann ein Begegnungsort im Quartier geschaffen werden. Die außerschulische Öffnung des Schulhofes kann zu dieser Entwicklung einen großen Teil beitragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2024, OA 517

  • Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Sonderausstellung „Die Zerstörung Oberrads im 2. Weltkrieg - 80 Jahre danach“
    STOB 3
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 576 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Sonderausstellung "Die Zerstörung Oberrads im 2. Weltkrieg - 80 Jahre danach" Der Magistrat stellt dem Oberräder Heimat- und Geschichtsverein e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 500,00 Euro für die Realisierung der Sonderausstellung "Die Zerstörung Oberrads im 2. Weltkrieg - 80 Jahre danach" zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.11.2024, OIB 361

  • Bewerbung für das Landesprogramm „LEBE DEINEN RAUM!“ für AltSeckbach
    STOB 15
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 577 Betreff: Bewerbung für das Landesprogramm "LEBE DEINEN RAUM!" für Alt-Seckbach Der Magistrat stellt der Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 750,00 Euro als Unterstützung für das Projekt "7 Tage - 7 Ideen zur nachhaltigen Wiederbelebung des Ortskerns von Alt-Seckbach" im Rahmen des Landesprogramms "LEBE DEINEN RAUM!" 2024 zur Verfügung. Seitens des Landes Hessen wurden aufgrund der erfolgreichen Bewerbung 7.500,00 Euro bewilligt und überwiesen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung 2024. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.02.2024, OIB 282

  • Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2025
    STOB 5
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 578 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2025 Das Angebot in Form einer temporären Spielstraße am Heideplatz durch den Abenteuerspielplatz Riederwald e.V., jeden Mittwoch, vom 02.04.2025 bis zum 22.10.2025 wird durch den Magistrat befürwortet. Das pädagogisch wertvolle Angebot schafft für Kinder zusätzliche Spiel- und Begegnungsräume und stärkt das soziale Miteinander im angrenzenden Sozialraum. Auch 2025 liegen die Kosten bei 15.000 Euro. Bisher haben sich der Ortsbeirat und das Jugend- und Sozialamt die Kosten hälftig aufgeteilt, obwohl dafür kein gesonderter Haushaltsansatz zur Verfügung steht. Das Jugend- und Sozialamt beteiligt sich auch dieses Jahr mit 7.500 € an den Kosten. Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget ebenfalls 7.500 € für das Vorhaben zur Verfügung. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (Amt 66), Ansprechperson: Frau Vasquez-Fauggier, übernimmt weiterhin die Abwicklung der Spielstraße. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.01.2025, OIB 371

  • Offener Bücherschrank Alt-Schwanheim
    STOB 14
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 579 Betreff: Offener Bücherschrank Alt-Schwanheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.10.2024, OIB 348

  • Auch der Westen freut sich über die „Nette Toilette“
    STOB 2
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 580 Betreff: Auch der Westen freut sich über die "Nette Toilette" Der Magistrat, vertreten durch das Amt für Bau und Immobilien (ABI), befindet sich derzeit noch in der Akquise von entsprechenden Gastronomie- und Kioskbetrieben, um das Konzept "Nette-Toilette" sukzessive umsetzen zu können. Da die Akquise viel Zeit bindet und die entsprechenden Personalkapazitäten nicht vorhanden sind, wurde durch das ABI im Jahr 2024 ein Scout über die Fa. Tuluu GmbH beauftragt. Bedauerlicherweise führte der Auftrag nicht zum gewünschten Erfolg. Die durch die Zusammenarbeit mit der Fa. Tuluu gewonnenen Ergebnisse können allerdings hilfreich für das Konzept "Nette Toilette" herangezogen werden. Das ABI verfolgt weiterhin das Ziel, das Konzept erfolgreich umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5810

  • Nied: Rechtzeitig zugesagte Sonnensegel oder Sonnenschirme auf dem Schulhof der FriedrichListSchule anbringen
    STOB 7
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 581 Betreff: Nied: Rechtzeitig zugesagte Sonnensegel oder Sonnenschirme auf dem Schulhof der Friedrich-List-Schule anbringen Die Friedrich-List-Schule hat Ende Februar 2025 einen der geplanten Sonnenschirme am Spielgerüst erhalten. Weitere Sonnenschirme / Sonnensegel im Schulhofbereich, vor allem im Bereich des Erweiterungsbaus, sind aufgrund der Baumaßnahme noch nicht umsetzbar. Der vordere Schulhofbereich ist aufgrund der Feuerwehraufstellfläche nicht mit Sonnenschirmen auszustatten. Das Amt für Bau und Immobilien steht jedoch im engen Austausch mit der Schule und dem Stadtschulamt zur weiteren Eruierung von zusätzlichen Beschattungsmöglichkeiten vor Ort. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6301

  • Sitzmöbel Carlo-Schmid-Platz
    STOB 1
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 582 Betreff: Sitzmöbel Carlo-Schmid-Platz Der Magistrat kann zu den einzelnen Punkten der Anregung des OBR 2 Folgendes mitteilen: Zu 1.: Auf dem Carlo-Schmid-Platz stehen aktuell lange, künstlerisch gestaltete Bänke, die als Kunstobjekt temporär vom Architekturmuseum aufgestellt wurden. Ein Teil der langen Bänke wurde bereits am 18.09.24 zurückgebaut, der Rest erfolgte Ende Oktober/Anfang November. Das Grünflächenamt kann im Nachgang und in Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung als flächenverwaltendes Amt weitere Bänke (Frankfurter Modell) an ähnlicher Stelle und dauerhaft aufstellen. Zu 2.: Der Magistrat kann auf dem Carlo-Schmid-Platz Blumenkübel und/oder auch Bänke mit Blumenkübeln aufstellen, wenn hierfür geeignete Pat:innen zur Verfügung stehen. Die Pat:innen müssen sich vollumfänglich um die Blumenkübel kümmern, da dem Grünflächenamt dafür die personellen Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen. Der OBR 2 wird gebeten, die Kontaktdaten der Pat:innen, falls vorhanden, direkt an das Grünflächenamt zu schicken. Alternativ können sich die Pat:innen auch direkt über das E-Mail-Postfach: mitmachen.amt67@stadt-frankfurt.de melden. Das Grünflächenamt tritt dann mit den Pat:innen in Kontakt. Für eine großflächige Entsiegelungsmaßnahme ist eine ämterübergreifende und langwierige Abstimmung vonnöten, weshalb hierzu zum heutigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage getroffen werden kann. Der Magistrat wird über die betroffenen Ämter eine Prüfung anstoßen und, falls die Möglichkeit zur Entsiegelung besteht, die Maßnahme mit in die Bearbeitungsliste aufnehmen. Zu 3.: Auf dem Carlo-Schmid-Platz steht aktuell im Bereich der Bänke eine große Müllgarage mit 120 l Fassungsvermögen. Der Magistrat wird im ersten Schritt zusätzliche Drahtgitterkörbe aufstellen, diese sind zwar nicht gänzlich krähensicher, können aber zeitnah installiert werden, um zu evaluieren, wo und ob weitere Mülleimer/Müllgaragen auf Dauer Sinn ergeben. Im zweiten Schritt können dann bei Bedarf dauerhafte Mülleimer/Müllgaragen an geeigneter Stelle fest installiert werden. Bei allen aufzustellenden Einrichtungsgegenständen wird die nötige Andienung der Flächen, Feuerwehraufstellflächen, Trassenlagen sowie die Traglasten wegen der unterirdisch verlaufenden U-Bahn berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5683

  • Kippenkumpel am Westhafentower installieren
    STOB 1
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 583 Betreff: Kippenkumpel am Westhafentower installieren Der Magistrat kommt der Anregung des Ortsbeirates nach und wird in den kommenden Tagen zwei Kippenkumpel im Bereich vor dem Westhafentower installieren. Die Leerung erfolgt analog der Grünflächen-Reinigung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6258

  • Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multifunktionaler Gemeinschaftspark für alle
    STOB 10
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 584 Betreff: Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multifunktionaler Gemeinschaftspark für alle Zu 1.: Der Magistrat unterstützt die Anregung des OBR. Grundsätzlich ist eine Erweiterung des Freizeitangebotes westlich der Friedensbrücke denkbar. Vorbehaltlich der Finanzierung und der Lage im Überschwemmungsgebiet des Mains wird vom Fachamt geprüft, welche Geräte (Fitness- und/oder Calisthenicsgeräte) für den Standort möglich sind. Ungebundene, wasserdurchlässige Bodenbeläge sind wegen der Problematik der Ausschwemmung im Hochwasserbereich schwierig zu realisieren. Aufgrund der vielen Baumstandorte kann eine zusammenliegende Fläche nur begrenzt dargestellt werden. Anbei der Planauszug der Baumstandorte: Zu 2.: Die Liegewiesen östlich der Friedensbrücke sollen weiterhin als Liegewiesen erhalten bleiben. Zu 3.: Wie bei der Beantwortung der OM 1816 dargestellt, kann aufgrund von ämterübergreifendem Abstimmungsbedarf noch keine Aussage zur Beleuchtung getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6243

  • Mehr Sicherheit für den Grüneburgpark!
    STOB 11
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 585 Betreff: Mehr Sicherheit für den Grüneburgpark! Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Die Parkanlagen in Frankfurt am Main, so auch der Grüneburgpark, hatten sich in den Pandemiejahren zeitweise als Ausweichlokalität ergeben, in der sich gerade junge Heranwachsende trotz pandemiebedingter Restriktionen abendlich zum Feiern zusammenfinden konnten. Straftaten, die beim Zusammentreffen größerer Personengruppen als typisch zu bezeichnen sind, wie Diebstahlsdelikte, aber auch Rohheitsdelikte wie Körperverletzung und Raub, hatten sich in dieser Zeit von Etablissements, wie Clubs und Diskotheken, in den öffentlichen Raum verlagert. Mit Ende der Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie ist eine Frequentierung festzustellen, wie sie im Jahr vor der Pandemie vorherrschte, mithin auch eine reduzierte Kriminalitäts- und Beschwerdelage. 1. Kriminalitäts- und Beschwerdelage In den letzten sechs Jahren war, aus oben bereits dargelegten Gründen, lediglich in den Jahren 2021 und 2022 eine erhöhte Kriminalität festzustellen. Abseits der Pandemie werden im Grüneburgpark jährlich im Durchschnitt 16 Straftaten registriert. Das Jahr 2024 war mit 16 polizeilich bekannt gewordenen Straftaten unauffällig, darunter vier Körperverletzungsdelikte, drei Diebstahlsdelikte, zwei Raubdelikte und zwei sexuelle Belästigungen. Das laufende Jahr ist nicht pressefrei. Bislang ist jedoch keine Entwicklung festzustellen, die vom durchschnittlich zu erwartenden Kriminalitätsaufkommen abweicht. Weder dem zuständigen Polizeirevier noch der für Jugendkriminalität zuständigen Kriminalinspektion 50 liegen aktuelle Beschwerden vor, die den Grüneburgpark betreffen. Die Tatbegehung des in der Eilanregung erwähnten Falls ragt deutlich in ihrer kriminellen Energie heraus. Die Sachbearbeitung ist noch nicht abgeschlossen, die zunächst unbekannten Tatverdächtigen konnten jedoch bereits ermittelt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch die Kriminalpolizei. 2. Polizeiliche Maßnahmen Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hatte in den Pandemiejahren ein erweitertes Einsatzkonzept für die Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung initiiert, mit dem zu einsatzrelevanten Zeiten, beispielsweise an Wochenenden und an Abenden vor Feiertagen, ein stärkerer Fokus auf die Örtlichkeiten gesetzt wurde, an denen erfahrungsgemäß größere Menschengruppen zusammenkommen und erhöhte Straftatenaufkommen zu verzeichnen sind. Dadurch konnte die Kriminalität und insbesondere die Beschwerdelage zu Störungen der öffentlichen Ordnung, wie ruhestörender Lärm durch den Betrieb von Bluetooth-Lautsprechern, das Urinieren im öffentlichen Raum und das Zurücklassen von Müll, nachhaltig reduziert werden. Das zuständige Polizeirevier führt losgelöst von der Kriminalitäts- und Beschwerdelage Fußstreifen im Grüneburgpark durch und ist für Bürgerinnen und Bürger jederzeit ansprechbar. Die Maßnahmen werden regelmäßig an die Lage angepasst und beschränken sich nicht auf die Parkanlage als solche, sondern umfassen auch die umliegenden Straßen mitsamt ihrer Haltestellen des ÖPNV. Bei entsprechenden Feststellungen werden die Maßnahmen kriminalpolizeilich und durch präventive polizeiliche Maßnahmen begleitet. 3. Videoüberwachung An öffentlich zugänglichen Orten dürfen Polizei und Kommunen Videokameras einsetzen, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Die rechtlichen Vorgaben dazu werden von § 14 Abs. 3 und 4 HSOG vorgegeben. Insbesondere ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren, da die Videoüberwachungen und Aufzeichnungen nicht nur potenzielle Straftäter betreffen, sondern insbesondere auch die Rechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Frankfurt am Main wies im Jahr 2024 eine Straftatendichte von 4,6 Straftaten/Hektar (inkl. Grünflächen) auf. Der Grüneburgpark liegt bei einer Straftatendichte von 0,6 Straftaten pro Hektar und ist damit weit unterdurchschnittlich kriminalitätsbelastet. Aus polizeilicher Sicht ist eine Videoüberwachung des Grüneburgparks derzeit rechtlich nicht zulässig. Wir führen durchgängig aktuelle Kriminalitätsanalysen für den gesamten Stadtbereich durch. Sollte sich die Kriminalitäts- und Beschwerdelage ändern, erfolgt automatisch eine Prüfung aller rechtlich möglichen polizeilichen Maßnahmen." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6534

  • Sindlingen: Wo bleibt die Pferdefigur auf dem Reitstall der Villa Meister
    STOB 10
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 586 Betreff: Sindlingen: Wo bleibt die Pferdefigur auf dem Reitstall der Villa Meister Laut Aktenlage hat das Denkmalamt keine Kenntnis von den Umständen der Demontage und Abstimmungen bzw. Zusagen bezüglich der Wiederaufstellung der Figur auf dem Dach des Reitstalls. Die demontierte Pferdefigur wurde im Rahmen eines Ortstermins zuletzt am 06.01.2025 vom Denkmalamt im Kellergeschoss der Villa Meister gesichtet. Dem mit der Sanierung der Villa Meister beauftragten Architekturbüro wurde im November 2024 durch das Denkmalamt die Pflicht zur Sicherung der Pferdefigur vor Beginn der Baumaßnahmen mitgeteilt. Im Rahmen weiterer denkmalfachlicher Beratungen zum Ensemble der Villa Meister wird das Denkmalamt die noch ausstehende Wiederaufstellung der Figur an der ursprünglichen Stelle fordern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6302

  • Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes
    STOB 9
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 587 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes Der Magistrat prüft aktuell die planungsrechtliche Machbarkeit einer Verlagerung der Sportanlage Mainwasen an die Kaiserleipromenade. Zwei grundlegende Voraussetzungen für diese Prüfung sind, dass die vom Geflügelzuchtverein von 1867 e.V. gepachteten Flächen sowie die unter Denkmalschutz stehenden Überreste des Wasserhofes erhalten bleiben. Ihre Flächen werden von der Planung nicht berührt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6427

  • Die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im UniCampus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellen
    STOB 9
    07.04.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 588 Betreff: Die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im Uni-Campus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellen Der Magistrat begrüßt Zwischennutzungen von leerstehenden, ehemals durch die Universität genutzten Gebäuden auf dem Uni-Campus Bockenheim. Planungsrechtlich ist die Nutzung für soziale Zwecke in den leerstehenden Läden der Mensa interimsweise zulässig. Der Magistrat ist auf die Universität zugegangen, eine Rückmeldung liegt bisher noch nicht vor. Da die Stadt Frankfurt keine Eigentümerin ist, kann sie nicht über etwaige Nutzungen entscheiden. Grundsätzlich würde eine Nutzung für soziale Zwecke gut mit den angestrebten kulturellen Zwischennutzungen harmonieren. Dies vorbehaltlich der Eignung der Räume und der Verhältnismäßigkeit des Miet- und ggf. Herrichtungsaufwands. Der Magistrat wird sich im Falle einer Überlassung der genannten Flächen durch das Land Hessen mit der im Rahmen des EU-geförderten Projekts "Vision 31" gewonnenen Expertise bei Bedarf beratend einbringen. Die Stadt Frankfurt steht im Austausch mit dem Verein Bachtale Romnja e.V. und begrüßt deren wichtige Arbeit. Das Sozialrathaus Bockenheim arbeitet mit dem Verein gut und eng zusammen und befürwortet es, dass ein so wichtiges Angebot weiterhin im Sozialraum Bockenheim verbleibt. Eine räumliche Verbesserung wurde vom Verein schon länger angestrebt. In der Zwischenzeit hat der Verein Bachtale Romnja e.V. bereits neue Räumlichkeiten gefunden und zieht am 01. März in die Räume des Jugendbüros Lichtblick vom Träger Internationalen Familienzentrum e.V. in die Weingartenstraße 26 um. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2024, V 1072

  • Aufsuchende Jugendarbeit in Eckenheim
    OFOB 10
    06.04.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 1017/10 Betreff: Aufsuchende Jugendarbeit in Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufsuchende Jugendarbeit auch in Eckenheim zu etablieren. Begründung: In Eckenheim, zum Beispiel in der Gebrüder-Hommel-Anlage, entlang der Jean Monnet-Strasse, im Kirschwäldchen und weiteren öffentlichen Plätzen sind immer wieder Jugendliche vor Ort anzutreffen, die zu wenig angemessene Angebote im Stadtteil vorfinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6774 2025 Die Vorlage OF 1017/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Illegales Abbiegen von der Jean-Monet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren
    OFOB 2
    06.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 1018/10 Betreff: Illegales Abbiegen von der Jean-Monet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Prüfung und Bericht, ob es bauliche Maßnahmen geben kann, um das illegale Rechtsabbiegen von der Jean-Monnet-Str. zu erschweren und ob die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten an dieser Stelle verstärkt werden kann. Begründung: Das Durchfahrtsverbotsschild wird vorsätzlich missachtet. Anwohnerinnen und Anwohner berichten über eine spürbare Zunahme auf der Schwabstrasse und Flensburgerstrasse. Dieser Bereich ist auch Schulweg. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6775 2025 Die Vorlage OF 1018/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern
    OFOB 10
    06.04.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 1030/10 Betreff: Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die entsprechenden Ämter anzuweisen, folgende Schilder am Beginn der Huswertstr. Richtung Frankfurter Bogen anzubringen: 1. Anbringen vom Schild: gefährliche Doppelkurve zunächst links (105-10) 2. Anbringen von einem geeigneten Schild der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, kleiner als 50 km/h 3. Anbringen vom Schild Fußgängerverbot (NR-259) Das Schild Fußgängerverbot muss auch in der Gegenrichtung an geeigneter Stelle aufgestellt werden. Stattdessen soll für Radfahrende und Zufußgehende eine angemessene Verkehrsführung durch Am Dorfgarten und die Oberwiesenstrasse ausgewiesen werden. Begründung: Die Huswertstr. ist in diesem Abschnitt nachts nicht beleuchtet. Besonders die Rechtskurve vor der Autobahnbrücke ist sehr eng und fällt auch noch seitlich ab. Hier fährt der Linienbus Nummer 63 . Wer die gefährliche Situation zu spät erkennt, kann in den Gegenverkehr geraten. Die erlaubten 50 km/h sind hierbei viel zu hoch. Besonders gefährdet sind radfahrende Personen. Fußgänger haben keinen Platz für das Ausweichen. Sie werden durch die Dunkelheit zudem viel zu spät gesehen. Ihnen steht auf der anderen Seite der Autobahn eine ungefährlich Alternative zur Verfügung, um in den Frankfurter Bogen zu gelangen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1030/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6949 2025 Die Vorlage OF 1030/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Ziffer 1. der folgende Halbsatz hinzugefügt wird: "oder eine entsprechende Beschilderung". Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

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