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- Einhaltung Postgesetz im Ortsbezirk 10OFOB 1006.04.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 1036/10 Betreff: Einhaltung Postgesetz im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird aufgefordert über die Bundesnetzagentur anzufragen, ob die Deutsche Post im Ortsbezirk 10 das Postgesetz einhält, das besagt "So muss es in Gemeinden ab 2.000 Einwohnern mindestens eine Filiale geben. Bei einer Größe von 4.000 Einwohnern darf die nächste Filiale in zusammenhängenden Wohngebieten nicht mehr als zwei Kilometer entfernt sein." Begründung: Die Schließung der Postagentur in der Steinkleestrasse erfordert von vielen Mitbürger*innen erhebliche Wege für ihre Postversorgung. Das ist insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen schwierig darzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6790 2025 Die Vorlage OF 1036/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichernOFOB 206.04.2025 · CDU, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 1130/2 Betreff: Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Durchgang für den Fußverkehr vom auf den Fußgängerweg am bzw. um den Glascontainer am Kurfürstenplatz / Große Seestraße (siehe Foto Anlage) vor Barrieren, insbesondere parkenden Autos, zu sichern, um insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen den Durchgang zu erleichtern. Begründung: An der beschriebenen Stelle ergibt sich häufig die Situation, dass der Weg von der Grünanlage Kurfürstenplatz der parallel zum Fußgängerweg auf der Großen Seestraße verläuft häufig von parkenden Autos versperrt oder verengt ist. Dies macht den Durchgang auf den Fußweg für Personen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder z.B. mit einem Kinderwagen unterwegs sind, sehr schwer oder unmöglich. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass der Platz an einer der beiden Seiten an den Glascontainern geeignet sein sollte, um an dieser Stelle einen Durchgang für den Fußverkehr zu schaffen und durch verankerte Bügel zu sichern. Der Antragsteller steht gerne für einen Ortstermin zur Verfügung. Anlage (Foto Antragsteller) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6915 2025 Die Vorlage OF 1130/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Nutzung Neues SchlossOFOB 606.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 1191/6 Betreff: Höchst: Nutzung Neues Schloss Der Ortsbeirat möge den Magistrat bitten, sich beim Besitzer des Neuen Schlosses in Höchst für eine sinnvolle Nutzung einzusetzen und darüber zu berichten. Mögliche Nutzungen könnten zum Beispiel eine Senioren-Wohnanlage, eine Kita oder ein Mehr-Generationen-Haus sein. Begründung: Der andauernde Leerstand ist eine Verschwendung und schadet dem Ortsteil. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6810 2025 Die Vorlage OF 1191/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur FrankenfurtOFOB 206.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 1199/6 Betreff: Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge eine bessere Beschilderung für Radfahrende Richtung Stadtmitte auf der Straße Frankenfurt anregen. Der Vorschlag lautet: An den Einmündungen Am Auerborn und Am Ruhestein den Radfahrenden mittels Zeichen 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung) gewähren, um so mehr Klarheit und eine höhere Verkehrssicherheit zu schaffen. Begründung: Die bisherige Beschilderung ist verwirrend. Denn Am Auerborn wird eine generelle Vorfahrtstraße (Zeichen 306) ausgewiesen, also eine längere Strecke mit Vorfahrt für Radfahrende angekündigt. Schon bei der nächsten Einmündung wird aber mit einem relativ kleinen Schild (Zeichen 205) die Vorfahrt wieder genommen, ohne dass mit dem korrekten Zeichen (307) die generelle Vorfahrtstraße zuvor beendet wurde. An der nächsten Kreuzung folgt dann noch ein Stopp-Schild. Während Radfahrende zunächst in den Glauben versetzt werden, freie Fahrt zu haben, wird ihnen die gleich anschließend mit zwei unterschiedlichen Schildern wieder genommen: Das dient nicht der Verkehrssicherheit (s. Fotos). (Fotos: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6818 2025 Die Vorlage OF 1199/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterliederbach: Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren FolgenOFOB 606.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 1203/6 Betreff: Unterliederbach: Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren Folgen Vorgang: V 130/21 OBR 6; ST 2221/21; OM 2370/22 OBR 6; ST 2296/22; V 956/24 OBR 6; ST 1647/24 Bereits 2017 wurden Anfragen über die Fertigstellung des nördlichen Hortensienrings gestellt. Ebenso 2019. Als Grund wurde jeweils genannt, dass der Magistrat nach den Regelungen des Erschließungsvertrages Erschließungsanlagen vom Investor nur in einem einwandfreien Zustand übernimmt und dass dieser noch nicht hergestellt sei. Auch 2021 gab es Anfragen (V 130/2021), unter anderem ganz konkret: "Wann geht der nördliche Hortensienring in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main über?" Die Antwort (ST 2221/2021), in der allerdings eine Mitteilung der Konversions - Grundstücksentwicklungs-gesellschaft mbH (KEG) weitergegeben wird, ist weniger konkret: "Unmittelbar nach Fertig-stellung und Bauabnahme (...) werden wir die Übergabe an die Stadt Frankfurt in Angriff nehmen". 2022 wurde die Beschattung des Spielplatzes beantragt (OM 2370/2022) und 2024 nachgefragt, warum diese immer noch nicht erfolgt ist (V 956/2024). In den entsprechenden Stellungnahmen heißt es unter anderem (ST 2296/2022): "Der Magistrat wird sich nach der Übertragung der Flächen, die für Ende 2022 vorgesehen ist, mit der Situation auseinandersetzen" und (ST 1647/2024): "... der Magistrat (...) geht von einer Übertragung Ende 2024 aus." Leider hat die Übertragung der sich im Eigentum der KEG befindenden Flächen an die Stadt Frankfurt am Main auch Ende 2024 nicht stattgefunden. Die Auswirkungen dieses Zustands sind für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr hinnehmbar: Straßen, insbesondere der Hortensienring, werden nicht gereinigt, da die FES nicht zuständig ist. Dies geschieht bestenfalls durch "Zuruf" durch ein von der KEG beauftragtes Unternehmen. Der Bolzplatz ist nicht im vollen Umfang nutzbar, ein Tor ist defekt und abgesperrt. Die Stadt ist nicht zuständig. Die Beschattung des Spielplatzes erfolgt nicht, die Stadt verweist auf die KEG, die wiederum keine Mittel für weitere Investitionen in den Spielplatz zur Verfügung hat. Dies vorausgeschickt, möge der der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Stand, was die Übernahme der Flächen von der KEG durch die Stadt Frankfurt am Main betrifft? 2. Was hat die Stadt Frankfurt bis jetzt gehindert, diese Flächen zu übernehmen, obwohl dies schon für Ende 2022 angekündigt wurde? 3. Sieht die Stadt Frankfurt am Main als 50%iger Gesellschafter der KEG eine Verantwortung dafür, dass die Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach endlich geklärt werden und wenn ja, was plant sie dafür zu tun? Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 130 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2221 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2370 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2296 Auskunftsersuchen vom 28.05.2024, V 956 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1647 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1161 2025 Die Vorlage OF 1203/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frankfurter Westen: Ansiedlung von BehördenOFOB 606.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 1205/6 Betreff: Frankfurter Westen: Ansiedlung von Behörden Der Ortsbeirat möge den Magistrat bitten zu prüfen und zu berichten: Gibt es Pläne für neue Büros für Behörden in Frankfurt oder für Umzüge von Dienststellen innerhalb des Stadtgebiets? Und wenn ja: Werden dabei die Stadtteile im Westen berücksichtigt? Begründung: Die Stadtteile im Westen sind im Vergleich zu anderen wirtschaftlich tendenziell schwächer, außerdem ist hier die öffentliche Verwaltung kaum vertreten. Eine gezielte Ansiedlung von Dienststellen würde dazu führen, dass neue Arbeitsplätze und damit auch Kaufkraft die wirtschaftliche Situation verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1163 2025 Die Vorlage OF 1205/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frankfurter Westen: Anlage von BlühstreifenOFOB 206.04.2025 · GRÜNE, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 1208/6 Betreff: Frankfurter Westen: Anlage von Blühstreifen Der Ortsbeirat möge die Anlage von Blühstreifen in geeigneten Straßenabschnitten des Frankfurter Westens anregen. Infrage kommen dafür zum Beispiel die Grünfläche in der Mitte des Dalberg-Kreisels rund um das dort aufgestellt Kunstwerk (in Absprache mit der Künstlerin), die Königsteiner Straße nördlich der Eisenbahnbrücke und parallel zum Höchster Markt die Melchiorstraße zwischen Justinuskirchstraße und Antoniterstraße. Begründung: Die Anlage von Grünstreifen mit blühenden Blumen verbessert das Stadtbild und ist zugleich ein Beitrag zum Naturschutz, weil die Blüten auch als Bienenweide dienen können. Hinzu kommt, das unbepflanzte oder mehr oder minder vernachlässigte Erdstreifen armselig aussehen (s. Foto), wie sich etwa an der Königsteiner Straße zeigt, offensichtlich manche Mitbürger zum Abladen von Müll einladen und damit eine ohnehin viel beklagte Entwicklung noch verstärken. (Foto: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6819 2025 Die Vorlage OF 1208/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sporthalle „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt absichernOFOB 706.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 200/13 Betreff: Sporthalle "Südlich am Riedsteg" planen und im Haushalt absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Sporthalle, die im Bebauungsplan "Südlich am Riedsteg" vorgesehen ist, unmittelbar zu planen und im Haushalt für das Jahr 2026 finanziell abzusichern. Begründung: Die Sporthalle muss zwingend zu Beginn der Bebauung gebaut werden, da sie im Bebauungsplan als Lärmschutz für die rückwärtige Wohnbebauung dient. Um den dringend benötigten Wohnraum zu erstellen, braucht es daher die Sporthalle. Auf diese wartet der Stadtteil ohnehin bereits seit Jahrzehnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6904 2025 Die Vorlage OF 200/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kindertagesstätte im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt 2026 absichernOFOB 406.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 201/13 Betreff: Kindertagesstätte im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" planen und im Haushalt 2026 absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kindertagesstätte, die im Bebauungsplan "Südlich am Riedsteg" vorgesehen ist, unmittelbar zu planen und im Haushalt 2026 finanziell abzusichern. Begründung: Die Kindertagesstätte muss zwingend gebaut werden, damit für die Kinder die zu erwarten sind, eine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Auch um ein Aussitzen des Betreuungsproblems zuvorzukommen, muss die Kindertagesstätte zwingend geplant und finanziert werden. Nicht dass es so passiert, wie beim Neubaugebiet "Am Ohlenstück". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6905 2025 Die Vorlage OF 201/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterflurcontainer im Gebiet „Südlich am Riedsteg“OFOB 706.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 202/13 Betreff: Unterflurcontainer im Gebiet "Südlich am Riedsteg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzungsplanung für das Baugebiet "Südlich am Riedsteg", Unterflurcontainer für die Sammlung von Altglas vorzusehen und umzusetzen. Begründung: Damit im neuesten Baugebiet Nieder-Erlenbachs moderne Entsorgungsmöglichkeiten angegangen werden können, müssen diese in der Umsetzungsplanung direkt vorgesehen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6906 2025 Die Vorlage OF 202/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Den Friedhof Westhausen in einen würdigen, gepflegten Zustand versetzenOFOB 1206.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 498/7 Betreff: Den Friedhof Westhausen in einen würdigen, gepflegten Zustand versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Wege im Friedhof Westhausen saniert werden. Ebenso müssen die Gänge zwischen den Grabstätten begehbar gemacht werden. Begründung: Der Friedhof Westhausen ist seit Jahren in einem desolaten Zustand. Unebene Haupt- und Nebenwege bergen genauso, wie die zugewucherten Zwischengänge zwischen den Grabstätten, gerade für ältere Besucher eine Gefahr zu stürzen oder zu straucheln. Da leider die Zahl der ungepflegten Gräber zunimmt, ist es umso wichtiger, dass die von der Stadt zu pflegenden Flächen des Friedhofs in einem einwandfreien und sicheren Zustand sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Es besteht Einvernehmen, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 498/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 498/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 498/7 wurde zurückgezogen.
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufstellung von neuen, größeren Abfallbehältern in der Grünanlage in der Arnsburger StraßeOFOB 806.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 501/4 Betreff: Aufstellung von neuen, größeren Abfallbehältern in der Grünanlage in der Arnsburger Straße Vorgang: OM 5104/24 OBR 4; ST 973/4 Der Magistrat wird aufgefordert, neue, größere Abfallbehälter in der Grünanlage an der Arnsburger Straße aufzustellen, um dem anhaltenden Müllproblem zu begegnen. Begründung: In seiner Stellungnahme (ST 973) vom 17.05.2024 hat der Magistrat zugesagt, den angesprochenen Bereich mit neuen Abfallbehältern auszustatten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass gemäß der Forderung des Ortsbeirats (OF 375/4, OM 5104) größere Abfallbehälter aufgestellt werden. Die Aufstellung größerer Behälter kann ein erster Schritt dahingehend sein, dass die dort hinterlassenen Müllmengen - die sich oftmals aus Verpackungen für Takeaways zusammensetzen - nicht neben den Abfallbehältern landen. Um dem Müllproblem an dieser Stelle nachhaltig zu begegnen, müssten allerdings weitere Maßnahmen wie die Anbringung von Schildern zur Information über die Bußgelder für nicht ordnungsgemäß in der Grünanlage entsorgten Müll beispielsweise sowie Kontrollen des Ordnungsamts erfolgen. Für die Reduzierung von Müllmengen im Vorfeld könnte ein Mehrwegsystem für Verpackungen von Takeaways führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.05.2025, OF 518/4 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5104 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 973 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 501/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7040 2025 1. Die Vorlage OF 501/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 518/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der BauphaseOFOB 306.04.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 724/11 Betreff: Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Autobahn GmbH aufzufordern, eine zusätzliche Feinstaubmessungsstation an der Baustelle und der Pestalozzischule aufzustellen und die Messwerte in die öffentliche Darstellung der Stadt Frankfurt einzubinden. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgehalten, dass die Autobahn GmbH die Feinstaubbelastung währen der Bauphase messen muss. Wir fordern eine Veröffentlichung der Messwerte und eine Einbindung in die Messdatendarstellung der Stadt Frankfurt mit allen Grenzwerten. Die Pestalozzischule und der Sportbetrieb der Eintracht und weitere Einrichtungen können so selbst entscheiden, ob sie Ihren Sportbetrieb gegebenenfalls einschränken. Dabei ist zu beachten, dass die neuen Leitlinien der WHO eine mittlere jährliche Feinstaubbelastung von PM 2,5 Konzentration von höchstens 5m/m³ vorschlagen im Gegensatz zu den derzeit von der EU-Verordnung vorgegebenen Werten von 25m/m³. Aus diesem Grund ist eine Veröffentlichung der realen Werte ein guter Kompromiss: Die Autobahn GmbH muss handeln, wenn die gesetzlichen Werte überschritten sind, die Schule und der Sportbetrieb können handeln, wenn ihnen die Werte zu hoch sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6898 2025 Die Vorlage OF 724/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verpackungssteuer auf EinwegverpackungenOFOB 306.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 858/3 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b vg25-006.html) Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbeding dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 546 2025 Die Vorlage OF 858/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antrag geprüft und darüber berichtet werden soll. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gymnasium Römerhof: Sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den SchulsportOFOB 605.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1190/6 Betreff: Gymnasium Römerhof: Sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport Im Nachgang zur Informationsveranstaltung vom 17.03.2025 mit Stadträtin Sylvia Weber zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhof möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Juni 2025 und Fertigstellung des ersten Bauabschnittes zum Schuljahreswechsel 2027/28. Der Magistrat wird gebeten, in Abweichung zur vorgestellten Planung einer Leichtbauhalle für den Sport, die ebenfalls 2027 fertiggestellt sein soll, zusätzlich als Interim sofort eine Traglufthalle für den Schulsport zu errichten Begründung: Die Schulgemeinde des Gymnasiums Römerhof wartet bereits seit mehr als sechs Jahren darauf, dass der Bau der neuen Schulgebäude und einer Turnhalle endlich beginnt. Seit seiner Gründung im Jahr 2018/19 ist das Gymnasium noch immer in Containern untergebracht. Es wird von vielen Kindern aus dem Frankfurter Westen besucht, insbesondere aus den angrenzenden Stadtteilen Nied und Griesheim. Obwohl es inzwischen konkrete Pläne für den Neubau gibt, macht es der Schulgemeinde Sorgen, dass bislang noch keine Bauanträge für die Erschließung eingereicht wurden, obwohl der Bau im Sommer starten soll. Auch für die geplante Sporthalle gibt es bisher keine detaillierten Pläne - dabei handelt es sich um ein standardisiertes Gebäude, das eigentlich leicht und schnell gebaut werden könnte. Die Dezernentin hat auf eine externe Beratungsfirma hingewiesen, die nun dafür zuständig ist, die Zeitpläne einzuhalten. Doch aufgrund der bisherigen Versäumnisse überzeugt dieser Hinweis nicht wirklich. Es ist aus den Erfahrungen der Vergangenheit zu befürchten, dass auch diesmal die Zeitpläne nicht eingehalten werden und es zu weiteren Verzögerungen kommen wird. Als Zwischenlösung war der Schulgemeinde im Jahr 2024 eine Traglufthalle für den Schulsport von der Dezernentin versprochen worden (das Gymnasium ist auf Sport spezialisiert). Nun will das Dezernat aber auf die versprochene Traglufthalle verzichten. Momentan müssen die Schülerinnen und Schüler jedoch lange Busfahrten in Kauf nehmen, um eine freie Turnhalle nutzen zu können. Durch die lange Anfahrts- und Abfahrtszeit bleibt teilweise kaum Zeit für den Sport. Das dies nun noch die nächsten 2 Jahre und mit großer Wahrscheinlich noch deutlich länger so bleiben wird, ist nicht akzeptabel. Nachdem die Schulgemeinde und die Schulkinder schon seit Jahren hingehalten wurden, scheint die Stadt nun auf Kosten der Schulkinder bei der Traglufthalle zu sparen. Die Halle war letztes Jahr zugesagt worden. Die Dezernentin hat der Schulgemeinde ihr Wort gegeben. Die Traglufthalle wird aber als Zwischenlösung für den Schulsport dringend benötigt und sollte innerhalb kürzester Zeit zu errichten sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, die Vorlage OF 1190/6 dem Ortsbeirat 2 zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzenOFOB 605.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1192/6 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529/2022 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens in den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken - Am Rosengarten und - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, so dass ein Fahren aus den Straßen "Am Mainplacken", "Am Rosengarten" und aus der "Bildäckerstraße" auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6811 2025 Die Vorlage OF 1192/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindernOFOB 205.04.2025 · GRÜNE, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1193/6 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Parken in der kleinen Mainzer Landstraße zwischen Hausnr. 764 und "Haltestelle Luthmerstrasse" mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der beschriebene Bereich kurz hinter einem Zebrastreifen ist sehr eng. Wenn gegenüber der Hausnummer 764 ein Auto parkt, dann ist die kleine Mainzer Landstraße für größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Müll- oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar (siehe Foto). Durch einen Poller, Fahrradbügel oder Ähnliches sollte das Parken an dieser Stelle somit verhindert werden. Foto: Privat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6812 2025 Die Vorlage OF 1193/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des LachegrabensOFOB 605.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1195/6 Betreff: Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Mainzer Landstraße auszubessern. Begründung: Die Wege in dem beschriebenen Bereich (siehe Fotos) sind teilweise nicht mehr in einem guten Zustand. An bestimmten Stellen besteht die Oberfläche aus sehr großen und groben Steinen. Menschen mit Rollatoren haben nach eigener Aussage große Schwierigkeiten, diese Wege zu benutzen, weil sie mitunter mit den Rädern steckenbleiben. Auch für Personen mit Kinderwagen oder auch Radfahrer ruckelt es an bestimmten Stellen sehr stark, wenn darübergefahren wird. Teilweise weichen die Wegenutzer auf die Rasenflächen aus. Die betreffenden Stellen sollten so ausgebessert und / oder mit einem Belag versehen werden, dass sie wieder gefahrlos befahren werden können. Fotos: Google Maps (links) und Tobias Fechler Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6814 2025 Die Vorlage OF 1195/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit FDP
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied/Sossenheim: Belag der Sossenheimer Unterfeldbrücke erneuernOFOB 605.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1196/6 Betreff: Nied/Sossenheim: Belag der Sossenheimer Unterfeldbrücke erneuern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, den ursprünglichen Teerbelag auf der Sossenheimer Unterfeldbrücke zu erneuern oder mit einem rutschfesten Alternativbelag aufzufrischen. Begründung: Der Teerbelag der Sossenheimer Unterfeldbrücke ist in der Gehwegmitte bereits so verschlissen, so dass hier der Eisenbelag durchkommt. Dieser kann sich an Regentagen als sehr rutschig erweisen. Dies sollte verhindert werden durch einen neuen stabilen Belag. Foto: Tobias Fechler Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6815 2025 Die Vorlage OF 1196/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchtenOFOB 205.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1197/6 Betreff: Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Denisweg zwischen der neuen Kleinfeldspielanlage der FV Alemannia 08 Nied und der Fußgängerbrücke zu beleuchten. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass der Denisweg auf einer der bevorzugten Trassenvarianten für die Radschnellverbindung FRM 3 von Wiesbaden nach Frankfurt liegt und es hier in Zukunft zu Baumaßnahmen kommen könnte. Begründung: Die am 21.03.2025 vom Oberbürgermeister eröffnete Kleinfeldspielanlage oberhalb des Spielfeldes der Alemannia Nied erfreut sich bei Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit. Allerdings ist der Weg dorthin ab der Fußgängerbrücke gerade an den Winterabenden sehr dunkel. Hier wurde von Eltern angeregt, in diesem Bereich Lampen anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6816 2025 Die Vorlage OF 1197/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schwimmbetrieb im Panoramabad bis zur Eröffnung vom Main Bad Bornheim aufrechterhaltenOFOB 1205.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 493/4 Betreff: Schwimmbetrieb im Panoramabad bis zur Eröffnung vom Main Bad Bornheim aufrechterhalten Vorgang: M 106/17; OM 5055/16 OBR 4; ST 871/16 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf dafür zu sorgen, dass wie in der M 106 vom19.05.2017 und der ST 871vom 03.06.2016 versprochen, erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bades der Standort Inheidener Straße (Panoramabad) seitens der BBF (BäderBetriebe Frankfurt GmbH) aufgegeben wird. Begründung: Seit Beginn der Planung für das neue Bad dringen die aktuellen Nutzer wie Vereine und regelmäßige Besucher zusammen mit dem Ortsbeirat darauf, dass ein durchgehendes Schwimmangebot in Bornheim sichergestellt wird. Dies wurde den Bürgerinnen und Bürgern auch stets zugesichert. Anfang April 2025 wird nun jedoch die Öffentlichkeit über die Homepage der BBF informiert, dass ab dem 22. April 2025 das Panoramabad geschlossen bleibt, für das neue Bad jedoch noch weiterhin der Eröffnungstermin aussteht. Auch mit der TG Bornheim konnte trotz Ihres Bemühens noch keine neue Regelung vereinbart werden. Dies widerspricht den genannten Zusicherungen über einen nahtlosen Übergang zur Nutzung vom alten Schwimmbad an den neuen Standort. (Homepage der BäderBetriebe Frankfurt) (Homepage der TGBornheim) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5055 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 871 Vortrag des Magistrats vom 19.05.2017, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6799 2025 Die Vorlage OF 493/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schulweg reparieren, sichern, markierenOFOB 1105.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 555/8 Betreff: Schulweg reparieren, sichern, markieren Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird beauftragt, möglichst rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2025/26 den Geh- und Fahrradweg in der Straße "In der Römerstadt" sicher und sichtbar zu gestalten. Reparaturen und Kennzeichnungen sind vor allem im Straßenabschnitt entlang des Heddernheimer Friedhofs (zwischen Brücke U-Bahnhof Römerstadt und Hadrianstraße) und an den Kreuzungen mit der Konstantinstraße, der Hadrianstraße und der Ernst-Kahn-Straße notwendig. Auch im Abschnitt zwischen Kirchstraße und Konstantinstraße muss mit Fahrradpiktogrammen deutlich gemacht werden, welcher Teil des kombinierten Fuß-/Radweges dem Verkehrsteilnehmenden jeweils vorbehalten ist. Begründung: Der Geh- und Radweg in der Straße "In der Römerstadt" ist in einem extrem schlechten Zustand. Der holprige und löchrige Radweg birgt erhebliches Sturzrisiko. Eine städtische Planung, um die Verkehrsfläche neu aufzuteilen, ist nicht ersichtlich und in kurzer Zeit auch nicht zu realisieren. Da aber nach den Sommerferien viele Schulanfänger aus Heddernheim in die Römerstadt-Schule eingeschult werden, ist eine umgehende Verbesserung der Schulwegsituation notwendig. Die Reparaturen und Kennzeichnungen des kombinierten Rad-/Fußweges erhöhen die Sicherheit für die kleinen Kinder und ihre Begleitpersonen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6939 2025 Die Vorlage OF 555/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Straßentunnel NordwestzentrumOFOB 1105.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 556/8 Betreff: Straßentunnel Nordwestzentrum Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, für den Straßentunnel unter dem Nordwestzentrum das Einfahrtverbot für PKW deutlicher zu beschildern. Begründung: Besonders an Wochenenden und zum Monatsanfang kommt es zu PKW-Einfahrten in den Tunnel, die im Bereich der Bushaltestellen Personen aus- oder einsteigen lassen. Die Busse werden dabei an der Zufahrt zur Haltestelle oder zum Wartebereich behindert und auch der Zebrastreifen zum Supermarkt Rewe wird missachtet. Am Tunneleingang sind nur die Schilder "Lieferverkehr frei" und "Taxi frei" angebracht. Von Lieferverkehr kann bei diesen Passagen aber keine Rede sein. Auch sind dies keine Taxen, die fahren oft direkt in den Haltebereich (von Westen) und sind als solche erkennbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6940 2025 Die Vorlage OF 556/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 1 CDU (= Ablehnung); 3 CDU, SPD, Linke und FDP (= Enthaltung) Aktenzeichen: 32-1
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Stadt Frankfurt soll (Mehrheits-)Eigentümerin der KEG werdenNR04.04.2025 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2025, NR 1186 Betreff: Stadt Frankfurt soll (Mehrheits-)Eigentümerin der KEG werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt kauft der Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) Anteile an der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) ab, um a) im ersten Schritt die Mehrheitseigentümerin der KEG zu werden und b) langfristig die Eigentümerin der KEG zu werden. Begründung: Die KEG wurde 1995 mit dem Ziel gegründet, militärisch genutzte Liegenschaften umzunutzen. Die beiden Gesellschafterinnen sind die Stadt Frankfurt sowie die private BSMF mit einer jeweiligen Beteiligung von 50 Prozent. Die KEG wird somit als Public-Private-Partnership geführt. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass diese Partnerschaft nicht das richtige Modell ist, um die Orientierung am Gemeinwohl der Geschäftstätigkeit der KEG zu gewährleisten. Daher muss es dahingehend geändert werden, dass die Stadt zunächst Mehrheitseigentümerin und langfristig Eigentümerin der KEG wird und damit ihre Entscheidungshoheit zurückerlangt. Dies muss geschehen, um dem Gegenstand der KEG gerecht zu werden, der wie folgt lautet: "Der Erwerb und die Entwicklung von Flächen vorrangig im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main, deren bisherige, insbesondere militärische, Nutzung für andere Zwecke, vornehmlich des Wohnungsbaus, geändert werden soll, mit dem Ziel einer anschließenden Veräußerung. Soweit dies wirtschaftlich und städteplanerisch zweckmäßig erscheint, ist die Gesellschaft berechtigt, mittel- und ggf. auch längerfristige Nutzungsverhältnisse (z. B. Vermietung an Dritte) zu begründen. Die Gesellschaft kann auch zum Zwecke der Errichtung von öffentlich geförderten Wohngebäuden Flächen erwerben, bebauen, verwalten und vermieten. Darüber hinaus sind der Aufbau und der Erwerb von technischen, sozialen und kulturellen Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit Wohnungsbauprojekten ebenfalls Zweck der Gesellschaft. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweck (!) notwendig oder nützlich sind. Hierunter können auch Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung fallen." (Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, HRB 39899). Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 22.04.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 1141 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz), Linke (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 1141 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 1141 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage NR 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 1141 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6116, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 20-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Neue gesetzliche FeiertageNR04.04.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2025, NR 1187 Betreff: Neue gesetzliche Feiertage Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat setzt sich bei der Bundesregierung, bei der Hessischen Landesregierung und beim Hessischen sowie Deutschen Städtetag dafür ein, dass der internationale Frauentag am 8. März und der Tag der Befreiung von Faschismus und Krieg am 8. Mai zu gesetzlichen Feiertagen erklärt werden. Begründung: In seiner Rede als Alterspräsident in der konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestages schlug Gregor Gysi vor, sowohl den 8. März als auch den 8. Mai zu bundesweiten gesetzlichen Feiertagen zu machen. Zur Begründung des 8. März führte er an, dass es bis heute keine vollständige Gleichstellung der Geschlechter gibt. Alle Mitglieder unserer Gesellschaft sind verpflichtet, sich für die Einlösung des Gleichheitsversprechens einzusetzen. Ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag würde diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe verdeutlichen. Außerdem verpflichtet das Grundgesetz Art. 3 den Staat dazu, aktiv die Gleichstellung voranzutreiben. Zum 80. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus durch die Alliierten ist mit Blick auf die aktuelle Weltlage die Wichtigkeit und Notwendigkeit des Datums selbsterklärend. Der 8. Mai muss in Gedenken an den Tag der Befreiung von nationalsozialistischer Gewaltherrschaft und Terror nicht nur zu runden Jahrestagen wie in diesem Jahr in Berlin, sondern generell als gesetzlicher bundesweiter Feiertag verankert werden. Gerade einmal 80 Jahre nach der Niederschlagung des Nazi-Regimes bedrohen deren Wiedergänger in Deutschland und der Welt unsere demokratischen verfassten Gemeinwesen. Ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag könnte die wehrhafte Demokratie stärken gegen Autoritarismus und die extreme Rechte. Zudem gibt es aktuell nur neun bundesweite gesetzliche Feiertage und davon sind zwei Drittel aus dem Christentum abgeleitet. Es ist höchste Zeit, mehr weltliche Feiertage zu begehen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1187 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 5 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1187 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1187 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Müller, Schulz-Nurtsch, Baumann, Ringer, Huber und Paulsen dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6094, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 30-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Betreuungsplätze der Kita „Schatzkiste“ in Griesheim erhaltenNR04.04.2025 · fraktionsunabhängig
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2025, NR 1188 Betreff: Betreuungsplätze der Kita "Schatzkiste" in Griesheim erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie eine Schließung der Kindertagesstätte "Schatzkiste" im Stadtteil Griesheim verhindert werden kann bzw. welche Möglichkeiten bestehen, die Betreuungsplätze zu erhalten. Begründung: Der Kindertagesstätte "Schatzkiste" im Stadtteil Griesheim droht die Schließung. Die Einrichtung bietet Krippe-, Kindergarten-, sowie Hortplätze für Kinder im Alter von 1-10 Jahren an. Durch die Schließung würden viele dringend benötigte Betreuungsplätze im Stadtteil wegfallen, was die Eltern vor erhebliche Schwierigkeiten stellt. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1188 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage NR 1188 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6117, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den SchulsportOFOB 204.04.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2025, OF 1119/2 Betreff: Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport Im Nachgang zur ausführlichen Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhofs möge der Ortsbeirat beschließen: - Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmassnahmen im Juni 2025 und Fertigstellung des ersten Bauabschnittes zum Schuljahrswechsel 2027/28 - Der Magistrat wird gebeten, in Abweichung zur vorgestellten Planung einer Leichtbauhalle für den Sport, die ebenfalls 2027 fertiggestellt sein soll, zusätzlich als Interim sofort eine Traglufthalle für den Schulsport zu errichten Begründung: Die Schulgemeinde des Gymnasiums Römerhof wartet bereits seit mehr als sechs Jahren darauf, dass der Bau der neuen Schulgebäude und einer Turnhalle endlich beginnt. Seit seiner Gründung im Jahr 2018/19 ist das Gymnasium noch immer in Containern untergebracht. Auch wenn jetzt konkrete Pläne für den Neubau vorliegen, erfüllt es die Schulgemeinde mit Sorge, dass bislang noch nicht einmal für die jetzt im Sommer beginnende Erschließung Bauanträge eingereicht wurden. Für die Sporthalle existieren bisher keine konkreten Planungsunterlagen, obwohl es sich um ein vergleichsweise leicht zu errichtendes, standardisiertes Gebäude handelt. Der Hinweis der Dezernentin auf eine externe Beratungsfirma, die mit der Einhaltung der Zeitpläne beauftragt wurde, überzeugt angesichts der Versäumnisse der Vergangenheit nicht - weitere Verzögerungen sind v.a. auch angesichts des Fachkräftemangels im Bau mehr als wahrscheinlich. Zudem wurde der Schulgemeinde 2024 eine Traglufthalle als Interimslösung in Aussicht gestellt - zumal das Gymnasium Sport als Schwerpunkt anbietet. Die Schülerinnen und Schüler der Schule müssen derzeit weite Wege per Bus auf sich nehmen, um zu einer freien Turnhalle zu gelangen. Dadurch verkürzt sich die reine Unterrichtszeit im Fach Sport erheblich. Das dies nun noch die nächsten 2 Jahre und mit großer Wahrscheinlich noch deutlich länger so bleiben wird, ist nicht akzeptabel. Nachdem die Schulgemeinde und die Schulkinder schon seit Jahren hingehalten wurden, scheint die Stadt nun auf Kosten der Schulkinder bei der Traglufthalle zu sparen. Die Halle war letztes Jahr zugesagt worden. Die Dezernentin hat der Schulgemeinde ihr Wort gegeben. Die Traglufthalle wird aber als Zwischenlösung für den Schulsport dringend benötigt und sollte innerhalb kürzester Zeit zu errichten sein. Die Notwendigkeit einer tragfähigen Interimslösung bleibt demnach bestehen. Der Erwerb einer Turnhalle in Leichtbauweise hätte den weiteren Vorteil, dass diese Halle problemlos und kostengünstig im Anschluss an anderen Standorten verwendet werden kann für weitere Schulen / Turnhallen die gebaut bzw. saniert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 553 2025 Die Vorlage OF 1119/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Offenlegung Baukosten Gymnasium RömerhofOFOB 1004.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2025, OF 1121/2 Betreff: Offenlegung Baukosten Gymnasium Römerhof Im Nachgang zur ausführlichen Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhofs möge der Ortsbeirat beschließen: - Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmassnahmen im Juni 2025 und die um ca. 6 Millionen Euro geringeren Baukosten im Vergleich zur ursprünglichen Planung - Der Magistrat wird dennoch gebeten: - dem Ortsbeirat die detaillierte Kostenschätzung zur Verfügung zu stellen - besonders von Interesse sind die Positionen der Kostengruppe 400 Technische Anlagen/420 Heizung und Lüftung und ihr Anteil an den Gesamtkosten - dem Ortsbeirat zu erläutern, ob neben der recht innovativen, aber vermutlich teuren Nutzung von Kanalwärme auch traditionelle, kostengünstige und erprobte Heizformen im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Rechnung evaluiert wurden - dem Ortsbeirat darzulegen, welches Wartungskonzept vorgesehen und wer für die Wartung der innovativen Heizanlage personell zuständig ist Begründung: In der Präsentation der Baupläne im Gymnasium Römerhof wurde von der Dezernentin darauf hingewiesen, dass die jetzt genehmigten Baukosten i.H.v. 103 Millionen Euro für einen Schulbau sehr hoch und auf die innovative Bauweise sowie gestiegene Baukosten zurückzuführen seien. Ökologische und Ressourcenschonende Bauweisen sind grundsätzlich wünschenswert. Allerdings stellt sich für einen großen Zweckbau mit intensiver Nutzung die Frage, ob gerade beim Heizung und Lüftung anstelle der innovativen Kombination von Wärmepumpe mit Kanalwärme nicht ein traditionelles, v.a. erprobtes System günstiger und zweckmäßiger wäre. Bei vielen Schulen im Ortsbezirk zeigt sich, dass Heizungs- und Lüftungsanlagen nicht einmal rudimentär instandgesetzt und gewartet werden (z.B. Lessing Gymnasium, Container am Römerhof-Gymnasium, Sporthalle in der Humperdinck-Schule), weil die personellen Kapazitäten fehlen. Dieser Sachverhalt wird sich in den kommenden Jahren eher verschärfen, so dass es ratsam wäre, eine Variante mit geringerer Komplexität zu wählen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1121/2 wurde zurückgezogen.
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie voranbringenOFOB 504.04.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2025, OF 1396/5 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie voranbringen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie Sachsenhausen, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald´s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bv g25-Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen! Eine Zero-Waste- Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat aber bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Eine Verpackungssteuer könnte hier eine Bewusstseinsveränderung bringen und zusätzliche Anreize zur Nutzung dieser Mehrwegsysteme schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1396/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am ParkOFOB 603.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 1202/6 Betreff: Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am Park Es ist begrüßenswert, dass die Sanierung der Villa Meister in Sindlingen beginnt. Aus der Presse konnte man u.a. folgende Informationen entnehmen: Die Stadt Frankfurt hat der Cairos-Gruppe um den Unternehmer Markus Bube die Genehmigung für die Sanierung und den Umbau der Gründerzeitvilla erteilt. Geplant sind dort sechs Mietwohnungen sowie zwei Büroeinheiten. Die Arbeiten sollen bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Die Sanierung erfolgt in Abstimmung mit dem Denkmalamt, wobei historische Elemente erhalten bleiben sollen. Es sind umfangreiche Modernisierungen vorgesehen, darunter ein neuer Aufzug, eine barrierefreie Rampe und eine moderne Heizungsanlage. Ursprünglich wollte Bube den Erhalt der Anlage durch den Bau von sieben Wohnhäusern mit 36 Wohnungen entlang der Allesinastraße finanzieren, was jedoch von der Stadt blockiert wurde. Ein entsprechender Bauantrag wurde 2022 abgelehnt, woraufhin Bube Klage einreichte. Eine Entscheidung steht noch aus. Wie geht es mit dem Gelände weiter? Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: - Wird es möglich sein, im denkmalgeschützten Hauptgebäude bei der Aufteilung in 6 Wohn-einheiten und 2 Gewerbeeinheiten, so behutsam vorzugehen, dass die inneren Strukturen des Gebäudes mit ihrer herrschaftlichen Raumeinteilung und die historische Substanz mit ihrem ursprünglichen Charakter und ihre Ausstrahlung erhalten bleiben? - Gibt es Absprachen, die im Zusammenhang stehen zwischen der Sanierung des Hauptgebäudes und einem vom Investor gewünschten Neubau im Park? - Das bereits sanierte Gärtnerhaus scheint nun als Gewerbeimmobilie genutzt zu werden. Wie verträgt sich das mit der vorherigen Wohnnutzung und der Stellungnahme (ST 1028 2021), dass das Bestandsgebäude als Wohnfläche genutzt werden soll? - Ist geplant, den Park auf lange Sicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? - Wann sind Sanierungsarbeiten an der (halbhohen) Stützmauer, die marode scheint, am Feierabendweg geplant? Begründung: In der Bevölkerung in Sindlingen ist nicht nur der Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum groß, sondern auch der, die Villa Meister mit ihrem Park weiterhin als besonderen kulturhistorischen Ort erleben zu können. Es besteht ein Informationsbedürfnis über die Zukunft des Geländes. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1160 2025 Die Vorlage OF 1202/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neue Ein- und Ausfahrten am Park-and-Ride-Parkhaus Borsigallee Umplanung der Anschlussstelle Borsigallee/RiederwaldtunnelOFOB 303.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 715/11 Betreff: Neue Ein- und Ausfahrten am Park-and-Ride-Parkhaus Borsigallee Umplanung der Anschlussstelle Borsigallee/Riederwaldtunnel 1. Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, ob eine Kostenabwägung bezüglich der Baukosten für den Bund und für die Stadt Frankfurt, für die neu geplanten Ein- und Ausfahrten zum P+R Parkhaus Borsigallee gemacht wurden? 2. Stehen die neuen Baukosten für die erforderliche neue Zuwegung und der Bau der vorgelagerten Kreuzung in Relation zu einem schon seit Jahren in Vollauslastung im Betrieb befindlichen P+R Parkhaus? 3. Sind die dabei aufzubringenden Summen, die wirtschaftlich vermutlich keinen nennens-werten Ertrag bringen werden, sondern nur dem Zweck dienen sollen, den ruhenden Verkehr aufzunehmen, damit er nicht die Straßen blockiert, noch als verhältnismäßig anzusehen? 4. Für die Neuplanung der Ein- und Ausfahrten des Parkhauses sollen Lärmschutzwände mit einer Höhe von fast neun Metern Höhe gebaut werden und weitere "zusätzliche" Waldfläche gerodet werden. Hat der Magistrat Einsicht in die naturrechtlichen Gutachten zur Neuplanung der Anschlussstelle Borsigallee bekommen und diese bewerten können? 5. Die Kreuzung Borsigallee/Kruppstraße wird geändert und damit ändern sich die Verkehrszahlen. In der alten Version des Verkehrsmengengutachten zum 2. Planfeststellungsbeschluß des Riederwaldtunnel wurde: "gerade noch die Stufe D" erreicht. Dies allerdings unter der fehlerhaften Annahme, es würden nur 10 Fahrzeuge pro Stunde von der Borsigallee in Richtung Norden auf die Kruppstraße abbiegen. 6. Hat der Magistrat die Neuplanung der Kreuzung Kruppstraße/Borsigallee vorgelegt bekommen und konnte die der Magistrat die Leistungsfähigkeit der neuen Kreuzung prüfen? Begründung: Die Autobahn Ausfahrt Borsigallee soll von einer Unterführung in eine Überführung umgebaut werden. Zusätzlich sollen die Ein- und Ausfahrt zum P+R Parkhaus nur noch direkt über die Autobahn erfolgen. Dafür sind im Fechenheimer Wald weitere große Waldflächen zu roden um die Zufahrt zum P+R Parkhaus neu gestalten zu können. Die jetzige Ein- und Ausfahrt an der Borsigallee soll dauerhaft geschlossen werden. Eine Ausfahrt aus dem Parkhaus ist dann nur noch zurück auf die Autobahn möglich. Dies würde u.a. für die lokale Wirtschaft Einbußen bedeuten. Hessen Mobil hat bisher keine Unterlagen zur Änderung zur Verfügung gestellt. Auf einer Ortsbeiratssitzung allerdings mitgeteilt, die Pläne würden im Februar öffentlich gemacht. Mit der Stadt Frankfurt würden bereits Gespräche zu den neuen Planungen geführt. Es bestehen Zweifel, ob zweistellige Millionenbeträge bei knapper Kasse, für eine Einfahrt in ein Parkhaus notwendig sind, wenn es den lokalen Unternehmen schadet, mehr Waldfläche verbraucht, naturrechtliche Probleme verursacht und dazu keinerlei Vorteile zu erwarten sind. Jegliche andersartige Verwendung des Gebäudes sich dazu in der Zukunft noch erschwert, wenn es nun direkt an die Autobahn angebunden wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.05.2025, OF 735/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 715/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1183 2025 1. Die Vorlage OF 715/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 735/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?OFOB 303.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 718/11 Betreff: Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße? Vorgang: OM 8/21 OBR 11; ST 2374/22 Der Magistrat möge berichten, wann die fehlenden Ampelkästen und die Querungsmarkierungen vor dem Kindergarten St. Hildegard und der FCSF Schule in der Wächtersbacher Straße umgesetzt werden. Begründung: Vor sieben Jahren wurde zum ersten Mal angeregt, an der Wächtersbacher Straße/ Cassellastrasse, direkt vor der Eingangstür zum Kindergarten, den dort fehlenden Ampelübergang einzurichten. Es fanden mehrere Ortstermine statt und alle Beteiligten waren sich einig dieses Maßnahme umzusetzen. Die Dringlichkeit die sich aus der Verkehrsicherheitspflicht ergab war allen Beteiligten bekannt. Zu der Anregung (OF6/11v.19.04.2021) kam es zu einer positiven Stellungnahme (ST2374). Dort heißt es: Der Anregung wird entsprochen. Ein dementsprechender Signallageplan befindet sich bereits in der Bearbeitung. Die Umsetzung kann frühestens im Jahr 2023 erfolgen. Foto und Copyright: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 8 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2374 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1170 2025 Die Vorlage OF 718/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer StraßeOFOB 303.04.2025 · GRÜNE, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 720/11 Betreff: Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer Straße Der Magistrat wird gebeten in der Salmünsterer Straße eine Sperrfläche anzubringen oder im ersten Abschnitt der Straße, rechts bis zu der Grundstücksausfahrt, das Parken von PKW zu verhindern. Begründung: Der Verkehr aus der Birsteiner Straße hat Schwierigkeiten beidseitig von der Birsteiner Straße in die Salmünsterer Straße abzubiegen. Die Fahrzeuge parken dort meist halbseitig auf dem Bürgersteig, weil das Problem der zu engen Einfahrt bekannt ist. Eine Verlegung des Parkwinkels hinter die Ausfahrt könnte eventuell ausreichen. Es ist mehrfach zu Beschädigungen an den dort stehenden Fahrzeugen gekommen. LKW und längere Lieferwagen müssen an der Kreuzung rangieren um dort abbiegen zu können. Der durch die Einbahnstraße entgegenkommende Fahrradverkehr kann nicht rechtzeitig von den abbiegenden Fahrzeugen erkannt werden und es ist für beide Verkehrsteilnehmer durch die enge am Anfang der Fahrbahn in der Salmünsterer Straße kein Ausweichen möglich. Die Anwohner der Grundstücksausfahrt (links im Bild), können nur rückwärts in die Salmünsterer Straße ausfahren und würden diese neue Regelung begrüßen. Roter Kreis im Bild: Empfehlung einer Bodenmarkierung Foto und Copyright: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6895 2025 Die Vorlage OF 720/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzenOFOB 303.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 727/11 Betreff: Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Baumsatzung zu ändern, um "verpflichtungsfrei und gebührenfrei" Götterbäume entfernen zu können und Maßnahmen beim zukünftigen Umgang mit dem Götterbaum in Frankfurt zu entwickeln. Begründung: Der Götterbaum ist kein heimisches Gewächs, sondern ein aus China stammender schnellwachsender, hochsämiger Baum. Die Baumart wird im Volksmund "Ghetto- Palme" genannt. Die Art verbreitet sich sehr schnell. Besonders häufig ist der Baum innerstädtisch in wirtschaftlich schlecht geführten Bereichen zu finden. Der Baum wächst mit bis zu vier Meter im Jahr sehr schnell und die Äste sind sehr brüchig. Die Baumart verdrängt heimische Baumarten und ist daher von der EU als gefährdend eingestuft worden und steht seit 2019 auf der Liste der invasiven Arten der EU. Eine massive Verbreitung auf ländliche Freiflächen in Ungarn ist nicht mehr rückgängig zu machen. In weiten Teilen Italiens ist der Baum sehr verbreitet und wandert nun von Süden nach Tirol ein. Die Stadt Berlin hat bereits Maßnahmen ergriffen, die eine weitere Verbreitung des Götterbaums zum Nachteil anderer heimischer Bäume beschränken soll. Der städtiche Lebensraum bietet der Pflanze ideale Verbreitungsbedingungen, durch seine Verbreitung von Allergernen ist er problematisch für viele Menschen. - Umwelt: Als invasive Art kann der Götterbaum einheimische Pflanzenarten verdrängen und die lokale Biodiversität beeinträchtigen. Er bildet dichte Bestände, die das Wachstum anderer Pflanzen behindern und Ökosysteme verändern können. - Wirtschaft: Der Götterbaum kann durch seine rasche Ausbreitung und die Fähigkeit, auf Ruderalflächen zu gedeihen, zu einem Problem für die Land- und Forstwirtschaft werden. Durch die massive Wurzelaktivität und der Möglichkeit der Besiedelung extremer Standorte können jene Individuen, welche in der Nähe von Infrastrukturen aufkommen, größere mechanische Schäden durch das starke Wurzelwachstum an diesen Baulichkeiten verursachen. - Gesundheit: Der Baum produziert Allergene und sein Holz kann Hautreizungen verursachen. Der unangenehme Geruch der Blätter kann ebenfalls als störend empfunden werden. Samen und Rinde sind giftig für Mensch und Tiere. Quellen: - Forstdienst Wald und Holz - Tirol https://forstdienst.provinz.bz.it/de/wald-holz/goetterbaum - Elietta Becker in: https://www.lubera.com/de/gartenbuch/goetterbaum-giftig-p4363 - Beigefügt ist der Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Berlin, zu "Empfehlungen zum Umgang mit dem Götterbaum in Berlin vor dem Hintergrund der EU-Verordnung zu invasiven Arten" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 551 2025 Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und 2 GRÜNE gegen 2 CDU und Linke (= Ablehnung); 2 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der FerienzeitOFOB 1003.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 974/9 Betreff: Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kinderbetreuung in den Ferien. Dies ist im Sozialgesetzbuch VIII im § 22a Absatz 3 Satz 2 geregelt. "Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen." (§ 22a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII) Dieser Anspruch gilt fortlaufend während des gesamten Jahres, auch während der Sommerferien. Wenn die Kita Schließtage von mehreren Wochen anbietet, sieht der Staat hierfür eine rechtmäßige wohnortnahe Alternative zur Sommerbetreuung für Sie vor. In den meisten Fällen wird Ihnen diese auch direkt durch den Kindergarten offeriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Anspruch auf Kinderbetreuung auch in den Sommerferien auf eigene Initiative hin geltend machen und Den Betreuungsanspruch während der Schließtage können Eltern und Erziehungsberechtigte nur hinsichtlich Kindertagesstätten geltend machen, die einen öffentlichen Träger haben. Bei freien Einrichtungen besteht dieser Anspruch nicht. Große freie Träger bieten dieses Angebot von wohnortnaher Ferienbetreuung dennoch an. Für Träger mit nur einer Einrichtung o.ä. ist dies jedoch nicht möglich. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie hoch ist die Zahl der Familien, die eine Ferienbetreuung benötigen aber nicht erhalten im Ortsbezirk 9? 2. Welche Alternativangebote gibt es insbesondere für jüngere Kinder als Schulkinder? Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.11.2024, OF 887/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2025 1. Die Vorlage OF 887/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 974/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Die Stadtteilbibliothek am Dornbusch sichtbarer machen!OFOB 903.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 986/9 Betreff: Die Stadtteilbibliothek am Dornbusch sichtbarer machen! Im U-Bahn- Unterführungsbereich der Station "Dornbusch" befinden sich an der Wand zwar Hinweisschilder auf das Bürgeramt, nicht aber auf die Stadtteilbibliothek. Einige Menschen finden diese nicht so einfach. Auch der Eingang und Aufgang ist eher unscheinbar. Die Leitung der Stadtteilbiliothek würde sich einen amtlichen Hinweis durchaus wünschen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Einvernehmen mit der "traffiQ" und der Bibliotheksleitun, die Wegweiser durch Wegweiser für die Bibliothek zu ergänzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6843 2025 Die Vorlage OF 986/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus DornbuschOFOB 903.04.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 990/9 Betreff: Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zeitnah einen aktuellen Lageplan der unterirdischen Versorgungsleitungen für den Platz vor dem Haus Dornbusch zwischen Marbachweg im Süden und dem Blumengeschäft an der Carl Goerdeler Straße im Norden zukommen zu lassen. Der Ortsbeirat benötigt diese Unterlagen dringend zur Vorbereitung seiner Planung für die Umgestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch im Gedenken an das Ehepaar Marcel und Teofila Reich-Ranicki. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6846 2025 Die Vorlage OF 990/9 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Maßnahmen zur Unterbindung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens an der Ecke Fallerslebenstraße/ImmermannstraßeOFOB 903.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 992/9 Betreff: Maßnahmen zur Unterbindung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens an der Ecke Fallerslebenstraße/Immermannstraße An der genannten Kreuzung wird der Bereich vor dem Kiosk regelmäßig von Fahrzeugen zum Halten und Parken genutzt, obwohl dies nicht gestattet ist. Dies führt zu erheblichen Behinderungen des Fußverkehrs, insbesondere für Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator. Zusätzlich wird durch die dort abgestellten Fahrzeuge der Linienverkehr der Buslinie 64 beeinträchtigt. Darüber hinaus wird trotz eines absoluten Halteverbots in der Fallerslebenstraße in Ecknähe auf dem Gehweg geparkt, was die Sicherheit und Bewegungsfreiheit der FußgängerInnen weiter einschränkt. Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen: 1. Markierung einer Sperrfläche im Eckbereich, um das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden. 2. Installation von Pollern oder Fahrradbügeln zur physischen Verhinderung des Parkens auf dem Gehweg und in der Halteverbotszone. 3. Ausweisung eines Lieferantenparkplatzes, der von allen Lieferdiensten genutzt werden kann, um eine geordnete Anlieferung zu gewährleisten und das Parken in verbotenen Bereichen zu reduzieren. Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger verbessert sowie eine reibungslose Durchfahrt des öffentlichen Nahverkehrs gewährleistet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 992/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6847 2025 Die Vorlage OF 992/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der FranzWerfelStraßeOFOB 903.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 996/9 Betreff: Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Franz-Werfel-Straße Derzeit werden in diesem Bereich zahlreiche Fahrzeuge, darunter Autos, Wohnmobile und Anhänger, teils dauerhaft abgestellt. Dies führt dazu, dass der öffentliche Raum nicht optimal genutzt werden kann. Die genannte Fläche bietet Potenzial für eine verbesserte Nutzung als Begegnungsraum für die Anwohnerinnen und Anwohner. Bereits in der Vergangenheit wurden hier unter der Hochstraße durch das Quartiermanagement Ginnheim und das Nachbarschaftsbüro der aktiven Nachbarschaft Veranstaltungen organisiert, die auf positive Resonanz stießen. Eine autofreie Gestaltung würde diesen Bereich weiter aufwerten und den Anwohnerinnen und Anwohnern mehr Platz für soziale und kulturelle Begegnungen bieten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zur Umgestaltung des genannten Bereichs zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Einrichtung einer autofreien Zone zu ergreifen. Die Parkplätze für die Deutsche Bundesbank sollen hiervon nicht betroffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 996/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6850 2025 Die Vorlage OF 996/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz angefügt wird: "Die Durchfahrt soll davon unberührt bleiben." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frei halten der Fahrradständer von parkenden AutosOFOB 903.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 997/9 Betreff: Frei halten der Fahrradständer von parkenden Autos In der Selma-Lagerlöf-Straße und der Ricarda-Huch-Straße kommt es regelmäßig vor, dass die in zwei Reihen vor den Eingängen der Wohnhäuser angebrachten Fahrradständer durch parkende Autos blockiert werden. Dies führt dazu, dass die Fahrradständer nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden können. Insbesondere werden Fahrzeuge zwischen den Reihen mit Omegabügeln abgestellt, wodurch der Zugang für Radfahrende erheblich eingeschränkt ist. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird daher gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das unzulässige Parken zwischen den Fahrradständer-Reihen zu unterbinden. Eine mögliche Lösung wäre die Installation von Pollern oder anderen baulichen Maßnahmen, die das Abstellen von Fahrzeugen an diesen Stellen wirksam verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6851 2025 Die Vorlage OF 997/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen an der Hügelstraße (Höhe Am Hochwehr)OFOB 903.04.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 998/9 Betreff: Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen an der Hügelstraße (Höhe Am Hochwehr) Da die Umsetzung des geplanten Kreisverkehrs an dieser Stelle noch Jahre in Anspruch nehmen wird, wäre es sinnvoll, die vorhandenen versiegelten Flächen zwischenzeitlich zu entsiegeln. Durch diese Maßnahme könnte die angrenzende Grünfläche erweitert und das Erscheinungsbild der Umgebung deutlich aufgewertet werden. Neben der ästhetischen Verbesserung würde die Entsiegelung auch ökologische Vorteile mit sich bringen. Eine größere Grünfläche würde zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen, Regenwasser besser versickern lassen und die Artenvielfalt in diesem Bereich fördern. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen zwischen den Fahrtrichtungen der Hügelstraße in Höhe Am Hochwehr zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6852 2025 Die Vorlage OF 998/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis HaeberlinstraßeOFOB 1003.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Sauberkeit durch „Mehrweg“NR02.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, NR 1190 Betreff: Mehr Sauberkeit durch "Mehrweg" Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Förderrichtlinie "Mehrweg Frankfurt" zu erlassen. Durch diese Richtlinie sollen gastronomische Betriebe einen Anreiz erhalten, sich bestehenden Mehrwegsystemen anzuschließen, um ihre "To Go"-Verpackungen entsprechend umzustellen. Gleichzeitig startet der Magistrat eine Kampagne an hochfrequentierten Orten und Plätzen, an denen erfahrungsgemäß Speisen und Getränke konsumiert werden, um auch die Bürgerinnen und Bürger für Mehrwegsysteme zu interessieren und den Nutzen für Umwelt und Sauberkeit darzustellen. Begründung: Jetzt, wo die helle und warme Jahreszeit begonnen hat, strömen die Menschen ins Freie. Sie beleben die Plätze, Parks und Grünanlagen der Stadt und halten sich dort gern auf. Zur Geselligkeit gehört auch das Verzehren von Getränken und Speisen. Viele davon werden in den umliegenden Gastronomiebetrieben gekauft oder bestellt. Dies ist zu befürworten, da somit auch die Frankfurter Gastronomie von dieser jahreszeitlichen Situation profitiert. Damit insbesondere "To Go"-Verpackungen aber nicht als Einwegverpackungen liegengelassen, arglos weggeworfen oder neben bereits überfüllte Abfallsammler gestellt werden, sind Mehrwegverpackungen ein unabdingbarer Bestandteil einer Sauberkeitsoffensive für Frankfurt. Außerdem wird damit ein Beitrag zur Ressourcenschonung erreicht. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 290 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1190 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1190 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5999, 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 24.04.2025 Aktenzeichen: 79-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - On-Demand-Bus KNUT: Abschaffung Tarifzuschlag bei ErsatzfahrtenNR02.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, NR 1191 Betreff: On-Demand-Bus KNUT: Abschaffung Tarifzuschlag bei Ersatzfahrten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das On-Demand-Shuttle "Knut" in der Zeit, in der es die bis Fahrplanwechsel im Dezember 2024 regulär im Frankfurter Norden verkehrende Buslinien ersetzt, ohne Zuschlag zum üblichen RMV-Tarif anzubieten. Dies gilt insbesondere für die Nachtfahrten, die von "Knut" übernommen wurden, um die wenig genutzten Buslinien in den Nachtstunden zu ersetzen. Begründung: Das On-Demand-System "Knut" stellt eine sinnvolle und innovative Lösung dar, um in den späten Nachtstunden ein flexibles und bedarfsgerechtes Verkehrsangebot für die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Norden bereitzustellen. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 wurden die Nachtfahrten der Linien 28, 29, 39 und 63 durch das Shuttle ersetzt. Allerdings wird von den Fahrgästen zu Recht kritisiert, einen Komfortzuschlag für "Knut" zu erheben, wenn es reguläre Busfahrten ersetzt. Insbesondere wenn es sich um eine direkte Ersatzleistung für bisher wenig frequentierte Nachtbuslinien handelt, sollte der Service ohne zusätzliche Kosten für die Fahrgäste angeboten werden. Es ist wichtig, dass "Knut" in dieser Zeit zu den gleichen Bedingungen genutzt werden kann wie das normale RMV-Angebot, insbesondere um die Akzeptanz des Systems zu steigern und die Nutzung durch Pendler und Nachtschwärmer zu fördern. Ein Zuschlag, der für diese Leistungen verlangt wird, ist nicht gerechtfertigt und sollte im Sinne einer bürgerfreundlichen Mobilitätspolitik abgeschafft werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 277 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und BFF gegen FDP und fraktionslos (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, Linke und BFF gegen SPD und Volt (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage E 63/24 überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1177) sowie AfD (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD Beschlussausfertigung(en): § 6000, 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 92-11
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Arbeit von KOMPASS stärken - Gründerszene in Frankfurt fördernNR02.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, NR 1192 Betreff: Arbeit von KOMPASS stärken - Gründerszene in Frankfurt fördern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.05.2026 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die KOMPASS gGmbH - Zentrum für Existenzgründungen Frankfurt am Main in ihrem Auftrag, Gründungsinteressierte, Gründer, Start-Ups und Unternehmen zu nachhaltigen Geschäftsmodellen mit vielfältigen Angeboten zu beraten und zu fördern, stärker zu unterstützen. 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Arbeit von KOMPASS durch einen eigenen Haushaltstitel mit jährlich ausgewiesenen Zuschüssen gestärkt werden kann. Gegebenenfalls ist das bei zukünftigen Haushaltsplänen entsprechend umzusetzen. 3. eine sachgerechte Ausgleichszahlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH an die KOMPASS gGmbH sicherzustellen, damit die zusätzlichen Kosten für die Betrauung (Wirtschaftsprüfer, Buchhaltung, Berichterstattung) nicht über den Wirtschaftsbetrieb oder die Eigenmittel der KOMPASS gGmbH aufgebracht werden müssen. 4. die Finanzierung von zwei dringend benötigten zusätzlichen Beratungsstellen bei der KOMPASS gGmbH sicherzustellen, um die dauerhaft hohe Nachfrage nach Beratung erfüllen zu können. 5. eine Übersicht aller kommunal geförderten Angebote und Arbeitsmarktprojekte für Gründer und Start-Ups bereitzustellen mit dem Ziel, eine bessere Vernetzung aller Akteure in Frankfurt herzustellen und um Redundanzen und Lücken aufzuzeigen. Begründung: Seit 25 Jahren unterstützt KOMPASS Gründer, Start-ups und Unternehmer in der Planung, beim Aufbau und der Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen. Die KOMPASS gGmbH ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH (WiFö) und arbeitet eng mit dieser zusammen. Die Finanzierung von KOMPASS erfolgt aus den Mitteln der WiFö und ist für die Stadtverordnetenversammlung nicht transparent. Die gemeinnützige Gesellschaft berät und qualifiziert sehr erfolgreich Gründerinnen und Gründer von der Gründungsphase bis hin zum internationalen Marktauftritt. Zum Angebot vom KOMPASS gehören Workshops, Netzwerk-Events, Seminare, Programme und Beratungen zu Themen wie Finanzierung, Business-Plan, Marktauftritt, Digitalisierung und Marketing. Außerdem kann die KOMPASS gGmbH bestens beraten, wenn es um Fragen zu kommunalen Fördermöglichkeiten geht. Darüber hinaus bietet KOMPASS eine Plattform für aktuelle Trends und Zukunftsthemen. Die Arbeit von KOMPASS als Baustein der Wirtschaftsförderung hat für den Standort Frankfurt eine hohe Bedeutung und muss deshalb finanziell noch besser abgesichert sein. Die gemeinnützige Gesellschaft ist mit einem öffentlichen Akt der Stadt Frankfurt am 20.08.2018 mit sogenannten "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse" (DAWI) betraut worden. Allerdings muss der Wettbewerbsbereich regelmäßig den defizitären DAWI-Bereich ausgleichen, denn die Gesellschaft muss dafür Drittmittel einwerben und erhält nur mittelbare Ausgleichsleistungen. Das muss dringend geändert werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass es in Frankfurt bei Gründungs-, Startup und Arbeitsmarktprojekten keine Redundanzen gibt und die Zusammenarbeit alle Akteure adäquat funktioniert. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Robert Lange Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1192 wird bis zum nächsten Etat zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung) 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 38 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1192 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung)
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Digitales Register für Taxis und MietwagenNR02.04.2025 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, NR 1193 Betreff: Digitales Register für Taxis und Mietwagen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein digitales Register für in Frankfurt am Main konzessionierte Taxis und Mietwagen einzuführen. Dieses Register soll tagesaktuell geführt und den zuständigen Behörden sowie berechtigten Akteuren des Personenbeförderungsmarktes zur Verfügung gestellt werden, um einen automatisierten Abgleich der Konzessionen zu ermöglichen. Ziel ist es, Transparenz über den Fahrzeugbestand herzustellen und den Verwaltungsaufwand bei der Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben zu reduzieren. Begründung: In den vergangenen Monaten hat der Taxi- und Mietwagenmarkt in Frankfurt am Main signifikante Veränderungen erfahren. Mit der Einführung flexibler Festpreise für Taxis im Dezember 2024 wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um den Fahrgästen mehr Transparenz zu bieten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Taxigewerbes zu stärken. Trotz dieser positiven Entwicklungen gibt es weiterhin Herausforderungen im Markt, insbesondere in Bezug auf illegale Strukturen in der Taxi- und Mietwagenbranche. Im Zeitalter digitalisierter Angebote ist eine aktuelle Übersicht über konzessionierte Fahrzeuge von besonderer Bedeutung, um eine sachgerechte Überprüfung und Kontrolle zu ermöglichen. Um ressourcenintensive, manuelle Prozesse zu vermeiden, ist ein automatisierter Datenabgleich zwischen der Ordnungsbehörde und den Unternehmen und Vermittlungsplattformen notwendig. Solche Systeme sind etabliert. Diese Systeme erleichtern den Behörden die Überwachung der Marktteilnehmer, reduzieren den administrativen Aufwand und tragen dazu bei, einen fairen und gesetzeskonformen Wettbewerb sicherzustellen. Die umgehende Einführung eines solchen Registers in Frankfurt am Main würde die Effizienz der Ordnungsbehörden verbessern, Transparenz im Personenbeförderungsmarkt schaffen und die Rechtssicherheit für Unternehmen und Fahrgäste gleichermaßen erhöhen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 271 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1193 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1193 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6045, 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 05.05.2025 Aktenzeichen: 32-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhenNR02.04.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, NR 1194 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen und in einem der Stadtverordnetenversammlung vorzulegenden Handlungskonzept zu bündeln, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger insbesondere in ihren ureigenen Schutzräumen, also auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, zu erhöhen. Dazu soll beispielsweise gehören: - konsequentes Einschreiten gegen das Fahrradfahren auf Gehwegen - Einschränkung des Fahrradfahrens in Fußgängerzonen ortsbezogen durch ein generelles Verbot, ein zeitlich eingeschränktes Verbot und/oder eine Beschränkung auf Schrittgeschwindigkeit - Schrittgeschwindigkeit für Fahrradfahrer orts- und zeitabhängig in Grünanlagen und Parks - konsequentes Einschreiten gegen das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und Grünanlagen - Verbot und Kontrolle des Abstellens von E-Scootern in Grünanlagen und auf Gehwegen außerhalb von besonders gekennzeichneten Abstellplätzen Bei einem Fehlverhalten sind konsequent Bußgelder zu verhängen. Begründung: Die Verkehrssituation ist seit Jahren geprägt von einer immer weiter steigenden Rücksichtslosigkeit im Verkehr. Ein besonderes Augenmerk muss dabei der schwächsten Gruppe im Straßenverkehr gewidmet werden, den Kindern, den Fußgängerinnen und Fußgängern sowie den mobilitätseingeschränkten Personen. Gehwege, Fußgängerzonen, Parks, Grünanlagen sollten ein sicherer Schutzraum sein. Tatsächlich aber fahren Fahrradfahrer und E-Scooter zunehmend auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und Grünanlagen. Es kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und zum Teil schweren Unfällen, die wegen Aussichtslosigkeit der Ermittlung des Unfallverursachers in der Regel nicht angezeigt werden. Gefährdet sind hiervon insbesondere Kinder, ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Kinder können nicht mehr frei in den Parks, Grünanlagen und an den Mainufern spielen, die Gehwege und die Fußgängerzonen haben sich zu "Angstbereichen" für Fußgänger entwickelt. Die Gefährdung hat weiter zugenommen durch E-Bikes, E-Lastenfahrräder, E-Roller und das Verhalten von Fahrradfahrern von Lieferdiensten, die mit mehr Gewicht und mit höherer Geschwindigkeit unterwegs sind. Dieser fatalen Entwicklung muss wirksam entgegengetreten werden. Der Magistrat ist muss daher konsequent Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern ergreifen. Je nach örtlicher Situation können dabei unterschiedliche und zudem zeitlich differenzierte Maßnahmen sinnvoll sein, etwa in Fußgängerzonen. Es muss für insbesondere für Kinder, aber auch Seniorinnen und Senioren, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie mobilitätseingeschränkte Personen wieder möglich sein, sich ohne Angst, plötzlich und unerwartet umgefahren zu werden, in der Stadt bewegen zu können. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 278 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1194 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage E 46/23 überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6001, 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 32-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Sicherheit und Sauberkeit für Alt-Sachsenhausen - jetzt handeln!NR02.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, NR 1195 Betreff: Sicherheit und Sauberkeit für Alt-Sachsenhausen - jetzt handeln! Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Möglichkeit der Einrichtung einer zeitlich befristeten, selektiv eingesetzten Videoüberwachung in den als problematisch identifizierten Bereichen in Alt-Sachsenhausen gemeinsam mit der Landespolizei zu prüfen und im Anschluss umzusetzen. Dabei sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten und ein Evaluationskonzept zur Überprüfung der Effektivität der Maßnahme zu erarbeiten; 2. in Zusammenarbeit mit der Landes- und Stadtpolizei geeignete Einsatzmaßnahmen zu konzeptionieren, um zielgerichtet und effektiv Verstöße gegen geltendes Recht (insb. BImSchG, Abfallsatzung usw.) zu ahnden sowie 3. ein Konzept für eine bessere öffentliche Beleuchtung zu erarbeiten und umzusetzen, um die Sicherheitslage in den betroffenen Bereichen positiv zu beeinflussen. Begründung: Die Beschwerden über die Situation in Bereich Alt-Sachsenhausen haben in der jüngeren Vergangenheit weiter zugenommen. Messerattacken und Angriffe auf Einsatzkräfte belegen, dass es sich insbesondere am Wochenende um einen Kriminalitätshotspot handelt. Videokameras können einen wichtigen Beitrag leisten, um die vor Ort eingesetzten Polizeikräfte zu unterstützen, Gefahrensituationen frühzeitiger zu erkennen und das Schutzniveau zu erhöhen. Gleichzeitig gibt es so die Möglichkeit, Tatverdächtige schnell zu identifizieren. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen greifen gezielt die bekannten Sicherheitsprobleme in Alt-Sachsenhausen auf. Studien belegen, dass eine Kombination aus Videoüberwachung, besserer Beleuchtung, erhöhte Polizeipräsenz und ein sauberes Umfeld Kriminalität und Unsicherheitsgefühle wirksam reduzieren. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage NR 1195 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 1195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); Linke (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Beratung der Vorlage NR 1195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); Linke (= Enthaltung) 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.06.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1195 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1195 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schäfer, Dr. Rosenbaum, Hauenschild, Ritter, Gebhardt, Pfeiffer und Wehnemann dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6118, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6241, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 10-52
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Schulische Nutzung von Schulhausverwalter-Wohnungen erleichternNR02.04.2025 · ÖkoLinX-ELF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, NR 1196 Betreff: Schulische Nutzung von Schulhausverwalter-Wohnungen erleichtern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) die Grundsatzentscheidung aufzuheben, nach der leerstehende Wohnungen ehemaliger Schulhausverwalter nur dann für schulische Zwecke genutzt werden dürfen, wenn sie im Schulgebäude verortet sind; b) zu prüfen, welche Schulgemeinden über leerstehende Schulhausverwalter-Wohnungen außerhalb des Schulgebäudes verfügen und von einer Sanierung der Wohnung für schulische Zwecke profitieren könnten (z. B. durch die Einrichtung einer schulischen Nachmittagsbetreuung/ eines Horts oder allgemein für unterrichtliche Zwecke). Über die Ergebnisse der Prüfung und Umsetzung legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Bericht vor. Begründung: Im Bericht B 83/25 führt der Magistrat folgende Begründung dafür an, dass er die akuten Raumprobleme der Ebelfeldschule in Praunheim nicht lösen kann: "Das Dienstwohngebäude an der Ebelfeldschule steht als Schulfläche nicht zur Verfügung. Aufgrund einer mit dem Personalrat abgestimmten Grundsatzentscheidung dürfen Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wohnungen, die in einem Schulgebäude verortet sind. Das Gebäude an der Ebelfeldschule ist ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Somit fällt es nicht unter die oben aufgeführte Ausnahmeregelung." Weder liegt der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Grundsatzentscheidung vor, noch ist sie nachvollziehbar. Unabhängig vom finanziellen Aufwand der Sanierung leerstehender Dienstwohnungen und der Problematik des Sanierungsstaus ist es nicht vertretbar, eine schulische Nutzung schon deshalb kategorisch auszuschließen, weil sich das Gebäude am Rand des Schulgeländes befindet. Angesichts der verfehlten Planungspolitik des Magistrats müssen Schülerinnen und Schüler durch die gesamte Stadt fahren um weit entfernte Interimsstandorte zu erreichen, Schulgemeinden werden auseinandergerissen und auf mehrere Dependancen verteilt und Kinder und Jugendliche müssen weite Wege auf sich nehmen, um in Turnhallen anderer Schulen oder Vereine Sportunterricht erteilt zu bekommen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht plausibel, warum ein benachbartes Gebäude nicht für Arbeitsgemeinschaften, die schulische Nachmittagsbetreuung oder einen Hort genutzt werden kann. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU und AfD gegen Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Ablehnung); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1196 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Bildung und Schulbau zurückverwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und Linke (= Enthaltung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage NR 1196 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Bildung und Schulbau zurückverwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und Linke (= Enthaltung) 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1196 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage NR 1196 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6119, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6365, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 40-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9OFOB 902.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 1003/9 Betreff: Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9 Vorgang: V 942/24 OBR 9; ST 1381/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Kontext der ST1381/24 einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, bis wann die individuelle Prüfung der Schulstandorte in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim abgeschlossen sein wird und erste Maßnahmen zur Öffnung der Schulen für die Stadtteile umgesetzt werden können. Hierzu sind die Planungs- und Investitionsmittel bereitzustellen, der die erforderlichen Mittel für Reinigung, Gebäudesicherung, Buchungsmanagement und etwaige bauliche Anpassungen berücksichtigt. Begründung: Die Stadtteile Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim leiden unter einem erheblichen Mangel an Versammlungs- und Übungsräumen für Vereine und andere Gruppen. Die Stellungnahme ST 1381/24 konkretisiert die allgemeinen Prinzipien des Berichts B 640/20 auf unsere lokale Situation, bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit, Schulen und ggf. Kindertagesstätten für den Stadtteil zu öffnen, lässt jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Ein verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die angekündigte Prüfung der Schulstandorte und die Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2025 zu konkreten Verbesserungen der Situation unserer Bürger und Stadtteilakteure kommen. Darin sollten priorisierte Maßnahmen benannt werden, die kurzfristig realisiert werden können. Die Bedarfserhebung im Stadtteil sollte zum Zweck der Priorisierung konkretisiert werden, um Transparenz darüber zu schaffen, welche Räume dringend benötigt werden und welche Gruppen am meisten von einer Öffnung profitieren würden. Hierzu sollten auch der Stadtteilarbeitskreise eingeladen werden. Ebenso sind die Fragen nach zusätzlichen Ressourcen und der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen offen. Planungs- und Investitionsmittel ist entscheidend, um die Umsetzbarkeit sicherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 942 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1381 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6854 2025 Die Vorlage OF 1003/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, Linke, BFF und fraktionslos (= Enthaltung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.