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Stadt Frankfurt soll (Mehrheits-)Eigentümerin der KEG werden

Vorlagentyp: NRBFF
4 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, dass die Stadt Frankfurt Mehrheitseigentümerin der KEG wird, um die Kontrolle über die Entwicklung von Flächen zu erlangen. Dies ist notwendig, da die bestehende Public-Private-Partnership nicht den gewünschten Erfolg im Sinne des Gemeinwohls erzielt hat. Ziel ist es, die Nutzung ehemaliger militärischer Liegenschaften für Wohnungsbauprojekte zu optimieren.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt kauft der Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) Anteile an der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) ab, um

a) im ersten Schritt die Mehrheitseigentümerin der KEG zu werden und

b) langfristig die Eigentümerin der KEG zu werden.

Begründung

Die KEG wurde 1995 mit dem Ziel gegründet, militärisch genutzte Liegenschaften umzunutzen. Die beiden Gesellschafterinnen sind die Stadt Frankfurt sowie die private BSMF mit einer jeweiligen Beteiligung von 50 Prozent. Die KEG wird somit als Public-Private-Partnership geführt. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass diese Partnerschaft nicht das richtige Modell ist, um die Orientierung am Gemeinwohl der Geschäftstätigkeit der KEG zu gewährleisten. Daher muss es dahingehend geändert werden, dass die Stadt zunächst Mehrheitseigentümerin und langfristig Eigentümerin der KEG wird und damit ihre Entscheidungshoheit zurückerlangt. Dies muss geschehen, um dem Gegenstand der KEG gerecht zu werden, der wie folgt lautet: "Der Erwerb und die Entwicklung von Flächen vorrangig im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main, deren bisherige, insbesondere militärische, Nutzung für andere Zwecke, vornehmlich des Wohnungsbaus, geändert werden soll, mit dem Ziel einer anschließenden Veräußerung. Soweit dies wirtschaftlich und städteplanerisch zweckmäßig erscheint, ist die Gesellschaft berechtigt, mittel- und ggf. auch längerfristige Nutzungsverhältnisse (z. B. Vermietung an Dritte) zu begründen. Die Gesellschaft kann auch zum Zwecke der Errichtung von öffentlich geförderten Wohngebäuden Flächen erwerben, bebauen, verwalten und vermieten. Darüber hinaus sind der Aufbau und der Erwerb von technischen, sozialen und kulturellen Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit Wohnungsbauprojekten ebenfalls Zweck der Gesellschaft. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweck (!) notwendig oder nützlich sind. Hierunter können auch Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung fallen." (Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, HRB 39899).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. April 2025 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.05.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 34 · 22.04.2025
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 1141 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDLinkeFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz), Linke (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 35 · 29.04.2025
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 1141 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiStadtv. Yilmaz
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 06.05.2025
TO II, TOP 4
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 1141 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 08.05.2025
TO II, TOP 21
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 1141 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDLinkeÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. YilmazFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

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