Mehr Sicherheit für den Grüneburgpark!
Stellungnahme des Magistrats
Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Die Parkanlagen in Frankfurt am Main, so auch der Grüneburgpark, hatten sich in den Pandemiejahren zeitweise als Ausweichlokalität ergeben, in der sich gerade junge Heranwachsende trotz pandemiebedingter Restriktionen abendlich zum Feiern zusammenfinden konnten. Straftaten, die beim Zusammentreffen größerer Personengruppen als typisch zu bezeichnen sind, wie Diebstahlsdelikte, aber auch Rohheitsdelikte wie Körperverletzung und Raub, hatten sich in dieser Zeit von Etablissements, wie Clubs und Diskotheken, in den öffentlichen Raum verlagert. Mit Ende der Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie ist eine Frequentierung festzustellen, wie sie im Jahr vor der Pandemie vorherrschte, mithin auch eine reduzierte Kriminalitäts- und Beschwerdelage.
- Kriminalitäts- und Beschwerdelage In den letzten sechs Jahren war, aus oben bereits dargelegten Gründen, lediglich in den Jahren 2021 und 2022 eine erhöhte Kriminalität festzustellen. Abseits der Pandemie werden im Grüneburgpark jährlich im Durchschnitt 16 Straftaten registriert. Das Jahr 2024 war mit 16 polizeilich bekannt gewordenen Straftaten unauffällig, darunter vier Körperverletzungsdelikte, drei Diebstahlsdelikte, zwei Raubdelikte und zwei sexuelle Belästigungen. Das laufende Jahr ist nicht pressefrei. Bislang ist jedoch keine Entwicklung festzustellen, die vom durchschnittlich zu erwartenden Kriminalitätsaufkommen abweicht. Weder dem zuständigen Polizeirevier noch der für Jugendkriminalität zuständigen Kriminalinspektion 50 liegen aktuelle Beschwerden vor, die den Grüneburgpark betreffen. Die Tatbegehung des in der Eilanregung erwähnten Falls ragt deutlich in ihrer kriminellen Energie heraus. Die Sachbearbeitung ist noch nicht abgeschlossen, die zunächst unbekannten Tatverdächtigen konnten jedoch bereits ermittelt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch die Kriminalpolizei.
- Polizeiliche Maßnahmen Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hatte in den Pandemiejahren ein erweitertes Einsatzkonzept für die Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung initiiert, mit dem zu einsatzrelevanten Zeiten, beispielsweise an Wochenenden und an Abenden vor Feiertagen, ein stärkerer Fokus auf die Örtlichkeiten gesetzt wurde, an denen erfahrungsgemäß größere Menschengruppen zusammenkommen und erhöhte Straftatenaufkommen zu verzeichnen sind. Dadurch konnte die Kriminalität und insbesondere die Beschwerdelage zu Störungen der öffentlichen Ordnung, wie ruhestörender Lärm durch den Betrieb von Bluetooth-Lautsprechern, das Urinieren im öffentlichen Raum und das Zurücklassen von Müll, nachhaltig reduziert werden. Das zuständige Polizeirevier führt losgelöst von der Kriminalitäts- und Beschwerdelage Fußstreifen im Grüneburgpark durch und ist für Bürgerinnen und Bürger jederzeit ansprechbar. Die Maßnahmen werden regelmäßig an die Lage angepasst und beschränken sich nicht auf die Parkanlage als solche, sondern umfassen auch die umliegenden Straßen mitsamt ihrer Haltestellen des ÖPNV. Bei entsprechenden Feststellungen werden die Maßnahmen kriminalpolizeilich und durch präventive polizeiliche Maßnahmen begleitet.
- Videoüberwachung An öffentlich zugänglichen Orten dürfen Polizei und Kommunen Videokameras einsetzen, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Die rechtlichen Vorgaben dazu werden von § 14 Abs. 3 und 4 HSOG vorgegeben. Insbesondere ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren, da die Videoüberwachungen und Aufzeichnungen nicht nur potenzielle Straftäter betreffen, sondern insbesondere auch die Rechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Frankfurt am Main wies im Jahr 2024 eine Straftatendichte von 4,6 Straftaten/Hektar (inkl. Grünflächen) auf. Der Grüneburgpark liegt bei einer Straftatendichte von 0,6 Straftaten pro Hektar und ist damit weit unterdurchschnittlich kriminalitätsbelastet. Aus polizeilicher Sicht ist eine Videoüberwachung des Grüneburgparks derzeit rechtlich nicht zulässig. Wir führen durchgängig aktuelle Kriminalitätsanalysen für den gesamten Stadtbereich durch. Sollte sich die Kriminalitäts- und Beschwerdelage ändern, erfolgt automatisch eine Prüfung aller rechtlich möglichen polizeilichen Maßnahmen."