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Bündnis "Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen stoppen!" beitreten

Vorlagentyp: NRBFF
5 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Beitritt der Stadt Frankfurt zu einem bundesweiten Bündnis, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu stoppen und den Schutz von bezahlbarem Wohnraum zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um die Verdrängung von einkommensschwachen Haushalten zu verhindern und die Wohnsituation in Frankfurt zu verbessern.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt tritt dem bundesweiten Bündnis "Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen stoppen!" bei und setzt sich für die Verlängerung des § 250 BauGB zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf Landesebene ein.

Begründung

Der Verlust von bezahlbarem Wohnraum ist ein enormes Problem für Mieter*innen in Frankfurt. Besonders die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist ein Motor der Verdrängung. Wenn Mietshäuser in Eigentumswohnungen aufgeteilt und verkauft werden, sind günstige Bestandsmieten substanziell gefährdet. Die Veräußerung einzelner Wohnungen erhöht den Druck der wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie und damit den Druck, alteingesessene Mieter*innen zum Auszug zu bewegen. Die Umwandlungen bedeutet für sie oft: Die Gefahr von Eigenbedarfskündigungen nach Ablauf der Schutzfrist; massive Mietsteigerungen, wenn durch Modernisierungen der Wert der Immobilie erhöht wird; eine zunehmende Verdrängung einkommensschwacher Haushalte aus den Innenstädten und eine Verschärfung am Wohnungsmarkt, da günstige Mietwohnungen vom Markt verschwinden. Immobilienkonzerne und private Investor*innen profitieren von dieser Entwicklung, während viele Menschen ihre Wohnungen verlieren oder unter immer schwieriger werdenden Bedingungen leben müssen. § 250 des Baugesetzbuches (BauGB) ermöglicht es den Landesregierungen, Verordnungen zu erlassen, sodass die Kommunen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen einschränken können. Seit dem 29.04.2022 gilt in Frankfurt eine sogenannte Umwandlungsgenehmigungsverordnung. Hiernach bedarf es bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen der Genehmigung der Kommune. Die Anzahl der im Grundbuch umgewandelten Wohneinheiten hat sich im Zuge des Genehmigungsvorbehalts enorm reduziert. Während 2021 noch 842 Wohnungen umgewandelt wurden, waren es 2022 über 50 Prozent weniger (insgesamt 370 umgewandelte Wohneinheiten). 2023 war eine Reduktion sogar um 90 Prozent im Vergleich zu 2021 feststellbar (insgesamt 80 umgewandelte Wohneinheiten). Auch in den Jahren vor Einführung des Genehmigungsvorbehaltes waren die Zahlen im hohen dreistelligen Bereich, 2019 waren es sogar 1.066 umgewandelte Wohneinheiten. Die Zahlen zeigen deutlich: Der Genehmigungsvorbehalt hat zu einem deutlichen Rückgang der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen geführt. Der Genehmigungsvorbehalt tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Die schwarzrote Landesregierung in Hessen plant nicht, diese Verordnung zu verlängern. Die Verordnung muss jedoch unbedingt verlängert werden, um langfristig günstigen Mietwohnraum zu schützen. Angesichts der eklatanten Wohnungsnot muss die Stadt Frankfurt sich für die Verlängerung des Genehmigungsvorbehaltes einsetzen, um Umwandlungen zu verhindern, Eigenbedarfskündigungen einzuschränken und gemeinwohlorientierte Ankäufe zu stärken. Der Beitritt zum Bündnis "Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen stoppen!" kann ein erster sinnvoller Schritt sein. Dabei handelt es sich um ein Bündnisprojekt für Mieter*innenschutz. Dort arbeiten Stadtverwaltungen, Mieter*innenvereine, Initiativen und Betroffene zusammen: Ziel des Bündnisses ist Aufklärungsarbeit, Vernetzung und eine Reform der Gesetzgebung. Zur Erreichung dieser Ziele werden Informations- und Diskussionsveranstaltungen organisiert sowie Flyer und Broschüren erstellt, die betroffenen Personen unterstützende Informationen bieten. Schon jetzt sind Akteure aus Berlin, Hamburg, Leipzig und unterschiedliche Sozialverbände unter den Unterstützer*innen dabei, um mehr Sichtbarkeit für das Problem von Eigenbedarfskündigungen zu schaffen. Je mehr Akteure mitmachen, desto stärker wird der gemeinsame Einsatz gegen Verdrängung. Auch Frankfurt als Stadt mit dem zweitteuersten Mietwohnungsmarkt kann enorm von der Expertise und den Austauschmöglichkeiten des Bündnisses profitieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. April 2025 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.06.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 35 · 24.04.2025
TO I, TOP 14
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfDFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 35 · 29.04.2025
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 36 · 22.05.2025
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 1200 wird auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 36 · 27.05.2025
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1200 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFLinkeStadtv. Yilmaz
Sonstige:
Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 05.06.2025
TO II, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1200 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFStadtv. YilmazGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

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