Alten Harheimer Kirchplatz unter Denkmalschutz stellen
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.04.2025, OF 235/14 Betreff: Alten Harheimer Kirchplatz unter Denkmalschutz stellen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Alten Harheimer Kirchplatz (Ortsmittelpunkt) unter Denkmalschutz zu stellen.
Begründung:
Der Harheimer Kirchplatz ist seit Jahrhunderten ein Ort religiöser Verehrung, dessen Traditionen bis ins 8. Jahrhundert und die Überführung des Apostels Bonifatius von Mainz nach Fulda zurückzureichen. Hier stand bis 1936/37 die 1686 erbaute barocke St. Jakobuskirche. Mit über 600 Unterschriften setzten sich die Harheimer 1983 dafür ein, dass der Alte Kirchplatz in Erinnerung an seine kirchliche Tradition gestaltet wird. Die Gestaltung des Platzes orientierte sich am Kirchengrundriss und weist als wesentliche Elemente ein Kruzifix und einen Segmentbrunnen mit der Figur des "Apostels Jakobus des Älteren", des Kirchenpatrons, auf. Die Fertigstellung erfolgte 1986 zur 1200 Jahr-Feier des Stadtteils. Der Alte Kirchplatz mit Fußgängerzone bestimmt das Ortsbild wesentlich und leitet einen wichtigen Beitrag zur Identität des Stadtteils. Anlässlich der Fronleichnamsprozession werden Andachten abgehalten, es finden regelmäßige Musikkonzerte und der Weihnachtsmarkt mit seinen lebensgroßen Krippenfiguren statt. Daher sollte der Platz dauerhaft geschützt und das Ensemble unter Denkmalschutz gestelltBeratung im Ortsbeirat: 14