Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst? Vorlage OF 1131/2 2025
Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.04.2025, OF 1131/2 Betreff: Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) aus welchen Gründen keine temporären Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) für die Zeit der Baustellen auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 eingerichtet wurde, die dort seit Anfang Februar 2025 den Gehweg blockiert, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger sich gezwungen sehen, riskant an dieser Stelle die viel befahrene Leipziger Straße zu überqueren oder direkt auf der Straße im Verkehrsraum für PKW- bzw. Fahrrad zu gehen, was wiederum zu risikoreichen Verkehrssituationen führt; und b) ob es möglich und sinnvoll ist die genannten temporären Fußgängerüberwege auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 noch nachträglich einzurichten; sowie schließlich c) was die genauen Maßgaben sind, einen temporären Fußgängerüberweg bei Bautätigkeit einzurichten. Dies insbesondere im Hinblick auf die temporären Fußgängerüberwege, die in den vergangenen Jahren auf der Leipziger Straße bei vergleichbaren Bautätigkeit eingerichtet wurden und den Nutzerinnen und Nutzern der Leipziger gut ankamen. Die Eilbedürftigkeit nach GO der Ortsbeiräte ergibt sich aus der andauernden Gefährdung durch die andauernde Baustelle.
Begründung:
Nutzerinnen und Nutzer der Leipziger fragten den Ortsberat, warum der Magistrat 2020 und 2021 an verschiedener Stelle auf der Leipziger temporäre Fußgängerüberwege bei Bautätigkeit einrichtet und 2025 in vergleichbarer Situation nicht. Warum behandelt der Magistrat offenbar ähnliche Sachverhalte nun anders? Das wüssten Nutzerinnen und Nutzer der Leipziger und der Ortsbeirat gerne. Anlage (Foto Antragsteller)Beratung im Ortsbeirat: 2