Ditmarstraße 18 - Gibt es Erkenntnisse zum Baufortschritt?
Stellungnahme des Magistrats
Das genehmigte Bauvorhaben zum Umbau und zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf der Liegenschaft Ditmarstraße 18 ist nach Lage der Bauakten bereits seit mehreren Jahren fertiggestellt. Augenscheinlich ist eine Nutzung nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht erfolgt. Die Gründe für das Leerstehenlassen des Wohnhauses sind dem Magistrat nicht bekannt. Es bestehen auch momentan keine rechtlichen Möglichkeiten, den Eigentümer zu einer Aufnahme der Wohnnutzung anzuhalten. Die Hessische Landesregierung plant jedoch aktuell ein Gesetz gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum und hat bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Demnach sollen Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten durch Satzung bestimmen können, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung länger als sechs Monate absichtlich leerstehen darf. Derzeit wird die Regierungsanhörung durchgeführt, d. h. kommunale Spitzenverbände, wohnungswirtschaftliche Verbände und Interessenvertretungen der Mietenden und Vermietenden erhalten die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Aufgrund der vorliegenden Ortsbeiratsanregung und mit Blick auf etwaige von der o.g. Liegenschaft ausgehende Gefahren hat der Magistrat Anfang März 2025 eine aktuelle Überprüfung der Liegenschaft vorgenommen. Dabei konnten keine entsprechenden Gefahren festgestellt werden.