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Ditmarstraße 18 - Gibt es Erkenntnisse zum Baufortschritt?

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert, dass das Bauvorhaben an der Ditmarstraße 18 seit mehreren Jahren abgeschlossen ist, jedoch keine Nutzung erfolgt. Ein neues Gesetz zur Bekämpfung des spekulativen Leerstands wird derzeit vorbereitet, um Gemeinden mehr Einfluss auf leerstehenden Wohnraum zu geben.

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Stellungnahme des Magistrats

Das genehmigte Bauvorhaben zum Umbau und zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf der Liegenschaft Ditmarstraße 18 ist nach Lage der Bauakten bereits seit mehreren Jahren fertiggestellt. Augenscheinlich ist eine Nutzung nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht erfolgt. Die Gründe für das Leerstehenlassen des Wohnhauses sind dem Magistrat nicht bekannt. Es bestehen auch momentan keine rechtlichen Möglichkeiten, den Eigentümer zu einer Aufnahme der Wohnnutzung anzuhalten.

Die Hessische Landesregierung plant jedoch aktuell ein Gesetz gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum und hat bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Demnach sollen Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten durch Satzung bestimmen können, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung länger als sechs Monate absichtlich leerstehen darf. Derzeit wird die Regierungsanhörung durchgeführt, d. h. kommunale Spitzenverbände, wohnungswirtschaftliche Verbände und Interessenvertretungen der Mietenden und Vermietenden erhalten die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Aufgrund der vorliegenden Ortsbeiratsanregung und mit Blick auf etwaige von der o.g. Liegenschaft ausgehende Gefahren hat der Magistrat Anfang März 2025 eine aktuelle Überprüfung der Liegenschaft vorgenommen. Dabei konnten keine entsprechenden Gefahren festgestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Dezember 2024OFOF 1061/2Ditmarstraße 8 - Gibt es Erkenntnisse zum Baufortschritt?Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 20. Januar 2025OMOM 6372Ditmarstraße 18 - Gibt es Erkenntnisse zum Baufortschritt?Direktanregung
  3. 14. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 647Ditmarstraße 18 - Gibt es Erkenntnisse zum Baufortschritt?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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