Information über Baumfällungen sowie Pflanzungen von Bäumen
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die Herausforderungen bei Baumfällungen und Nachpflanzungen. Aufgrund begrenzter Personalkapazitäten und eines hohen Arbeitsaufkommens kann keine differenzierte Auswertung der Baumfällungen in den Ortsbezirken erfolgen. Es wird angestrebt, gefällte Bäume zeitnah nachzupflanzen, jedoch können sich diese Nachpflanzungen aus verschiedenen Gründen verzögern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1 und 2:
Dem Magistrat stehen keine Personalkapazitäten zur Verfügung, zusätzlich zu dem bereits hohen Arbeitsaufkommen, auch in Verbindung mit der Bewältigung des Klimawandels, differenzierte, auf die Ortsbezirke bezogene Auswertungen zu erstellen. Das zuständige Grünflächenamt stellt mit Fällmitteilungen zu Bäumen und den geplanten Nachpflanzungen bzw. Nicht-Nachpflanzungen bereits Transparenz in den jeweiligen Ortsbezirken her.
Zu 2:
Nachpflanzungen erfolgen in der Regel dort, wo ein Baum gefällt wurde. Der Magistrat strebt an, die gefällten Bäume an Straßen und in Grünanlagen zeitnah nachzupflanzen. Aus personellen, finanziellen, organisatorischen sowie baulichen Gründen können sich Nachpflanzungen zeitlich verzögern. Die erfolgten Nachpflanzungen können bei Bedarf vor Ort in Augenschein genommen werden. Das GeoPortal der Stadt Frankfurt stellt mit dem Baumkataster eine Möglichkeit zur Verfügung, den Baumbestand nachvollziehen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2025OMOM 6374Information über Baumfällungen sowie Pflanzungen von BäumenDirektanregung
- 14. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 638Information über Baumfällungen sowie Pflanzungen von BäumenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab