Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 5 weiter?
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die Situation im Ortsbezirk 5 bezüglich der Insolvenzen von Immobilienentwicklern. Es sind zwei Liegenschaften betroffen, jedoch sind keine städtebaulichen Verträge geschlossen worden. Der Magistrat prüft die Möglichkeit einer Übernahme der betroffenen Liegenschaften.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Ziffer 1. bis 3.:
Im Ortsbezirk 5 sind dem Magistrat zwei Liegenschaften bekannt, die von Insolvenzen der Eigentümerinnen betroffen sind. Beide Liegenschaften befinden sich in Niederrad. Städtebauliche Verträge wurden hier nicht geschlossen. Festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen oder Verkehrsflächen sind nicht betroffen.
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte verzichtet der Magistrat auf eine genaue Angabe der betreffenden Liegenschaften.
Zu Ziffer 4.:
Erhält der Magistrat die Meldung über die Insolvenz eines Unternehmens, wird geprüft, ob es eine Sondernutzungsgenehmigung für eine Baustelleneinrichtungsfläche gibt. Bauliche Sondernutzungsgenehmigungen können widerrufen werden, beispielsweise wenn keine Bautätigkeit mehr vorliegt. Eine dauerhafte Nutzung des öffentlichen Raumes für private Zwecke ist nicht erlaubnisfähig. Im Falle einer Insolvenz, kann die Sondernutzungserlaubnis widerrufen werden.
Zu Ziffer 5.:
Der Magistrat prüft liegenschaftsbezogen, ob und wieweit eine Übernahme betroffener Liegenschaften darstellbar und zielführend ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2024OFOF 1116/5Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 5 weiter?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 26. April 2024OMOM 5477Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 5 weiter?Direktanregung
- 14. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 646Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 5 weiter?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab