Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 5 weiter?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Auswirkungen der Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern auf die Bauleitplanung und Bauprojekte im Ortsbezirk 5 zu prüfen. Dies ist wichtig, um zu verstehen, welche Projekte betroffen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Auswirkungen auf die Allgemeinheit zu minimieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bauleitplanung und der Bau von Immobilien im Ortsbezirk 5 durch die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betroffen sind. Insbesondere wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welche Bauprojekte sind aktuell - aufgeschlüsselt nach Stadtteil - von Insolvenzen eines Entwicklers betroffen? Wer sind die jeweiligen Entwickler und wie lauten die genauen Adressen der betroffenen Grundstücke?
- Bei welchen Projekten sind bereits städtebauliche Verträge unterzeichnet worden? Haben diese auch nach Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren Bestand?
- Bei welchen Projekten sind festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen und/oder Verkehrsflächen betroffen? Welche Grünflächen, Schulneu- oder -erweiterungsbauten und Kita-Neu- oder -erweiterungsbauten können aufgrund von Insolvenzen nicht weiter geplant, gebaut oder hergestellt werden?
- Welche Maßnahmen hat der Magistrat bei Baustopps ergriffen, um nicht mehr benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungen der Allgemeinheit zurückzugeben?
- Gibt es Bestrebungen seitens des Magistrats, betroffene Grundstücke selbst oder durch Gesellschaften in städtischer Hand zu erwerben, um diese in Eigenregie zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Deckung des stadteigenen Bedarfs?
Aufgrund der Vielzahl der Fragen und der Komplexität der Thematik ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert, im Rahmen von Zwischenberichten zu antworten, sollte eine Beantwortung aller Fragen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht möglich sein.
Begründung
Die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betrifft auch Frankfurt. Selbst kleinere Wohnungsbauprojekte werden aktuell nicht fertiggestellt. Daher ist es wichtig zu erfahren, wo es aktuell genau zu Problemen kommt und welche Möglichkeiten der Magistrat bei Insolvenzen hat - vor allem bei Insolvenzen, die Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben, wenn z. B. Schulen und Kitas nicht gebaut werden können oder eine Grünfläche nicht angelegt werden kann. Bei Baustelleneinrichtungen, die Fuß- und Radwege sowie Parkplätze und Straßen betreffen, ist der Informationsbedarf in der Bevölkerung groß.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2024OFOF 1116/5Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 5 weiter?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 26. April 2024Sie sind hierOMOM 5477Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 5 weiter?Direktanregung
- 14. April 2025Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 646Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 5 weiter?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 53-0