Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
Stellungnahme des Magistrats
Da die Anregung örtlich den Ortsteil Seckbach betrifft, jedoch vom Ortsbeirat 10 vorgebracht wird, bittet der Magistrat vorab um Klärung der Zuständigkeit zwischen den Ortsbeiräten 10 und 11. Rein informativ wird allerdings gern mitgeteilt, dass die gegenständliche Örtlichkeit seit Umsetzung der Maßnahmen der Unfallkommission im Jahr 2020 nicht mehr unfallauffällig ist. Eine besondere Gefährdung der Verkehrsteilnehmer*innen ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht erkennbar. Die ortsfest vorhandene Beschilderung und Markierung ist ausreichend und für jedermann verständlich. Die Friedberger Landstraße (B 521) sowie die Hofhausstraße (K 820) sind klassifizierte Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Zusatzspur soll aber trotzdem durch den Magistrat geplant und ausgebaut werden, da beides vom Land und Bund abgelehnt wurde. Aktuell ist die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden vorbereitet.