Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
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Bisheriger Verlauf
05.11.2024
05.11.2024
14.04.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
Details im PARLIS OM_6053_2024Antrag Ortsbeirat
Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
Details im PARLIS OF_924-10_2024Stellungnahme des Magistrats
Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
Details im PARLIS ST_610_202505.11.2024
Anregung Ortsbeirat
Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
Details im PARLIS OM_6053_202405.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
Details im PARLIS OF_924-10_202414.04.2025
Stellungnahme des Magistrats
Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
Details im PARLIS ST_610_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6053 entstanden aus Vorlage: OF 924/10 vom 05.11.2024
Betreff: Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende Straßenmarkierungen eine eigenständige Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße einzurichten. Begründung:
Die Maßnahme kann helfen, ein jahrelanges Problem endlich zu lösen. Sie nutzt sehr vielen Verkehrsteilnehmern, unter anderem aus dem Frankfurter Bogen kommend. Die Maßnahme ist sehr effektiv, erhöht die Verkehrssicherheit und ist zudem auch sehr kostengünstig. Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße sind nicht zu erwarten, da auch am Alten Zollhaus eine einspurige Straßenführung sehr gut funktioniert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1