Buslinie 69 - Verlängerung der Fahrzeiten in den Abendstunden
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anfrage zur Verlängerung der Fahrzeiten der Buslinie 69 in den Abendstunden. Der Magistrat sieht aufgrund der geringen Nachfrage nach 21 Uhr keine Möglichkeit, die Betriebszeiten zu verlängern, da nur wenige zusätzliche Fahrgäste erwartet werden.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Quartierbusse, wie die Buslinie 69, haben die Funktion einer zusätzlichen feinräumigen Erschließung und Verbindung innerhalb von Stadtteilen und verkehren täglich bis 21 Uhr, also in einem eingeschränkten Betriebszeitraum zu Zeiten mit einer höheren Gesamtnachfrage. Daher verkehrt auch die Linie 69 nur bis 21 Uhr, denn danach nimmt die Nachfrage im ÖPNV stark ab. Durch eine Verlängerung des Betriebszeitraums ist mit nur wenigen zusätzlichen Fahrgästen zu rechnen. Eine Ausweitung des heutigen Angebots kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2024OFOF 883/9Buslinie 69 - Verlängerung der Fahrzeiten in den AbendstundenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 5. Dezember 2024OMOM 6288Buslinie 69 - Verlängerung der Fahrzeiten in den AbendstundenDirektanregung
- 14. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 596Buslinie 69 - Verlängerung der Fahrzeiten in den AbendstundenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab