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Buslinie 69 - Verlängerung der Fahrzeiten in den Abendstunden

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anfrage zur Verlängerung der Fahrzeiten der Buslinie 69 in den Abendstunden. Der Magistrat sieht aufgrund der geringen Nachfrage nach 21 Uhr keine Möglichkeit, die Betriebszeiten zu verlängern, da nur wenige zusätzliche Fahrgäste erwartet werden.

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Stellungnahme des Magistrats

Quartierbusse, wie die Buslinie 69, haben die Funktion einer zusätzlichen feinräumigen Erschließung und Verbindung innerhalb von Stadtteilen und verkehren täglich bis 21 Uhr, also in einem eingeschränkten Betriebszeitraum zu Zeiten mit einer höheren Gesamtnachfrage. Daher verkehrt auch die Linie 69 nur bis 21 Uhr, denn danach nimmt die Nachfrage im ÖPNV stark ab. Durch eine Verlängerung des Betriebszeitraums ist mit nur wenigen zusätzlichen Fahrgästen zu rechnen. Eine Ausweitung des heutigen Angebots kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2024OFOF 883/9Buslinie 69 - Verlängerung der Fahrzeiten in den AbendstundenOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 5. Dezember 2024OMOM 6288Buslinie 69 - Verlängerung der Fahrzeiten in den AbendstundenDirektanregung
  3. 14. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 596Buslinie 69 - Verlängerung der Fahrzeiten in den Abendstunden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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