Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße. Es wird darauf hingewiesen, dass die Planungen und Abstimmungen mit den städtischen Versorgern bereits laufen, jedoch der Baubeginn noch nicht festgelegt werden kann, da die Genehmigungsphase noch aussteht.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Seit dem Vorplanungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023 laufen die darauf aufbauenden weiterführenden Planungen sowie die erforderlichen Abstimmungen mit den städtischen Versorgern. Im Zuge dieses komplexen Bauvorhabens werden die Gleise sowie die Straßenbahnhaltestellen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) grundhaft saniert und umgestaltet. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird ein mehrjähriges Plangenehmigungsverfahren für die VGF und somit für das komplette Bauvorhaben notwendig sein.
Die Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße ist erst nach der abgeschlossenen Genehmigungsphase und der anschließenden Ausführungsplanung möglich. Zum Baubeginn kann der Magistrat daher derzeit noch keine verbindlichen Angaben machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2024OFOF 1264/5Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 29. November 2024VV 1062Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer StraßeAnfrage
- 14. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 622Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab