Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im Eduard-Bernstein-Weg
Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet die Reduzierung vermeidbarer Beleuchtungen, um Lichtverschmutzung zu verringern. Er plant, die Anregung des Ortsbeirates aufzugreifen und mit der Stiftung Waisenhaus über eine Anpassung der Hausbeleuchtung zu sprechen. Die Änderungen sollen jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat stimmt zu, dass vermeidbare Beleuchtungen reduziert werden sollten, um sogenannten Lichtverschmutzungen entgegenzuwirken. Er wird daher die Anregung des Ortsbeirates aufgreifen und bezüglich der angesprochenen Hausbeleuchtung auf die Stiftung Waisenhaus zugehen, um eine Veränderung zu bewirken. Anzumerken ist allerdings, dass Anpassungen auf rein freiwilliger Basis erfolgen können, da die rechtlichen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hier nicht verletzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2025OMOM 6451Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im EduardBernsteinWegDirektanregung
- 14. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 600Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im Eduard-Bernstein-WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab