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Ansiedlung von Behörden

Vorlagentyp: V
52 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen über mögliche Pläne für die Ansiedlung neuer Behördenbüros in Frankfurt zu liefern. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwäche der Stadtteile im Westen wird eine Berücksichtigung dieser Regionen als notwendig erachtet, um Arbeitsplätze und Kaufkraft zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, über folgende Fragen Auskunft zu erteilen:

  1. Gibt es Pläne für neue Büros für Behörden in Frankfurt oder für Umzüge von Dienststellen innerhalb des Stadtgebiets?
  2. Und wenn ja: Werden dabei die Stadtteile im Westen berücksichtigt?

Begründung

Die Stadtteile im Westen sind im Vergleich zu anderen Stadtteilen wirtschaftlich tendenziell schwächer, außerdem ist im Frankfurter Westen die öffentliche Verwaltung kaum vertreten. Eine gezielte Ansiedlung von Dienststellen würde dazu führen, dass neue Arbeitsplätze und damit auch Kaufkraft die wirtschaftliche Situation verbessern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. April 2025OFOF 1205/6Frankfurter Westen: Ansiedlung von BehördenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. April 2025Sie sind hier
    VV 1163Ansiedlung von Behörden
    Anfrage
  3. 22. August 2025STST 1397Ansiedlung von BehördenStellungnahme
  4. 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 669Ansiedlung von BehördenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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