Ansiedlung von Behörden
Zusammenfassung
Im Rahmen der stetigen Prüfung des Bedarfs für städtische Behörden werden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der räumlichen Situation in Betracht gezogen. Dies umfasst die Erweiterung, Zusammenlegung und Anpassung der Standorte gemäß den spezifischen Anforderungen der Dienststellen. Das Ziel ist, die Effizienz der Behörden durch optimierte Standortwahl zu steigern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Prüfung des Portfolios und der Bedarfe für die städtischen Behörden ist eine kontinuierliche Aufgabe des Amtes für Bau und Immobilien Derzeit werden für sieben Dienststellen Erweiterungsmöglichkeiten am Standort, die Zusammenlegung verschiedener Standorte und Konditionen für die Verlängerung bestehender Mietverträge geprüft und verhandelt. Zu
- Sofern Dienststellen einen anderen Standort benötigen, z. B. wenn sich die Bedarfe geändert haben, richten sich die Pläne nach den Erfordernissen der jeweiligen Dienststelle. Sofern für die jeweiligen Aufgabengebiete die Verortung in den verschiedenen Stadtteilen erforderlich ist oder sich geeignete Flächen in den westlichen Stadtteilen befinden, werden diese entsprechend berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2025OFOF 1205/6Frankfurter Westen: Ansiedlung von BehördenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. April 2025VV 1163Ansiedlung von BehördenAnfrage
- 22. August 2025STST 1397Ansiedlung von BehördenStellungnahme
- 7. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 669Ansiedlung von BehördenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab