Fußgängerüberweg Heerstraße
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Zusammenfassung
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Heerstraße wird vorgeschlagen, um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen, insbesondere für die Anwohner der Heinrich-Lübke-Siedlung und der Siedlung Praunheim. Der Überweg würde Autofahrer sensibilisieren und das Risiko für Fußgänger in Zeiten mit hohem Verkehrsaufkommen verringern.
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Alt-Praunheim — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Offener Bücherschrank am Damaschkeanger15.09.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
- Endgültige Gestaltung des Kreuzungsbereichs in Alt-Praunheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entlastung von Alt-Praunheim15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Alt-Praunheim per E-MailFragen an den Magistrat
Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kinderbetreuung in den Ferien. Dies ist im Sozialgesetzbuch VIII im § 22a Absatz 3 Satz 2 geregelt. "Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen." (§ 22a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII).
Dieser Anspruch gilt fortlaufend während des gesamten Jahres, auch während der Sommerferien. Wenn die Kita Schließtage von mehreren Wochen anbietet, sieht der Staat hierfür eine rechtmäßige wohnortnahe Alternative zur Sommerbetreuung für sie vor. In den meisten Fällen wird ihnen diese auch direkt durch den Kindergarten offeriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können sie den Anspruch auf Kinderbetreuung auch in den Sommerferien auf eigene Initiative hin geltend machen.
Den Betreuungsanspruch während der Schließtage können Eltern und Erziehungsberechtigte nur hinsichtlich Kindertagesstätten geltend machen, die einen öffentlichen Träger haben. Bei freien Einrichtungen besteht dieser Anspruch nicht. Große freie Träger bieten dieses Angebot von wohnortnaher Ferienbetreuung dennoch an. Für Träger mit nur einer Einrichtung o. ä. ist dies jedoch nicht möglich.
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie hoch ist im Ortsbezirk 9 die Zahl der Familien, die eine Ferienbetreuung benötigen, aber nicht erhalten?
- Welche Alternativangebote gibt es insbesondere für jüngere Kinder als Schulkinder?
Kontext
Die Heerstraße wird oft von Bewohnern der Heinrich-Lübke-Siedlung und der Siedlung Praunheim überschritten, die das REWE-Einkaufszentrum besuchen wollen. Sie kommen aus dem Gartenweg der Siedlung und streben zur (Feuerwehr-)Zufahrt des Centers. Bei ruhiger Verkehrslage wird von den Fußgängern oft die hohe Geschwindigkeit der noch verkehrenden Autos unterschätzt. In der Rushhour kommt der Verkehr fast zum Stillstand. Schlängeln sich nun die Kaufwilligen zwischen den stehenden Autos durch, so besteht für sie eine hohe Gefahr durch die noch fahrenden Autos der Gegenfahrbahn.
Begründung
Ein Fußgängerüberweg würde mehr Sicherheit bedeuten, da auch die Autofahrer mit querenden Fußgängern rechnen müssten. Für den Berufsverkehr wäre dies keine Behinderung, da die Fahrzeuge durch die Verkehrsführung in Alt-Praunheim einerseits und durch den Engpass der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße sowieso schon im Stau stehen. In verkehrsarmen Zeiten würde der Überweg für eine Dämpfung von zu hoher Geschwindigkeit sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2024OFOF 887/9Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der FerienzeitenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. April 2025Sie sind hierVV 1168Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der FerienzeitAnfrage
- 1. September 2025Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1432Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der FerienzeitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen