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Fußgängerüberweg Heerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die geforderte Querungsmöglichkeit durch einen Fußgängerüberweg befindet sich in ca. 120 Meter Entfernung zu einer bestehenden Fußgängerschutzanlage (Heerstraße/Ecke Eberstadtstraße). Eine weitere sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger:innen befindet sich etwa 200 Meter weiter in westlicher Richtung an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Ecke Heerstraße. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Heerstraße in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte derzeit nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle aufweist und somit nicht von der Unfallkommission behandelt wird. Insbesondere im Bereich der Hausnummer 197 wurde von 2016-2024 kein Unfall mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen. Somit besteht auch keine zwingende Notwendigkeit aufgrund besonderer Umstände, die nach § 45 Absatz 9 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung immer (Mindest-)Grundlage straßenverkehrsbehördlichen Handelns sein muss.

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