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Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg sicherer gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Situation vor Ort überprüft. Der Bereich liegt in einer Tempo-30-Zone. Vor dem Radweg befindet sich ein Fußgängerüberweg, der Kfz-Verkehr darf sich nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Zudem ist der Radweg gut einsehbar, da er hinter dem Parkstreifen verläuft. Daher sieht der Magistrat hier von einer Rotmarkierung des Radwegs ab. Um die Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Heinrich-Limpert-Weg/Ecke Hainer Weg zu erhöhen, werden die derzeit schlecht erkennbaren Bodenmarkierungen der Radwegfurt und des Fußgängerüberweges erneuert. Der Magistrat hat sich im Rahmen eines Ortstermins ein Bild von der Verkehrssituation gemacht und festgestellt, dass der vorhandene Verkehrsspiegel durch parkende Wohnmobile und Transporter kaum nutzbar ist. Zudem ist der Bergesgrundweg stark von Fuß- und Radverkehr frequentiert und die Einmündung in den Hainer Weg schlecht einsehbar. Daher wird der Magistrat mittels einer rund zehn Meter langen abgepollerten Querungsstelle und Radbügeln das Parken unterbinden. Damit werden die Sichtbeziehungen verbessert, der Blick auf den vorhandenen Verkehrsspiegel freigehalten und ein sichereres Queren des Fußverkehrs ermöglicht. Das Vorfahrt-Achten-Gebot im Bergesgrundweg wird durch Halteblöcke verdeutlich, zudem wird das stark bemooste Verkehrszeichen (VZ 205/Vorfahrt gewähren) erneuert. Sämtliche Maßnahmen werden voraussichtlich im ersten Quartal 2025 ausgeführt. Einen zusätzlichen Verkehrsspiegel erachtet der Magistrat aufgrund dieser Maßnahmen nicht als erforderlich. Zudem weist der Magistrat darauf hin, dass sich Verkehrsspiegel vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen haben. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmer blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen durch den Verkehrsteilnehmer führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vorgetäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Daher werden Verkehrsspiegel bundesweit nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt.