Nied: Umbeschilderung in "Unter dem Kirchweg" endlich umsetzen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die notwendigen Schritte zur Umbeschilderung in "Unter dem Kirchweg" bereits im Juni 2024 eingeleitet. Aufgrund von Verzögerungen bei der Schilderproduktion konnte die Montage jedoch erst im März 2025 erfolgen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die mit der OI 51 verbundenen Erfordernisse bereits im Juni 2024 umgesetzt. Hierzu zählen die Bekanntmachung der Straßenteilumbenennung im Amtsblatt, die Benachrichtigung aller relevanten Ämter und Organisationen, die Darstellung des neuen Straßennamens in den städtischen Kartenwerken, im Geoportal und im amtlichen Straßenverzeichnis sowie die Bestellung der erforderlichen Straßennamenschilder nebst einem Hausnummern-Zusatzschild für die Häuser Nieder Kirchweg 65-73.
Bedauerlicherweise kommt es bereits seit Jahren immer wieder zu Verzögerungen und langen Wartezeiten bei der Erstellung und Lieferung der bestellten Schilder. Die Montage der neuen Schilder konnte daher erst im März 2025 erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2024OFOF 992/6Nied: Umbenennung der ehemaligen „Werner-Haustein-Straße“ in „Unter dem Kirchweg“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 16. April 2024OIOI 51Nied: Umbenennung der ehemaligen Werner-Haustein-Straße in „Unter dem Kirchweg“Initiative
- 27. Januar 2025OFOF 1157/6Nied: Umbeschilderung in „Unter dem Kirchweg“ endlich umsetzenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Februar 2025OMOM 6503Nied: Umbeschilderung in „Unter dem Kirchweg“ endlich umsetzenDirektanregung
- 25. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 699Nied: Umbeschilderung in „Unter dem Kirchweg“ endlich umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab