Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Damit die Stadt Frankfurt am Main den hohen Bedarf an Unterbringungsplätzen decken kann, werden grundsätzlich in allen Unterkünften, in denen Betreiberverträge auslaufen und Vertragsverlängerungen möglich sind, diese geprüft. Aufgrund der aktuellen Unterbringungssituation hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main entschieden, dass der Betrieb der Unterkunft in Alt Preungesheim um weitere fünf Jahre verlängert wird. Zu
- Aus Sicht des Magistrats leistet der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. (FV) in der Unterkunft in Alt Preungesheim eine gute Arbeit mit den Bewohner:innen und ist auch im Stadtteil gut vernetzt. Es wird daher kein neuer Träger für den Betrieb der Unterkunft gesucht. In der Unterkunft ist eine Ehrenamtskoordination eingesetzt, die das Engagement der Bürger:innen mit den Bedarfen von Bewohner:innen passgenau zusammenbringt und die Menschen miteinander vernetzt. Der FV ist außerdem in engem Austausch mit den im Haus lebenden Künstler:innen, die regelmäßig mit den ebenfalls in der Unterkunft lebenden Kindern zusammenarbeiten. Sollten die Bewohner:innen an weiteren Kooperationsmöglichkeiten mit den Künstler:innen interessiert sein, wird der FV dies unterstützen. Der Verein verfolgt das Ziel, die Teilhabe der Bewohner:innenschaft an Aktivitäten im Stadtteil zu fördern. Deshalb ist er im Stadtteilarbeitskreis Praunheim (Quartiersmanagement, Lydiagemeinde, den Jugendclubs u.a.), mit COP Connecting (Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Praunheim und Hausen) etc. vernetzt. Mit dem KunstWerk Frankfurt e.V. plant der FV derzeit 1-2 Kulturveranstaltungen pro Jahr, die in der Unterkunft stattfinden sollen. Eine Öffnung des Geländes für die Nachbarschaft ist nur bedingt möglich, da die Privatsphäre und die Sicherheit der Bewohner:innen oberste Priorität haben und stets gewahrt sein müssen. Der Gemeinschaftsraum, der für eine öffentliche Nutzung geeignet wäre, ist nicht trennbar von den Zugängen zu den Wohnbereichen. Zudem müssten Dritte die im Untergeschoss befindlichen Mitarbeiter:innentoiletten nutzen, welche ebenfalls direkt zu den Wohnbereichen führen. Eine Öffnung des Gebäudes für Dritte ist demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht regelhaft möglich. Zu
- Eigentümerin der Liegenschaft ist die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH. Welche Nachnutzung infrage kommt, ist mit dieser abzuklären. Zu
- Sollte der Fall eintreten, dass zur Unterbringung genutzte Gebäudeteile nicht mehr benötigt werden, wird geklärt, unter welchen Bedingungen eine Zwischennutzung dieser Teile möglich ist. Dabei ist primär zu eruieren, wie die unter
- geschilderten baulichen Begebenheiten gelöst und die dafür notwendigen Umbauten finanziert werden können. Zu
- Der Magistrat sucht permanent und in allen Stadtteilen nach möglichen, geeigneten Flächen und Liegenschaften. Der Hinweis auf Flächen nördlich der Heerstraße wird dankend entgegengenommen.