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Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (RSV FFM-DA, FRM 1): Abschnitt Stadtraum hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel

Vorlagentyp: M
11 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Mit dem Vorschlag wird die Vorplanung sowie die Freigabe von Mitteln für den Abschnitt Stadtraum der Radschnellverbindung von Frankfurt nach Darmstadt beschlossen. Ziel ist es, die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern und damit eine höhere Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu erreichen. Zudem wird eine Förderung von etwa 70% in Aussicht gestellt.

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Holbeinsteg — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Vorplanung zum Ausbau im Bereich Stadtraum als Teilabschnitt der herzustellenden Radschnellverbindung (RSV) von Frankfurt am Main nach Darmstadt (FRM 1) wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der vorgelegten Vorplanung gemäß Planungsvereinbarung vom 28.08.2019 und unter Berücksichtigung von Beschlussziffer IV. a. eine baureife Planung durch die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH erstellen zu lassen, b) durch die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH einen Antrag auf Förderung stellen zu lassen. Die Gesamtmaßnahme ist grundsätzlich zuwendungsfähig im Sinne GVFG/MobFöG. Es kann derzeit von einer Förderquote von ca. 70 % ausgegangen werden. c) der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zu Bau und Finanzierung der Maßnahme vorzulegen, d) in Zusammenarbeit mit der DB InfraGO AG den schienengleichen Bahnübergang im Ziegelhüttenweg (BÜ 42) durch eine Eisenbahnüberführung zu ersetzen und in diesem Zuge eine barrierefreie Führung für Fuß- und Radverkehr im Verlauf des Ziegelhüttenwegs unter dem neuen Brückenbauwerk planen und herstellen zu lassen. Diese planfreie Kreuzung zwischen Bahnstrecke und Ziegelhüttenweg wird künftig aufgrund der räumlichen Zwangspunkte nicht mehr durch Kraftfahrzeuge genutzt werden können (siehe Anlage 3). e) frühestmöglich Verhandlungen mit der DB über eine Kreuzungsvereinbarung gemäß §§ 3, 13 Abs. 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) am zu beseitigenden BÜ 42 aufzunehmen, da aufgrund der notwendigen terminlichen Koordinierung dieser Baumaßnahme mit einer Vielzahl von weiteren Einzelmaßnahmen auf der betroffenen DB-Strecke für die Realisierung nur ein beschränktes Zeitfenster zur Verfügung steht.
  3. Für die Planung des Abschnitts Stadtraum der RSV und die Beseitigung des auf deren Trasse liegenden schienengleichen Bahnübergangs Ziegelhüttenweg (BÜ 42) werden insgesamt Mittel in Höhe von 2.075 T€ bewilligt und freigegeben. Davon entfallen a) Mittel in Höhe von 325 T€ auf die Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 HOAI) zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs (BÜ 42). Diese stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung. b) Mittel in Höhe von 1.750 T€ auf die weiterführende Planung des Abschnitts Stadtraum der RSV (rd. 850 T€ für Leistungsphasen 3 bis 6 sowie rd. 900 T€ für vorbereitende Maßnahmen). Diese stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", zur Verfügung.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass a. die BÜ-Beseitigung Ziegelhüttenweg (BÜ 42) ein eigenes Projekt darstellt, weshalb die hiervon betroffenen Flächen aus der RSV-Planung in deren weiteren Leistungsphasen herausgelöst und nicht weiter in diesem Projekt beplant werden, b. der Magistrat für die BÜ-Beseitigung Ziegelhüttenweg (BÜ 42) eine entsprechende Planungsvereinbarung mit der DB InfraGO AG abschließt, c. der Magistrat zu gegebener Zeit eine Vorplanungsvorlage für die BÜ-Beseitigung Ziegelhüttenweg (BÜ 42) erstellen wird, d. alle kreuzungsbedingten Kosten der BÜ-Beseitigung Ziegelhüttenweg (BÜ 42) von DB InfraGO AG, Land und Bund getragen werden und somit kein Anteil von der Stadt Frankfurt am Main übernommen werden muss, da aktuell davon ausgegangen wird, dass keine nicht-kreuzungsbedingten Kosten im Zuge der BÜ-Beseitigung entstehen. Allerdings muss die Stadt die Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten der kreuzungsbedingten Teilmaßnahmen, für deren Durchführung sie verantwortlich ist - Grunderwerb, Bau der Tröge und Verfüllung - vorfinanzieren. Als Ersatz für ihre Planungs- und Verwaltungskosten erhält sie eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20 % auf die kreuzungsbedingten Bau- und Grunderwerbskosten der Teilmaßnahmen, deren Durchführung sie verantwortet. e. eine weitere Vorplanungsvorlage für den Teilabschnitt Holbeinstraße des Abschnittes Stadtraum zu erstellen ist. Der hier vorgestellte Planungs-/Arbeitsstand wird zur Kenntnis genommen. f. für die Realisierung der RSV-Gesamtmaßnahme (Abschnitte Stadtwald und Stadtraum ohne BÜ-Beseitigung) auf Frankfurter Gemarkung der Gesamtinvestitionsbedarf auf 25.115 T€ geschätzt wird, wovon 20.240 T€ für den hier vorgestellten Stadtraum-Abschnitt und 4.875 T€ für den Stadtwald-Abschnitt anfallen (siehe Vorlage Stadtwald (M 152, § 5542/2024)). g. die Gesamtkosten gemäß Machbarkeitsstudie für die BÜ-Beseitigung auf 11,4 Mio€ geschätzt werden. Davon werden die durch die Stadt vorzufinanzierenden Gesamtkosten der Teilmaßnahmen auf insgesamt ca. 6,3 Mio€ geschätzt, wobei ca. 5 Mio€ Baukosten und ca. 1,3 T€ Planungskosten anfallen. Der Anteil der nicht durch die Stadt vorzufinanzierenden DB-Teilmaßnahmen beträgt insgesamt ca. 5.1 Mio. €, von denen ca. 3.5 Mio€ Baukosten und ca. 1.6 Mio€ Planungskosten anfallen. h. mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020, § 5203, für die Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2 HOAI) der Gesamtmaßnahme (Stadtwald und Stadtraum) Planungsmittel in Höhe von insgesamt 737 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr," bewilligt und freigegeben wurden, von denen bereits Mittel in Höhe von rd. 262 T€ verausgabt wurden.
  5. Der Entfall des Baumstandortes auf der Westseite in der Oppenheimer Landstraße südlich der Tiroler Straße zugunsten eines anforderungsgerechten Radweges wird genehmigt.

Begründung

Die Begründung erläutert die Notwendigkeit und Zielsetzung der Radschnellverbindung, die zu einer besseren Anbindung und Nutzung des Radverkehrs in der Region führen soll. Die BÜ-Beseitigung wird als wichtiges Teilprojekt genannt, um die Sicherheit im Radverkehr zu erhöhen und die Planung effizienter zu gestalten. Ein hohe Förderquote für die Maßnahmen wird in Aussicht gestellt, was die finanziellen Rahmenbedingungen positiv beeinflusst.

A. Zielsetzung

Gesamtmaßnahme

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2629, wurde der Magistrat beauftragt, gemeinsam mit der Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH die notwendigen Planungsschritte für die Realisierung der Radschnellverbindung von Frankfurt am Main nach Darmstadt (RSV FFM-DA; FRM 1) im Stadtgebiet Frankfurt einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH fungiert dabei als Koordinatorin für die Gesamtmaßnahme für alle beteiligten Städte und Gemeinden unvod bearbeitet Planung und Umsetzung auch für die weiter südlich gelegenen Abschnitte. Seit 2019 wird die RSV FFM-DA in definierten Bauabschnitten umgesetzt.

Die Bauabschnitte südlich von Frankfurt am Main und deren Stand in Stichworten:

Abschnitt B3 Darmstadt bis Aumühle:fertiggestellt
Abschnitt Aumühle bis Gemarkungsgrenze Darmstadt:fertiggestellt
Abschnitt Erzhausen:fertiggestellt
Abschnitt Egelsbach:fertiggestellt
Abschnitt Langen bis Walter-Rietig-Straße:fertiggestellt
Abschnitt Bahnhofsbereich Langenim Bau
Abschnitt vom Bahnhof Langen bis Dreieich:Planung bzw. teilweise
fertiggestellt Abschnitt Dreieich (Routenänderung):Vorarbeiten der Planung
begonnen Abschnitt Querung Neu-Isenburg
in Verbindung mit dem FRM 9:Machbarkeitsstudie liegt
vor Abschnitt Neu-Isenburg bis Waldgrenze:Vorplanung begonnen
Abschnitt Wald, Gem. Neu-Isenburg:Vorarbeiten der Planung
begonnen

Für die gesamte Strecke wurden die Planungsleistungen öffentlich ausgeschrieben.

Frankfurter Streckenabschnitt

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020, § 5203, wurde der Magistrat beauftragt, die Vorplanung für den auf Frankfurter Gemarkung liegenden Streckenabschnitt der Radschnellverbindung (RSV) Frankfurt - Darmstadt durch die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH erstellen zu lassen.

Der Wegeausbau der herzustellenden Radschnellverbindung hat regionale und überregionale Bedeutung für die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main.

Über die Vernetzung mit bestehenden Radwegen entsteht überregional ein hochwertiges Radweg- und Freizeitband, das das touristische Angebot der Region um einen weiteren Baustein ergänzt und wertvolle Alltagsradwegeverbindungen schafft.

Aufgrund des unterschiedlichen Streckencharakters und der entsprechenden fachlichen Anforderungen wurde die Planung in Abstimmung zwischen den Dezernaten X und XII in einen Stadtwald-Abschnitt und einen Stadtraum-Abschnitt unterteilt. Der Abschnitt Stadtwald reicht von der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg im Süden durch den Stadtwald bis zum Eintritt in den bebauten Bereich südlich des Bauhofes Louisa. Die Vorplanung für diesen Abschnitt wurde mit dem Vortrag M 152/2024 (Beschluss § 5542/2024) vorgestellt. Der Abschnitt Stadtraum, der im Folgenden vorgestellt wird, schließt nördlich an den Stadtwald-Abschnitt an und verläuft über den Ziegelhüttenweg, die Oppenheimer Landstraße und die Holbeinstraße bis zum Holbeinsteg am Main.

Der Routenverlauf innerhalb des Stadtraums bietet unterschiedliche planerische Herausforderungen, sodass durch die Komplexität mancher Stellen eine weitere Aufteilung in Planungs-Teilabschnitte sinnvoll ist, um die jeweiligen Planungs-/Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zeitlich unabhängig voneinander beauftragen zu können.

Die Bezeichnungen der Teilabschnitte ergeben sich im Wesentlichen durch die jeweiligen Straßennamen. Während die Vorplanung der Teilabschnitte Ziegelhüttenweg und Oppenheimer Landstraße hier zur Beschlussfassung vorgelegt wird, kann der Teilabschnitt Holbeinstraße aufgrund laufender Abstimmungen und Untersuchungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt werden. Der aktuelle Planstand dieses nördlichsten Teilabschnitts ist nachrichtlich der Vorlage beigefügt.

In der Anlage 1 ist eine Übersicht der Vorplanung für den Stadtraumbereich ersichtlich.

Ziel dabei war es:

  • nach Möglichkeit lange Streckenabschnitte mit gleicher Führungsform zu gestalten und
  • an den Verknüpfungspunkten mit anderen Straßen bzw. Projekten Synergien zu nutzen, um auch dort den Radverkehr sicher zu führen.

B. Alternativen

Die Trassenführung durch das Stadtgebiet wurde bereits durch die Machbarkeitsstudie und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2629, festgelegt.

C. Lösung

Regional bedeutet die Trassenführung für die Nutzenden eine schnelle, im Teilabschnitt Stadtraum weitgehend autoverkehrsarme Verbindung vom Stadtwald an der Bahnunterführung Ziegelhüttenweg bis zum südlichen Mainufer.

Der Streckenabschnitt durch den Frankfurter Stadtraum zwischen der bestehenden Bahnunterführung Ziegelhüttenweg/Louisa und südlichem Mainufer ist ohne wesentliche Höhenunterschiede bequem, sicher und weitgehend schnell befahrbar und spielt somit für die Verlagerung von PKW-Pendlerverkehren auf den Radverkehr eine große Rolle. Lediglich zwei lichtzeichengeregelte Knotenpunkte (Mörfelder Landstraße und Kennedyallee/Otto-Hahn-Platz) sowie der in Bau befindliche Kreisverkehrsplatz Oppenheimer Landstraße/Burnitzstraße stellen je nach Verkehrslage potentielle Wartezeiten dar.

Beginnend im Süden, führt die RSV im Anschluss an den Stadtwald-Abschnitt durch den Ziegelhüttenweg - zunächst weitgehend zwischen Kleingärten als Fahrradstraße, also im Mischverkehr mit Fuß- und Kfz-Verkehr bis zur Gablonzer Straße. Aufgrund des engen Straßenraums ist die Anlage eines Gehweges neben der in der Regel gemäß Richtlinien für RSV (H RSV) fünf Meter breiten Fahrbahn nicht möglich. Die vorhandene Straßenfläche zwischen den Einfriedungen wird somit ähnlich des Bestands gestaltet, wobei die Flächen neben der Fahrbahn in einem versickerungsfähigen Material hergestellt werden.

Dieser Straßenabschnitt wird gemäß derzeitiger Planung zwischen Oktober 2025 und März 2028 von der Deutschen Bahn AG mangels Alternativen für die Baustellenandienung des Projektes "Erneuerung Forsthausbrücke" genutzt werden müssen, welches südlich des Bauhofes Louisa verortet ist. Der in diesem Zusammenhang notwendige Schwerverkehr wird erfahrungsgemäß Straßenschäden verursachen, sodass die Herstellung der RSV ressourcenschonend erst nach Fertigstellung der Forsthausbrücke erfolgen wird. Geplant ist, mit dem Umbau direkt im Anschluss an die DB-Maßnahme zu beginnen.

Nördlich der Gablonzer Straße folgt die RSV weiterhin als durchgängig vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße dem Verlauf des Ziegelhüttenwegs. Allerdings sind hier - anders als im südlich angrenzenden Abschnitt - baulich abgetrennte Gehwege mit einer Breite von 2,00 m bereits im Bestand vorhanden. Diese werden - ebenso wie der restliche Straßenquerschnitt - bis auf kurze Abschnitte, in denen eine Aufweitung möglich ist, beibehalten, sodass sich unter Erhalt des beidseitigen Längsparkens eine Fahrbahnbreite von 5,50 m ergibt. Abzüglich der beiden 75 cm breiten Sicherheitstrennstreifen neben den parkenden Fahrzeugen verbleibt somit eine Netto-Fahrbahnbreite von 4,00 m. Zwecks Reduzierung des Kfz-Verkehrs auf der Fahrradtrasse wird der Ziegelhüttenweg ab Teplitz-Schönauer-Straße Einbahnstraße in Richtung Süden - selbstverständlich mit Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung.

Der Einmündungsbereich Ziegelhüttenweg/Teplitz-Schönauer-Straße wird als Platzfläche gestaltet, die im Verlauf des Ziegelhüttenwegs nur von Radverkehr auf einem vier Meter breiten Zweirichtungsradwegs gequert werden darf. Lediglich die Verbindung von der Teplitz-Schönauer-Straße in den Ziegelhüttenweg Richtung Süden bleibt für den Kfz-Verkehr nutzbar.

Ab Einmündung der Beuthener Straße verläuft die RSV in Richtung Norden wieder als Fahrradstraße, wobei auch hier zur Verringerung der Kfz-Verkehrsmengen zwischen Einmündung Breslauer Straße und Beuthener Straße eine für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraße Richtung Süden eingerichtet wird.

Aufgrund des Erhalts des vorhandenen Baumbestandes auf der östlichen Straßenseite und der Notwendigkeit einer auskömmlichen Gehwegbreite auf der Westseite stehen in diesem Straßenabschnitt nur 3,50 m Fahrbahnbreite zuzüglich beidseitig 75 cm Sicherheitstrennstreifen zu den Längsparkständen zur Verfügung. Durch die zahlreichen Feuerwehrzufahrten auf der Westseite kann nur auf kurzen Abschnitten Längsparken ermöglicht werden. Dafür ist fast durchgängig Längsparken auf der Ostseite entlang der Kleingartenanlage möglich.

Die vorliegende Vorplanung ging bisher vom Erhalt des schienengleichen Bahnübergangs nördlich der Einmündung Breslauer Straße aus und stellt dies auch so dar. Allerdings hat die Deutsche Bahn Bedarf angemeldet, den Bahnübergang (BÜ) zu beseitigen, da dieser nach Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks (ESTW Süd) technisch nicht mehr versorgt wird. Nach derzeitigem Stand ist die Schließung des BÜ spätestens Anfang 2030 vorgesehen.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde untersucht, ob als Ersatzmaßnahme eine planfreie Gleisquerung (Eisenbahnüberführung) vor Ort realisierbar ist. Aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte (Grundstückserschließung, Rampensteigungen, lichte Höhen etc.) ist unter Verwendung einer aufwändigen Brücken-Sonderkonstruktion tatsächlich eine barrierefreie Unterquerung für Fuß- und Radverkehr herstellbar. Eine Nutzung der Unterführung durch Kfz ist dann jedoch wegen der zur Verfügung stehenden Breiten und der notwendigen Durchfahrtshöhe nicht mehr möglich.

Es finden derzeit Abstimmungen mit der Deutschen Bahn bezüglich einer Planungsvereinbarung statt, da die Verkehrsanlagen unter der neuen Eisenbahnbrücke durch die Stadt Frankfurt am Main geplant und gebaut werden müssen. Die Kosten für die BÜ-Beseitigung werden gemäß Eisenbahn-Kreuzungsgesetz (EKrG) von DB, Land Hessen und Bund getragen, sodass der Stadt kein Finanzierungsanteil entsteht. Die Stadt trägt nur etwaige nicht-kreuzungsbedingte Kosten.

Die Herstellung des Kreuzungsbauwerks wird als eigenes Projekt vorgesehen, sodass die für die Realisierung notwendigen Flächen aus der RSV-Planung ausgeklammert werden, wenngleich die Schnittstellen zwischen den Projekten selbstverständlich klar definiert bzw. abgestimmt werden. Nach derzeitigem Planungsstand liegt der betroffene Straßenabschnitt zwischen der Einmündung der Breslauer Straße und etwas nördlich der Einmündung Lamboystraße (siehe Anlage 3: Lageplan Machbarkeitsstudie).

Nördlich des Planbereichs der beschriebenen Fuß- und Radverkehrsunterführung verläuft der Ziegelhüttenweg bis zur Oppenheimer Landstraße/Letzter Hasenpfad mit einem breiteren Straßenquerschnitt, sodass hier die abzüglich der beiden Sicherheitstrennstreifen (á 75 cm) zu den Längsparkstreifen eine Fahrbahnbreite von 5,00 m vorgesehen ist. Zwecks optischer Einengung zur Geschwindigkeitsreduktion des Kfz-Verkehrs wird die Netto-Fahrbahn der Fahrradstraße mittels ein Meter breitem, überfahrbaren Mittelstreifen in zwei 2,00 m breite, asphaltierte Streifen aufgeteilt.

Im weiteren Verlauf der RSV in der Oppenheimer Landstraße wird der Radverkehr bis kurz vor den bereits in Bau befindlichen Kreisverkehrsplatz (KVP) an der Holbein-/Burnitzstraße auf baulichen Radwegen geführt, die in der Regel - bis auf kurze Engstellen - 3,00 m breit sind. Der Anschluss an die KVP-Maßnahme liegt etwas nördlich der Einmündung Tiroler Straße.

Als Vorbereitung für die RSV wurde bereits im Zuge der Bauarbeiten für den KVP der Baum Nr. 29 an der Einmündung zur Tiroler Straße entnommen und an eine Leerstelle (Baumstandort Nr. 99) in den Riedhof Tiroler Park Grünzug versetzt. Um eine anforderungsgerechte Radwegeführung und -breite in der Oppenheimer Landstraße zu ermöglichen, wird dieser bisherige Baumstandort aufgegeben.

Für die Fortführung der RSV nördlich des KVP in der Holbeinstraße existiert noch keine endabgestimmte Vorplanung, sondern lediglich ein Arbeitsstand der aktuell favorisierten Lösung, welcher hier zur Kenntnis vorgestellt wird.

Ursache für die noch nicht finalisierte Führung der RSV ist der notwendige Anschluss an den komplexen Knotenpunkt mit der Kennedyallee/Gartenstraße (Otto-Hahn-Platz). Im Bestand verliert der Fuß- und Radverkehr über zweieinhalb Minuten bei der Nord-Süd-Querung im Verlauf der Holbeinstraße, was zu Akzeptanzproblemen und somit häufig zu Rotlichtverstößen führt. Um diese hohen Verlustzeiten zu verringern und somit eine bedarfsgerechte Querungsmöglichkeit zu schaffen, sind verschiedene Radverkehrsführungen denkbar, welche letztlich deren Fortführung in der Holbeinstraße vorgeben. Die Leistungsfähigkeitsuntersuchung hat ergeben, dass die Zielsetzung einer akzeptablen Querungszeit nur durch den Wegfall einzelner Fahrbeziehungen im Knotenpunkt erreicht werden kann.

Aber auch in der Holbeinstraße sind verschiedene Randbedingungen zu beachten, welche die Attraktivität und Akzeptanz und somit auch die subjektive und objektive Sicherheit beeinflussen. Neben den beiden Schulstandorten an der östlichen Straßenseite ist auch die gewünschte Aufwertung der zentralen Mittelachse (begrünter Mittelstreifen) für den Fußverkehr zu berücksichtigen.

Die beschriebenen Randbedingungen und die daraus folgenden Varianten werden derzeit von den zuständigen Ämtern geprüft und abgestimmt. Sobald eine Vorzugsvariante festgelegt wurde, wird diese in einer gesonderten Vorplanungsvorlage vorgestellt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

- RSV-Abschnitt Stadtraum

Die Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung der geplanten Umgestaltung für die Radschnellverbindung Abschnitt Stadtraum werden auf ca. 20.240.000 € (brutto) geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen:

Pos.Leistungsbeschreibung
1Baukosten
1.1Rückbau1.906.300€
1.2Erdarbeiten1.226.400€
1.3Neubau
Oberflächen/Randeinfassungen5.851.400€
1.4Neubau Sonstiges (Markierung,
Beschilderung, Möblierung)503.200€
1.5Technische Anlagen
(Lichtsignalanlagen, Beleuchtung, Leitungen)3.182.400€
1.6Bäume/Grünflächen314.200€
1.7Allgemeine Leistungen
(Vermessung, Baustelleneinrichtung, etc.)1.486.600€
Baukosten netto14.470.500€
Mehrwertsteuer 19 %2.749.400€
Baukosten brutto17.219.900€
2Baunebenkosten
2.1Objektplanung/Honorare1.230.800€
2.2Gutachten, Kampfmittelräumung,
Vermessung, etc.1.303.200€
Baunebenkosten netto2.534.000€
Mehrwertsteuer 19 %481.460€
Baunebenkosten brutto nachrichtlich:3.015.460€
Gesamtkosten
brutto20.235.360€
Gesamtkosten brutto
(gerundet)20.240.000€

- BÜ-Beseitigung (BÜ 42)

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für den von der Stadt vorzufinanzierenden Maßnahmenteil belaufen sich auf 6,3 Mio€.

Gesamtkosten brutto (Vorfinanzierung) | 6,3 Mio€

Investitionsbedarf

Für die Erstellung der weiterführenden Planung (Leistungsphasen 3-6 HOAI) für die Radschnellverbindung Teil Stadtraum werden insgesamt 1.750 T€ benötigt.

Für die Erstellung der Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 HOAI) der BÜ-Beseitigung Ziegelhüttenweg (BÜ 42) werden gemäß vorliegender Machbarkeitsstudie ca. 325 T€ benötigt.

MaßnahmeMittel
RSV Teil Stadtraum - weiterf. Planung1.750 T€
BÜ-Beseitigung - Vorplanung325 T€
Gesamt:2.075 T€

Die Mittel in Höhe von 2.075 T€ stehen zur Verfügung in:

Produktgruppe:16.03
Projektdefinition:5.007005

Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel (Leistungsphasen 3 bis 6) für die weiterführende Planung sowie vorbereitenden Maßnahmen der RSV für den Abschnitt Stadtraum (1,75 Mio€) sowie Planungsmittel (Leistungsphasen 1 und 2) für die Vorplanung der BÜ-Beseitigung (325 T€) mit Angabe der Jahresraten (insgesamt 2,075 Mio€):

20251.560 T€
2026515 T€

Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 5,5 MB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_1 (ca. 983 KB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_2 (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_3 (ca. 825 KB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_4 (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_5 (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_6 (ca. 1 MB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_7 (ca. 1,2 MB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_8 (ca. 1 MB) Anlage 3_Lageplan_Ue-Beseitigung (ca. 8,2 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. April 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 11 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2026 im OBR 5 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf11 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 36 · 22.05.2025
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 77 auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1250 auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

OBR 5
Sitzung 39 · 23.05.2025
TO I, TOP 39
Beraten
1. a) Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 36 · 26.05.2025
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage M 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
AfD (M 77 und NR 1250 = Ablehnung)Stadtv. Bäppler-Wolf (M 77 und NR 1250 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1250) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 77 und NR 1250 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 03.06.2025
TO II, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfD
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1250) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 05.06.2025
TO II, TOP 30
Angenommen
1. Der Vorlage M 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDStadtv. Bäppler-Wolf
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDUBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1250) sowie AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

OBR 5
Sitzung 40 · 27.06.2025
TO I, TOP 13
Beraten
Punkt 1: Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 1455/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 41 · 05.09.2025
TO I, TOP 15
Beraten
Anregung an den Magistrat OM 7441 2025 Anregung an den Magistrat OM 7442 2025 Auskunftsersuchen V 1266 2025 1. Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 1250 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 1455/5 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 1520/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1521/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 1522/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Tenor folgenden Wortlaut enthält: "Insofern ist die Abgrenzung eines Gehweges dringend angezeigt, bzw. eine Verlegung des Gehweges an den Luderbach."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDLinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDLinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDLinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
zu 6)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 6. Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 42 · 24.10.2025
TO I, TOP 15
Beraten
Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 43 · 28.11.2025
TO I, TOP 14
Beraten
Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 44 · 23.01.2026
TO I, TOP 12
Beraten
Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 13
Abgelehnt
Die Vorlage M 77 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 1674 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeBFFAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke, BFF und AfD (= Annahme)

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