Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Vorlage fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer bei der Planung der Radschnellverbindung Frankfurt-Darmstadt sicherzustellen. Dies umfasst unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen und eine klare Kennzeichnung des Mischverkehrs. Ziel ist ein sichere Verkehrsinfrastruktur für alle Nutzer.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gablonzer Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Begrünung am Parkplatz Gablonzer Straße25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer27.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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- Verbindliche Geschwindigkeitsbegrenzung in den Abschnitten mit Mischverkehr. Die Ausweisung als Radschnellweg entbindet nicht von der Pflicht zur Anpassung der Geschwindigkeit an den Fußverkehr. Für den Abschnitt sind verkehrsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die eine deutlich reduzierte Geschwindigkeit sicherstellen.
- Klare verkehrsrechtliche Einordnung als Mischverkehrsraum Der Weg ist eindeutig als gemeinsam genutzter öffentlicher Verkehrsraum auszuweisen. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen nicht faktisch an den Rand gedrängt oder auf unbefestigte Flächen verwiesen werden. Es gilt die STVO. Das muss allen Verkehrsteilnehmern deutlich kommuniziert werden 3. gestalterische und verkehrsrechtliche Elemente einzuplanen, die die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums eindeutig erkennbar machen und die gegenseitige Rücksichtnahme gemäß §§ 1 und 3 StVO unterstützen
Begründung
Im Zuge der Planung für den RSV darf der Fußverkehr nicht einfach an den Rand gedrängt werden. Unbefestigte Flächen sind kein gleichwertiger Verkehrsraum, insbesondere nicht für Kinder, ältere Menschen oder mobilitätseingeschränkte Personen. Diese Argumentation widerspricht dem Schutzgedanken der StVO und zeitgemäßen Standards der Fußverkehrsplanung. Der Ziegelhüttenweg ist keine neue Verkehrsanlage, sondern ein gewachsener öffentlicher Weg zu einem gut erreichbaren Naherholungsgebiet mit großer Bedeutung für die Menschen vor Ort. Viele sind zu Fuß unterwegs. Die Führung eines Radschnellwegs durch diesen Abschnitt verschärft bestehende Nutzungskonflikte erheblich. Die Stellungnahme des Magistrats stellt im Wesentlichen auf die Breite der Fahrbahn und das Ausweichen auf unbefestigte Flächen ab. Dies entspricht weder den Grundsätzen der Straßenverkehrs-Ordnung noch zeitgemäßen stadtplanerischen Standards. Fußverkehr darf im Stadtraum nicht als "mitlaufende Nutzung" behandelt werden, sondern ist gleichwertiger Bestandteil des öffentlichen Raums. Wenn eine bauliche Trennung nicht möglich ist, steigt die Verantwortung für Verkehrsorganisation und Gestaltung. Mischverkehr bedeutet einen erhöhten Steuerungsbedarf. Leistungsfähigkeit auf Kosten anderer Verkehrsteilnehmer kann nicht das alleinige Ziel sein. Öffentliche Wege sind Lebens- und Bewegungsräume für alle. Die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung müssen eingehalten werden. Es geht um ein gutes und sicheres Miteinander im öffentlichen Raum.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2025OFOF 1522/5Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark LouisaOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. September 2025OMOM 7442Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark LouisaDirektanregung
- 12. Januar 2026STST 115Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark LouisaStellungnahme
- 6. Februar 2026Sie sind hierOFOF 1674/5Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer VerkehrsteilnehmerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Februar 2026OMOM 8237Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer VerkehrsteilnehmerDirektanregung
- 26. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 944Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer VerkehrsteilnehmerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP und AfD gegen 1 BFF (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung)