Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer

Vorlagentyp: OFSPD
38 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Vorlage fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer bei der Planung der Radschnellverbindung Frankfurt-Darmstadt sicherzustellen. Dies umfasst unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen und eine klare Kennzeichnung des Mischverkehrs. Ziel ist ein sichere Verkehrsinfrastruktur für alle Nutzer.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Gablonzer Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Gablonzer Straße per E-Mail

Antrag

  1. Verbindliche Geschwindigkeitsbegrenzung in den Abschnitten mit Mischverkehr. Die Ausweisung als Radschnellweg entbindet nicht von der Pflicht zur Anpassung der Geschwindigkeit an den Fußverkehr. Für den Abschnitt sind verkehrsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die eine deutlich reduzierte Geschwindigkeit sicherstellen.
  2. Klare verkehrsrechtliche Einordnung als Mischverkehrsraum Der Weg ist eindeutig als gemeinsam genutzter öffentlicher Verkehrsraum auszuweisen. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen nicht faktisch an den Rand gedrängt oder auf unbefestigte Flächen verwiesen werden. Es gilt die STVO. Das muss allen Verkehrsteilnehmern deutlich kommuniziert werden 3. gestalterische und verkehrsrechtliche Elemente einzuplanen, die die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums eindeutig erkennbar machen und die gegenseitige Rücksichtnahme gemäß §§ 1 und 3 StVO unterstützen

Begründung

Im Zuge der Planung für den RSV darf der Fußverkehr nicht einfach an den Rand gedrängt werden. Unbefestigte Flächen sind kein gleichwertiger Verkehrsraum, insbesondere nicht für Kinder, ältere Menschen oder mobilitätseingeschränkte Personen. Diese Argumentation widerspricht dem Schutzgedanken der StVO und zeitgemäßen Standards der Fußverkehrsplanung. Der Ziegelhüttenweg ist keine neue Verkehrsanlage, sondern ein gewachsener öffentlicher Weg zu einem gut erreichbaren Naherholungsgebiet mit großer Bedeutung für die Menschen vor Ort. Viele sind zu Fuß unterwegs. Die Führung eines Radschnellwegs durch diesen Abschnitt verschärft bestehende Nutzungskonflikte erheblich. Die Stellungnahme des Magistrats stellt im Wesentlichen auf die Breite der Fahrbahn und das Ausweichen auf unbefestigte Flächen ab. Dies entspricht weder den Grundsätzen der Straßenverkehrs-Ordnung noch zeitgemäßen stadtplanerischen Standards. Fußverkehr darf im Stadtraum nicht als "mitlaufende Nutzung" behandelt werden, sondern ist gleichwertiger Bestandteil des öffentlichen Raums. Wenn eine bauliche Trennung nicht möglich ist, steigt die Verantwortung für Verkehrsorganisation und Gestaltung. Mischverkehr bedeutet einen erhöhten Steuerungsbedarf. Leistungsfähigkeit auf Kosten anderer Verkehrsteilnehmer kann nicht das alleinige Ziel sein. Öffentliche Wege sind Lebens- und Bewegungsräume für alle. Die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung müssen eingehalten werden. Es geht um ein gutes und sicheres Miteinander im öffentlichen Raum.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. September 2025OFOF 1522/5Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark LouisaOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 5. September 2025OMOM 7442Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark LouisaDirektanregung
  3. 12. Januar 2026STST 115Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark LouisaStellungnahme
  4. 6. Februar 2026Sie sind hier
    OFOF 1674/5Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 27. Februar 2026OMOM 8237Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer VerkehrsteilnehmerDirektanregung
  6. 26. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 944Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer VerkehrsteilnehmerStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 31
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 8237 2026 Die Vorlage OF 1674/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPAfD
Ablehnung:
1 BFF
Enthaltung:
1 BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP und AfD gegen 1 BFF (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen