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Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Planung einer gemeinsamen Nutzung von Fuß- und Radverkehr auf dem Ziegelhüttenweg im Rahmen des Radschnellwegs. Die Entscheidung zur Breite der Trasse von 3,5 Metern ist ein Kompromiss zwischen den Anforderungen an Naturschutz und den Gegebenheiten vor Ort. Zukünftige Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen zu erhöhen.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat verfolgt generell die planerische Zielsetzung, Fuß- und Radverkehr - insbesondere auf stark frequentierten Verbindungen und Trassen - getrennt zu führen. Die Planungen von Radschnellverbindungen (RSV) finden zudem in enger Abstimmung mit dem Referat Nahmobilität des Landes Hessen statt, das sich für die Belange beider Mobilitätsformen einsetzt. Besondere Herausforderungen entstehen jedoch, wenn weitere Belange (wie beispielsweise Naturschutz oder Eigentumsverhältnisse) oder räumliche Zwangspunkte (wie beispielsweise Bebauungspläne, Engstellen) hinzukommen.

Zu 1. - 2. Die Trasse des Radschnellwegs südlich des Ziegelhüttenwegs liegt im Bannwald, der eine besondere Schutzkategorie darstellt. Um bauliche Eingriffe auf den vorhandenen unbefestigten Waldwegen möglichst gering zu halten, wurde für die RSV lediglich eine Breite von 3,5 Metern zur gemeinsamen Nutzung von Fuß- und Radverkehr festgelegt. Damit wird die empfohlene Mindestbreite von 5,0 Metern für einen RSV außerorts zwar deutlich unterschritten, diese Entscheidung stellt jedoch den Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Belangen dar. Auch im Ziegelhüttenweg südlich der Gablonzer Straße mussten Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, die zur vorgestellten Vorplanung geführt haben. Zum einen sind die zur Verfügung stehenden Flächen zwischen den Einfriedungen der Kleingärten beschränkt. Zum anderen handelt es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet. Entsprechend bestehen Auflagen bezüglich der Versiegelung. Auch musste der Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen von Anliegenden berücksichtigt werden. Im Ergebnis führte dies zu der gewählten, befestigten Fahrbahnbreite von 5,0 Metern, die dem Mindestmaß einer gemeinsam von Fuß- und Radverkehr genutzten RSV-Trasse außerhalb bebauter Gebiete entspricht. Neben dieser Trasse liegen abschnittsweise unbefestigte Flächen zur Versickerung des Oberflächenwassers.

Zu 3. Der Ziegelhüttenweg ist heute bereits Teil des städtischen Radverkehrsnetzes und wird intensiv genutzt. Besondere Gefährdungen oder Konflikte sind auf dieser Strecke nicht bekannt und werden auch künftig nicht erwartet. Da aus den dargelegten Gründen keine bauliche Trennung von Fuß- und Radverkehr möglich ist, werden im Zuge der weiteren Planungsphasen neben der Beschilderung auch Markierungslösungen geprüft, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und somit Konflikten vorzubeugen. So können beispielsweise zusätzlich markierte Fußgänger:innen-Piktogramme zu mehr Sicherheit beitragen. Das größte Sicherheitsrisiko und Konfliktpotenzial gehen jedoch von den hier verkehrenden Pkw aus. Die 6 Stellplätze am Waldrand neben dem Sportjugendpark ziehen zahlreiche Hundebesitzer, Spaziergänger und Jogger an, die bequemer Weise erst hier ihren Rundgang beginnen möchten. Gerade bei schönem Wetter sind diese Stellplätze regelmäßig belegt, was zu gefährlichen Wendemanövern und illegalem Parken (oder Zurückfahren bis Buchscheer) führt. Dazu kommt Verkehr der Kleingärtner und des zweiten Parkplatzes Höhe Lerchesbergweg. Diese Kfz-Verkehre sind vor allem im Bereich der Bahnbrücke und der davor und dahinterliegenden uneinsehbaren Kurve extrem gefährlich. Daher wird befürwortet, sie durch eine Zählung zu erfassen und ggfs. Maßnahmen zu erarbeiten, um sie auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2025OFOF 1615/5Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten RadschnellwegsOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 28. November 2025OMOM 7822Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten RadschnellwegsDirektanregung
  3. 7. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 676Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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