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Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

In dieser Anregung wird der Magistrat aufgefordert, die Sicherheit des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg neben den Planungen für den Radschnellweg zu gewährleisten. Es soll ein durchgehender Gehweg sowie bauliche Trennungen zwischen Rad- und Fußverkehr eingerichtet werden, um Gefahren zu minimieren und die Erreichbarkeit des Stadtwaldes zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung und Ausführung des Radschnellwegs durch den Frankfurter Stadtwald, im Abschnitt des Ziegelhüttenwegs zwischen der Gablonzer Straße und dem Stadtwald, die Belange des Fußverkehrs verbindlich zu berücksichtigen und planerisch abzusichern.

In die Planungen sind die Gegebenheiten vor Ort einzubeziehen: Der Ziegelhüttenweg stellt die einzige fußläufige Verbindung zwischen den Wohngebieten rund um die Mörfelder Landstraße, dem Frankfurter Stadtwald und den Sportplätzen an der Louisa dar.

Insbesondere wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:

  1. Anlage eines durchgehenden, ausreichend dimensionierten und deutlich markierten Gehwegs entlang des Ziegelhüttenwegs zwischen Gablonzer Straße und Stadtwald, der eine sichere und komfortable Nutzung für Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet;
  2. Herstellung einer baulichen bzw. physischen Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr an sicherheitsrelevanten Punkten - insbesondere in den beiden unübersichtlichen Kurven sowie im Bereich der Unterführung;
  3. Erarbeitung und Vorlage eines Fußverkehrschutzkonzepts für diesen Planungsabschnitt, das Sichtverhältnisse, Begegnungsbreiten, Wegebeziehungen sowie die Einbindung in das bestehende Wegenetz berücksichtigt.

Begründung

Nach dem derzeit bekannten Planungsstand für den Radschnellweg ist auf dem genannten Abschnitt kein gesonderter Gehweg oder Schutzstreifen vorgesehen. Damit wäre der Fußverkehr gezwungen, die Radschnellwegtrasse mitzubenutzen. Dies würde sowohl dem Sicherheitsanspruch als auch den Zielen einer gleichberechtigten Verkehrsplanung widersprechen. Radschnellwege dienen der zügigen, konfliktarmen Führung des Radverkehrs. Eine gemeinsame Nutzung mit Fußgängerinnen und Fußgängern auf engem Raum birgt erhebliche Gefahrenpotenziale und ist städtebaulich wie verkehrsplanerisch nicht vertretbar. Die planerische Berücksichtigung eines gesicherten, klar abgegrenzten Gehwegs sowie geeigneter Schutzmaßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit des Stadtwaldes für alle Nutzergruppen dauerhaft zu gewährleisten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2025OFOF 1615/5Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten RadschnellwegsOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 28. November 2025Sie sind hier
    OMOM 7822Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs
    Direktanregung
  3. 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 676Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten RadschnellwegsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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