Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 beantragt, dass der Magistrat bei der Planung des Radschnellwegs im Ziegelhüttenweg die Belange des Fußverkehrs berücksichtigt und Maßnahmen zur Schaffung eines sicheren Gehwegs umsetzt. Dies ist notwendig, um die Sicherheit für Fußgänger zu gewährleisten und einen konfliktarmen Umgang zwischen Rad- und Fußverkehr zu sichern.
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Gablonzer Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.09.2026.
- Begrünung am Parkplatz Gablonzer Straße11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer27.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Gablonzer Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der weiteren Planung und Ausführung des Radschnellwegs durch den Frankfurter Stadtwald im Abschnitt des Ziegelhüttenwegs zwischen der Gablonzer Straße und dem Stadtwald, die Belange des Fußverkehrs verbindlich zu berücksichtigen und planerisch abzusichern.
In die Planungen sind die Gegebenheiten vor Ort einzubeziehen - der Ziegelhüttenweg stellt die einzige fußläufige Verbindung zwischen den Wohngebieten rund um die Mörfelder Landstraße und dem Frankfurter Stadtwald und den Sportplätzen an der Luisa dar.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:
- Anlage eines durchgehenden, ausreichend dimensionierten und deutlich markierten Gehwegs entlang des Ziegelhüttenwegs zwischen Gablonzer Straße und Stadtwald, der eine sichere und komfortable Nutzung für Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet.
- Herstellung einer baulichen bzw. physischen Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr an sicherheitsrelevanten Punkten - insbesondere in den beiden unübersichtlichen Kurven sowie im Bereich der Unterführung.
- Erarbeitung und Vorlage eines Fußverkehrsschutzkonzepts für diesen Planungsabschnitt, das Sichtverhältnisse, Begegnungsbreiten, Wegebeziehungen sowie die Einbindung in das bestehende Wegenetz berücksichtigt.
Begründung
Nach dem derzeit bekannten Planungsstand für den Radschnellweg ist auf dem genannten Abschnitt kein gesonderter Gehweg oder Schutzstreifen vorgesehen. Damit wäre der Fußverkehr gezwungen, die Radschnellwegtrasse mitzubenutzen. Dies würde sowohl dem Sicherheitsanspruch als auch den Zielen einer gleichberechtigten Verkehrsplanung widersprechen. Radschnellwege dienen der zügigen, konfliktarmen Führung des Radverkehrs. Eine gemeinsame Nutzung mit Fußgängerinnen und Fußgängern auf engem Raum birgt erhebliche Gefahrenpotenziale und ist städtebaulich wie verkehrsplanerisch nicht vertretbar. Die planerische Berücksichtigung eines gesicherten, klar abgegrenzten Gehwegs sowie geeigneter Schutzmaßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit des Stadtwaldes für alle Nutzergruppen dauerhaft zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2025Sie sind hierOFOF 1615/5Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten RadschnellwegsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. November 2025OMOM 7822Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten RadschnellwegsDirektanregung
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 676Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten RadschnellwegsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme