Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten
Zusammenfassung
In diesem Vorschlag wird die Entpflichtung von Frau Dorothee Färber als Sozialpflegerin und ihre gleichzeitige Ernennung zur Sozialbezirksvorsteherin für den Sozialbezirk 361, 362, Ortsbeirat 2 behandelt. Begründet wird dies durch das Nichtvorhandensein von ehrenamtlichen Mitarbeitern für die Ausübung ihrer Tätigkeiten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Sanierung des Gebäudes und Beseitigung von Brandschutz- und Sicherheitsmängel und zur Gewährleistung der Hygienevorschriften und der Arbeitsstättenverordnung incl. der Erweiterung des Kinderzentrums Siesmayerstraße (Org. Ziffer 112) zur Schaffung von 2 Gruppen dringend benötigten Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 27.08.2024 zugestimmt hat.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 10.655.755,92 € erforderlich werden.
- In den Gesamtaufwendungen ist ein nicht aktivierungsfähiger Aufwand von insgesamt 1.879.453,70 € enthalten, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist.
- Die in den Gesamtaufwendungen enthaltenen aktivierungsfähigen Aufwendungen der Maßnahme belaufen sich auf 8.786.302,22.
- Es dient zur Kenntnis, dass das Projekt Sanierung und Erweiterung des Kinderzentrums Siesmayerstraße (Org. Ziffer 112) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von 7.597.560,00 € enthalten ist.
- Die Finanzierung des über die Veranschlagung im Investitionsprogramm hinausgehenden städtischen Investitionszuschusses i. H. v. 1.188.742,22 € ist durch Prioritätenveränderung der im Erfolgsplan 2024 - 2027 enthaltenen Mittel sichergestellt. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 ist eine Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt hat stattgefunden.
- Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 8.786.302,22 € bewilligt.
- Der bestehende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist nicht vollumfänglich umsetzbar. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020, § 6853 wird aufgehoben. Nach tiefergehender Erkundung und Bewertung des Bestands sowie der Klärung der bau-, planungs-, und umweltrechtlichen Randbedingungen sind die in der Planungsmittelfreigabe definierten Zielsetzungen nicht vollumfänglich umsetzbar. Der Anbau wird in Leichtbauweise umgesetzt. Ein Rückbau des Anbaus im Sinne eines temporären Baus wäre nur dann möglich, wenn für essentielle Funktionen wie z.B. die Treppenanlage zur inneren Erschließung, die im Anbau angeordnet ist, ein Ersatz im bzw. am Bestandsbau hergestellt würde. Ein Abriss und Neubau des Kinderzentrums wurde überprüft. Auf der vorhandenen Grundstücksfläche ist ein Neubau nach Standardraumprogramm nicht realisierbar. Gem. dem Standardraumprogramm müssten zusätzlich rd. 400 qm Raumfläche vorgesehen werden. Gemäß dem Denkmalamt darf eine Bebauung in die Höhe nicht erfolgen. Die ursprünglich geplante Überbauung der Dachterrasse findet keine Zustimmung und ist zudem aus statischen Gründen nicht wirtschaftlich umsetzbar.
- Die auf der Westseite des Kinderzentrums Siesmayerstraße vorhandenen Bäume (Nr. 36, 37 + 38) sind nach Einschätzung von der Unteren Naturschutzbehörde, Grünflächenamt und dem Baumgutachter stark beschädigt. Mehrere Ortstermine durch die Untere Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt sowie dem Baumgutachter sind erfolgt. Wurzelsuchgräben durch den Baumgutachter haben stattgefunden. Eine Fällung ist aufgrund der vorhandenen Beschädigungen unumgänglich. Ersatzpflanzungen können auf dem Grundstück des Kinderzentrums - aufgrund der geringfügigen Fläche - nicht erfolgen. Die Ersatzbepflanzung erfolgt im Grüneburgpark. Die notwendigen Fällungen werden im Zuge des Bauantragsverfahrens beantragt.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen.
Begründung
Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiter:innen für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung.
A. Zielsetzung
Das Kinderzentrum Siesmayerstraße (KiZ 112) befindet sich im Stadtteil Westend-Süd in Frankfurt am Main. In der Einrichtung bestehen zurzeit 3 Kindergartengruppen und 2 Hortgruppen für insgesamt 105 Kinder.
Das Grundstück und das Gebäude befinden sich im Sondervermögen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt und wird zum satzungsgemäßen Gebrauch für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern von 8 Wochen bis 10 Jahren genutzt. Das Gebäude des Kinderzentrums wurde 1972 gebaut und ist 52 Jahre alt.
Der bautechnische und hygienische Zustand der Einrichtung sowie die bestehenden Gefahrensituationen im Gebäude und den Außenanlagen müssen beseitigt werden, da ansonsten eine behördlich angeordnete Schließung der Einrichtung droht.
Weiterhin wurde das Gebäude im Rahmen der Sonderbaukontrolle durch die Abteilung Gebäudesicherheit des Amtes für Bau und Immobilien überprüft. Des Weiteren erfolgten Begehungen durch das Veterinäramt (Hygienezustand), durch die Arbeitssicherheitsfachkraft und die Betriebsärztin sowie eine Gefahrenverhütungsschau durch den vorbeugenden Brandschutz der Branddirektion und eine Begehung durch das Stadtgesundheitsamt. Mängelprotokolle liegen vor und es besteht ein dringender Handlungsbedarf.
Bei dem Kinderzentrum handelt es sich um ein Gebäude der Serienbauweise "Wurzel-KTs".
Für diese Serienbauten (18 Gebäude) wurde Ende der 90er Jahre ein hoher Sanierungsbedarf festgestellt und mit einem Sonderprogramm "KITA 2000" die sukzessive Kernsanierung der sogenannten "Wurzel-KTs" beschlossen.
Der hohe Sanierungsbedarf war bereits zum damaligen Zeitpunkt (Ender der 90er Jahre) auf bestehende erhebliche brandschutztechnische Mängel und fehlende Sicherheitsstandards zurückzuführen.
17 Gebäude dieser Serie wurden zwischenzeitlich kernsaniert.
Die Kernsanierung des Kinderzentrums Siesmayerstraße als 18. und letztes unsaniertes Gebäude der "Wurzel-KTs" konnte aufgrund jahrelanger städtebaulicher Planungen die dringend notwendige Sanierung nicht umgesetzt werden.
Zwischenzeitlich sind die kompletten Installationen (52 Jahre alt) des Kinderzentrums Siesmayerstraße für Elektro, Heizung, Sanitär dringend sanierungsbedürftig. Provisorische Reparaturen sind mittelfristig nicht mehr möglich sind.
Um die Betreuung der 105 Kinder weiter zu gewährleisten, ist eine Sanierung des Gebäudes unerlässlich. Der Standort des Kinderzentrums ist für den Stadtteil von großer Bedeutung.
Die Nachfrage an Betreuungsplätzen ist am Standort sehr hoch und das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist zu gering, sodass dringend neue Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Durch die Erweiterung in Leichtbauweise (Holzmodul) können 24 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (2 Gruppen) geschaffen werden.
Ein Abriss und Neubau des Kinderzentrums wurde überprüft. Auf der vorhandenen Grundstücksfläche ist ein Neubau nach Standardraumprogramm nicht realisierbar. Gem. dem Standardraumprogramm müssten zusätzlich rd. 400 qm Raumfläche vorgesehen werden.
Gemäß dem Denkmalamt darf eine Bebauung in die Höhe nicht erfolgen. Das Projekt wurde aufgrund der örtlichen Besonderheiten mit dem Denkmalamt, der Unteren Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt abgestimmt.
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020, § 6853 wurde eine Erweiterung durch eine Überbauung der Dachterrasse vorgesehen. Jedoch hat sich im Zuge der detaillierten Planung feststellen lassen, dass zum einen die statischen Gegebenheiten des Kinderzentrums die angedachte Aufstockung des Gebäudes zur Erweiterung keinesfalls wirtschaftlich sinnvoll erscheinen lassen und zum anderen durch das Denkmalamt keine Zustimmung gefunden hat (die Dachterrassen der Wurzel-KiZ verfügen über keine statischen Reserven, die für eine Nutzung der Dachflächen erforderlich wären).
Die Erweiterung von zwei zusätzlichen Gruppen für Kinder unter 3 Jahren ist daher als Anbau in Leichtbauweise vorgesehen. Der Anbau wird auf der Grundstücksfläche des Kinderzentrums, unter Berücksichtigung der großzügigen Parkfläche von Kita Frankfurt, auf der Vorderseite realisiert.
Im Zuge der Baumittelanmeldung für den Wirtschaftsplan 2024/2025 im März 2023 wurde die Kostenschätzung i. H. v. 9.972.116,00 € und die Baumaßnahme vom Revisionsamt geprüft. Zu diesem Zeitpunkt waren die Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt noch nicht final abgeschlossen.
Die tiefergehenden Bauuntersuchungen und Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt haben ergeben, dass eine hohe Anzahl von schützenswerten Bäumen zu zusätzlichen Kosten führen.
Während der Baumaßnahme müssen die Bäume mit aufwendigen Baumschutz verkleidet und die Bodenfläche mit Lastenverteilungsplatten gesichert werden.
Aufgrund der zusätzlichen Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich der besonderen Lage und der schützenswerten Bäume sind die meisten Arbeiten auf dem Grundstück per Hand und mit kleinem Werkzeug auszuführen.
Der bestehende Entwässerungskanal (Kita-Fläche und Parkfläche) ist stark verwurzelt und muss umfangreich saniert werden.
Bei der durchgeführten Schadstoffuntersuchung wurden belastende Materialien gefunden, die besonders entsorgt werden müssen.
Im Zuge der Sanierung und Erweiterung wird eine teilweise Neustrukturierung des Bestandgebäudes vorgenommen und eine Anpassung an das Raumprogramm und eine Vergrößerung der Küche erzielt.
Für die energetische Sanierung werden dem Energie-Konzept entsprechend die Außenwände mit einer Dämmung energetisch ertüchtigt und alle Fensterflächen ausgetauscht. Alle Öffnungen erhalten den notwendigen außenliegenden Sonnenschutz sowie Öffnungsflügel für eine spätere Nachtauskühlung. Das Dach wird ebenfalls dem Energie-Konzept folgend gedämmt.
Das Dach des Anbaus erhält einen Biodiversitätsdachaufbau und wird mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet.
Während der Bauzeit wird die vorhandene Einrichtung auf dem Grundstück des Botanischen Gartens ausgelagert. Die Kosten für die temporäre Auslagerung sind mit einer Höhe von 1.879.453,70 € brutto in den Gesamtkosten enthalten.
Sowohl der Bestandserhalt als auch die Erweiterung um 2 Gruppen für Kinder unter drei Jahren ist in diesem Stadtteil - gemäß dem Bedarfsträger- dringend erforderlich. Nach Fertigstellung stehen insgesamt 129 Betreuungsplätze zur Verfügung.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Um die Betreuung der 105 Kinder weiter zu gewährleisten, ist eine Sanierung des Gebäudes unerlässlich. Der Standort des Kinderzentrums ist für den Stadtteil von großer Bedeutung.
Die Nachfrage an Betreuungsplätzen ist am Standort sehr hoch und das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist zu gering, sodass dringend neue Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Durch die Erweiterung in Leichtbauweise (Holzmodul) können 24 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (2 Gruppen) geschaffen werden.
Das Gebäude befindet sich in einem desolaten Zustand. Mit den notwendigen Sanierungsmaßnahmen wird eine Schließung der Einrichtung vermieden. Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden in einem sicheren Gebäude mit aktuellen Anforderungen umgesetzt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten
- Investitionsbedarf: | 8.786.302,22 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
| Aktivierungsfähiger Anteil Kita Frankfurt: | ||
| Sanierung, Erweiterungsbau | ||
| Jahr | Verpflichtungen € | Mittelabfluss € |
| 2024 | 250.000,00 | 200.000,00 |
| 2025 | 330.000,00 | 120.000,00 |
| 2026 | 4.500.000,00 | 2.630.000,00 |
| 2027 | 2.280.000,00 | 2.630.000,00 |
| 2028 | 1.426.302,22 | 2.630.000,00 |
| 2029 | 576.302,22 | |
| Gesamt | 8.786.302,22 | 8.786.302,22 |
| Nicht aktivierungsfähiger Anteil Kita Frankfurt: | ||
| Temporäre Auslagerung | ||
| Jahr | Verpflichtungen € | Mittelabfluss € |
| 2024 | 65.500,00 | 50.000,00 |
| 2025 | 1.693.953,70 | 200.000,00 |
| 2026 | 900.000,00 | |
| 2027 | 200.000,00 | |
| 2028 | 200.000,00 | |
| 2029 | 120.000,00 | 329.453,70 |
| Gesamt | 1.879.453,70 | 1.879.453,70 |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
keine
4. Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs:
| a) personelle Folgekosten | 646.550,00 € |
| b) Sachkosten | |
| - größere Bauunterhaltung - | 19.782,80 € |
| - zusätzliche Betriebskosten - | 166.663,00 € |
| c) Kapitalkosten |
- Kalkulatorische Verzinsung |
2. Abschreibung |
5. Jahreserträge:
| Voraussichtliche Elternentgelte | 48.384,00 € |
| Landeszuschuss | 121.200,00 € |
6. Leistungen Dritter: | keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
nachfolgend die stellenplanmäßigen sowie finanziellen Auswirkung zum M-Vortrag KiZ 112 auf Grundlage der bisherigen PBM (Stand Nov.
2023) inkl. Befö-Zuschlag und Gute-Kita-Gesetz.
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Aufgrund der Erhöhung um 24 U3 Plätze sind folgende Maßnahmen erforderlich:
a) Erhöhung von 8,10 Stellen Erzieher/in, EGr. S8b TVöD x 75.000 € = 607.500,00 €
b) Erhöhung von 0,71 Stellen Hausangestellte, EGr. 3 TVöD x 55.000 €= 39.050,00 €
Die personellen Folgekosten betragen insgesamt 646.550,00 €.
Die angegebenen Kosten basieren auf den mittleren Jahreswerten zum 01.03.2024, da die Maßnahme in der Zukunft liegt (2028).
8. Sonstiges:
Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 775 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. April 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.06.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung der Ziffer 10.); Linke (= Votum im Ausschuss für Bildung und Schulbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Bäume 36, 37 und 38 als Habitatbäume erhalten bleiben)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Bäume 36, 37 und 38 als Habitatbäume erhalten bleiben)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Bäume 36, 37 und 38 als Habitatbäume erhalten bleiben)