Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III)
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
01.04.2025
25.04.2025
05.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III)
Details im PARLIS OF_1370-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III)
Details im PARLIS OM_6859_2025Stellungnahme des Magistrats
Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III)
Details im PARLIS ST_1490_202501.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III)
Details im PARLIS OF_1370-5_202525.04.2025
Anregung Ortsbeirat
Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III)
Details im PARLIS OM_6859_202505.09.2025
Stellungnahme des Magistrats
Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III)
Details im PARLIS ST_1490_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6859 entstanden aus Vorlage: OF 1370/5 vom 01.04.2025
Betreff: Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III)
Der Magistrat wird gebeten, in der Wasserhofstraße Messungen mittels Viacount-G eräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung:
Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen Gräfendeichstraße und Wehrstraße beschweren sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1490
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme