Glasflaschenverbot in Alt-Sachsenhausen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 beantragt ein generelles Verbot für den Verkauf und das Mitbringen von Glasflaschen in Alt-Sachsenhausen. Dies soll die Verschmutzung durch Glasscherben reduzieren und die Sicherheit in den Straßen und Gassen erhöhen. Die Entscheidung wurde einstimmig angenommen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf sich dafür einzusetzen, dass im Gebiet Alt-Sachsenhausens ein generelles Verbot für den Verkauf und das Mitbringen von Glasflaschen eingeführt wird.
Begründung
Ende April fand der "Runde-Tisch-Alt-Sachsenhausen" sowohl mit den Anwohnern als auch mit den Gastronomen statt. Bei beiden Veranstaltungen waren sich beide Parteien einig, dass ein generelles Glasflaschenverbot für Alt-Sachsenhausen verordnet werden sollte. Glasscherben sind in nicht unerheblichem Maß für die Verschmutzung der Straßen und Gassen verantwortlich, die durch ihr immer noch nicht vollständig verfugtes Kopfsteinpflaster kaum zu reinigen sind und demnach eine Gefahrenquelle darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. April 2025 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.05.2025 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme