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Recht der Bürger auf saubere Luft

Vorlagentyp: OA
202 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, Auskunft über die Luftqualität im Frankfurter Osten und die Beibehaltung oder Anpassung der Umweltzone zu geben. Es wird argumentiert, dass die Bürger im Osten seit Jahren nicht ausreichend geschützt werden und viele Quellen von Luftverschmutzung vorhanden sind. Die Anregung zielt darauf ab, eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Umweltzone zu erreichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten:

  1. Warum wurde die Umweltzone nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen nicht geändert oder auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet?
  2. Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der Umweltzone, den Ortsbezirk 11 einschließend, zielführender?
  3. Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt?

Begründung

Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat, die Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, dass alles schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel sei, welches abgeschafft gehört. Zitat aus dem Bericht B 69: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann die Familien im Frankfurter Osten in die Umweltzone aufgenommen werden oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben wird, wenn es seit dreizehn Jahren im Ortsbezirk keinerlei Probleme mit der Luftreinhaltung gibt. Der Frankfurter Osten - mit dem Ortsbeirat 11 - war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die bisherige schlechte Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neu geplanten zweiten, Biomasse verbrennenden, Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß behandelt werden. Im Frankfurter Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 26. September 2021OFOF 119/11Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 25. Oktober 2021OAOA 83Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!Anregung
  3. 14. Februar 2022BB 69Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!Magistratsbericht
  4. 14. März 2022OAOA 160Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69Anregung
  5. 14. März 2022OFOF 259/11Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere LuftOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 18. Juli 2022STST 1608Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere LuftStellungnahme
  7. 9. April 2025OFOF 729/11Recht der Bürger auf saubere LuftOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 28. April 2025Sie sind hier
    OAOA 552Recht der Bürger auf saubere Luft
    Anregung
  9. 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 202 WochenSTST 1340Recht der Bürger auf saubere LuftStellungnahme
  10. 21. Juli 2026OFOF 58/11Auch die Bürger des Frankfurter Ostens haben ein Recht auf saubere LuftOrtsbeiratsantrag · fraktionslos

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 36 · 22.05.2025
TO I, TOP 24
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (vereinfachtes Verfahren)Gartenpartei (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 36 · 26.05.2025
TO I, TOP 25
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPBFF-BIGVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
FRAKTION
Sonstige:
AfD (Ablehnung)Stadtv. Bäppler-Wolf (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung)

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