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Recht der Bürger auf saubere Luft

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.06.2018

Anregung Ortsbeirat

Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten

Details im PARLIS OA_276_2018
29.03.2019

Stellungnahme des Magistrats

Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten

Details im PARLIS ST_662_2019
14.02.2022

Bericht des Magistrats

Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!

Details im PARLIS B_69_2022
14.03.2022

Anregung Ortsbeirat

Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69

Details im PARLIS OA_160_2022
18.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft

Details im PARLIS ST_1608_2022
09.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Recht der Bürger auf saubere Luft

Details im PARLIS OF_729-11_2025
28.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Recht der Bürger auf saubere Luft

Details im PARLIS OA_552_2025
11.08.2025

Stellungnahme des Magistrats

Recht der Bürger auf saubere Luft

Details im PARLIS ST_1340_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 28.04.2025, OA 552
entstanden aus Vorlage: OF 729/11 vom 09.04.2025

Betreff: Recht der Bürger auf saubere Luft
Vorgang: OA 276/18 OBR 6; ST 662/19; B 69/22; OA 160/22 OBR 11; ST 1608/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Warum wurde die Umweltzone nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen nicht geändert oder auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet? 2. Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der Umweltzone, den Ortsbezirk 11 einschließend, zielführender? 3. Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt?

Begründung:

Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat, die Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, dass alles schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel sei, welches abgeschafft gehört. Zitat aus dem Bericht B 69: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann die Familien im Frankfurter Osten in die Umweltzone aufgenommen werden oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben wird, wenn es seit dreizehn Jahren im Ortsbezirk keinerlei Probleme mit der Luftreinhaltung gibt. Der Frankfurter Osten - mit dem Ortsbeirat 11 - war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die bisherige schlechte Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neu geplanten zweiten, Biomasse verbrennenden, Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß behandelt werden. Im Frankfurter Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche, in denen Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastungen für die Menschen bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2.5) und Stickoxiden (NO2) zu senken. Diese Belastungen entstehen ungefähr zu einem Drittel durch Pkw- und Lkw-Verkehr, aber ebenfalls durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanlagen, Binnenschiffen und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche her verändern, um wirklich die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 276
Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 662
Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69
Anregung vom 14.03.2022, OA 160
Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1340
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.05.2025

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6189, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025