Recht der Bürger auf saubere Luft
Vorlagentyp: OA
Magistrat
Bisheriger Verlauf
05.06.2018
29.03.2019
14.02.2022
14.03.2022
18.07.2022
09.04.2025
28.04.2025
11.08.2025
Anregung Ortsbeirat
Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten
Details im PARLIS OA_276_2018Stellungnahme des Magistrats
Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten
Details im PARLIS ST_662_2019Bericht des Magistrats
Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!
Details im PARLIS B_69_2022Anregung Ortsbeirat
Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69
Details im PARLIS OA_160_2022Stellungnahme des Magistrats
Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft
Details im PARLIS ST_1608_202205.06.2018
Anregung Ortsbeirat
Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten
Details im PARLIS OA_276_201829.03.2019
Stellungnahme des Magistrats
Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten
Details im PARLIS ST_662_201914.02.2022
Bericht des Magistrats
Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!
Details im PARLIS B_69_202214.03.2022
Anregung Ortsbeirat
Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69
Details im PARLIS OA_160_202218.07.2022
Stellungnahme des Magistrats
Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft
Details im PARLIS ST_1608_202211.08.2025
OA 552
Recht der Bürger auf saubere Luft
Ortsbeirat 11
Anregung vom: 28.4.2025
Entstanden aus
OF 729/11 vom
09.04.2025
Anregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen / Der Magistrat wird gebeten:
Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden
Fragen gebeten:
1. Warum wurde die Umweltzone
nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen nicht geändert oder auf das
gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet? 2. Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der
Umweltzone, den Ortsbezirk 11 einschließend, zielführender? 3. Welches ist das endgültige
Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt?
Begründung
Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der
Magistrat, die Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone aufzunehmen.
Vielmehr wird argumentiert, dass alles schon seit 2012 in Ordnung und daher das
Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel sei, welches abgeschafft gehört.
Zitat aus dem Bericht B 69:
"Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung
der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die
Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die
Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des
Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die
Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte
flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen
nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische
Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat
das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone
bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt.
Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur
Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere
Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls
deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich
zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen
diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt."
Daher ist die Frage, wann die Familien im Frankfurter
Osten in die Umweltzone aufgenommen werden oder die Umweltzone Frankfurt
komplett aufgehoben wird, wenn es seit dreizehn Jahren im Ortsbezirk
keinerlei Probleme mit der Luftreinhaltung gibt. Der Frankfurter Osten - mit dem Ortsbeirat 11 - war
es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten
(Erlenbruch) gekämpft hat und die bisherige schlechte Platzierung für eine
Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben
einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der
Frankfurter Osten, mit einem neu geplanten zweiten, Biomasse
verbrennenden, Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und die Frankfurter
Bürger nicht mit zweierlei Maß behandelt werden. Im Frankfurter Osten gibt
es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche, in denen Maßnahmen
ergriffen werden, um die Belastungen für die Menschen bezüglich Feinstaub (PM10
und PM2.5) und Stickoxiden (NO2) zu senken. Diese Belastungen
entstehen ungefähr zu einem Drittel durch Pkw- und Lkw-Verkehr, aber ebenfalls
durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanlagen, Binnenschiffen
und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im
Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im
Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche
her verändern, um wirklich die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen?
Zuständige Ausschüsse
Ausschuss für
Klima- und Umweltschutz
Ausschuss für
Mobilität und Smart-City
Dazugehörende Vorlage
Anregung vom
05.06.2018, OA 276
Stellungnahme
des Magistrats vom 29.03.2019, ST 662
Bericht des
Magistrats vom 14.02.2022, B 69
Anregung vom
14.03.2022, OA 160
Stellungnahme
des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.08.2025, ST 1340