Die Stadt Frankfurt hat ab 2017 neun Liegenschaften im Vorkaufsrecht erworben, unter anderem die Jordanstraße 3. Zweck d
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt hat Liegenschaften im Vorkaufsrecht erworben, um die Bewohner:innen vor Verdrängung zu schützen. Es wird vorgeschlagen, diese Immobilien wieder zu privatisieren, wobei zunächst die ursprünglichen Käufer berücksichtigt werden sollen. Das erwartete Ergebnis ist eine Sicherstellung der baurechtlichen und städtebaulichen Ziele.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadt Frankfurt hat ab 2017 neun Liegenschaften im Vorkaufsrecht erworben, unter anderem die Jordanstraße 3. Zweck des Erwerbs war jeweils der Schutz der Bewohner:innen vor Verdrängung. Laut eigener Auskunft plant sie diese Objekte wieder zu reprivatisieren, Frage Nr. 1161/23. Es ist nicht verständlich, wieso die Stadt die Liegenschaften wieder veräußern und dazu die ursprünglichen Kaufinteressenten vorrangig berücksichtigen will, schließlich hatte man die Käufe aus guten Gründen verhindert.
Ich frage den Magistrat:
Warum wurden Objekte überhaupt erworben, wenn sie wieder an den ursprünglichen Interessenten veräußert werden sollen und wieso wurden diese Objekte zwischenzeitlich nicht an eigene Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften weiterverkauft?
Antwort des Magistrats
Die durch Vorkaufsrechte erworbenen Immobilien werden gemäß der gesetzlichen Vorgabe, § 89 BauGB, privatisiert. Hierbei sind die betroffenen Immobilien bei Sicherung der baurechtlichen und städtebaulichen Ziele - zunächst dem ursprünglichen Käufer, § 89 Absatz 3 Satz 2 BauGB, zum Erwerb anzubieten, das heißt, der Käufer muss die Bedingungen als vertragliche Auflage akzeptieren. Falls dies nicht zum Erfolg führt, ist die Immobilie unter Beteiligung "weiter Kreise der Bevölkerung", § 89 Absatz 3 Satz 1 BauGB, zum Erwerb anzubieten. Dies wird im Wege von Konzeptvergaben und durch Bestellung von Erbbaurechten, § 89 Absatz 4 Zifferr 2 BauGB, erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. April 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.