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In der FNP vom 09.04.2025 wird der Präsident der IHK Frankfurt hinsichtlich des Wohnungsneubaubedarfs mit folgenden Wort

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat erkennt die Notwendigkeit an, die kommunalen Satzungen zur Bewältigung der Wohnungskrise zu überprüfen und zu modernisieren. Dies soll durch den Austausch mit Bund und Land sowie die Überprüfung der bestehenden Satzungen geschehen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.

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Frage an den Magistrat

In der FNP vom 09.04.2025 wird der Präsident der IHK Frankfurt hinsichtlich des Wohnungsneubaubedarfs mit folgenden Worten zitiert: "Die kommunalen Satzungen sind nicht mehr geeignet, die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen bei der Wohnungskrise zu bewältigen. Die Stadt Frankfurt sollte die Gelegenheit nutzen, ihre Bau- und Milieuschutzsatzungen zügig zu überprüfen und zu modernisieren."

Ich frage den Magistrat:

Inwiefern teilt der Magistrat diese Einschätzung, und welche konkreten Schritte plant die Stadt Frankfurt hier gegebenenfalls?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat teilt die Einschätzung der IHK, dass die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt eine zentrale sozial- und wirtschaftspolitische Aufgabe darstellt. Zahlreiche Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Bereitstellung von Wohnraum bei der Gewinnung von dringend benötigten Fachkräften aus dem In- und Ausland von wesentlicher Bedeutung ist.

Der Magistrat tauscht sich mit Bund und Land aus, um Bauvorschriften beziehungsweise -regularien zu überprüfen. Die kommunalen Satzungen werden ebenfalls derzeit vom Magistrat überprüft. Der Magistrat stimmt sich dazu auch mit der IHK und Verbänden der Wohnungswirtschaft ab. Um energetische Maßnahmen zu unterstützen, hat der Magistrat den Modernisierungsbonus aufgelegt. Die Stadtverordneten müssen diesem Förderprogramm noch zustimmen. Dachausbauten werden im gesamten Stadtgebiet genehmigt. Erst kürzlich wurde mit der Platensiedlung eines der größten Aufstockungsprojekte Deutschlands fertig gestellt. Weitere Bauvorhaben werden vorbereitet. Die rechtsverbindlichen Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Absatz 1 S. 1 Nr. 2 BauGB, die sogenannte Milieuschutzsatzungen, werden ebenfalls auf Ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. April 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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